Bevor
wir in der Geschichte weitergehen ist eine kleine Anmerkung angebracht.
Mit dem langsamen Niedergang des Ritteradels, der abgeschieden auf seinen wehrhaften
Schlössern ritterlich, höfische Kultur pflegte (sofern er es sich erlauben
konnte), verloren die Minnesänger ihre wirtschaftlische Basis (Sponsoren).
Einer der letzten, Ulrich von
Wolkenstein bestritt seinen
Lebensunterhalt auch schon mehr im "diplomatischen Dienst" anstatt
mit dem Vortrag seiner literarischen Produkte.
Die Kultur des Kunstgesangs wurde in den aufstrebenden Städten, von einigen
Handwerkerzünften in Form der Meistersinger fortgeführt.
1400 am 2. Februar schlossen, ungeachtet des Angebotes von König Wenzel die in Frankfurt versammelten
Fürsten,betreffend die Neuwahl eines Königs, das Haus Luxemburg und das
Haus Habsburg von einer Kandidatur aus. Die Absetzung Wenzels
wurde bereits als selbstverständlich behandelt. Zur Wahl zugelassen wurden
"die Geschlechter und Geburten von den Wappen von Baiern, von
Sachsen, von Meißen, von Hessen, von dem Burgrafen von Nürnberg
oder den Grafen von Württemberg".
König Wenzel hatte von der
Vorbereitung zu seiner Entmachtung Kenntnis bekommen.
So verkündete er, dass er auf Ostern
1400 nach Nürnberg komme. Zuvor schickte er Premislaus, Herzog von
Teschen, Peter von Wartenberg und Kunrad Kreyger nach Mainz. Sie
sollten sich dort am 14. Februar mit den deutschen Ständen treffen, um
sie vor unüberlegten Handlungen (seine Entmachtung) zu warnen. Die Abgeordneten
warteten einen ganzen Tag, doch kam niemand, der Interesse an ihrer Botschaft
zeigte.
1400, den 26. Mai hatten die verbündeten Fürsten als neuen
Termin festgelegt.
In Frankfurt sollte sich König Wenzel vor den Kurfürsten
rechtfertigen. Die Form musste gewahrt werden, da sie für ihr Vorhaben, die
Absetzung Wenzels, die Billigung des Papstes brauchten. Bonifacius IX. verhielt sich vorsichtig, da er auch in König Wenzel noch immer eine Stütze sah, als
rechtmäßiger Papst bestätigt zu werden. König Wenzel verstieg sich sogar
nochmals in den Plan, das kirchliche Schisma zu lösen, und wollte mit den Königen
von Ungarn, Polen, Dänemark, Norwegen und Schweden zur Lösung des
Problems gemeinsame Sache machen.
1400 am 26. Mai kamen außer Wenzels Abgesandten auch "der
Bischof von Hispanien mit zwei gelehrten Pfaffen". Von der
hohen Schule von Paris eine Botschaft des Königs von
Frankreich und eine Botschaft des englischen Königs. Die
Gesandten König Wenzels brachten die verbündeten Fürsten in Bedrängnis,
als sie anboten, der König wolle mit dem Rat der Kurfürsten die Probleme des
Reiches ordnen. Nun bedurfte es diplomatisches Geschick, dass es während
der Tagung vom 26. Mai bis zum 5. Juni nicht erkennbar wurde, dass die Absetzung bereits seit dem
2. Februar beschlossen war.
Schließlich einigte man sich dahingehend, dass eine eventuelle Neuwahl am 11. August in Lahnstein stattfinden
solle. Die Einladung für diesen
neuen Termin ging nur noch von den drei Rheinischen Kurfürsten aus. Der
Kurfürst Rudolf von Sachsen und
Herzog Friedrich von Braunschweig
hatten sich bereits vor dem Ende der Tagung verabschiedet. Allerdings hatten sie ein weiteres Problem geschaffen, indem Herzog
Rudolf seinen Schwager Friedrich von Braunschweig ebenfalls zur Kandidatur
meldete, obwohl die Rheinischen Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz auserkoren hatten. Dieses Problem löste sich
jedoch schnell, als am 5. Juni
der Zug des sächsischen Kurfürsten in der Nähe von Fritzlar bei Frankenberg überfallen
wurde und neben anderen, auch Herzog Friedrich
von Braunschweig zu Tode kam. Der Überfall war von Graf Heinrich von Waldeck geführt worden.
Derselbe war mit einer Nichte von Erzbischof Johann von Nassau vermählt. Aber im Vordergrund stand ein Ritter von Falkenberg, der mit seinen Leuten
die Tat ausführte. Die Familie von
Waldeck war sich der Unterstützung durch den Erzbischof sicher
Doch die Familie von Frankenberg war
dem Niedergang geweiht.
Am Tatort, im Wald bei der kleinen Gemeinde Falkenberg steht noch ein
Steinkreuz, das an jenen Überfall gemahnt.
1400 kam es am 11. August zu der Versammlung in Lahnstein. Der Mord an Friedrich
von Braunschweig hatte dazu geführt, dass von den sieben Kurfürsten drei
fern blieben.
Am 20. August wurde Ruprecht von der Pfalz mit der Mehrheit
seiner eigenen Stimme zum neuen König gewählt,
nachdem man zuvor König Wenzel für
abgesetzt erklärt hatte.
Außerdem hatte Ruprecht sich zuvor
verpflichtet, zugunsten der drei Rheinischen Kurfürsten, alle Zölle auf dem
Rhein wieder einzuführen, die Karl IV. und Wenzel abgeschafft hatten!
1400 In der ersten Hälfte des Jahres war auch der letzte politische
Eingriff von König Wenzel im unterfränkischen Raum gescheitert.
Das Heer des Fürstbischofs von Würzburg hatte unter Führung des Dompropstes Johann von Egloffstein, bei Berchtheim, im Schweinfurter
Gau, das gegneriche Heer geschlagen. 1100 Bürger wurden erschlagen und 400 gefangen.
Die Städte mussten sich wieder den Fürsten unterwerfen. Die Anführer wurden
gevierteilt, die 400 Gefangenen
wurden zum Teil gehenkt und die
anderen ertränkt.
Die Klöster wurden großzügig entschädigt. Die Fürstenmacht war wieder
hergestellt!
Der neue König Ruprecht brauchte nun
die Anerkennung der Städte.
Als erste bekannte sich Straßburg für ihn.
Frankfurt übernahm es König Wenzel von der Wahl Ruprechts als Gegenkönig zu
unterrichten.
Als Ruprecht anfangs Oktober
vor den Toren Frankfurts erschien, schickten die Frankfurter einen Boten nach
Prag und baten um Bescheid von
König Wenzel innerhalb sechs Wochen und drei Tagen. Sollte von ihm kein
Eingreifen innerhalb dieser Frist kommen, sähen sie sich ihrer Eide entbunden
und würden Ruprecht anerkennen.
Ruprecht musste sich über diese Zeit
vor den Toren Frankfurts gedulden.
Zwischenzeitlich hielt Ruprecht in Anwesenheit der drei
geistlichen Kurfürsten Hof auf dem Feld vor Frankfurt. Die drei verbündeten Städte Mainz, Worms und
Speier mit Köln verhielten sich zögernd. Sie wollten erst alle ihre Privilegien
bestätigt haben, doch dazu sah er sich außerstande, da er auch deshalb gewählt
worden sei, weil König Wenzel (an viele Städte) Membrane gegeben habe und darauf wäre vielleicht geschrieben
worden was dem Reich nicht ehrlich und nützlich wäre. Darauf antworteten
die Städte: "da er das nicht tun wollte, so könnten sie auch nicht
anders tun". (Membrane waren unbeschriebene, aber mit dem königlichen
Siegel versehene Blätter, auf denen die Empfänger, angeblich vom König
verliehene Rechte und Besitzungen eintragen konnten.)
Als von König Wenzel, nach der von
Frankfurt gesetzten Frist kein Bescheid kam, öffnete Frankfurt die Tore und war
bereit Ruprecht als neuen König zu krönen. Bis zum Jahreswechsel hatte er im Einvernehmen mit den drei geistlichen
Kurfürsten den meisten Städten im Rhein-Main-Gebiet ihre Privilegien bestätigt
und deren Anerkennung erhalten.
Nun wieder den Blick in unsere Heimat.
Erster Amtmann auf dem neuen Schloss Altzenahe ist Ulrich von Bergheim. Er ist (vermutlich durch Einheirat) Ganerbe
in Burg Hüttelngesäß, vor Niedersteinbach.
1399 war er in einer Urkunde von Erzbischof Johann II. als sein lieber
Getreuer bezeichnet worden. Er wurde darin angewiesen, in sein Amt Alzenau, Pfahlbürger und auch andere Bürger aufzunehmen und einen Burgfrieden zum Nutzen und Wohle des
Mainzer Stiftes zu erstellen. Der Burgfriede
war eine schriftlich vorgegebene Festlegung von Rechten und Ansprüchen des
Burgherren gegenüber den Bürgern und deren Pflichten gegenüber dem Amtmann und
den Burgmannen (Verfassung).
1400 zeigt eine Urkunde das Ende des Burgbannes nach Abschluss der Arbeiten. Darin verfügt der
Erzbischof, dass die Bürger und auch Pfahlbürger, "die wir daselbst zu Bürger genommen... über eyn Jahr gefreyt seyn
sollen, dass sie nymandt ladten noch bannen sol"
1400 besitzt Konrad von
Hutten Lehensgüter von Gottfried von Hohenlohe, in Albstadt, Somborn
und Kahl.
Scherben gotischer Nischenkachel (Funde von der Spessartstr. 27)
1400 wird eine Anna von Buchenau urkundlich sichtbar.
Sie ist eine Urenkelin von Elisabeth von
Jossa und Albrecht von Buchenau
und vermählt sich mit Curt von
Wallenstein.
1400 am
20. November befielt König Ruprecht der
Stadt Gelnhausen, daß alle Bürger, die am
28. Oktober nicht zur Huldigung erschienen waren, nun dem Edlen Johann von Isenburg, Herrn zu Büdingen
zu huldigen, an seiner Stelle zu huldigen wenn dieser nach Gelnhausen kommt.
Die Bürgermeister sollen die Huldigung kontrollieren und die Abwesenden
nachschwören lassen.
1401 richten in der Bulau Wölfe
starke (Wild-) Schäden an.
1401 versucht Erzbischof Johann II. auch für sein Schloss
Altzenahe die wirtschaftliche Sicherheit herzustellen. So lässt er sich von König Rupprecht für "sein und des Stiftes Dorf Wolmützheim"
das Recht einräumen eine Stadt daraus zu machen. Die Stadterhebung hatte jedoch
einige Schwachpunkte. Zum einen waren die Bewohner berechtigt (in
Eigenleistung) ihr Dorf mit Graben und Mauer zu befestigen. Nach vier Jahren
Frondienst für das Schloss keine reizvolle Vorstellung. Zum andern unterstanden
sie noch immer drei Herrschaften. Auch wenn in Wirklichkeit alle drei durch
bereits angesprochene Probleme in Abhängigkeit vom Erzbischof gekommen waren.
Im Bewusstsein der Bevölkerung war das Dorf Wilmundsheim noch immer Teil der
alten Markgenossenschaft und Kernpunkt der Freien Gerichte
Wilmundsheim/Somborn.
So blieb alles unverändert.
Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass der Amtmann Ullrich von Bergheim verstärkt
die Ausweitung des Tals (Dorf) Alzenau durch Aufnahme von
Zuwanderern (Pfahlbürger) betrieb. Die
Ausstellung der Stadterhebungsurkunde geschah nach Meinung des Hanauischen
Archivars Johann Adam Bernhard auf einer Membrane. ( Dieselbe ist aber
trotzdem als Königsurkunde im Reichsarchiv in Wien registriert).
Für Erzbischof Johann II. war dies
normal. Er setzte seinen Willen durch und Kg.
Ruprecht hatte ganz andere Sorgen. Zum einen musste er noch immer um die
Anerkennung durch die Reichsstädte werben. Und zum andern war doch gerade durch
Zufall ein Giftmordanschlag auf ihn und seine Familie aufgedeckt worden. Der
vom Herzog Galeazzo gesandte Kurier,
Johann von Obernburg, einst Diener
und Sekretär des Leibarztes Ruprechts, war dem König selbst während
einer Messe in seinem Schloss Sulzbach, in der Oberpfalz aufgefallen. Derselbe gestand, nach seiner Verhaftung,
in Verbindung mit dem Leibarzt, "Meister Hermann", den König und
dessen Familie vergiften zu sollen. Herzog
Galeazzo war wie bereits angesprochen, Gefolgsmann Wenzels und Gegner von Papst
Bonifacius IX.
Nun wurde während des Reichstages in Nürnberg, wo zwei Wochen später die
Stadterhebungsurkunde für Wilmundsheim ausgefertigt wurde, über den Leibarzt
des Königs gerichtet und das Urteil vollstreckt. Der Verurteilte wurde zur
Richtstätte geschleift, dort wurden ihm die Gliedmaßen und die Brust
zerschlagen und er anschließend aufs Rad geflochten, wo er verstarb
Soviel zur Situation Ruprechts im Mai 1401.
(Sechs Jahrhunderte später (2002) begann man
in Alzenau, an die nie genutzte Marktrechtsverleihung mit einem "Kaiser
Ruprecht-Markt" im Herbst anzuknüpfen, genau 600 Jahre nach der
größten Demütigung als "Glückloser König", wie nachfolgend sichtbar
wird.)
Ganz sorgenfrei war jedoch auch Erzbischof Johann nicht. Er war in den
Ruch des "Königsmörders" gekommen, da man ihn als Auftraggeber
des Mordes an Herzog Friedrich sah, der gegen den von ihm gestützten Ruprecht
als Gegenkönig kandidieren wollte.
1401 stand zum einen noch unter dem
Versuch Ruprechts, König Wenzel
zur Abdankung zu bringen und zum andern unter dem Druck einen Zug nach Rom
vorzubereiten. Dort sollte Ruprecht als
rechtmäßiger römischer König (
gegen König Wenzel),
Bonifatius IX. als rechtmäßigen Papst gegen den in Avignon residieren Papst Benedikt VIII. bestätigen (allerdings müßte Ruprecht erst,
von dem noch nicht bestätigten Bonifatius IX. als König bestätigt
werden).
Außerdem drängten die Florentiner Stadtherren auf einen Kriegszug gegen den
mächtigen Herzog Galeazzo von Mailand, der ihnen mit seiner
Expansionspolitik bedrohlich wurde.
Nach einem Erfolg versprechenden Zug gegen König Wenzel, der noch immer
als rechtmäßiger König galt, verspielte Ruprecht den Sieg, weil
er, anstatt mit seinem Heer im richtigen Zeitpunkt einzugreifen, nachdem die Herzöge
von Meißen schon bis Prag vorgedrungen waren, sich erst noch bei Amberg ein
paar Tage Erholung gönnte, um dort "dem edlen Waidwerk zu frönen".
Die Bekanntschaft mit dem Giftmörder war eine Begleiterscheinung jener Tage.
Nachfolgend versuchte er König Wenzel auf dem Verhandlungswege zur
Abdankung zu bewegen, was natürlich misslang.
Im Gegensatz dazu bedrängte ihn ein Florentinischer Gesandter schon seit
längerer Zeit, zuerst die Verhältnisse in Oberitalien zu ordnen.
Herzog Galeazzo hatte inzwischen Perugia und Cortona besetzt und war
dabei Bologna zu unterwerfen.
König Ruprecht forderte von Florenz 500.000 Goldgulden.
Der florentinische Gesandte Pitti (ein ehemaliger Pferde- und
Weinhändler) wurde später ermächtigt
200.000 Gulden und weitere Hilfe anzubieten.
Nun begann Ruprecht die Planung, doch wurde die Romreise, die ihm die
Kaiserkrone durch Papst Bonifatius IX. bringen sollte, schon bei der
Vorbereitung ein Alptraum.
Er wollte mit 20.000 Rittern nach
Italien kommen, im September in der Lombardei verweilen, und dort die Verhältnisse
ordnen. In Venedig sollten ihm 50.000 Ducaten
ausgehändigt werden. Weitere 150.000
Ducaten sollte er nachfolgend in drei Raten noch erhalten.
1401 am 4. Juli erhielt Florenz daraufhin eine große Bestätigung der
Stadtfreiheiten und Rechte und die Zusicherung, dies noch als Kaiser mit der
goldenen Bulle zu bekräftigen.
Mainzische Kaufleute erklärten sich gegen Anweisung auf die in Venedig
zu erwartenden 50.000 Ducaten
bereit, in Augsburg 50.000 Ducaten
in bar auszuzahlen.
Dort sollte die Aufstellung des königlichen Heeres stattfinden.
Als Ruprecht am 6.Juli mit
der Florentinischen Gesandtschaft nach Heidelberg kam, um dort Weiteres,
auch mit den Kaufleuten von Mainz zu besprechen, musste er zu seiner
Überraschung hören, dass die Mainzer ihre Bereitschaft zurückzogen, da sie erst
jetzt erfahren hätten, wozu das Geld bestimmt sei.
Nun musste er feststellen, dass er in
Deutschland keinen Kredit mehr bekam.
Jetzt bedrängte er den florentinischen Gesandten, mit einem persönlichen
Schreiben nach Florenz zu reiten, um wenigstens von dort 25.000 Dukaten schon vorab zum Sammelplatz nach Augsburg zu senden.
Am 18. Juli ritt der Gesandte Pitti los und war schon 12 Tage später in Padua.
Allerdings hatte er sich eine fiebrige Erkrankung zugezogen, reiste aber
trotzdem weiter nach Florenz. Dort beschloss man, ihn mit einem zweiten
Gesandten nach Augsburg zu schicken, da sollte ein weiterer Vertrag geschlossen
werden, aufgrund dessen dann der König sich in Venedig 50.000 Ducaten auszahlen lassen könne. Inzwischen verging kostbare
Zeit. Ohne den Bescheid zu kennen, schickte der König die Ritter Kunrad von Friedberg und Hans von Miltenberg bereits zu Herzog Leopold von Österreich mit der Verfügung, dafür Sorge zu tragen,
dass die 100.000(!) Ducaten von Venedig sicher nach
München gebracht würden. Wilhelm Kunrad
Seiler und Hans Kreß im Deutschen Haus in Venedig
sollten dabei behilflich sein. Zwischenzeitlich hatte er auch drei Gesandte
nach Rom geschickt, um Papst Bonifaz IX . Bericht über die Situation in
Deutschland zu erstatten. Außerdem sollten sie sich auch um seine Bestätigung
als rechtmäßiger König und Unterstützung für seinen Romzug bemühen.
Obwohl oder gerade weil er seine Lage in
bestem Licht darstellte, bekam er vom römischen Papst Zweifel zu hören.
Erneuert wurden auch die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Königtums. Hinzu
kam noch eine Liste von Bedingungen, an die er sich halten und die er erfüllen
müsse, bevor er als rechtmäßiger König anerkannt und gar zum Kaiser gekrönt
werden könne.
Die ganze Angelegenheit war in eine Lage gekommen, dass Ruprecht an
den Erzbischof schrieb: der Papst wolle "nicht gleiche" Wege für
sich nehmen und gehe mit wunderlichen Sachen um. „Ehe er aber dem Papste solche Eide schwöre und Treue, als er von ihm
fordere, wolle er sich lieber mit dem Könige von Frankreich und den Franzosen
vereinen auf gütlichem und redlichem Wege.“
Die Vorbereitungen waren jedoch schon zu weit fortgeschritten um von der
Reise zurückzutreten. Von der Stadt Frankfurt hatte er 1000 Gulden als Geschenk für die Reise bekommen. Die Stadt Basel
kaufte sich für 3000 Gulden und Köln
für 9000 Gulden vom Kriegsdienst
frei. Mit den Reichstreuen in den Gebirgsdistrikten um Brescia hatte er schon
Termine vereinbart, um gemeinsam gegen den Herzog Johann Galeazzo zu
kämpfen
In der zweiten Augusthälfte unternimmt er nochmals einen Zug in die Oberpfalz.
Regensburg war dort die einzige Stadt, die ihm noch nicht gehuldigt hatte. Als
er nun in Amberg weilte, kam eine Delegation aus Regensburg, um ihm die Grüße
der Stadt und die Bereitschaft zum Empfang mitzuteilen. Er versuchte zwar auch
hier 9000 Gulden als Beitrag für die
Reichsfreiheit zu erhalten, vergleichbar Köln. Doch die Regensburger waren
zurückhaltend. Beim Einzug erhielten er 1500
und die Königin 500 Gulden.
Hinzu kamen noch Geschenke. Trotz aller Einnahmen und Geschenke überwogen die
Ausgaben für den Aufenthalt des Königs mit seinem Gefolge bis zum 7.
September.
Einzuflechten ist hier, dass er zu dieser Zeit schon in der Lombardei sein
wollte.
Am 9. September begann er in
Augsburg die Vertretung im Reich für die Zeit seiner Abwesenheit zu regeln.
Seinen 25jährigen Sohn Ludwig ernannte er zum Verweser der
Pfalz bei Rhein und des Herzogtums Baiern. Zur Wahrnehmung seiner Aufgabe wurden
ihm noch vier königliche Räte zur Seite gestellt
1401 am 12. September musste er vom Sammelplatz Augsburg 5.000 Ritter wieder entlassen, da er
nicht das erforderliche Geld geliehen bekam. Dadurch hatte er nur gut 10.000
Ritter als Begleiter, die Hälfte der vorgesehenen Streitmacht.
1401 am 13. September erhob
er den jungen Pfalzgrafen zum Generalreichsvikar.
Doch noch immer war das Kernproblem nicht gelöst. Es fehlte das Geld für den
Kriegszug. Inzwischen waren mehr als 15ooo
Reiter versammelt, selbst umliegende Orte mussten Quartier bieten. Die
Florentiner handelten mit seinen Beratern am 13. September einen Vertrag aus,
dessen Form bei genauem Hinsehen das Unternehmen zum Scheitern verurteilte
Die markanteste Klausel war, dass der Anspruch auf 200.000 Ducaten mit
dem Sieg über den Herzog von Mailand und dessen Absetzung verknüpft wurde.
Sollte er bereits in Deutschland Geld benötigen, so möge er es bei Kaufleuten
borgen, wofür die Florentiner bürgten. Weiterhin stellten sie ihm ein Geschenk
(Erfolgsprämie) in Aussicht, die nochmals 200.000
Ducaten betragen solle. Das Geld sollte ratenweise in Venedig, Padua oder
Ferrara ausgezahlt werden. Für die Passage der Tirolerpässe musste er an
Herzog Leopold schon 100.000
Ducaten zahlen! Ruprecht blieben nur etwas mehr als 100.000 Ducaten verfügbar.
1401 am 16. September begann
der Aufbruch über die Alpen.
Von Innsbruck aus ließ er durch vier Herolde den Herzog von Mailand auffordern,
die dem Reich entfremdeten Güter zurückzugeben, da er andernfalls in Ungnade
falle.
Johann Galeazzo antwortete: er besitze Reichslande aufgrund
königlicher Verleihung (durch Wenzel) und werde sie gegen Eindringlinge
verteidigen.
Militärisch scheiterte Ruprecht schon
Mitte Oktober bei Brescia, wie schon andere Könige vor ihm. Nur, dass er weder
Rom noch den Papst mit einer Kaiserkrone je zu sehen bekam.
Nach der Niederlage verbrachte der
König den Winter in Padua und scheiterte schließlich wegen mangelnder
Kreditwürdigkeit
1402 am 2. Mai kam er nach
München zurück. Da sang man auf den Straßen Spottlieder über den „armen
König“.
Erzbischof Johann II. blieb von
diesem Geschehen unberührt. Er hatte noch die "Waldecker Fehde"
anhängen. Diese Fehde resultierte noch aus der Ermordung Friedrichs von
Braunschweig. Außerdem war ein schwacher König leichter zu beeinflussen.
Es mag zum Teil Zufall gewesen sein, doch bekam der Erzbischof noch die
Bezeichnung "der schlaue
Johann".
1402 wird König Wenzel von
seinen Bruder Sigismund, König von Böhmen, gefangen genommen.
1402 werden für die Burg Alzenau bereits weitere Burgmannen
genannt.
1403 erwirbt Erzbischof Johann II. von Mainz das ewige Öffnungsrecht an der Burg Hüttelngesäß. Öffnungsrecht bedeutet,
dass im Bedarfsfall die Burg als Ganzes dem Befehl des Erzbischofs oder dessen
Hauptmann unterstellt wird.
1403 am 22. Januar tritt auch
die Familie der Schelris wieder ins
Licht der Geschichte.
Der Stadtschreiber von Frankfurt, Peter
von Gelnhausen und sein Knecht Henne
Krauel, sollten im Auftrag der
Städte Frankfurt und Mainz eine Botschaft zum König Ruprecht nach Nürnberg bringen, in der über die Bedrückungen
durch Erzbischof Johann II.
berichtet wurde. Doch zwischen Obernburg und Miltenberg werden sie überfallen
und nach Gelnhausen in die Burg gebracht.
Hermann Schelris, obwohl
königlicher Burgmann in Gelnhausen, nahm im Auftrag des Erzbischofs den
Stadtschreiber mit seinem Knecht gefangen.
Am 22. Januar schreibt er an König
Ruprecht, daß dies geschah da die Stadt Frankfurt einen seiner Knechte gefangen
hätte.
Da auch die Stadt Frankfurt den König über den Vorfall unterrichtet,
beauftragt Kg. Ruprecht den Landvogt der Wetterau Hermann von Rodenstein den Vorfall zu regeln. Nach einer Folge von
Briefen des Landvogtes, der Stadt Frankfurt und Hermann Schelris kommt es schließlich zur Festlegung eines
Gerichtstermins in der Burg in Gelnhausen.
1403, am 14. März kommen in den Burggarten als Vertreter der Stadt Frankfurt
deren Schreiber Heinrich und die
beiden Bürgermeister von Gelnhausen
Andreas von Grünberg und Henne
Hebenstreit mit ihrem Schreiber. Nachdem die Anwesenden eine Weile
warteten, schickten die Bürgermeister den Schreiber in die Burg um ihre
Anwesenheit zu melden.
Daraufhin erschien Heinrich Quiddenbaum der
Burggraf mit etwa 35
Burgmannen, doch ohne Hermann Schelris.
Doch ungeachtet aller Briefe und Vorgaben des Königs, beschied schließlich
der Burggraf, daß er in der Sache nichts tun könne, da Hermann Schelris nicht erschienen sei. Nach längeren ergebnislosen
Verhandlungen bat der Frankfurter Stadtschreiber Heinrich, daß der Gelnhäuser Schreiber Nikolaus Brendel doch ein Protokol über den Tagesablauf fertigen
möge. Die Niederschrift wurde von mehreren Zeugen bestätigt.
1403, 15. März Hermann
Schelris gibt das Burgmannamt in Gelnhausen auf und geht in den Dienst des Erzbischofs.
In einem späteren Schreiben weist er darauf hin, daß weitere Forderungen gegen
ihn über seinen Herrn, den Erzbischof Johann
zu regeln seinen.
Der Frankfurter Stadtschreiber Peter von
Gelnhausesn und sein Knecht Henne
Krauel bleiben als Gefangene in der Burg.
1403 am 1. Oktober wird Ruprecht von
Papst Bonifatius IX. als
rechtmäßiger König anerkannt. Der
Papst hoffte nun auf einen neuen Romzug Ruprechts, um auch als rechtmäßiger
Papst von einem deutschen König bestätigt zu werden.
Doch wurden seine Erwartungen nicht erfüllt. König Ruprecht hatte
kein Verlangen und auch nicht das Geld für eine zweite Romreise.
1403 am 11. November gelang dem in Wien gefangenen König Wenzel die Flucht.
Mit Unterstützung seiner Anhänger begann er nun einen Krieg gegen Sigismund.
1403 wird beim Neustädter Hof im Mömlingtal, mit
dem Bau einer kleinen Wasserburg begonnen. Bauherr ist Jorg Bache.
Derselbe ist mit Agnes von Erlenbach vermählt, deren Mutter Anna
Schelris von Wasserlos mit ihrem Gatten Hans von Erlenbach in dem
kleinen Burgsitz in Weckbach wohnt.
1403 im Dezember (?) bittet König
Ruprecht einen Kurfürsten sich um die Freilassung der Gefangenen des Hermann Schelris zu bemühen. Der
Kurfürst rät dem Hermann Schelris
die Gefangenen freizulassen, da ihm sonst daraus „Unrat“ entstehen könne.
Um die Jahreswende bittet König Ruprecht
den Burggrafen von Gelnhausen nochmals an Hermann Schelris zu schreiben warum er noch immer den Stadtschreiber und seinen Knecht gefangen hält.
Weitere Angaben über das Schicksal
der Gefangenen sind nicht mehr ersichtlich. (Quelle: Michael Zieg, Gelnhäuser
Regesten)
1404 am 21. April bekennt Eberhard von Fechenbach der Junge
(Sohn der Petza von Rannenberg) gegenüber seinen Schwiegereltern dem Ritter Werner
Kolling und seiner Hausfrau Hebbel, daß das Wittum (Mitgift) seiner
verstorbenen Frau Agnes, geb. Kolling, für den Rest seines Lebens in
seinem Besitz bleiben soll. Da seine Frau Agnes ohne leibliche
Nachkommen verstarb fallen die Güter wieder an die Eheleute Kolling und
deren Erben zurück. ( Die Kollings wohnten zu dieser Zeit noch auf Burg
Hauenstein.)
1404 am 1. Oktober, auf den
Tag genau ein Jahr nach der Anerkennung Ruprechts als König starb Bonifatius IX. in Rom als
schismatischer Papst. In Avignon residierte noch immer Papst Benedikt VIII.
Nun erscheint wieder eine Anmerkung zum dörflichen Umfeld nötig.
Im 14. Jahrhundert war man weitgehend dazu übergegangen in Wohnbauten
räumliche Unterteilungen durch Einbau von Holzwänden vorzunehmen. Die dadurch
gegebene Brandgefahr, durch die noch immer übliche offene Herdstelle, führte
zum Einbau von Schloten (gegen Funkenflug sichernde Rauchabzüge).
Eine Weiterentwicklung waren ummauerte Feuerstellen, die nach oben zu einem
Schlot verengt wurden und von einer Seite zu befeuern waren. Den Abschluss
dieser Entwicklung bildeten die "Hinterladeröfen", die von der Küche
aus geschürt wurden und in der Stube als Heizkörper dienten. Gekocht wurde
jedoch noch auf einem Boden- oder Tischherd unter dem offenen Rauchfang. Aus
dieser Form des Kochens und Bratens unter dem Rauchfang entwickelte sich die
Besonderheit, dass sich aufsteigende Dämpfe und fettige Dünste im kühleren
Rauchfang niederschlugen und langsam als Tropfen vom Rand desselben zur Erde
fielen. Um hier Fettlachen zu verhindern, stellte man an den Stellen kleine
Näpfchen hin, in denen sich das Fett sammelte. So kam es zu der Situation, dass
um den Herd, am Boden mehrere Fettnäpfchen standen. Und nun oblag es der
Geschicklichkeit der mit dem Kochen beschäftigten nicht "in die Fettnäpfchen
zu treten".
Eine Anmerkung zu den Kochgeschirren ist auch noch angebracht. Das Kochen über
dem offenen Herd hatte den Nachteil, daß man die Kochgeschirre über einem
Haufen brennenden Holzes oder Torf plazieren mußte. Da dieser Brennstoffhaufen
jedoch durch die Verbrennung bedingt seine Form veränderte, konnte man kein
Gefäß darauf stellen. Dies nötigte zu verschiedenen Arten die Kochgeschirre
stabil darüber zu bringen. Die beeindruckenste Variante ist das Darüberhängen
des (Metall) Kessels. Doch die gebräuchlichere Art ist das Kochen mit einem
Dreifuß oder in Dreifußgefäßen aus
Metall oder Irdenware. Da ein Gefäß mit "tönernen Füssen" jedoch
leicht zusammenbrechen konnte, (wie es sprichwörtlich noch heute mancher
Behauptung nachgesagt wird) kam es soweit, daß hörige Töpfer ihrer Herrschaft
als Zehntabgabe, jährlich eine bestimmte Menge von Dreifußgefäßen liefern
mußten. Diese Schwäche der Töpfe auf tönernen Füßen, erbringt bei allen
Grabungen in mittelalterlichen Kulturschichten, abgebrochene Füße unterschiedlicher
Art, wie die bereits erwähnten Funde an der Spessartstraße zeigten.
Nachbildungen von Dreifußgefäßen aus der "Burg"
Reinigen und Zusammenfügen von Keramik aus der Burg Alzenau
Die Scherben der Dreifußgefäße zeigten auch noch die Quelle einer Redewendung, die im Zusammenleben bei uns noch im 20. Jahrhundert gebräuchlich war. Wenn Hausfrauen, kurz vor der Mittagszeit bei einem Schwätzchen zusammenstanden, tauchte immer irgendwann die Frage auf: "Haste dei Esse schon beigestellt?" Unabhängig von der Antwort, stellte man das Essen schon lange nicht mehr bei, sondern auf die Herdplatte. Doch zum Kochen über oder an dem Gluthaufen stellte man das Töpfchen bei die Glut. Dies zeigt sich bei allen Scherben von Töpfen, die mit einem Griff oder Stiel zum Herd gebracht wurden. Dieselben stellte man so, daß sie mit zwei Füßen in der Glut standen, doch der dritte Fuß, mit dem darüber befindlichen Griffteil blieb am Rand des Gluthaufens. So konnte man das Töpfchen ohne Gefahr sich zu verbrennen wieder wegnehmen. Die restaurierten Gefäße, dieser Größe zeigen alle am Boden und an der dem Griff abgekehrten Seite Schmauchspuren. Doch die Zugriffseite ist sauber. Man hatte die Töpfchen nur "beigestellt".
Notbergung von Keramik am Blitzableiter-Erdungsgraben im Zwinger der Burg Alzenau
Eine
Besonderheit bei den Keramikfunden aus der Burg Alzenau sind Bruchstücke
mehrerer "Stülphauben". Das Erschwerende bei der Erkennung, war der
zwischenzeitliche Wandel im Umgang mit dem Feuer. Im Gegensatz zur Gegenwart,
wo die Feuerstellen zum Heizen oder zum Kochen, weitgehend automatisch oder mit
Knopfdruck bedient werden, war man damals noch bemüht "das Feuer zu wahren".
Dies erforderte in den nun schon relativ kleinen Räumen, daß man in den
Ruhezeiten die Glut weitgehend vor Luftzufuhr abschirmte. Damit sparte man das
nachzulegende Brennholz und schützte das Umfeld vor Funkenflug und daraus
entstehenden Brandkatastrophen. Diese Stülphauben, eine ist sogar kunstvoll
bemalt, sind der sichtbare Beweis wie man der Mahnung aller Nachtwächter
nachkam, wenn sie dazu aufriefen "das Feuer und das Licht zu wahren".
Abweichend vom Licht, das ja auch durch eine Flamme gespendet wurde, die man
auslöschte, bewahrte man das Feuer unter der Asche, um es bei Bedarf wieder zu
entfachen. Die optimale Abschirmung waren offensichtlich die bis zu 4o
cm breiten und innen 5 cm hohen Hauben, die in der Mitte noch mit einem
Griff versehen waren. Der Rand war vermutlich zur Stabilisierung auf die ganze
Höhe hochgezogen. Dieser Rand hatte jedoch auch wärmeabstrahlende Wirkung.
Auch zu dem "Licht" das es zu wahren galt, ist noch eine Betrachtung
angebracht. Die einfachste Form bei uns war der Kienspahn, den man in einen
oben gespaltenen Stock klemmte. Den Stock steckte man in den Boden oder in ein
kleines Kistchen das mit Erde gefüllt war. So hatte man die einfachste Form
einer "Stehlampe".
Die Erde unter dem Spahn, war eine Brandschutzvorrichtung, da bei sehr
harzreichen Spähnen während des Brandes brennende Tropfen zu Boden fielen. Eine
zweite Form war das Talglicht. Hierzu war eine flache Metallschale
erforderlich, die einseitig einen nach oben bis über die Mitte gebogenen Henkel
hatte. (Fundort: Spessartstraße 27)
Dieser Leuchtkörper konnte mit einem Kettchen an die Decke, Wandbügel oder an
einen Ständer mit Haltebügel gehängt werden. Diese beiden Lichtgeber waren
allerdings mit sehr viel Rußbildung verbunden.
In herrschaftlichen Häusern waren noch Öllampen und zunehmend Kerzen in
Verwendung. Wobei in den Öllampen Pflanzenöl verbrannt wurde, was von der
ärmeren Bevölkerung als Nahrungsmittel gebraucht wurde.
Die "Wahrung des Lichtes", das heist das Löschen am Abend, geschah in
unterschiedlicher Art. Der Kienspahn wurde gelöscht indem man ihn mit dem
brennenden Ende in die Erde drückte. Das Talglicht und die Öllampe konnte man
durch Abdecken der Flamme löschen.
Und für die Kerzenflamme wurden spezielle Löschhörner entwickelt, die an langen
Stielen angebracht noch immer in Gebrauch sind, wo zu festlichen Anlässen
Kerzen angezündet werden. Von diesem Löschhorn abgeleitet wird noch immer die
nicht gerade schmeichelhafte Feststellung, daß jemand ein prächtiges Löschhorn
habe, wenn er sich mit einer etwas großen Nase von den Normalbürgern
unterscheidet.
Eine Selbstverständlichkeit für die Gründungsphase unserer Gemeinden war das
Vorhandensein von Wasser. Im Regelfall entnahm das Wasser einem Bachlauf. Nur
in den Ausnahmefällen wie dem Bau von Burgen, musste die Wasserversorgung
innerhalb des umfriedeten Raumes gesichert werden. Dies geschah mit der Anlage
von Zisternen oder Brunnen. Im späten Mittelalter wurden auch die Dorfbrunnen
gefasst und gegen Verschmutzung geschützt. Brunnen mußten immer wieder gereinigt
werden. Denn wie noch immer sprichwörtlich, daß der Krug nur solange zum
Brunnen geht bis der Henkel bricht, bedeutete dies, daß nach jedem Henkelbruch
der Krug ohne Henkel nicht mehr aus dem Brunnen kam und mit anderen den
Scherbenhaufen auf dem Grund des Brunnens vergrößerte. Die Scherben wieder zu
entfernen war keine leichte Arbeit, an die der volkstümliche Ausspruch:
"Der flucht wie ein Brunnenputzer" noch erinnert.
Jetzt wieder zur Politik.
1404 kommt es in
Hanau zum sog. Staatsstreich in Hanau.
Das Ausbleiben eines männlichen Erben bei Ulrich V. von Hanau ermöglichte es, aufgrund des Familienvertrags
vom 26. Juni 1391, Reinhard II. von
Hanau nun zu heiraten und mit seinem Bruder Johann die Regierung zu übernehmen.
Seit 1398 hatte es sich zunehmend
gezeigt, dass Ulrich V. von Hanau die
Herrschaft nicht weiter ausüben kann.
Reinhard II. von Hanau verlangte mit
seinem Bruder Johann den Rücktritt
des Bruders von der Regierung.
Inzwischen hatte sich eine außergewöhnliche Situation entwickelt:
Reinhard und Johann von Hanau hatten den Erzbischof in seinem Streben um die
Macht unterstützt und ihn sogar schon mehrfach mit Krediten unterstützt.
Demgegenüber hatte sich ihr Bruder, Ulrich
V. von Hanau sogar schon die Stadt Hanau an den Erzbischof Johann von Mainz auf Lebenszeit
verpfändet.
Nun waren Reinhard und Johann von Hanau an Regierung.
Reinhard von Hanau hatte als erster
im Haus Hanau eine juristische Ausbildung. Nun zeigte er sein Geschick.
1404 bereits im Jahr der Regierungsübernahme, lassen sich Reinhard II. und Johann v. Hanau die Burg Alzenau für 2.000 Gulden von E.B. Johann II. verpfänden.
Der Erzbischof braucht Geld, da er neben den notwendigen Ausgaben auch um den
Abtrag der immensen Schulden für seine Ernennung bemüht sein muss.
Die Verpfändung der Burg setzt voraus, dass dieselbe unbeschadet zu nutzen ist.
Im Schadensfall muss entweder die Pfandsumme zurückgezahlt oder ein
wertgleiches Objekt dem Pfandnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Vermutlich wird deshalb im gleichen Jahr Hamann
Echter von Mespelbrunn, damals Vicedom in Aschaffenburg, als Präfekt für
die Burg Alzenau bestimmt.
Er soll für die Sicherheit und Verteidigung der Burg sorgen.
1405 ab 3. Februar bereitet König Ruprecht
den Kriegszug in die Wetterau (und den Kahlgrund) vor.
Er fordert von der Stadt Frankfurt die Unterstützung wöchentlich „uff 100 Gleven“ (Verpflegung) 21 Fuder Wein, Brot
und Futter. Ferner 32 Gleven zu Ross ( hier steht Gleve für eine Kampfeinheit
um einen Glevener. 3 bis 5 Personen) und 200 Gewappnete mit möglichst vielen
Schützen und ihre beiden größten „buszen“ (Geschütze) mit Schirmen, Pulver,
Steinen (Kugel) und anderem „geczuge“.
Friedberg soll leisten: 40 Gewappnete und 20 Schützen mit ihren
„seczedartschen“ (Feuerrohre) und ihre „groszen buszen“.
Das gleich verlangt er von Gelnhausen und Wetzlar.
Worms und Speyer sollten stellen, je 50 Gewappnete und 50 Schützen mit
„setzdartschen“ und ihrer größten Büchse.
Am Valentini (14. Februar) soll
„berannt“ werden.
1405 kommt es zur militärische
Intervention des Königs Ruprecht von
der Pfalz im vorderen Kahlgrund.
Der Anlass waren die schon erwähnten räuberischen Übergriffe des niederen Adels
gegen Bürger und Geschäftspartner der umliegenden Städte. In einer
Rechtfertigung des Königs wurde niedergeschrieben: "item des quam myme herren dem kunige fur zijten große klage vor
von des richs herren und auch des richs stedten und kauflutten von swaben von
doringen von hessen und uß der wetteraue, dass yn yre kaufmannschafft und gut
uß denselben sloßen in der wetterauwe mit namen ruckingen, hoeste,
hudellngeseße, karben und waßerlose genommen wurden wer und etliche darin
gefangen und gescheczt weren wurden und eisteils ermordet, und wart darumbe angeruffen
und hermanet als romischer konig darzu czu dune. und darumbe so manete myn
herren der konig von sin und des riches wegen die rynschen stedte und zoch vor
die obgenanten sloße und gewan die und zerbrach sie auch von solicher reuberye
morderye und ubeltat wegen, die czu von den obgenanten sloße geschehen waren,
als auch er, daz er das von des richs wegen schuldig were zu dune und auch
billig getan hat."
Der König befand sich bei der Aktion in einer zwiespältigen Situation.
Er stand unter dem Druck mehrerer Reichsstädte, die ihn aufforderten gegen die
"Raubschlösser" vorzugehen
(die ja auch als Gefängnisse der Geiseln dienten) und den Landfrieden wieder
herzustellen. Die Stadt Worms hatte ihm 2000
Gulden geliehen und noch 500 fl.
geschenkt, da auch sie es für notwendig erachtete. Hinzu kam, dass er noch
immer um die Anerkennung weiterer Städte bemüht war (Aachen hatte ihn noch
immer nicht als König anerkannt).
Demgegenüber musste er sich bewusst sein, dass die "Räuber" überwiegend Vasallen
des Erzbischofs waren. So musste er seine Vorbereitungen in einer Form
treffen, die den Erzbischof glauben ließen, dass er ihn in der Fehde mit dem Landgrafen
von Hessen unterstützen wolle.
1405 am 17. Februar begann der Kriegszug mit Unterstützung der Städte
Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen u. a.. An diesem Tag nahmen sie die
Wasserburgen Hoeste (Höchst, Stammburg derer von Buches bei
Lindheim) und Rückingen. Auch Karben wurde zu Beginn gebrochen.
Am 22. Februar kam der Kriegszug in
den Kahlgrund. Hier ist anzumerken, dass man mehrere Objekte gleichzeitig
anging.
Die Stadt Frankfurt hatte ihre zwei größten Kanonen mitgeschickt. Die größte
hatte das beachtliche Gewicht von 70 Zentner und 70 Pfund (mehr
als dreieinhalb Tonnen).
Die Kanone hatte 1399 schon bei der Zerstörung von Burg Tannenberg
an der Bergstraße gute Dienste geleistet.
(Diese Burg war ursprünglich Eigentum der mit dem Haus Kälberau verbundenen
Familie von Jossa und gehörte
1405 Hamann Echter. Zuletzt war Hartmut von Kronberg als
Burgherr auf Tannenberg eine Bedrohung für das ganze Umland). Allerdings hatte
das Belagerungsheer vor Tannenberg einen besseren Kanonier anfordern müssen, da
die Treffsicherheit von Geschützmeister Henne Becker unbefriedigend war.
Nun hatte Hermann von Rodenstein,
der Landvogt der Wetterau, die Führung bei der Zerstörung von Burg Wasserlos.
Gleichzeitig leitete Wambold von Umstadt die Zerstörung von
Hüttelngesäß.
Tag
des offenen Denkmals in Hüttelngesäß. Mitte der Eigentümer Dr. Michael von
Savigny.Im Hintergrund H. Binding und Fr. Schreiner von der Uni Mainz die das
Umfeld untersuchten.
Keine Berichte gibt es über die
Zerstörung des "neuen Schlosses" (Alzenau) des Erzbischofs, obwohl
der Zerstörungsgrad beachtlich gewesen sein muss.
Zwei zeitgemäße Darstellungen zur Beschiessung von "Schloß
Altzenahe"
Der Amtmann Ulrich von Bergheim war mit dem Erzbischof Johann
in der Fehde gegen den Landgrafen von Hessen und bemühte sich ebenfalls
eine Burg des Landgrafen zu brechen.
Es ist zu vermuten, dass sich an der
Burg Alzenau die Frankfurter mit ihren Kanonen betätigten. Möglicherweise sogar
ohne vorherige Kenntnis von König Ruprecht.
Da zwischenzeitlich die wahre Absicht von König Ruprecht sowohl dem Erzbischof
wie auch Ulrich von Bergheim bekannt wurde, ritt letzterer nach Hause,
konnte jedoch nichts mehr verhindern.
Memmelriß und Hüttelngesäß (das
teilweise der Frau von Bergheim gehörte) waren ganz zerstört. Die Burg in Wasserlos muss weitgehend zerstört
worden sein und die Burg Alzenau, wird vom Erzbischof in der Schadensliste
aufgeführt. (Sie wird 1410 von Ulrich von Bergheim für 500 Gulden übernommen. Ein
Viertel des Wertes von 1404).
Freilegung von Resten der 1405 zerstörten Schelrisburg im Schlosspark von Wasserlos. Rechts setzt sich die Eintiefung als Gewölbe fort (im Bild: Rudolf Holzapfel)
Gewölbe im Wasserloser Schloßpark (im Bild: Christof Heininger)
Ausschlupf
aus dem Gewölbe am Bachrand (Werner B. Kempf)
Anzumerken ist, dass Hermann von Rodenstein der Vater des
sagenhaften Hans von Rodenstein (des wilden Rodensteiners) war, dessen
Abbild vollplastisch in der Kirche von Fränkisch Crumbach erhalten ist.
Wieweit dieser "Wetterauer Räuberkrieg" auch die Situation des vom
Erzbistum immer wieder bedrängten Landgrafen Hermann von Hessen,
begünstigte ist unklar.
Doch war Erzbischof Johann bei dem Mainzisch-Hessischen Frieden vom 18.
März 1405 zu einigen Zugeständnissen bereit, die er gegenüber dem
"Mainzischen Erbfeind" normalerweise wohl nie eingeräumt hätte.
Die auf Burg Hauenstein ansässige Familie von Kolling nehmen einen Wohnsitz in der Burg Gelnhausen.
1405 am 8. Mai verleiht Kg. Ruprecht
dem Johann zu Isenburg, Herrn zu
Büdingen, neben dem Burggrafenamt in Gelnhausen und mehreren Lehen auch die
„Königsleute an der Kalde“.
1406 kommt es auf einem Reichstag in
Mainz zur Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof
Johann II., mit Ullrich von Bergheim und König Ruprecht, wegen der Ereignisse im Zusammenhang mit dem
Wetterauer Räuberkrieg.
Der 6. Anklagepunkt (von 15) ist
die Forderung von „Entschädigung für den vertragswidrigen Angriff des Königs
auf die Diener und Amtleute des Erzbischofs“.
Sowohl der Erzbischof wie auch Ulrich von Bergheim übergeben dem König
Fehdebriefe. In der nachfolgenden Zeit kann nur durch Vermittlung der
Erzbischöfe von Köln und Trier ein offener Krieg des Erzbischofs gegen den (von
ihm eingesetzten) König Ruprecht verhindert werden.
1406 verkauft Conrad von Rannenberg das Gericht
Krombach und die Vogtei in Großkrotzenburg an Friedrich von Fechenbach für
100 fl.. Friedrich ist sein Neffe, Sohn der Petza von Rannenberg
und Eberhard von Fechenbach (Vicedom in Aschaffenburg bis 1394).
Konrad von Rannenberg, der
bis zu seinem Tod auch Stadtschultheiß in Aschaffenburg war, verstarb noch im
Jahr 1406.
Dies zeigt eine Urkunde vom gleichen Jahr, wo Erzbischof Johann II. dem Vicedom Hamann
Echter von Mespelbrunn das "Bischofsfutter" aus der Vogtei Krombach
überträgt, das zuvor der inzwischen verstorbene Konrad von Rannenberg zu
Lehen hatte.
1406 am 1. Juni sendet Eberhard von
Fechenbach (Burgmann) der Stadt Gelnhausen einen Fehdebrief wegen
erlittenem Unrecht und kündigt alle bestehenden Verträge.
1406 am 3. Juni läßt Gelnhausen dem Wetterauer Landfriedenshauptmann Eberhard von Hirschhausen mitteilen,
daß sie wegen der Fehde keine „Freunde“ zur Landfriedensberatung nach Frankfurt
senden kann.
1406 am 5. Juni sendet Eberhard von
Fechenbach der Stadt Gelnhausen mit, daß er Hans von Wasen und seine Helfer bei sich hausen und halten will.
1406 am 8. Juni wird Eberhard von
Fechenbach von Eberhard von
Hirschhausen aufgefordert von seiner Fehde gegen Gelnhausen Abstand zu
nehmen, da er sonst nach Landfriedensrecht gegen ihn und Hans von Wasen vorgehen müsse.
1407 verkauft Konrad von
Bienbach, ein Nachkomme des Hauses Kälberau, über die Jossasche Linie,
einen Leibeigenen in Hörstein, mit dem Namen Gobel Seidenschwanz, an den Abt des Klosters Seligenstadt.
Hier ist wieder eine Anmerkung über die
Formen des Zusammenlebens angebracht. Im Gegensatz zu neueren Auslegungsformen
von Christentum, wo vordergründig Begriffe von Nächstenliebe und Sorge um das
Wohl aller Menschen als gleichwertige Geschöpfe Gottes sichtbar werden, sah man
dies bis in die Zeit der Reformation ganz anders.
Für den in der Urkunde zitierten Gobel Seidenschwanz war die praktische
Auswirkung des Verkaufes seiner Person kaum von Bedeutung. Der Unterschied
bestand nur darin, dass zuvor der Gewinn seiner Arbeit dem Konrad von
Bienbach zufloss und nun musste er für den Abt von Seligenstadt
arbeiten. Allerdings war mit dem Verkauf auch alles das verbunden, was ihm
zugehörig war, wenn er eine Familie hatte. Häufig wurden aber auch Einzelpersonen
verkauft.
Bei Gobel Seidenschwanz ist wahrscheinlich, dass er als Arbeitskraft
auf den abteilischen Besitzungen in Hörstein gebraucht wurde. Nahe liegend ist
jedoch, dass er einfach aus dem Familienverband herausgelöst und in das
"Arbeitslager" der Abtei eingefügt wurde.
Diese Art von "Menschenhandel"
geschah noch immer vor dem Bild der "Gottgewollten Dreiheit", wie sie
nach der Jahrtausendwende von den Kanzeln verkündet und auch praktiziert wurde.
Freiheit und Menschenwürde waren für die Masse der Landbevölkerung
unvorstellbar. Die Unfreien oder Hörigen waren dem Familienoberhaupt oder
dessen Herrn eigentümlich verbunden. Sie waren wie die Nutztiere dem Anwesen
zugehörig und wurden bei Bedarf entsprechend eingesetzt oder veräußert. Die
Zunahme der Bevölkerung basierte überwiegend auf nichtehelichen Kindern
(Kegeln), da Eheschließung nur möglich war, wenn nachweislich die nötige Fläche
an Grund und Boden vorhanden war. Fehlende Personenstandsregister, geringe
Lebenserwartung und das alleinige Bestreben den eigenen Besitzstand zu erhalten
oder zu verbessern, ließ hinter dem kleinen Kreis der urkundlich sichtbaren
Oberschicht eine immense Grauzone Rechtloser existieren. Da neben der
tierischen Arbeitskraft, die nur begrenzt einsetzbar war, (und der Wasserkraft
bei Mühlen) nur die menschliche Kraft genutzt wurde, sah man in einer großen
Zahl von Menschen, vordergründig die Masse "Arbeitskraft".
Hier ist anzumerken, daß das Wort Arbeit früher Erwert (= was war
er wert) geschrieben wurde und in unsrer Heimat noch im 20. Jh.
mundartlich von "Erwet" gesprochen wurde.
Die mangelnde Übersicht mancher Herren über die Zahl der ihnen gehörenden
Menschen ermöglichte es Leibeigenen in Städte abzuwandern, um dort ein eigenes
Leben zu führen (Pfahlbürger), sofern sie nicht von ihrem Herrn binnen eines
Jahres zurückgeholt wurden. Eine Besonderheit ergab sich noch aus der
Festlegung mancher Grundherren, dass nur eine gewisse Zahl von Kindern
Leibeigener, wieder als Leibeigene gesehen wurde. Die über diese Zahl hinausgehenden
nachgeborenen Kinder galten als herrenlos und konnten entweder von anderen
Herren als „Wildfänge“ übernommen (eingefangen) werden oder sie suchten bei den
Städten eine Überlebensmöglichkeit.
Wieweit Leibeigene aus dem Freigericht in das "neue Amt Alzenau"
in die Herrschaft von Ullrich von Bergheim überwechselten ist fraglich.
1407 zu 1408 war mit einem sehr strengen Winter
verbunden. Doch brachte der nachfolgende Sommer reiche Ernten.
1408 erreichte König Ruprecht endlich die
Anerkennung durch die Stadt Aachen
Im Gegensatz zu den Wirren in der
Führungsetage ist die ländliche Bevölkerung nun dem Christentum verbunden und
lebt in Gottesfurcht im wörtlichen
Sinne.
1408 am 20. Dezember teilt die Stadt
Frankfurt der Burg Gelnhausen mit, daß Eberhard von Fechenbach den Henne
von Wasen in seiner Fehde mit Frankfurt unterstützen wolle. Da er
königlicher Burgmann in Gelnhausen sei, solle man ihn bitten zur Ehre des
Königs, daß er seine Fehde gegen die Stadt abtun solle und ihr keinen Schaden
zufügen möge.
1409 am 29. Juni bitten der Burggraf und Baumeister der Burg Gelnhausen
die Stadt Frankfurt, eine Klage gegen Hebbel von Kolling abzutun, da
dieselbe die Freiheiten der Burg berühren.
1409 am 15. Juli teilt die Stadt Frankfurt der Burg in Gelnhausen mit,
daß Hebbel von Kolling (sie war eine geborene von Waldeck)
Geldschulden gegenüber dem Weißfrauenkloster habe und bitten deshalb die Sache
bei dem Reichsgericht in Frankfurt zu belassen. Wegen der Privilegien beider
Parteien sollen Freunde der Burg nach Frankfurt oder dem König kommen.
1409 am 25. Juli bestätigt König Ruprecht, Dieter von
Isenburg, dem (neuen) Herrn von Büdingen seine Reichslehen die seine
Vorfahren von Kaiser und Königen erhalten haben. (Darunter auch die Königsleute
an der Kalde)
1409 am 1. August teilt
König Ruprecht der Stadt Gelnhausen mit, daß Rudolf von Bleichenbach für
sich und seine Erben auf seine Teil des gebrochenen Schlosses Mömbris und alle
daraus entstandenen Forderungen verzichtet hat und dadurch weder an den König,
seine Erben, an Gelnhausen und andere Städte und alle anderen die dem König
damals dienten, Ansprüche erheben wird. Dafür soll Rudolf von Bleichenbach
kein Schaden mehr durch die Stadt Gelnhausen zugefügt werden und er soll
zukünftig wegen dieser Sache sicher vor der Stadt und den Ihrigen sein.
1409 am 15. August teilen Henne
Forstmeister, Burggraf der Burg Gelnhausen und Jost Fussechin von
Ortenberg, dem Bürgermeister, Schöffen und dem Rat der Stadt Frankfurt mit,
daß sie mit Fr. Hebbel von Kolling und ihren Burgmannen wegen der
Streitsache gesprochen haben. Hebbel von Kolling und ihre Hausgenossen
wollen einige ihrer Freunde zur nächsten Messe nach Frankfurt senden um dort
über beider Freiheiten reden. Hebbel von Kolling ist bereit am Tag nach
St. Jakobstag zu einem Gütlichen Tag mit den Weißfrauen nach Frankfurt zu
kommen.
Trotz der Annahme dieses Termins verschleppt sich der Streit noch längere Zeit.
1409 sind Conrad und Henne Buches in Wasserlos ansässig. Mit Henne Buches,
der sich mit Metze Schelm von Bergen vermählt, beginnt die Wasserloser
Linie.
Zu dieser Zeit vermählt sich Anna
Schelris von Wasserlos mit Hans von Erlenbach.
Ihr Wohnsitz ist eine kleine Burg in Weckbach. Die von ihren Enkeln gestiftete
Kirche, auf der ehemaligen Burganlage, zeigt noch die Wappentafel über dem
Eingang. In der linken Hälfte die Gans
für Erlenbach und der gebrochene Sparren der Schelris. Aus dieser Ehe
sind zwei Nachkommen urkundlich und mit Wappentafeln bezeugt. Agnes die sich mit Jorg Bache
von Neuenstad vermählt und mit demselben
die 1403 erbaute Bacheburg im Mümlingtal bewohnen.
Und der wesentlich jüngere Johann
von Erlenbach der sich mit Margarete von Crüftel verehelicht.
1409 kommt es zur Stiftung
einer Frühmesse für Hörstein durch
den Pfarrer Johannes Pauli aus
Kleinkrotzenburg zu seinem und seiner Eltern Seelenheil. Der Umfang der
Stiftung lässt Zweifel aufkommen, ob diese drei Personen derart sündhaft
lebten, dass dieses Vermögen übergeben wurde. Vermutlich wollte der Stifter in
echt seelsorgerischer Absicht in Hörstein, das damals noch keine Pfarrstelle
hatte, einen christlichen Bezugspunkt bieten.
Um dem "Frühmesser" eine
wirtschaftliche Basis von jährlich dreißig
Rheinischen Gulden zu sichern, erwirbt der Stifter Güter in Hörstein, Kahl,
Krotzenburg, Hainhausen (Dreieich), Seligenstadt und auf dem Ziegelhof in
Hanau. Die Güter werden in Erbpacht vergeben. Die Erträgnisse sollen die
dreißig Rheinische Gulden erbringen. Der Frühmesser muss dafür dreimal
wöchentlich bei Sonnenaufgang für
die Hörsteiner eine Frühmesse
lesen.
Hier ist anzumerken, dass der Sonnenaufgang im Januar um 8.19 Uhr ist, aber im Juni um 4.15 Uhr. (Diese Stiftung war vermutlich der Anlass
für die Verfälschung der Märkerdingprotokolle von 1361 und 1386 in der Abtei
Seligenstadt.)
Zur Tageszeitmessung ist anzumerken, dass diese Aufgabe auch in den Städten
noch nicht ganz gelöst war. In Würzburg hatte ein Türmer auf dem Domturm
dreimal mit einem Horn zu blasen: „nämlich so sich Tag und Nacht scheiden
(Sonnenuntergang), zu Mitternacht und so sich Nacht und Tag scheiden
(Sonnenaufgang).“
1432 berät der Rat der Stadt Würzburg über den Bau eines Stadtturmes mit
einer Uhr, die "die bürgerliche Zeit" zeigen würde. (Um 1462 war endlich der Turm erbaut und eine Uhr vorhanden.)
1409 kam es zu einem Konzil
in Pisa, wo man sowohl den neuen Papst Gregor
XII. in Rom wie auch Benedikt VIII.
in Avignon für abgesetzt erklärt und Alexander
V. zum alleinigen Papst ernennt.
Das Herausragende dieses Konzils war,
dass sich eine Institution herausgebildet hatte, der man das Recht über die
Päpste zu urteilen und zu entscheiden anerkannte.
Außerdem wurde festgelegt, dass innerhalb von drei Jahren ein weiteres
Konzil folgen sollte.
In Deutschland spitzten sich die Spannungen zwischen dem Erzbischof Johann II. und König Ruprecht in der Art zu, dass eine militärische
Auseinandersetzung bevorstand.
Bemerkenswerterweise hatte sich die Position von König Ruprecht in einer für den Erzbischof bedrohlichen Art
verbessert.
1410 Ende Februar wird die
Burg Gelnhausen von der Stadt Frankfurt aufgefordert dafür zu Sorgen, daß Fr. Hebbel von Kolling ihre Schulden
gegenüber dem Weißfrauenkloster zahle, da daraus sonst Krieg und Schaden
entstehen könne.
1410 im Frühjahr kommtKönig Ruprecht zur Huldigung nach Gelnhausen
und erfährt, daß die Burg in einem schlechten Zustand ist. In einem
nachfolgenden Schreiben gebietet er den Burgmannen, bei Androhung des Verlustes
ihrer Reichslehen, Geld zur Ausbesserung der Burg beizusteuern.
1410 verstarb jedoch König Ruprecht überraschend am 18. Mai in Oppenheim.
Einige Zeitgenossen sahen als Ursache seines frühen Todes, daß er sich
reitend im Sinn des mühseligen deutschen Reisekönigtums erschöpft hätte.
In dieser Zeit verlor auch der alte Königsweg über den Hahnenkamm seine
Bedeutung.
1410 übernimmt Ulrich von Bergheim das ruinöse Schloß Alzenau für 500 Gulden.
Von ihm veranlaßten Baumaßnahmen beschränkten sich vermutlich auf die Sicherung
vor weiterem Verfall. Im "Oberen Schloß" wurde vermutlich nur das
erste Obergeschoß für Wohnzwecke genutzt.
Die Handelszentren bestimmten die Verkehrsverbindungen. Und die
Hauptverbindungen gingen nach Frankfurt und Nürnberg.
Die Verbindung von Gelnhausen nach Aschaffenburg war nie eine wesentliche
Handelsverbindung gewesen.
Als Nachfolger für Kg. Ruprecht wurde
Sigismund, der Bruder von
König Wenzel, als König für Deutschland gewählt. Wenzel blieb
König von Böhmen.
1410 am 3. November weist Johann
Sanneck von Waldeck dem Kloster der Minderbrüder in Gelnhausen, den kleinen
Zehnten zu Lieblos an, der seinem Schwager
Ritter Werner von Kolling und dessen Fr.
Hebbel für 100 Gulden verpfändet
war. Die Eheleute von Kolling hatten
dem Kloster 100 Gulden vermacht.
1411 am 5. Januar teilt Henne
Schelris, hanauischer Amtmann in Windecken seiner Herrschaft mit, daß der
Jude Jakob von Windecken nach Mainz
ziehen will. Der Jude Jakob sei
bereit, obwohl noch kein Jahr in Windecken wohnte, dem Herren von Hanau zu geben was er wolle, wenn
er ihn ziehen lasse.
Nun wieder ein Blick nach Rom.
In Rom war Alexander V. verstorben und als Nachfolger kommt ein 18jähriger
Lebemann als Johannes XXIII. auf den
Stuhl des Oberhauptes der westlichen Christenheit.
Unabhängig von der Wahl haben die auf dem Konzil von Pisa 1409 abgesetzten
Päpste Gregor XII. und Benedikt
XIII. noch ihre Anhänger.
1411 am 28. Juni beklagt die Gelnhäuser Stadtverwaltung, gegenüber
Frankfurt, daß sie vom Vicedom Hamann
Echter mit 500 Pferden belagert
würden. Der Grund für die Fehde ist eine geforderte Wiedergutmachung für Zerstörung
an Burg Tannenberg (1399) an der Gelnhausen beteiligt war. Die Stadt Franfurt
soll den Vicedom bitten die Fehde zu beenden, da sie eine gütliche Einigung
wünschen.
1412 (bis 1445) wird Elisabeth
Schelris von Wasserlos Äbtissin in Kloster Himmelthal.
Der Aufenthalt im Kloster bedeutet zu dieser Zeit jedoch keinen Verzicht auf
Lebensfreude. Männerbekanntschaften werden als normal gesehen. Der luxuriöse
Lebensstil nötigte zu Verkäufen von Klostergut. So wird Elisabeth Schelris in vielen Urkunden sichtbar, deren Inhalt
Güterverkäufe betreffen. Zu einer Peinlichkeit kommt es allerdings erst ein
halbes Jahrhundert später, als die Niederkunft einer Nonne bekannt wird. Eine
kleine derbdrastische Steinplastik in der Klosterkirche erinnert noch an jene
Zeiten ("Der Teufel reitet die Nonne Agnes")
In der kleinen Beschreibung von
Himmelthal wird der Sinn des Steines mit Dämonenabwehr gedeutet.
Das Leben verläuft allgemein ziemlich fern heutiger Moralvorstellungen.
In manchen Städten waren aus den ehemaligen Beginenhäusern ganz einfach
Frauenhäuser geworden. Wobei es manchmal störend gesehen wird, dass der Umgang
mit den jeweiligen Besuchern in Gesellschaft aller im Raum befindlichen
stattfindet. (WR)
In den Städten werden luxuriöse Badhäuser unterhalten, wobei dieselben nur
bedingt der Reinigung, mehr der Belustigung mit sog. Hübschlerinnen dienen. Ein
Schwachpunkt dieser Form gehobenen Lebensstiles war die Übertragung von
Viruserkrankungen, da man das Badewasser relativ selten gegen frisches
austauschte. Anders verhielt es sich auf den kleineren Adelssitzen. Da genoss
man im Rahmen des Möglichen auch die Freuden des gemeinsamen Badens, doch war
die Nachfrage nach einem warmen Bad geringer, sodass die Bottiche wohl die
meiste Zeit leer standen und erst bei Bedarf mit frischem Wasser gefüllt wurden.
Außer der Badekultur entwickelten sich in den Städten natürlich auch die
vielfältigsten Handwerke und Künste weiter.
Im Gegensatz zu dieser Lebensweise weltlicher Herrscher, die das Wort
"leibeigen" im ureigensten Sinne auslegten, stand die Amtskirche in
der Konfliktsituation, dass sie die "Fleischeslust" als sündhaft
hinzustellen versucht und erleben muss, dass sie kaum in den eigenen Reihen
gehört wird.
So sah sich der neue König veranlasst, dem lustvollen Leben von nunmehr
gleichzeitig drei Päpsten irgendwie Einhalt zu gebieten.
1413 drängt König Sigismund den Papst Johannes XXIII. gemäß einer Festlegung
von 1409 ein Konzil einzuberufen. Als Austragungsort wird Konstanz
gewählt, da es für die Beherbergung und Versammlung wie auch verkehrsmäßig
geeignet erschien.
1413 stirbt Landgraf Hermann von Hessen. Sein Sohn Ludwig I. setzt
seine Politik fort.
1414 am 8. Juli bekennt Johann
Sanneck von Waldeck, daß er die von seiner verstorben Schwester, Hebbel von Kolling geerbten Weingärten
in Hörstein, Michelbach und Neuses an
Herbord Uerleuge von Gelnhausen und Henne
von Bünau den Älteren gegeben hat.
1414 wird Eberhard von Krombach in
Frankfurt anlässlich eines Turniers zum Ritter geschlagen. Es ist dies
vermutlich der Bruder Friedrichs von
Fechenbach, der von seinem Onkel, Konrad
von Rannenberg, die Vogtei Krombach erworben hatte und deren Verwaltung
offensichtlich Eberhard übertrug. Eberhard von Krombach war
vermählt mit Agnes von Kolling (die
ihre Kindheit noch auf Burg Hauenstein
verbracht haben dürfte) und hat seinen Stammsitz in Roth bei Gelnhausen. Er ist
auch Burggraf von der Starkenburg und
Amtmann auf Partenstein. (Quelle:
Fleck, Krombach)
1414 am 30. 0ktober teilt König Siegmund
der Burg Gelnhausen mit, daß sich mehrere Städte und Fürsten bei ihm
beklagt hätten, daß Burgmannen von Gelnhausen aus, an ihnen Vergeltung üben
wollten wegen der Zerstörung ihrer Schlösser in der Wetterau, durch König Ruprecht vor vielen Jahren. Er gebietet
dies zu unterlassen, da dies eine Sache des Reiches gewesen sei.
1414 beginnt das Konzil in Konstanz. Erzbischof Johann v. Mainz kommt mit großem
Gefolge.
Die Anreise von Johannes XXIII.
stand unter einem schlechteren Vorzeichen.
Auf der Passhöhe des Arlberges stürzte sein Wagen um und er kam im Schnee zu
liegen. Als er schließlich das Tal von Bludenz erblickte, soll er gesagt haben:
"So werden die Füchse gefangen!"
1414 am 13. Dezember belehnt
König Siegmund den Reinhard von Hanau mit
allem was seine Vorfahren zu Lehen hatten.
1415 wird die
Frühmessstiftung für Hörstein vom E.B. Johann II. bestätigt und das
Besetzungsrecht für die Nachfolger des vom Stifter ausgewählten Frühmessers für
das Erzbistum reserviert.
(Daraus ergab sich der Rechtsanspruch auf
die Güter, den sich die Abtei sichern wollte.)
Hörstein ist zu dieser Zeit noch eine kirchliche Filialgemeinde von Kahl.
1415 in den ersten Märztagen erklären alle drei Päpste ihren Rücktritt.
Als es am 11. März zu einer Versammlung kam, um einen
neuen Papst zu wählen, tritt Erzbischof Johann v. Mainz auf und verlangt die Wiederwahl von Johannes
XXIII. Daraufhin verlangt der Patriarch von Konstantinopel zu wissen, wer er sei und stellt fest: er sei würdig verbrannt zu
werden!
Daraufhin verlässt der Erzbischof
schnell die Versammlung und fährt mit dem Schiff nach Schaffhausen und von da
nach Mainz. Sein Gefolge reitet ihm nach.
Am 20. März flüchtet Papst
Johannes XXIII. verkleidet aus
Konstanz. Er wird jedoch wieder gefangen und im Mai wegen seiner Verfehlungen
vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird Herzog Ludwig von Bayern-Heidelberg, dem Sohn von König Ruprecht. übergeben,
der ihn zuerst nach Heidelberg und später nach Mannheim bringt.
1415 am 26. März ernennt König Sigmund ( =Siegmund. Die
Schreibwiese ist hier den Urkunden angeglichen) den Grafen Philipp von
Nassau zum Landvogt in der Wetterau.
Johannes Hus, der bekannteste Kritiker der Römischen
Kirche, kommt nach der Zusicherung von freiem Geleit durch König Sigmund nach Konstanz, um dort seine Kritik an der römischen Kirche zu
vertreten. Aus heutiger Sicht ist Hus als Fundamentalist zu sehen. Neben
anderen Vorstellungen, befürwortet er die Errichtung eines Gottesstaates mit
dem Schwert. Unabhängig von der Zusage des „freien Geleits“ wird er am 6. Juli zum Feuertod verurteilt und verbrannt. König Sigismund hatte sich
von seinen geistlichen Beratern belehren lassen, dass er sein königliches
Ehrenwort, betreffend das freie Geleit, nur gegenüber ehrbaren Leuten halten müsse.
Da ein Ketzer der Ehre verlustig sei, mache sich der König keines Wortbruches
schuldig. (Richentalchronik )
Daß der König damit einen Fehler begangen hat, der ihn und das Reich über
Jahrzehnte in Rachefeldzüge der sog. Hussiten verstricken sollte, war ihm nicht
bewußt und die geistlichen Berater kümmerte es nicht.
Die Glaubensbrüder von Johann Hus militarisierten sich und fielen noch im
gleichen Jahr in die Mark Brandenburg ein.
1416 erwirbt Friedrich
Schelris ein Burglehen zu 5 Gulden in Alzenau von E.B. Johann von Mainz.
Er kann, muss aber nicht dauernd in der Burg wohnen (Nebengebäude).
1416 zu 1417 ist durch einen vom 11. November
bis 6. März anhaltenden strengen Winter geprägt.
1417 am 11. Mai lässt sich
Erzbischof Johann von Mainz von König Sigmund in Konstanz
sein Lehen bestätigen
Im November wird Otto von Colonna zum Papst
gewählt. Da die Wahl am Martinstag erfolgt, nennt er sich Martin V.
1417 am 12. Mai fordert König Sigmund von der Stadt
Gelnhausen Auskunft über die Beziehung der Burg zum Reich.
1417 am 2. August bittet die Stadt Gelnhausen den König um
Geduld betreffend seine Anfrage, da es „ein alt ding ist“ und sie (die Räte der
Stadt) alles junge Leute seien und sich erst erkundigen müssen.
1417 richtet der Rat der
Stadt Frankfurt eine Beschwerde an
König Sigmund, dass ihre Stadt
"kurczlich großlich mit slossen virbuwet worden". Namentlich erwähnt
werden Alzenau und Hüttelngesäß, beide waren wieder aufgebaut, beziehungsweise
weiter befestigt.
1417 am 28. September bittet König Siegmund die
Städte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen um Waffenhilfe für eine
Kriegszug gegen Herzog Friedrich von Österreich, der „dem sogenannten Papst
Johannes XXIII. zur Flucht verholfen hatte.
1418 wird ein
Albrecht von Buchenau urkundlich sichtbar. Er war ein Urenkel jenes Albrecht
von Buchenau der acht Jahrzehnte
vorher, durch seine Vermählung mit Elisabeth von Jossa in den Besitz von
Hüttelngesäß und Anteilen an weiteren Gütern bei Kälberau gekommen war.
1418 Ende des Konzils in Konstanz. Am 22. April ist
der letzte Sitzungstag. Der König verlässt Konstanz unter Hinterlassung
kostbarer Pfänder, da er nicht in der Lage ist die Schulden der Hofgesellschaft
zu bezahlen. Eine Auflistung aller Schulden wird zweifach ausgefertigt und
beurkundet. Der König verspricht bis Pfingsten 1419 die Pfänder
auszulösen. Er konnte das Versprechen nicht einhalten. Die Stadt Konstanz
konnte die Pfänder jedoch nicht verkaufen, da sie das königliche Wappen trugen.
(Qu. Riechental: Chronik d. K.)
Das eigentliche Ergebnis des
Konzils war die Anerkennung, daß das Konzil über dem Papst stehe. Um alle noch
offenen Reformfragen zu klären sollte bereits nach fünf Jahren das nächste
Konzil einberufen werden. Dann nach sieben Jahren das Übernächste und
nachfolgend sollte alle zehn Jahre ein Konzil stattfinden.
Bemerkenswert sind noch einige Verordnungen für die Beherbung, die von
drei Räten der Stadt Konstanz und drei Gesandten des Königs festgelegt wurden.
1. Man solle von einem Bett und seinem
Zubehör, in dem zwei
2. Der Hauswirt sollte seinen Gästen
einen Tisch, Tischtücher,
3. Alle 14 Tage sollten
Tischtücher und Bettücher gegen neu
Nun wurde die Miete auf 1 1/2 rheinische
Gulden gesenkt.
Dafür wurden die Tisch- und Bettücher nur noch alle vier Wochen gewechselt!
Für die Pferde mussten weiter 3 Pfennige gezahlt werden.
1419 am 16. Februar wird in Michelbach vor dem Haus des Zentgrafen Peter
Kolner eine Messestiftung beurkundet.
Die Stifterin ist Katharina Monrstedter und die Messen sollen zweimal
wöchentlich in der Brückenkapelle in Gelnhausen gelesen werden. Als Fundation
verschreibt sie einen Hof und ein Gut in Bernbach, noch einen kleinen Hof
„ebenda“ und ein Landsiedelgut. Als Zeuge wird auch Junker Sibold Schelris benannt.
1419 wird Albrecht von Buchenau, ein Urenkel der 1339 erwähnten Elisabeth von Jossa und Albrecht von Buchenau, Abt
in der Reichsabtei Hersfeld. Er ist mit seiner Schwester Anna von Buchenau, verehelicht mit Curt von Wallenstein,
Mitbesitzer an Hüttelngesäß und Kälberau.
1419 König Wenzel verstorben. Sein Bruder Kg. Sigismund
erhält nun auch die Krone von Böhmen.
Er muss jedoch nach der Krönung das Land verlassen, da die Hussiten gegen ihn
sind. In Prag kam es zu Tumulten, wobei aufgebrachte Anhänger des von König Sigismund verurteilten Johann Hus, das Rathaus stürmen und 30 Ratsherren aus den Fenstern werfen
(erster Fenstersturz zu Prag).
Damit nehmen die Hussitenkriege 1419 – 1437 ihren Anfang.
1419 am 23. September ist auch Erzbischof Johann II.
verstorben.
Konrad III. Rheingraf (= III.- 1434) wird Nachfolger. Im gleichen Jahr muss der
neue Erzbischof schon im Streit von Ulrich
von Bergheim und den Herren von
Hanau, von Eppstein und von Homburg
vermitteln. Bis zur Schadensgutmachung wird der Anteil Ullrichs an
Hüttelngesäß dem Erzbischof unterstellt.
1419 in der Nacht zum 10. November übernimmt Reinhard II. von
Hanau mit Unterstützung der Bürger wieder die Herrschaft über die Stadt
Hanau, da das Domkapitel die vertragsmäßige Rückgabe nach dem Tod Johanns
II. verweigerte. Die Vorgänge um diesen Tag verdienen einiger Beachtung.
Da Hanau von mainzischen Beamten besetzt war, blieb das Aufbegehren der Hanauer
gegen die "Besatzer" nicht unbemerkt und dem Erzbischof wurde das
Vorhaben und der Termin einer gewaltsamen Rücknahme bekannt. Um dies zu
verhindern schickte er Söldner nach Steinheim mit dem Befehl, am Abend des 9.
November, sobald das Glockenzeichen für 9 Uhr ertöne, in die Stadt
einzufallen. Doch auch dies wurde wieder den Bürgern von Hanau verraten und sie
stellten heimlich das Geläut der Glocken ab. Während sich nun die mainzischen
Söldner ausserhalb versammelten, um die aufbegehrenden Bürger innerhalb Hanaus
zu überfallen, kamen dieselben dem zuvor. Sie überrumpelten die zum Angriff
bereiten mainzischen Beamten und Söldner innerhalb Hanaus und warfen sie,
vermutlich im wörtlichen Sinne aus der Stadt.
Zur Erinnerung an diese Befreiungsaktion verfügte Reinhard II. von Hanau,
daß alljährlich am Martinstag jedem Bürger der Stadt eine Maß Wein ausgeschenkt
wurde und das Geläut an diesem Abend unterblieb. Dieser Brauch wurde bis zu
Beginn des 19. Jh. beibehalten ( Qu.: Braunfels: Die Mainufer und...)
1419 beginnt EB Konrad II. auch wieder
mainzische Herrschaftsansprüche in der Landgrafschaft Hessen auszuweiten. Es
kommt zur Vertreibung des Abtes
in Fulda. Derselbe sucht daraufhin
beim Landgrafen Ludwig von Hessen
Schutz und Unterstützung, gegen den EB Konrad von Mainz.
1420 am 12. Januar fordert Eberhard von Fechenbach Schadenersatz von der Stadt Gelnhausen,
wegen ihrer Beteiligung an der Zerstörung von Hauenstein (1405). Eberhard von Fechenbach hatte seine
Schwiegereltern, Werner und Hebel Kolling, den Besitzern von
Hauenstein in seinem Burgmannshaus in Gelnhausen Wohnung geboten.
1420 am 14. Januar teilen der Bürgermeister und Rat
von Gelnhausen Eberhard von Fechenbach
mit, daß die Zerstörung durch den Erzbischof und König Ruprecht geschehen sei und er sich mit seinen Forderungen an
dieselben wenden möge. (Beide waren inzwischen verstorben.)
1420 am 18. Januar teilt die Stadt Gelnhausen dem
Erzbischof Konrad mit, daß der
Mainzer Vicedom Hamman Echter wegen
der Zerstörung des Schlosses Tannenberg (1399) und Eberhard von Fechenbach wegen des Schlosses Hauenstein Klage gegen
sie erhoben. Sie bitten den Erzbischof um einen diesbezüglichen Klärungstermin.
1420 am 3. August erklären die Stadt Gelnhausen und Eberhard von Fechenbach, nach
langewierigen Verhandlungen ihre Fehde für beendet.
1420 am heiligen Pfingsttag wird beurkundet, dass Sibold Schelris „alle
die hohen Güter die er hat zu Wasserlos und Kalda“ als Lehen von Gotfried und Eberhard von
Eppestein, an Hans von Erlenbach jun. verkauft. Dies
ist der Sohn des Hans von Erlebach der mit Anna Schelris von Wasserlos vermählt
ist.
Anzumerken ist noch, daß H. Reinhard Bäckmann
aus Wörth a. Main zu den Familien von
Werde (Wörth) und von Erlebach,
Forschungsergebnisse veröffentlichte, die Verbindungen bis in die Adelshäuser
der Niederlande, Großbritanien, Spanien und Luxemburg bezeugen.
1421 am 2. März teilen Erzbischof
Konrad von Mainz, Otto von Trier und
Dieter von Köln und die Kurfürsten
des Reichs der Stadt Gelnhausen mit, daß sie um Beteiligung an einem Krieg
gegen die Husstiten zur Rettung des christlichen Glaubens bitten und der Papst
allen Teilnehmern einen Ablass aller Sünden erteilt. Der Bürgermeister soll den
Ablass verkünden lassen.
1421 am 25. Mai werden die Städte aufgefordert wegen des Hussitenzuges
am 29. Juni in Mainz zu erscheinen
um den Kurfürsten mitzuteilen, wieviel Reisige mit Gleven und reisige Schützen
und wieviel Büchsen, Pulver, Pfeile und Steine (Kanonenkugel) sie dazu geben
wollen, damit sich die Kurfürsten danach richten können.
1421 am 29. Juni teilt Johann von Glauburg, als Bürgermeister
von Gelnhausen den Versammelten in Mainz mit, daß Gelnhausen 6 Reisige dem Zug beisteuern wolle.
1421 am 12. August
ziehen aus Gelnhausen in Richtung Böhmen: Gerlach
vom Steinhaus, Hermann Nebenzahl und
Hermann Brumann mit Vieh., Pferden, Reisigen und einem Wagen. Außerdem noch
5 arme Gesellen zu Fuß.
Sie ziehen auf ihre Kosten und Schaden.
1422 am 28. August schreibt Walter von
Schwarzenberg an die Stadt Frankfurt, daß in Eger schon 150.000 Mann befinden und es kämen noch
mehr. Am nachfolgenden Tag wollen sie nach Böhmen aufbrechen. Der Markgraf von
Meißen habe angeblich schon 2.000
Hussiten erschlagen, doch könne er den Wahrheitsgehalt dieser Angabe nicht
bestätigen. (Über den Fortgang dieses Unternehmens ist wenig bekannt)
1423 kommt es zu einem Konzil in Pavia. Die
Synode wurde nach Siena verlegt und in vier Nationen gegliedert. Die
Versammlung endete ohne Beschluß.
1424 überträgt Konrad v. Hutten ein Viertel der Albstädter Besitzungen an Hans von Hutten zu
Stolzenberg. (Heinl: Chronik von Albstadt)
1424 am 3. Juni tritt Friedrich von Fechenbach (Enkel der Patze von Rannenberg) als
Rechtsvertreter des Konz von Eyche und
dessen Sohn Engelhard in
Erscheinung.
1425 am 10. Februar verfügt
König Siegmund, daß die Inhaber der
Kemenade des verstorbenen Henne Schelris
in der Burg Gelnhausen, 100 Gulden
zur Instandsetzung bereitstellen müssen, da sonst durch die Baufälligkeit
andere zu Schaden kommen würden.
Am gleichen Datum teilt er der Stadt Gelnhausen mit, daß er vernommen habe, daß
etlichen Freigerichten, namentlich zu Altenhaßlau und Somborn großer Schaden
geschieht und diese vom Reich gebracht werden sollen, was er nicht gestatte.
1425 am 12. Februar verbietet
König Siegmund allen Erben und
Ganerben der wegen Landfriedensbruch, von König Ruprecht zerstörten Schlösser
in der Wetterau, Rückingen, Karben, Mömbris
und Hohenstein (Hauenstein) wegen
der Zerstörung gegen Gelnhausen vorzugehen.
1425 EB Konrad III. erwirbt das Amt
Steinheim mit allen Rechten und Zubehörungen für 38.000 fl von Gottfried von
Eppstein. Dies umfasst auch den Dritteil an der Landesherrschaft im Freien
Gericht Wilmundsheim/Somborn (die halbe Cent Wilmundsheim mit Kahl als
Gerichtsort).
1425 Ankauf des (Ober-)Prischoß
durch das Stift Peter und Alexander in Aschaffenburg.
1425 beginnt EB Konrad auch wieder
militärische Aktionen gegen den Landgrafen
von Hessen.
1426 wird SchlossAlzenau an Henne von Beldersheim für 1.000 fl verpfändet.
Henne von Beldersheim ist
mainzischer Keller im neu erworbenen Amt Steinheim.
Die Wertsteigerung lässt vermuten, dass zwischenzeitlich
Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
1426 ist durch extreme Hitze gekennzeichnet. Ein Chronist
vermerkt, es seien mehr Menschen durch Hitze umgekommen als durch feindliches
Schwert (Kriege).
Am 30. September kommt es während eines Gewitters auch zu einem starken
Erdbeben "in der ganzen Welt".
1427, Anfang April wird dem
Bürgermeister und dem Rat der Stadt Gelnhausen, von Frankfurt ein 43 Punkte umfassendes Programm
übermittelt, wie man in einem groß angelegten Kriegszug die Hussiten in Böhmen
besiegen wollte.
Das Programm war auf einer Beratung in Nürnberg entworfen worden an der sich
beteiligten: Die Erzbischöfe Konrad von
Mainz, Dietrich von Köln und Otto
von Trier. Ausserdem die Kurfürsten Herzog Ludwig von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog Friedrich von Sachsen und Markgraf zu
Meißen und Markgraf Friedrich von
Brandenburg, Burggraf von Nürnberg. Wie üblich wird gebeten, daß die Stadt
Gelnhausen diesen Zug mit Volk, dazu Büchsen, Schützen und Gezeug unterstützt.
Alles soll zum Peter und Paulstag in Nürnberg sein.
„Der Dank des allmächtigen Gottes, Lohn, großes Lob und große Ehre
der gesamten Christenheit sind der Stadt gewiss, wenn sie ohne Säumnis die
geforderte Unterstützung leistet.“
Der allmächtige Gott mußte zusehen wie dieses groß angelegte Unternehmen
kläglich scheiterte. Als das riesige Aufgebot am St. Johannistag über den
Böhmerwald wollte, gerieten sie in einen Hinterhalt und ohne jede Gegenwehr
rannten sie auseinander. Sie liessen alles Rüstzeug stehen und liegen und die
Mehrzahl hatte nicht mal jemanden gesehen, der ihnen etwas antun wollte ( wie
ein unbekannter Schreiber dem Rat der Stadt in einer Anmerkung mitteilte). Ein
anderer Heereszug wurde bei Mies von den Hussiten vernichtend geschlagen.
1427. Trotz eines Militärbündnisses des Erzbischofs von Mainz,
mit dem Bischof von Würzburg, dem Erzbischof von Köln, den Grafen
von Mörs, von Berg und Ravensburg, von Nassau-Dillenburg und
von Leiningen, schaffte es Landgraf Ludwig von Hessen die
mainzischen Ansprüche ein für allemal zurückzuweisen.
Am 23. Juli besiegte Landgraf
Ludwig, bei Fritzlar das mainzische Aufgebot unter der Führung des Grafen
von Leiningen, einem Neffen des Erzbischofs. Anschließend zog der Landgraf
gegen den Erzbischof, der mit seinem Heer Fulda belagerte.
Landgraf Ludwig konnte Fulda aus
der Umklammerung befreien. Er setzte den mainzischen Koadjutor ab und den
vertriebenen Abt wieder ein.
Als Gegenleistung erhielt er die Öffnung
aller fuldischen Burgen.
Am 10. August kam es schließlich auf dem Münsterfeld bei Fulda zur
Entscheidungsschlacht zwischen den Aufgeboten des Erzbischofs und dem Heer des
Landgrafen.
Trotz zahlenmäßiger Überlegenheit der mainzischen Truppen unterlag das mainzische
Heer.
1427 am 2. Dezember wird Gelnhausen offiziell über den Mißerfolg
vom St. Johannistag informiert. Gleichzeitig wurde ein neues Programm mit 28 Punkten beigelegt wie man mit einem
neuen Kriegszug im folgenden Sommer die Hussiten endgültig besiegen wollte.
Allerdings waren hierfür enorme Geldmittel nötig zu deren Beschaffung man im
Programm konkrete Vorgaben machte ( Zusatzsteuern im heutigen Sinne). Es kam
zur Einführung des „Böhmischen Pfennigs“. So sollte von allen Einkommen ab 20 Gulden im Jahr 1 Gulden abgeführt werden. Ausserdem sollte jeder „Christenmensch“
der älter als 15 Jahre ist Mann oder
Frau, einen „böhmischen Groschen“ geben. (Das ganze Finanzierungsprogramm
könnte auch um 2010 entworfen sein.)
1427 vom 6. bis zum 8. Dezember dauerten die
Verhandlungen von Landgraf Ludwig von Hessen und dem Erzbistum Mainz in
Frankfurt.
Am Ende mußte das Erzbistum dem Land Hessen 44.000 fl.
zahlen und Hessen in die fuldische Pfandschaft mit aufnehmen. Damit waren alle
Vorherrschaftspläne des Erzbistums in Hessen gescheitert und dem Land eine
friedliche Entwicklung über fast 200 Jahre vorbereitet.
1428
sieht sich Erzbischof
Konrad genötigt die Stadt Orb mit
bedeutendem Zubehör an Reinhard
II. von Hanau zu verpfänden.
1429 wird das Haus Hanau
unter Reinhard II. in den
Grafenstand erhoben.
Eine für Hüttelngesäß folgenschwere Besonderheit besteht in der Beziehung
zum östlich angrenzenden Dorf Niedersteinbach.
1429 ist (Nieder-)Steinbach Lehen der Forstmeister von Gelnhausen.
Martin Forstmeister war der Schwager des Friedrich von Fechenbach,
der das Landgericht Krombach 1406 von seinem Onkel Konrad von
Rannenberg erworben hatte. Die enge verwandschaftliche Beziehung veranlaßt
die neuen Besitzer, das nun abgetrennte Niedersteinbach, auch weiterhin von dem
Gericht Krombach mitverwalten zu lassen
1430 verkauft Friedrich von Fechenbach nochmal ein Viertel des Dorfes und des
Gerichtes Krombach an seinen Schwager
Martin Forstmeister von Gelnhausen.
Friedrich von Fechenbach ist mit einer Forstmeister von Gelnhausen
verehelicht.
Aus dieser Ehe ist eine Tochter Petze
bekannt, die sich mit Caspar Reiprecht von Büdingen vermählt.
1430 am
10. Februar wird bekannt, daß der Markgraf von Brandenburg mit den Hussiten
verhandelte, daß sie nicht über Nürnberg oder gegen den Herzog Hans von Bayern ziehen. Es werden
Angriffe auf das Bistum Würzburg und Mainz befürchtet.
1430 am 13. Februar ruft Erzbischof Konrad von Mainz
seine Untertanen zur Rüstung gegen die Hussiten auf.
1430 am
29. April geht der Stadt Gelnhausen eine Ladung für den 17. Mai, zu einer Beratung in Nürnberg
zu
auf der Schritte zur Herstellung eines Friedens mit den Hussiten beschlossen
werden sollen.
1430 am 3. August übergibt Bartholomäus
von Hutten seine Güter, auch die in Somborn und Albstadt an Hans von Hutten.
1430 am 16. November wird
in Gelnhausen Burggericht gehalten. Hierbei sind als Burgmannen
anwesend: Reinhard von Hanau, Abt Kuno von Seligenstadt, Henne Erfe, Burggraf; Henne von Bünau der Ältere, Henne von Bünau
der Junge, Henne Faulhaber, Martin Forstmeister, Jost Fussechin, Henne
Fussechin, Wilhelm Forstmeister, Henne Reiprecht der Ältere, Henne Reiprecht
der Junge, Jörg Gailing, Jörg von Breitenbach, Ruprecht von Büches, Richwin
Schelris, Ulrich von Rüdigheim, Rudolf von Rückingen, Hermann von Spahl,
Friedrich von Bickenbach, Gilbrecht Löw, Eppchin von Dorfelden, Bertram von
Bleichenbach, Henne von Fischborn, Otto Küchenmeister und Hermann von Bünau. Der Anlaß der
Tagung war die Anmahnung säumiger Burgmannen wegen noch ausstehendem Baugeld zum
Erhalt der Burg.
1431 am 25. April wird erneut in der Burg von Gelnhausen Gericht gehalten
und entschieden 7 Burgmannen wegen Nichtzahlens des Baugeldes aus der
Burgmannschaft auszuschliessen. Neben anderen auch Siegfried von Bleichenbach und
Andreas Kolling.
1431 am
20. Juni bitten der Bürgermeister und Rat von Gelnhausen die Stadt
Frankfurt, ihr Hauptmann möge ihrem Diener,
Kuno von Reifenberg 20 oder 30
Gulden leihen, damit er mit seinen Reisigen gegen die Hussiten ziehen
könne.
1431 übernehmen die Eheleute Eckard und Anna Fischborn mit
ihren Erben das Schloss Alzenau in Pfandschaft.
1431 Auf Drängen von Kaiser Sigismund veranlaßt Papst
Martin V. ein Konzil in Basel. Wesentlicher Anlaß war die
Auseinandersetzung mit den Hussiten
Die Eröffnung fand bereits unter Papst Eugen IV. (1431-47) statt, der
jedoch versuchte das Konzil in eine italienische Stadt zu verlegen. In der
Folge kam es zu einer Teilung.
Eine Minderheit folgte dem Papst und verhandelte in Ferrara und Florenz weiter.
Die Mehrheit blieb in Basel. Wenige Monate nach der Teilung wählte das Konzil
in Basel Amadeus VIII. von Savoyen zum Gegenpapst, der sich Felix V.
nannte.
1431
gilt als der Beginn der
kleinen Eiszeit. Im Winter 1431/32 froren in Deutschland alle Flüsse
zu und die Gletscher auf Grönland begannen sich wieder auszudehenen.
Diese Absenkung der Durchschnittstemperaturen dauerte, unterbrochen von einigen
wärmeren Jahrzehnten, bis 1850.
1433 Eine Vertretung der Hussiten erscheinen in
Basel und finden bei den hier versammelten Juristen und Theologen Verständnis
für ihre Ansichten. Sie erreichen die Zustimmung zur Kelchkommunion und sogar
die Anerkennung der radikalen Kirchenenteignung in Böhmen.
Ein Reformpunkt, die Abschaffung der Simonie, findet auch unter Felix V.
keine Mehrheit, weil damit eine wesentliche Einnahmequelle für den
luxuriellen Lebensstil der Päpste verloren gegangen wäre.
Mit diesem Festhalten an dem Recht der Vergabe von Kirchenämtern
gegen Geldzahlungen, ist der Streitpunkt vorgegeben, der ein viertel Jahrhundert
später auch unsre Heimat in einen mehrjährigen Krieg verwickelt (Die Mainzer
Stiftsfehde).
1433 vermählt sich Philipp von
Buches zu Wasserlos mit Else von Erffortshausen.
1433 erhält Hans von Erlebach jun. der Sohn der Anna Schelris Weckbach
und
1434 Wörth als Lehen.zu Lehen. ( Diese Hinweise wurden neben weiteren von H.
Theodor Stolzenberg übermittelt.)
1434 Dietrich von Erbach
(1434-1459) wird Erzbischof in Mainz
1435 am 26. Mai übernehmen Kurfürst
Ludwig von der Pfalz und Graf Reinhard
von Hanau die Burg und Stadt Gelnhausen für 8.000 Rheinische Gulden, von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt.
1435 Richwin und Friedrich Schelris
von Wasserlos besitzen 3/4 von Hüttelngesäß.
1435 übernimmt Frank der Junge von Kronberg die Burg Alzenau von den Fischborns
für 1.000 fl.
1436 ist Friedrich von Fechenbach als Gelnhausener Burgmann an einem
Überfall auf die der Abtei Seligenstadt gehörenden Orte Geiselbach, Omersbach
und Hofstätten beteiligt.
Abt Cuno II. kann mit seinen Reisigen
einige Landfriedensbrecher gefangen nehmen und lässt sie gleich hinrichten.
Die Übrigen müssen, bei Androhung der Exkommunikation den Schaden wieder
ersetzen.
1437 versetzt Frank von Kronberg die Burg Alzenau mit Zustimmung des EB an Friedrich von Wasen für 700 fl.. Im Bemühen das Schloß wieder
in seinen Besitz zu bekommen, hatte ihm das Erzbistum zuvor schon
300 fl zurückgezahlt.
1437 ist Johann Ilgus Pfarrer in Somborn. Er wird mit als Schlichter
in einem Streit des Henne Hunger mit dem Stiftskapitel in Aschaffenburg
sichtbar. Außer ihm sind genannt der Centgraf Hentze Fuchs und der
Schöffe Heintze Helfrich aus Somborn außerdem noch ein Schöffe aus
Horbach namens Wentzel Snyder.
Der Streit ist ein Beispiel für die Ohnmacht der Lehensnehmer gegenüber dem
Stiftskapitel. Henne Hunger und sein Sohn hatten seit 4. Juni 1429 den Fronhof bei der Kirche, den Eychmannshof, und einen Gaden (Fruchtspeicher) im Kirchhof gepachtet. Sie hatten sich
verpflichtet, für den Fronhof 10 Malter Korn, 1 Malter Hafer und ein Fastnachtshuhn, für den Eychmannshof mit dem Gaden 5 ½ Malter Korn, 3 Sechter Hafer und ein Fastnachtshuhn als Pacht zu geben.
Aufgrund von Missernten konnten die Hunger die Pacht nicht erbringen und
das Stift sah die Pachtverträge als erloschen. Die Hungers klagten gegen dieses
Vorgehen vor dem Centgericht in Somborn und konnten lediglich den Erlass der
Pachtschulden und eine Vergütung von 20 fl für
Besserungsarbeiten erreichen. Die Höfe mussten sie aufgeben.
1438 ehelicht Philipp von
Buches zu Wasserlos nach dem Tod
seiner Gattin Else deren Schwester Grete von Erffortshausen.
1438 stirbt Kaiser Sigismund. Sein Nachfolger wird Albrecht II. von Habsburg (-
1439), sein Schwiegersohn.
1438 wird ein Johann
Schreiber als "pferrer zu
Wollmetzheum" in einem Kaufbrief betreffend einen Zins zu Michelbach
erwähnt.
1440 Friedrich III. (-1493),
ein Vetter von Albrecht, kommt nach der nur einjährigen Regierung Kg.
Albrechts an die Regierung (er wird später als des Reiches Schlafmütze
bezeichnet).
1440 übergibt das Kloster Alten-Münster die Berechtigungen im
Prischoß, mit Ausnahme des Besthauptes,an den Seligenstädter Bürger Henn Karn, gegen die jährliche Zahlung
von 5 fl.
1440 wird die Bacheburg im Mömlingtal zerstört. Nach dem Ableben der
Erbauer, die ohne männliche Erben verschieden waren, kam die kleine Burganlage
in den Besitz von Hans und Madern Bache. Dieselben waren
Großneffen des Jorg Bache und der Agnes Schelris und waren durch
Überfälle auf Kaufleute in Verruf geraten. Hans Bache als
Hauptschuldiger, wurde vom Mainzer Erzbischof noch für ein Jahr unter
Hausarrest gestellt. Diese Zeit mußte er noch in dem zerstörten Schloß
verbringen.
1441 verkaufen Hans und Madern Bache den gesamten Besitz am
und um den Neustädter Hof. Die sogenannte Bacheburg wird zum Abbruch
freigegeben. Der Wappenstein über dem Tor findet seinen Platz am Rathaus von
Obernburg. (Wolfgang Hartmann und Wolfram Becher))
1441 wird Johann von Erlenbach Vicedom in Aschaffenburg. Er war
Mainzer Hofmarschall, Hofmeister und zeitweise Amtmann in Steinheim. Seine
Mutter war Anna Schelris von Wasserlos.
1442 am 3. Juni werden Graf Philipp dem Älteren von Rieneck, alle
seine ererbten Lehen von König Friedrich
bestätigt. Darunter auch alle freien Leute im Spessart und an der Kahl.
Mit gleichem Datum belehnt König
Friedrich, Graf Reinhard von Hanau
mit allen ererbten Lehen seiner Vorfahren.
1442 verkauft das Kloster Altenmünster das (Unter-)Prischoß an das Stift
Aschaffenburg für 200 Gulden. Die offizielle Übergabe erfolgte vor dem
Gericht in Kahl "mit allen Pachten, Äckern, Wiesen, Höfen, Bußen, Freveln,
Besthäuptern usw.
Der Verkauf umfaßt: 251 Morgen Acker und 20 Morgen Wiesen. Die
Flächen sind verbunden mit einem nicht besetzten Hof im Prischoß, zwei
bewirtschafteten Höfen in Kahl und einem lehrstehenden Gehöft mit Garten und
Bleichwiese, ebenfalls in Kahl.
Bei der Übernahme durch das Stift wurde sichtbar, daß die "Riederhube"
(1309 im Eigentum von J. v. Rieder) von ihrem Besitzer Peter Kelder, geteilt und die
Teilflächen an die Schöfferin zu
Kahl und Contzgin Lang zu
Krotzenburg verkauft worden war.
Da der Verkauf vor dem Kahler Gericht getätigt wurde, eine Teilung der Huben
aber offiziell noch nicht erlaubt war, klagte das Stift gegen alle Beteiligten
erfolgreich, bei dem kurfürstlichen Gericht in Aschaffenburg.
1442 übernimmt erneut Henne von Beldersheim das Schloß
Alzenau zur Hälfte in Pfandschaft. Wieder läßt E.B. Dietrich von Erbach 200 Gulden von der Hauptsumme an Friedrich von Wasen zurückzahlen.
Derartige Wechsel wurden für die umliegende Bevölkerung kaum wahrnehmbar, da
die mit der Burg verbundenen Besitzungen von Pächtern bewirtschaftet wurden.
Diese Pächter hatten ihren Wohnsitz und Wirtschaftsgebäude (Stallungen, Scheune
und Vorratsspeicher) im unteren Burghof einschließlich des
"Nebengebäudes".
In den nachfolgenden Jahren, noch vor 1450
wird Wilmundsheim zerstört.
Griffe, Henkel und Deckel, teilweise glasiert (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Glasbrüchlinge (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Dickmilchtopf (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Randstücke (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Füße (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Bedachungsreste (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Schüsselscherben (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
Vermutlich
war es ein Überfall aus dem Ganerbiat Lindheim, dem auch der jeweilige
Erzbischof von Mainz angehört. (seit 24. Juli 1391) Das Ergebnis ist im
Interesse des Bistums, das die Selbstverwaltung im Freien Gericht Wilmundsheim
brechen will.
Zu dieser Verwüstung von Wilmundsheim ist eine kritische Analyse angebracht,
da in neuerer Zeit auch die Meinung geäußert wurde, Wilmundsheim wäre eventuell
durch die Pest entvölkert worden. Diesem Gedanken widerspricht die Tatsache,
daß hier der ehemalige Schelrishof, "nahe der Furt" wie er 1311
lokalisiert wird, zerstört wurde. Dieses Gehöft, das nach der Sintflut 1342
in Steinbauweise wieder erneuert wurde, mit Schieferdeckung und mit zeitgemäßer
Einrichtung eines Herrenhofes, hätte niemand abgebrochen wenn es nur frei
geworden wäre. Vergleichend mit Hörstein wo die Bevölkerung durch die Pest fast
ausgestorben war, aber Wohnstätten nachfolgend wieder genutzt wurden zeigt sich
die Abwegigkeit dieser Vermutung. Hierbei ist auch auf den Fund des auf 1395
datierten Eckpfostenstumfs hingewiesen, der wie oben bereits angesprochen auf
dem Anwesen des Verfassers 2005 freigelegt wurde. Die verbliebene Form
dieses Stumpfes aus Eichenholz deutet auf einen lang anhaltende Brand hin.
Weiterere Hinweise auf die gewaltsame Zerstörung kann man dem Urmeßblatt von
Alzenau, von 1846 entnehmen. Das ehemalige Wilmundsheim zeigt da noch
viele Baulücken die bis jetzt noch nicht alle geschlossen wurden. Dem Ortsteil
ist mit rund 20 bebauten Anwesen, 4 Mühlen und den 2 Klosterhöfen nicht mehr anzusehen, daß aus
ihm 1401 eine Stadt gemacht werden sollte. Bemerkenswert ist außerdem,
daß der Standort des ehemaligen Schelrishofes mit der Flurstücknummer 122,
als zum Schloß gehörig, bei der Aufnahme des Urmeßblattes noch wüst ist.
Diese Fläche mit beachtlichen archäologischen Zeugnissen wird erst 1877
aufgeteilt und zur Bebauung veräußert.
Dies alles spricht für eine Zerstörung, wie sie damals, in der Regierungszeit
von Kaiser Friedrich III. nach Aufzeichnungen der Stadt Frankfurt "tegelich
und one uffhoren" vom Ganerbiat Lindheim ausgingen.
Für die Annahme spricht auch das Mitgliederverzeichnis vom Ganerbiat Lindheim.
So sind außer den Nachfahren derer von Kälberau/Ranneberg,
Familien die mit den Schelris von Wasserlos verschwägert sind. Und
sowohl die Schelris von Wasserlos, wie auch Rannenberger hatten
in der Vergangenheit schon mal Niederlagen im Rechtstreit mit den den
Markgenossen hinnehmen müssen. Nun hatte man im Ganerbiat Lindheim noch den
mächtigen Verbündeten, den Erzbischof von Mainz und dem gehörte das Schloß
Alzenau, nur eine Schußweite von Wilmundsheim.
Für den Ablauf braucht man nicht viel Fantasie. Die Teilnehmer konnten sich
ungesehen auf dem Weg durch den Schloßbruch (jetzt Weg zur Umgehungsstraße) in
der Burg einfinden. Und nach einem erholsamen Nachtlager konnten sie, am
nachfolgenden Tag noch warten, bis die meisten Bewohner von Wilmundsheim zur
Feldarbeit weg waren.
Der Überfall konnte in derart kurzer Zeit erfolgen, daß den Bauern noch nicht
mal Zeit blieb zurück zu eilen.
Hier ist nochmal ein Blick an die Beschreibung der Stadt Frankfurt von 1489
beispielhaft: "..balde darnach sin uns ettliche ... mit 250 pferden und
50 zu fuß one fehde in ein dorffe gefallen, haben das, auch frauwen und kinde
darinne gebrant, geplundert und kirchenfreiheit gebrochen, das fehe genommen
und gein Lindheim ingefurt,...
Diese Vorgehensweisen passen zu der Situation wie sich Wilmundsheim nachfolgend
zeigt.
Die Zerstörung war wohl auch ein Grund, daß in späterer Zeit Hörstein zur
bevölkerungsreichsten Gemeinde im Freien Gericht wird.
Vermutlich war die räumliche Entfernung zum Schloß des Erzbischofs Anlaß, daß
manche Flüchtlinge von Wilmundsheim, die es sich leisten konnten in Hörstein
verblieben.
Der Wiederaufbau von Wilmundsheim geschieht wahrscheinlich in Anlehnung an das
sog. Amt Alzenau, rechts der Kahl.
Es sollte noch ein halbes Jahrhundert dauern, bis Wilmundsheim als Wohnort
wieder urkundlich sichtbar wird.
Unabhängig davon finden die Märkerdinge weiterhin bei Wilmundsheim statt.
Als Dorfgerichte werden Hörstein, Wasserlos und Somborn genannt. In Wasserlos
hielt man auch Gericht betreffend die Besitzungen der Abtei Seligenstadt.
Die Behandlung von Kriminalsachen sind nun auch in Hörstein, wobei jedoch die
Schöffen aus der ganzen Cent Wilmundsheim anwesend sind. Der Ort Bruchhausen
war zu dieser Zeit wohl schon in Hörstein aufgegangen, sodass Hörstein nun der
größte Ort im Freien Gericht war.
1444 sieht sich das Kloster
Schlüchtern genötigt, seine Besitzungen in Albstadt zu verkaufen. Neue
Eigentümer werden Konrad von Hutten und sein Neffe Frone (Frowin) von
Hutten.
1444 Erzbischof Theoderich gibt Wuther von
Schweden (auch Winter oder Walter genannt, Sohn des Ullrich von Bergheim)
die Erlaubnis, seinen Anteil an Hüttelngesäß an Richwin Schelris erblich zu verkaufen.
Anwesen Kempf, Märkerstr 27: Freilegung des nordöstlichen Kellerteils zwischen Bauteilen jüngerer Zeit. Links unten auf der mittelalterlichen Mauer ein Teil von einer Gotischen Nischenkachel. Rechts Teil der 1879 eingetieften Jauchegrube
Mächtige Steine in der Verfüllung des südlichen Turmes auf dem Anwesen Kempf
1446 erwirbt Eberhard von Buchenau den Viertelanteil an Hüttelngesäß, vermutlich von Albrecht von Buchenau ( Abt zu
Hersfeld) und dessen Schwester Anna von
Wallenstein, von der "mittleren Linie" derer von Buchenau.
Eberhard war verehelicht mit Greta,
der Tochter des Ruprecht Buches von Lindheim.
Hier sind möglicherweise verwandschaftliche Bindungen zum Haus Rannenberg vorhanden, da Friedrich V. von Rannenberg ebenfalls mit einer Buches zu Lindheim verehelicht war.
Eberhard und Wiegand von Buchenau lassen sich von Reinhard von Hanau mit den kälberauer Gütern belehnen. Beide sind
Brüder vom "Jüngeren Stamm". Wiegand von Buchenau verstarb wohl
ohne leibliche Nachkommen.
1446 Richwin Schelris besitzt nach dem Ankauf des Anteiles von Friedrich Schelris 3/4 von
Hüttelngesäß. Das restliche Viertel hat Eberhard
von Buchenau.
1446 am 21. März belehnt König Friedrich,
Martin Forstmeister von Gelnhausen, mit Zustimmung seiner Brüder und
Vettern, Volbrecht, Friedrich und Henn Forstmeister, mit dem Burglehen
in Gelnhausen. Hierbei handelt es sich um die Behausung in der Hinterburg, eine
Scheune, den „hangarden“ zum Heimbach hin und das Dorf Steinbach an der Kahl.
1447 ist ein Henne Schick im
Dienst der Stadt Frankfurt.
1448 ist Albrecht von Buchenau, als Abt in Hersfeld. Die Besitzanteile von
Kälberau und Hüttelngesäß hatten er und seine Schwester Anna bereits an Eberhard
und Wiegand von Buchenau verkauft. Mit Albrecht von Buchenau erlöscht die mittlere Linie von Buchenau.
Eberhard von Buchenau ist mit Greta Buches von Lindheim
verehelicht. Aus deren Sohn wird Caspar von Buchenau gen. von Lindheim urkundlich
sichtbar.
1448 Im Einvernehmen mit
Papst Nikolaus V. wird die noch immer in Basel tagende Konzilsversammlung,
durch Friedrich III. aus der Reichsstadt verwiesen.
Der Gegenpapst Felix V. resigniert ehrenvoll und wird ins
Kardinalskollegium aufgenommen.
Die Bestiimmung, daß alle Jahrzehnt ein Konzil stattfinden soll hat man
zweckmäßigerweise vergessen.
1448 schließt Papst Nikolaus V. mit Kg. Friedrich
III. das Wiener Konkordat.
Dieses erste sogenannte Wiener
Konkordat zwischen König Friedrich III. und dem Papst
regelte die Besetzung der Kirchenämter und die kirchliche Organisation (bis 1803
in Geltung). Dasselbe bedeutet,
dass der deutsche Klerus auf eine Kirchenreform verzichtet (sowohl Frankreich
wie auch England hatten sich von der Bevormundung durch die römischen Päpste
gelöst).
Mit der erneuten Forderung nach der
Ehelosigkeit der Priester kam wieder der Begriff auf: "Konkubinarier". Dies war die
Bezeichnung für Pfarrer, die zwar nicht verehelicht, aber in festem Verhältnis
meist mit der Köchin lebten und in der Regel Kinder hatten. Vor dem Hintergrund
des Konkordats fehlt der Forderung die Ernsthaftigkeit.
1449 zeigt ein Weistum, dass man auch in der Abtei zu leben verstand. Es betrifft die die
abteilichen Rechte in Steinheim.
Der Abt kommt einmal im Jahr zwischen dem 28. Oktober und 25. November nach
Steinheim, um seinen Hof zu "bereiten" und dabei "Recht zu
weisen" sowie den neuen Schultheis zu bestimmen.
Er soll mit einem "halben Pferd" (Maulesel) und sechs Pferden kommen,
außerdem einen Falken, einen Vogelhund und zwei Windhunde mitbringen. Wenn er
unterwegs Freunde trifft, Edelmann oder Priester mit ihren Knechten, so soll er
sie einladen. Die Steinheimer sollen ihnen gütlich tun und sollen geben dem
Mule(i) ein Sommern (Simmern) Gersten und dem Habich(t) ein Huhn. Dem Vogelhund
ein Brot und zwei Zippen(?) und sol geben den Winden(-hunden) Brods genug und
soll geben den Pferden Habern und Ha(e)u, was gnug die wile man ober dische sitzet
und ist. Wenn man zwei Sorten Wein ausschenkt, bekommt der Abt vom besten.
Schenkt man drei Sorten aus, trinkt der Abt vom mittleren.
Vergleichbare Verpflichtung zur Atzung hatte das Kloster selbst auch gegenüber
dem Erzbischof. Allerdings ließ sich Abt Cuno von Beldersheim 1432 von dieser
Verpflichtung befreien, indem er dem EB Leibeigenen in Weißkirchen und
Niederlahnstein abgab.
1449 wird im ehemaligen Bruchhausener Gut ein
mächtiger Wehrturm erbaut. Um die Genehmigung zu erhalten, wird im
Erdgeschoss ein Sakralraum vorgesehen und der Bau als Gotteshaus dargestellt.
Seine Ausgestaltung ist zeitgemäß.
Die Innenmaße im Erdgeschoß sind 3,50 m Tiefe und 2,60 m Breite.
Die Wandstärke ist 1 Meter und ist damit gleich dem Haus von
Hüttelngesäß, das nach der Zerstörung 1405 wieder errichtet worden war.
Über dem massiv eingewölbten Erdgeschoss wird eine Rüstkammer vorgesehen.
Dieselbe ist durch eine kleine Türöffnung mit Verteidigungsmaterial zu
beschicken (meist Wurfsteine). Nachfolgend wird dieser Zugang vermauert. Der
Zugang zum Wehrgeschoss (3.Geschoss) erfolgte über eine Stiege, deren
Zugangsplatte nach Betreten gleich einer Zugbrücke vor die Türe hochgezogen
wurde. Im Verteidigungsfall wurde das Rüstmaterial aus dem darunter liegendem
Geschoss hoch geholt.
Im selben Jahr wird auch der Wehrturm an der Lukaskapelle in Schöllkrippen
gebaut.
Auf einer
Schriftplatte über dem ebenerdigen Zugang wird der Bau einer Kapelle, 1449
angesprochen. Vermutlich handelte es sich auch bei dieser Kapelle nur um den
Wehrturm, der später durch den Anbau eines Langhauses die Form einer Kapelle,
im jetzigen Stil bekam. Der Anlaß für beide Zufluchtstätten mag die Zerstörung
Wilmundsheims gewesen sein.
Zu dieser Zeit soll auch in Somborn die gotische Kirche erbaut worden
sein.
aktualisiert: Jan 2009 (C) Werner B. Kempf