Leben und Zusammenleben
im ehemaligen "Freien Gericht vor dem Berge Welmisheim"

1300 Auch in diesem Jahr fordert die Nordsee wieder Opfer. Einige Insel und die Hälfte von Helgoland versinken in der Flut.
1300 am 20. Oktober  ernennt Kg. Albrecht Ulrich I. von Hanau zum Landvogt über die Wetterau.
1300 Nach dem politischen Niedergang der Familie von Trimberg, kann das Haus Hanau wesentliche Teile des ehemaligen Herrschaftsbereichs erwerben.
Ulrich I. von Hanau bildet das Amt Schwarzenfels.
1300 ist Heinrich II. von Rannenberg Archidiakon in Würzburg. Möglicherweise geht von ihm die Linie aus, die einmal als "Würzburger Bürger" durch den Erwerb einer Grablege im Kloster Bronnbach und auch als Burgmannen auf der Homburg bei Wertheim erwähnt sind.
1301 am 16. November beendet Conrad Schick von Albstadt als Canoniker im Stift in Aschaffenburg sein Erdendasein.
1301reagiert Kg. Albrecht auf das Bündnis von Rense und beginnt die Rheinischen Kurfürsten zu unterwerfen. Eine Randerscheinung ist die Einnahme der Burg in Steinheim, durch den Landvogt Ulrich von Hanau. Die Burg war im Besitz von Siegfried von Eppstein,. dem Neffen des Erzbischofs Gerhard II. von Mainz. Siegfried von Eppstein muß sich dem König unterwerfen und bleibt im Besitz seiner Lehen.

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Seligenstädter Siegel des Konvents und Stadtsiegel von 1301 mit Kg. Albrecht I.

1301 wird die Abtei Seligenstadt von Kg. Albrecht wieder als Reichsgut eingezogen.
Zu dieser Zeit formuliert Hugo von Trimberg noch einmal die gottgewollte Dreiheit, als ihn einige Bauern fragen: „Wie geht das zu, dass wir uns plagen müssen und du ein müheloses Dasein führst?“ Seine Antwort lautet: „Ihr seid die Nachkommen Chams, den Noa, sein Vater verfluchte und zum Knecht bestimmte. Und deshalb müsst ihr Knechte sein“! Gegen diese biblischen Vorgaben konnten die Bauern damals noch nicht protestieren.
Als Transportmittel kann für diese Zeit schon der, durch einen "Drehschemel" lenkbare vierrädrige Wagen auch bei uns angenommen werden. Dadurch wurde jedoch der zweirädrige Karren nicht verdrängt. Außerdem wurden sog. "Schleifen" gebräuchlich, die ähnlich funktionierten wie ein Schlitten und zum Transport von Geräten oder Holz über unbefestigten Wegen verwendet wurden. ("Pflugschleifen" waren vereinzelt noch um 1950 in Alzenau bekannt.)
1302 fordert Papst Bonifaz VIII. (wieder einmal) die Oberhoheit der Kirche über alle weltliche Macht. Daraufhin lässt ihn der französische König Philipp IV. der Ketzerei anklagen. Als der Papst nachfolgend den König mit dem Kirchenbann belegte, kommt es zur kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Papst Bonifazius VIII. und Kg. Philpp IV. von Frankreich. Während seiner Gefangennahme verliert Bonifazius VIII. sein Leben.
1303 (- 1304) Papst Benedikt XI. hebt den Kirchenbann gegen den König wieder auf.
Zu dieser Zeit ist eine Jutta Häsin Conventuale im Kloster Altenmünster. Sie hatte bei ihrem Eintritt dem Kloster eine Hube im Prischoß übereignet.
1304 kommt es in Aschaffenburg zum Aufbegehren der Bürger gegen das Stift, da alle Häuser und Besitzungen des Stiftes steuerfrei waren, doch die Bewohner nutzten die Vorteile der städtischen Einrichtungen. Vereinzelt kam es zu Übergriffen, wobei auch Häuser der Stiftsherren gestürmt und geplündert wurden. Der Streit wurde noch im gleichen Jahr durch ein Schiedsgericht beigelegt.
1305 wird Friedrich IV. von Rannenberg urkundlich erwähnt, als er mit seinem Bruder Johann I. von Rannenberg von einer Hube im Prischoß das Besthaupt genommen hatte, obwohl diese Hube schon als Schenkung an das Kloster Altenmünster gelangt war. Das Prischoß wurde während der Neuordnung des Reiches, gemäß seiner Fläche von 150 ha, für zwei Dekanien (Dörfer mit je 10 Huben/Hufen von der Größe von 30 Morgen = ca. 7 ha Grundbesitz) ausgewiesen. Die Siedlungen wurden als Unterprischoß zwischen Kahl und Welzheim und Oberprischoß nordwestlich von Wasserlos, westlich von Wilmundsheim angelegt.
Einzelne Gehöfte waren auch rechts der Kahl. Im Oberprischoß der Meerhof. Von einem weiteren Gehöft rechts der Kahl, bestand noch ein Gewölbekeller unter dem ehemaligen Weg bis zum Beginn des Kiesabbaus um
1960. Fundamente von Bauten im Oberprischoß, links der Kahl, wurden von H. Franz Neumann, auf dem Ackerland zwischen dem Heideweg und der Wellpappe Alzenau lokalisiert. Die östliche Gemarkungsgrenze war der Bachlauf unter dem Mühlweg (derselbe wurde um 1960 in den Rückersbach, in der Neuwiese abgeleitet).
1305 (- 1314)Papst Clemens V., der ehemalige Erzbischof  von Bordeaux geht soweit, sich mit dem französischen König Philipp IV. zu verständigen und verlegt seine Residenz nach Avignon in Frankreich.
1305 beendet E.B. Gerhard II. von Eppstein sein Erdendasein.
1306 (- 1320) wird Peter von Aspelt zum neuen Erzbischof in Mainz gewählt.
1306 beginnt mit einem extrem strengen Winter. Als am 1. Februar infolge des Tauwetters die Flüsse riesige Eismassen tragen kommt es in Frankfurt zur Katastrophe als eine Brücke zerstört wird und 500 darauf befindliche Schaulustige in der Flut zu Tode kommen. (Kehrer/Nees)
1307 verstarb Johann I. von Rannenberg. Seine Gattin Kunigunde übernahm stellvertretend das Landesherrenamt (die Regierung der alten Markgenossenschaft). Ihr Sohn Friedrich V. von Rannenberg war noch unmündig. Ihre Tochter Adelheid von Rannenberg verehelichte sich mit Wifrid (Wilfried) von Bleichenbach. In Kenntnis der Nachteile eines "gekorenen" (gewählten) Landesherren, der sich mit seiner Amtsführung immer der Kontrolle seiner Mitmärker bewusst sein musste, entwickelte Kunigunde den Plan eine absolute Landesherrschaft zu erlangen.
Als Möglichkeit bot sich die Besonderheit der Freien Gerichte Wilmundsheim und Somborn. Diese beiden Gerichte waren Reichslehen. Und vor dem politischen Umfeld, der Entmachtung der Rheinischen Bischöfe durch Albrecht von Österreich, dem sie die Königswürde nach dem Tod seines Vaters Rudolf verweigert hatten, spann nun Kunigunde ihre diplomatischen Fäden.
1308, am 6. April klagt das Stift St. Peter in Mainz vor dem geistlichen Gericht, gegen die Witwe Johanns von Rannenberg (Kunigunde) wegen Übergriffe in Großkrotzenburg.
1308 wird Kg. Albrecht von Österreich in der Nähe von Habsburg von seinem Neffen ermordet.
Der nachfolgende König war Heinrich Graf von Luxemburg. Er war der Bruder des Erzbischofs von Trier. Seine Wahl hatte direkten Einfluss auf unsere Heimat.
1308 am 27. November musste sich der neue König für seine Wahl in Frankfurt die Zustimmung vom Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt erkaufen, indem er die Abtei Seligenstadt mit allem Gut für ewige Zeiten an das Erzbistum Mainz überschrieb!

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Seligenstadt ( um 1600)

Seligenstadt war nun für immer bei Mainz. Damit hatte Mainz auch Einfluss in unserer Heimat gewonnen, der neben dem Wildbann in der Bulau, rechts der Kahl, nun auch in die Markgenossenschaft, links der Kahl, und über Michelbach reichte.
Doch ließen diese politischen Querelen kleinen Territorialherren viele Möglichkeiten ihre eigenen Süppchen zu kochen.
So vereinbarte Kunigunde von Rannenberg mit Ullrich II. von Hanau und Siegfried von Eppstein, damals auf Schloss Steinheim residierend, die Dreiteilung der Gerichte zur Hart (dies betraf den Vorsitz in den Forstgerichten), zu Wilmundsheim und zu Somborn. Hinzu kamen Rechte an den Burgbergen zu Kälberau und Rannenberg, in Ganerbenart.
1309 am 22. August wurden die Vereinbarungen vertraglich formuliert und besiegelt.
Dadurch hatten die Freien Gerichte Wilmundsheim und Somborn nun zwei geborene Herren und einen gekorenen (gewählten). Vermutlich trug sich schon Kunigunde mit dem Ziel die Burg Rannenberg als Schloss mit den beiden Partnern wieder instandzusetzen.
Eine Passage in dem Vertrag berechtigte die Partner für den Fall einer Reise (Kriegszug) eine Sondersteuer einzutreiben. Dies widersprach der Amtsführung eines gekorenen Amtmannes. Derselbe wurde als Schutzvogt gewählt und war nicht berechtigt Kriege zu führen. Doch blieb die Märkerschaft über diesen Vertrag in Unkenntnis. Kunigunde hatte ihr Süppchen gekocht, das den Märkern noch übel bekommen sollte.
Die Verwaltung in der Markgenossenschaft vollzog sich nach hergebrachtem Ritual.
Der Amtmannn, nun Kunigunde, hatte den Vorsitz bei Gerichtstagen.
(Hier ist anzumerken, daß in den freien Gerichten Somborn und Wilmundsheim sowohl die hohe wie auch niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt wurde.)  Das Zeremoniell war der aus karolingischer Zeit entwickelten Form entsprechend. Der Richter ( Landesherr = Schutzvogt ) saß meist mit dem Rücken an den Stamm der Gerichtslinde gelehnt, etwas erhöht und hatte den Richterstab als Symbol seiner Macht. Die Schöffen sassen etwas tiefer. Rechts vor den Richter stellte sich der Kläger und zur Linken mußte der Beklagte stehen. Im Halbkreis umstanden die Märker und intressierte Zuschauer das Gericht. Unter diesem "Umstand" wurde öffentlich verhandelt und gerichtet. Bei Leibesstrafen wurde die Urteile an den, seit karolingischer Zeit
bestehenden Richtstätten vollstreckt. In der Cent Wilmundsheim am Wegekreuz zwischen Wilmundsheim-Welzheim und Hörstein-Kahl und in der Cent Somborn am Altwegekreuz  Birkenhainer Weg und Königsweg, bei Hof Trages. ( Die Strafen waren sehr hart, da man in vielen Vergehen ein Wirken des Teufels sah, den man bekämpfen mußte)
Außer den Gerichtstagen wurden Besitzveränderungen in seiner (ihrer) Anwesenheit vereinbart und von ihm (ihr) gesiegelt. Jede Amtshandlung wurde vergütet.
Beispielhaft kann auf eine Niederschrift der (1425 von Mainz mit dem Amt Steinheim erworbenen) Rödermark verwiesen werden. Dort erhielt der Vogt:
 1. beim Märkergericht für jeden Tag 2 fl (=Gulden)
 2. auf Bartholomaei von jeder der Markortschaften 1/2 fl
3. bei den Quartalsregistrierungen zahlt jede Markortschaft 4 fl
4. für Baubesichtigungen gibt jeder Märker 4 Kreuzer
5. falls (Buch-) Eckern in der Mark vorhanden, wird für die  Schweinemast 1
1/2 Malter (ca 90 kg) Hafer abgeliefert
6. jeder Märker der Flachs bricht, gibt eine Handvoll Flachs
7. für Stammanweisung (Hausbau) sind 30 Kreuzer zu entrichten
8. bei Steinsetzungen sind je Tag Anwesenheit 2 fl zu zahlen
 (Quelle, Imgram: Die Markgenossenschaften am Untermain)
 Diese Auflistung lässt erkennen, dass dieses Amt einträglich war.
Außerdem zeigt sie, daß sich schon Handwerke verselbstständigt haben, die zuvor als Hauswerke ausgeübt wurden. Zimmerleute zum errichten eines Baus.

Die Spuren der älteste Schmiede in Wilmundsheim wurde beim Abbruch des Klosterhofes an der Wasserloser Strasse sichtbar.

Eine weitere Einnahme des Schutzvogtes war der "Schirmhafer". Diese Abgabe war der Lohn für das

(Ab-) Schirmen der Markgenossen gegen Bedrohung von außen.
Darüberhinaus hatte der Schutzvogt den Wildbann und Fischereirechte.
Die weiteren Einkünfte aus Afterlehen von den Grafen von Rieneck und dem Reichslehen Wilmundsheim/Somborn standen dem Amtmann zu, doch standen die Einnahmen wohl nicht mehr im Verhältnis zum Lebensstandart.
Letzteres mag auch Anlass gewesen sein, dass sich der Schwager von Kunigunde einen Zuerwerb mit seiner (Holz-)Köhlerei schaffen wollte, was zu seiner Absetzung geführt hatte.
1309 kommt im Zusammenhang mit der Teilung des Freien Gerichtes, Unterprischoß an das Haus Eppstein. Kunigunde von Rannenberg hatte die Teilung der Freien Gerichte Wilmundsheim und Somborn ohne Wissen der Märker vorgenommen.
Nachfolgend teilte sich die Landesherrschaft auf das Haus Rannenberg, die in Steinheim residierenden von Eppstein und die Herrschaft von Hanau.
Im gleichen Jahr ist ein Johann von Riedern als Eigentümer eines Hofes in (Unter-) Prischoß bezeugt. Das Stift Aschaffenburg erwirbt im gleichen Jahr die Einkünfte von dem Hof.
 Doch nun wieder in die große Geschichte.
1309 holt Papst ClemenzV. die ganze Kurie von Rom nach Avignon und beginnt damit die sog. "Babylonische Gefangenschaft der Kirche".
1309 am Dreikönigstag wurde Heinrich VII. in Aachen gekrönt.
(Hier ist einzuflechten, daß der älteste Sohn von Kaiser Friedrich II. auch als Heinrich VII. geführt wurde. Doch die spätere Aberkennung der Königswürde machte diese Zusatztitulatur wieder frei. Vergleiche auch EB Konrad I. von Mainz oder Papst Johannes XXIII.) 
Der neue König hatte das Ziel vor Augen, als großer Friedensbringer für Italien, dort zu erscheinen und in Rom die Kaiserkrone vom Papst zu empfangen. Diese Bestrebung wurde allen anderen Aufgaben vorangestellt.
Doch diese Romreise zeigt mit ihren dramatischen Folgen die Probleme des Reisens im Mittelalter, wie sie im Bezug zur Kälberauer Herberge bereits angedeutet wurden, jedoch mit der Härte italienischer Machtkämpfe.
Nach langwierigen diplomatischen Vorbereitungen war als Krönungstermin mit Papst Clemenz V. der 2. Februar 1312 vereinbart worden.
Unstimmigkeiten bei der böhmischen Regierung unter Heinrich von Kärnten, veranlassen einflußreiche Kreise von Adel, Klerus und Bürgertum dort nach einem Gegenkönig zu suchen.
Ihre Wahl fällt auf den 15jährigen Johann von Luxemburg. Eine Delegation von zwölf Personen kam zu Kg. Heinrich VII. zu diesbezüglichen Verhandlungen.
Im August belehnte Heinrich VII. seinen Sohn mit dem Königreich Böhmen. Kurze Zeit später vermählt der zuständige mainzer Erzbischof Peter von Aspelt, den jungen König mit der vier Jahre älteren Elisabeth von Böhmen, einer Tochter des 1306 ermordeten Königs Wenzel II. und Schwägerin des entmachteten Heinrich von Kärnten.
1310 war nasskalt und führte zur Missernte, ganz besonders beim Wein.
1310 genehmigen die Reichslehensherren von Breuberg, von Brauneck und von Isenburg, daß ihr Vasall Conrad d. J. von Albstadt seiner Ehefrau Gertrud 70 Mark Silber auf seine Reichslehensgüter in der Terminei Somborn und Western gelegen überschrieb. 
1310 Der 9. Oktober wurde entsprechend damaliger Reisegeschwindigkeiten als Reisebeginn festgelegt. Sammelplatz war Bern, wo der König am 29. September eintraf.
Zur Begleitung waren die Erzbischöfe, Bischöfe sowie alle Äbte der Reichsabteien verpflichtet, außerdem die Herzöge, Mark-, Pfalz- und Landgrafen. Ein Bruder Heinrichs, der Erzbischof Balduin von Trier blieb zuhause, schickte aber mehrere Wagen mit Gold und Silber. Die militärische Stärke wurde durch 2040 Panzerreiter demonstriert, wovon 73% im Dienst der geistlichen und nur 27% im Gefolge der weltlichen Fürsten waren
Vor Reisebeginn hatte Kg. Heinrich den Erzbischof Peter von Mainz (1306-1320) zum Reichsverweser bestellt.
In relativ normalem Gelände wurden an einem Tag
22 bis 58 km zurückgelegt. Der Alpenübergang ermöglichte nur eine Durchschnittsleistung von 16 km je Tag. Steigungen reduzierten die Tagesleistung auf 6 km und abfallendes Gelände ermöglichte 23 km am Tag. Hierbei ist zu bemerken, dass in vielen Fällen alle Reiter aus Sicherheitsgründen zu Fuß gingen und ihre Pferde am Zaum führten. Längere Erholungspausen waren nachfolgend notwendig. Die Reise durch Oberitalien war ein Wechsel zwischen feierlichen Empfängen bei reichstreuen Städten oder manchmal monatelangen und verlustreichen Belagerungen.
Bei Brescia kommt auch Waltram, ein Bruder des Königs, durch einen Pfeilschuss in den Hals zu Tode. Nach Aufgabe und Unterwerfung der Bürger, die dem König mit einem Strick um den Hals zu Fuß entgegen gehen und um Gnade flehen, kann er die Stadt in Besitz nehmen und die Reise fortsetzen. Während der bis Mai dauernden Belagerung von Brescia war die Königin erkrankt.

Einige mittelalterliche Keramikfunde aus Wilmundsheim


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Topfbodenscherben, rauhe Oberfläche (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

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Schüssel unglasiert (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)

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H. Kempf beim Reinigen und Zusammenfügen der Fundstücke


In Mailand wird Heinrich  mit der eisernen Krone zum König der Langobarden gekrönt.
In Verona lässt er seinen Bruder Waltram beisetzen. Der weitere Verlauf des Jahres ist durch mehr oder weniger angenehme Besuche und Aufenthalte in den Städten Cremona, Piacenza, Pavia und andere gekennzeichnet.
In Genua muss er am 11. Dezember den Tod seiner Gattin erleben. Er ist gezwungen sie in Genua bestatten zu lassen
Da der Landweg nach Rom von gegnerischen Truppen gesperrt ist, sieht sich Kg. Heinrich genötigt, die restliche Strecke zur See zu überwinden. Als er am 16. Februar 1312, mit 800 Rittern in 30 Schiffen in Genua aufbricht, ist der geplante Termin für die Kaiserkrönung schon vorüber.Der König mit seinem Gefolge versuchte trotz aller Widrigkeiten nach Rom zu kommen. Nach heftigen Stürmen kommen die Reisenden am 6. März in Pisa an.
Ein festlicher Empfang und eine nachfolgende Erholungspause bis zum 23. April geben allen wieder die Kraft, um den Weg nach Rom freizukämpfen.  Dort werden die Ankommenden von der kaiserlichen Partei gebührend begrüßt.
Leider gelingt es Kg. Heinrich nicht die gegnerischen Parteien in Rom zu versöhnen. Stattdessen kommt es erneut zu verlustreichen Kämpfen.
Die Kaiserkrönung wird zu einem Provisorium. Da die Peterskirche nicht freigekämpft werden kann, wird die Krönung am Fest St. Peter und Paul in der Lateranbasilika vorgenommen. Dort vollziehen drei Kardinäle gemäß einem von Papst Clemenz V. vorgegebenen Formular die Zeremonie.
Der Papst war in Avignon verblieben!
In unserer näheren Heimat hatte man andere Sorgen.
Einige Beispiele aus dem Umfeld der Abtei Seligenstadt können die Situation der einfachen Bevölkerung widergeben, wie sie Koch in seiner Beschreibung sichtbar werden lässt: Die Nutzung der Güter ( meist eine Hufe mit 30 Morgen ) geschah teilweise eigenwirtschaftlich oder die Abtei übertrug die Bewirtschaftung an Zinsbauern oder Vasallen. Eigenbetriebe (curia) wurden überwiegend von Hörigen (Leibeigenen) der Abtei bewirtschaftet, zu deren Unterstützung bei Bedarf noch Tagelöhner oder Frondienstleistende beitragen mussten.
Die Verleihung von Gütern (mansen) an Zinsbauern war die erträglichste Form. Die Verleihung erfolgte zu vollkommen unterschiedlichen Bedingungen. Es sind Leihebriefe vorhanden, in denen neben grundsätzlichen Vorgaben über Instandhaltung und Besserung von Bau und Boden ein Jahreszins festgelegt war. Hier kann beispielhaft eine Festlegung im Pachtvertrag von Reinhard Osing von Hörstein angeführt werden. Abt Lumpho fordert, dass auf einem Hof in Bruchhausen, den Osing in Pacht hat, jährlich sechs Morgen Acker zu düngen und misten seien.   Ein anderer Vertrag legt fest, dass alles, was auf dem Hof gewachsen ist, wieder dem Hof als Dung oder Mist zuzuführen ist. Indirekter Druck zur Bodenverbesserung bestand für die Pächter auch in der Bestimmung, dass nur gutes Korn anzuliefern sei.
Zur Bewirtschaftungsform ergibt sich im Verhältnis mit der Abtei die "Dreifelderwirtschaft". Sie wird später offiziell vorgegeben.
Die Zinsformen waren unterschiedlich. Manche Leiheverträge verlangten auch Hühnerzins und Besthaupt beim Todesfall des Leihenehmers. Die Pacht konnte in Erbpacht, in Lebenspacht (Vitalleihe) oder Zeitpacht (Temporalleihe) vereinbahrt werden.
Der Leihegeber war der Abt mit Zustimmung des Konvents.
Überwiegend war die Erbpacht, wobei als Erbe nur ein legitimes Kind Anspruch hatte. Beim Erlöschen einer Pächterfamilie kam es zum Heimfall an das Kloster.
Allerdings war auch mit Zustimmung der Abtei der Verkauf eines Erbpachtgutes möglich.
Verboten war die Afterleihe (Weiterverpachten) oder die Teilung der Güter.
Zeitpachtverträge bewegten sich im Rahmen von sieben bis zwanzig Jahre Dauer.
Bei Zeitpacht besteht der Zins nur in Fruchtabgaben, die in Malter Korn (Roggen), Weizen oder Hafer festgeschrieben sind. Malter oder Achtel (von Oktuale) waren Raummaße und können in Gewicht umgerechnet werden.
So ergeben ein Malter Seligenstädter Maß
in Korn 89,6 kg (= 128 Liter),
Weizen 96 kg und Hafer 58,88 kg.
Gemessen wurde in Simmer, Sechter und Gescheid.
1 Malter = 4 Simmer = 32 Sechter = 64 Gescheid.
Der Inhalt eines Seligenstädter Simmers waren 32 Liter.
Für Pächter anderer Regionen waren die dort üblichen Messwerte zugelassen.
Der Frankfurter Simmer fasste nur 28,682 Liter.
Aschaffenburg hatte für Getreide unterschiedliche Maße.
Kornmaß waren 139,52 Liter (Seligenstadt 128 Liter)
Hafermaß waren 174,38 Liter (Seligenstadt 128 Liter)
Ein Hof erbrachte dem Kloster im Jahr zwischen 10 bis 15 Malter Korn und noch einige Malter Weizen oder Hafer, je nach Bonität.
Verbreitet war beim Körnerzehnt auch die Form, dass schon auf dem Feld beim Binden des Getreides jede zehnte Garbe für das Kloster rausgestellt wurde. Ergaben sich am Ende keine zehn Garben mehr von einer Kornart, so musste von einer anderen Sorte Körnerfrucht aufgerundet werden.
Es gibt auch Verträge, die als Zins die Hälfte aller Früchte fordern. Die Bedingungen bei Zeitverträgen waren härter, da man hierbei nicht das gleiche Interesse am Zustand des Gutes voraussetzte wie bei der Erbpacht. Da bei manchen Verträgen die Sicherheit des Zinsertrages fraglich war, verlangte die Abtei Sicherheiten von dem Leihenehmer.
1311, im Februar wurde Johann von Luxemburg in Prag zum König von Böhmen gekrönt.

1311 am 25. März verpflichten sich Hermann Schelris und seine Schwägerin Katharina, dass sie für die Mühle in Wilmundsheim dem Zinsmeister der Abtei jährlich 4 Malter Roggen, 2 Enten und 4 Hühner, außerdem noch einen Malter (128 Liter) Käse liefern. Sollte die Mühle die Erträgnisse nicht abwerfen, so verpflichten sich Ritter Hermann Schelris mit seiner Frau Lisa und Katharina Schelris mit Zustimmung ihrer Söhne Sibold, Johann und Friedrich, die Gült (Zins) von einem ihnen gehörenden Hof in Wilmundsheim zu entrichten. (Bei der Mühle handelt es sich um die sogenannte Hasenmühle unterhalb der Kaiser-Rupprecht-Brücke)  Unter den Zeugen wird ein Heinrich von Wilmundsheim sichtbar. Vermutlich war er der Pächter des Hofes.              
Dieser Vertrag lässt die Überheblichkeit der Abtei gegenüber ihren Lehensnehmern erkennen, wenn man die Klimabedingungen in die Betrachtung mit einbezieht.
1312 war ein Katastrophenjahr mit nachfolgender Teuerung. Aber die Einkünfte der Abtei waren gesichert, mit Brief und Siegel!
Außer einer Mühle hatte das Kloster in Wilmundsheim noch Grundbesitz von 50 Morgen, ein Viertel und 36 Ruten. Wenn man dies mit der Rute zu 12 Schuh umrechnet, so ergeben sich daraus 95.104 qm. (Dieser Besitz von 9,5 ha entspricht der Flächeneinlage der Pfarrei Alzenau bei der Flurbereinigung im ausgehenden 20. Jh.)
Zu erwähnen ist auch der Anbau von Flachs und Hanf, wobei hier sogar die Nutzung als Ölpflanze und als Faserpflanze für Leineweberei gegeben war.
1312 am 20. August bricht der nun zum Kaiser gekrönte Heinrich wieder auf,  nachdem er die geforderten Eide, sowohl der Geistlichkeit wie auch allen anderen, Stadt, Pfalzgraf, Senat u. s. w. ihre Rechte beeidet und alle damit verbundenen Feierlichkeiten bewältigt hatte, um auf der Rückreise die oberitalischen Interessen des Reiches weitgehend zu ordnen. Doch bereits vor Florenz muss er Ende Oktober, nach sechswöchiger Belagerung aufgeben.   
1312 ist auch schon das Frauenkloster Schmerlenbach in Wilmundsheim begütert.
Friedrich „der Müller“ gibt dem Kloster jährlich 5 Schilling Pfennige (= 60 Pfennig= 60,6 g Silber) von der Mühle, gelegen „under dem berge Wilmudisheim“. Hierbei handelt es sich vermutlich um die links der Kahl befindliche Mühle (zuletzt im Eigentum Reinhard und Christ).
Außerdem erhält das Kloster von Otto zu dem Gygers Stein, 5 Malter Korn, 2 Schilling Pfennige, 2 Sommer- und Fastnachtshühner und eine Gans.
1312 erlauben sich Kunigunde von Rannenberg, mit ihrem Schwiegersohn Wifrid von Bleichenbach
(der sich von Rannenberg nennt) Eigenmächtigkeiten in Großkrotzenburg. Kunigunde übt offenbar auch dort die Vogteigewalt ihres verstorbenen Mannes aus. Die Übergriffe waren wohl wie bereits 1282, durch Friedrich III. als Zwangseintreibung einer Sondersteuer gedacht.
1313
, am 2. Januar werden in Großkrotzenburg, Conrad der Schultheiß und weitere Zeugen wegen der räuberischen Übergriffe verhört.
1313
, am 5. Januar werden Wifrid von Rannenberg und Kunigunde wegen des Raubes zum Verhör nach Großkrotzenburg geladen.
1313
wird Arnold von Horbach erwähnt. (Höfler)
1313 versuchte die Abtei Seligenstadt, die Vögtin Kunigunde von Rannenberg um ihre "Erbschaftssteuer" beim Tod einer Frau Zinke in Wasserlos zu bringen.
Klosterangehörige hatten sich beim Ableben derselben in den Besitz des Schlüssels gebracht und versuchten so das Anwesen gegenüber der Vögtin zu versperren.
Kunigunde ließ, mit Unterstützung ihres Schwiegersohnes, von einigen Knechten das Anwesen aufbrechen und bediente sich mit allem was des Mitnehmens wert war.
Eine nachfolgende Anklage berührte
Kunigunde von Rannenberg nicht mehr besonders. 
1313
, am 8. März wird Wifrid von Rannenberg (von Bleichenbach) mit seiner Schwiegermutter vor das geistliche Gericht nach Mainz geladen. Es geht um die Urteilsverkündung wegen des "Raubes in Großkrotzenburg". Der Übergriff wird nicht näher bezeichnet. Ob Kunigunde der Vorladung folgte ist fraglich. Sie verstarb noch im gleichen Jahr.
1313 am 21. Januar gestattet Kaiser Heinrich VII. dem Bischof von Chur die Gründung von Kloster Himmelau bei Gelnhausen. Er gibt dem Kloster die Erlaubnis verlassene Grundstücke bei Gelnhausen in Besitz zu nehmen.
1313 im Frühjahr setzt der Kaiser seine Unternehmungen fort. Über Siena zieht er nach Süden um Neapel zu unterwerfen, das sich auch dem Kaiser widersetzt.
Doch während der Reise erkrankt er, wahrscheinlich an Malaria. Er lässt sich nach Macareto bringen, in dessen Bädern er Linderung erhofft.
1313 am 24. August stirbt der Kaiser. So endete die mit großen Erwartungen begonnene Regierung von Heinrich VII..
1313
am 11. September verkaufen Gottfried und Margaretha von Brauneck die Ronneburg mit zugehörigen Dörfern und Gerechtigkeiten, an Erzbischof Peter von Mainz.
Friedrich V. von Rannenberg konnte sich noch einige Zeit ziemlich eigenmächtig verhalten, denn nun kam es wieder zu einem Schisma bei der Wahl von einem neuen König.
1314 (- 1347) im Oktober wird Ludwig von Wittelsbach Herzog von Bayern, von einem Teil der Kurfürsten zum neuen König gewählt.
Friedrich von Österreich (-1330) wird vom anderen Teil der Kurfürsten gewählt (Sohn Kg. Albrechts).
Am 22. Oktober verkünden der Erzbischof Peter von Mainz und König Johann von Böhmen, den Städten der Wetterau, daß Ludwig von Wittelsbach der neue König sei. Diese Verkündigung erfolgt von einem Hoftag bei Frankfurt.
1314  am 23. Dezember nimmt König Ludwig den Edlen Eberhard von Breuberg als Dienstmann des Reiches.
Für seine Dienste werden ihm für 400 Mark das Ungeld (ähnlich unsrer Getränkesteuer) von Gelnhausen verpfändet.
Neben der Familie von Kälberau/Rannenberg trat nun das bereits erwähnte Adelsgeschlecht der Schelris von Wasserlos verstärkt im vorderen Kahlgrund auf. Seit 1300 sind zwei Linien der Schelris von Wasserlos belegt, doch scheint eine Linie ohne männliche Nachkommen, obwohl für Hermann drei Frauen genannt werden?  Von der zweiten Linie ist Johann II. Schelris verehelicht mit einer Katharina. Deren Nachkommen setzen den Stamm fort bis ins frühe 16. Jh.
Der älteste, Sybold, setzt die Linie im heutigen Alzenau fort. Er übernahm wohl auch die Besitzungen im Wasserloser Umfeld. Erwähnenswert sind ,neben dem Burggut in Wasserlos, der Eigenhof in Wilmundsheim nahe der Furt (1311 verpachtet) und die Klostermühle, die sie zu Lehen hatten. Von seinen Nachkommen ist neben einer Elsbeth noch Johann III. als Vogt in Prischoß erwähnt. Bemerkenswert ist die Gemeinsamkeit der Ämter im 13. Jh., Starkenburg (Heppemheim), Aschaffenburg und Wasserlos. Alle drei Orte sind noch heute gute Weinlagen.
Nun ist wieder ein Blick auf die Familie von Kälberau/ Rannenberg angebracht.
1314 ist Friedrich V. von Rannenberg mit einer von Buches vermählt. Sie war vermutlich eine Tochter von Hartmann IV. von Buches zu Höchst an der Nidder. Aus dieser Verbindung sind vier Nachkommen bezeugt. Johann II., Friedrich VI., Conrad II. und Petza von Rannenberg (die Namensgebung erfolgte offenbar in Anlehnung an Petrissa von Hohenlohe auf der Ronneburg. Johann I. von Ranneberg stand zeitweise im Dienst ihres Gatten Konrad von Hohenlohe).
1315, am 17. März befielt Kg. Ludwig den Städten in der Wetterau,( Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen) dem Edlen Eberhard von Breuberg, von der an Martini fälligen Reichssteuer 1.808 Pfund Heller zu entrichten, die er demselben noch schuldig sei. ( Daß Wahlkampfaufwendungen von den Steuerzahlern gezahlt werden ist keine Erfindung der Gegenwart)
1316, am 16. Mai erblickte in Prag ein Knabe das Licht der Welt, der später als Karl IV. die Geschichte Deutschlands beeinflussen sollte. Er wird nach seinem Großvater auf den Namen Wenzel getauft. Als Patennamen kommt Karl hinzu. Der Name seines Oheims, des späteren Königs Karl IV. von Frankreich. Seine Eltern waren König Johann von Böhmen, der Sohn des in Italien verstorbenen Königs Heinrichs VII. von Luxemburg und Elisabeth von Baiern.
1316 am 9. November schenkt der Aschaffenburger Stiftspropst Syfrid von Solms, mit Zustimmung des Erzbischofs, das Patronatsrecht über die Pfarrei Somborn dem Kollegiatsstift. Damit hatte das Aschaffenburger Stift das Recht die Pfarrstelle zu besetzen.
1317 am 1. Januar, wird Heinrich von Prumheim ein neuer Lehensbrief (jetzt auf Lebenszeit) für die vereinigten Klosterhöfe, gelegen am Fuß des Berges, von Abt Theoderich II. ausgestellt. (Zuvor hatte er nur einen Hof als zeitliches Lehen, dessen Dauer am 31. 12. 1316 ausgelaufen war).
1317 am 12. Mai bestätigt EB Peter von Mainz die Schenkung des Patronatsrechtes in Somborn und setzt das jährliche Gehalt für den in Somborn tätigen Vikar fest: 24 Malter Winterweizen, 6 Malter Hafer, 4 Eimer Wein (=360 Liter) und den Kleinzehnten.
1317 tauschen die Brüder Conrad und Arnold von Albstadt ihre Einkünfte von einem Hof in Somborn, gegen einen Hof auf Trages. Beide Höfe gehörten dem Kloster Neuenberg bei Fulda.
1317, am 22. Juni verkündet König Ludwig der Bayer einen Landfrieden für sieben Jahre. Der Landfriede gibt Regeln für die Gebiete am Rhein von Speire (Speyer) bis Cholle (Kölln) und Antwerpen und in der Wetterau mit den Städten Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Festlegung der Zollstellen. Die wohl recht willkürlich errichteten "neuen Zolle wurden abgetan". Die alten Zollstellen zu Land und zu Wasser konnten bleiben und sollten den Fürsten und Städten zugute kommen, die helfen den Frieden zu erhalten.
Der Zoll war eine Abgabe die sich entwickelt hatte, als Händler begannen Produkte oder Bodenschätze, über die jeweiligen Orts- oder Stadtgrenzen hinaus zum Verkauf anzubieten. Mit dem zunehmenden Handel wurde daraus eine leichte Einnahme für die jeweiligen Herren eines Gebietes, was jedoch die Waren zunehmend verteuerte, da die Händler diese Abgaben auf den Endverkaufspreis aufschlugen. Um ihre Waren wieder billiger einkaufen zu können, waren die die vom Fernhandel lebenden Städte, nach jeder Königswahl bemüht diese Auswüchse von dem neuen König wieder beseitigen zu lassen. Hierbei galt es für den König abzuwägen, wo er eingreifen kann. Er brauchte die Unterstützung der Städte und der Fürsten. Einzige Möglichkeit eines Entgegenkommens waren "die kleinen Leute". In diesem Fall die kleineren Territorialherren, die "neue Zolle"-Stellen errichtet hatten.
(Dieses Verhalten der Mächtigen hat sich bis in die Gegenwart erhalten und jede neue Regierung sieht sich vor den Forderungen, nach Erleichterungen, egal in welcher Form.) 

1317 erscheint die Lage der böhmischen Königsfamilie in Prag zu unsicher und Königin Elisabeth zieht mit den drei Kindern (zwei Mädchen und der Sohn Wenzel Karl) auf die Burg Elbogen an der Eger.
1317, am 14. August überlassen Konrad und Arnold Schick dem Kloster Neuenberg bei Fulda den Geldzins vom Hof in Somborn, im Tausch gegen einen andern vom Hof Trages.
1318 am 30. Januar sieht sich Ritter Markelo Moer, der die Vogtei in Somborn erbamtlich inne hat, genötigt, dieselbe mit zugehörigen Gütern und Rechten an das Stift für 16 Pfund Heller zu verkaufen. Diesen Verkauf mussten auch Konrad, der Sohn und die Tochter Kunigunde, Witwe des Ritters Wyse, ihre Zustimmung geben. Erschwerend war, dass Markelo Moer die Vogtei als Erblehen bereits seiner Tochter als Mitgift gegeben hatte.
1318 am 30. September verzichtet schließlich auch der bisherige Pfarrstelleninhaber Symon, ein Dompfründner in Worms, der sich in der Somborner Pfarrei von einem Vikar vertreten ließ, auf die Pfarrei und alle damit verbundenen Rechte zugunsten des Aschaffenburger Propstes.
1320 verpfändet König Ludwig das Bornheimer Landgericht an Ulrich II. von Hanau.
1321 (-1328) Mathias von Buchegg Erzbischofin Mainz.
1322 ist Konrad von Trimberg Landvogt in der Wetterau.
1323 kommt Wenzel Karl von Böhmen zur Erziehung an den französischen in Hof Paris. Auch sein Vater, Johann von Luxemburg war schon am französischen Hof erzogen worden.
Wenzel genießt dort als Neffe des Königspaares eine vorzügliche Ausbildung. Der Name Wenzel wird nun durch den Patennamen Karl verdrängt.
1323 werden Hedwig von Alberstadt (die Schwester des Konrad von Albstadt) und Friedrich von Holen (Hohl), von Abt Tillmann mit einem Teil des Zehnten von Messenhausen (Maisenhausen) wegen großer Verdienste, die sich Hedwig um die Abtei erworben hat, belehnt. (Bei Hedwig von Albstadt und Friedrich von Holen handelt es sich vermutlich um ein Ehepaar.)
1323
, am 17. März verzichten Eberhard von Uissigheim, genannt von Rannenberg und seine Frau Elisabeth, sowie Arnold von Uissigheim, dessen Frau Richtze und die Söhne Heinrich und Arnold, auf alle Rechte und Ansprüche auf den Hof Breitenau, des Klosters Bronnbach, sowie auf eine, fast eine Hube ( ca. 7 ha) große Wiese zwischen Dörlesberg und der Botenmühle, wofür ihnen das Kloster einen jährlichen Zins zu leisten hat..
1323 kümmert sich in Deutschland niemand um die Verfügung von Papst Johannes XXII., als er König Ludwig den Bayern für abgesetzt erklärt.
1324 ist Heinrich von Prumheim verstorben. Er war der Pächter der Klosterhöfe in Wilmundsheim auf Lebenszeit. Sein Nachfolger wird der "feste Knecht" Billung. Der Zins (Pacht) beträgt wie zuvor 10 Schilling leichter Pfennig (= 120 Pfennig = 132 Gramm Silber).
1324 werden Ebirhard und Gertrud de Sonneborn erwähnt. (Höfler)
1325 am 15. August wird in einem Streit des Küsters Heinrich Moetz mit der Abtei Seligenstadt um den Stiftshof in Wilmundsheim (Pfarrhaus) zu Gunsten der Abtei entschieden. Das Stift Peter und Alexander hatte einen Hof an der Wilmundheimer Straße, im Urmeßblatt mit Nr. 94 gekennzeichnet. Vermutlich war dies einer der Höfe, die Friedrich III. von Rannenberg, vor seinem Tod dem Stift und der Abtei vermacht hatte. Beim Abbruch, für den Neubau des Wohnhauses durch die Familie Völker, um 1980 wurde ein Grenzstein mit den Buchstaben PA freigelegt. (Verbleib: Heimatmuseum Michelbacher Schlößchen. Vor der Neugestaltung zum Museum der Stadt Alzenau ausgelagert und seitdem verschollen) Auch bei diesem Hof fordert offenbar die Abtei Zins, obwohl der Hof dem Stift in Aschaffenburg gehört. Es handelt sich wohl um eine Parallele zu den, dem Petersstift in Mainz gehörenden Höfen "am Berg".
1326, am 3. Januar übergibt Friedrich V. von Rannenberg die Leibeigene Gertrud, die Tochter des Centgrafen von Lützelhausen, an Ullrich von Hanau .
1326 am 28. September vereinigt EB Matthias die Pfarrei Wilmundsheim mit der Abtei Seligenstadt.
1326 wird mit Zustimmung des Papstes Johannes XXII., der 10-jährige Wenzel Karl von Böhmen mit der 7-jährigen Margaretha Blanca von Valois verheiratet.
Es ist der Versuch eine Gegenkraft zu dem gebannten König Ludwig den Bayer aufzubauen.

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Die Reichsstadt Gelnhausen (Gegenwärtige Ansicht)

1326, am 24. Dezember versetzt König Ludwig die Reichsstadt Gelnhausen für 8.000 Pfund Heller ( = 264 kg Silber) an Ullrich II. von Hanau. In der am Weihnachtsabend in München ausgestellten Urkunde erwähnt er die treuen Dienste, die Ullrich II. bei der Krönung in Aachen ihm erwiesen habe.
1328 König Ludwig der Baier läßt sich in Rom von Sciarra Collona, dem Volkskapitän von Rom,zum Kaiser krönen. Als Kaiser bestimmt er Nicolaus V. zum Papst und läßt sich nun auch von demselben nochmals als Kaiser krönen.
1328 am 4. Juni schenkt Heinrich von Wilmundsheim der Abtei Seligenstadt einen Hof zu Wasserlos.
1328 im November wird ein Landfrieden ( für das Gebiet ) am Rhein und in der Wetterau verkündet. Die Dauer für zwei Jahre gibt Einblick in jene schwierige Zeit der "tegelichen Kriege". Federführend für diesen Landfriedensvertrag war Erzbischof Balduin von Trier. Beteiligt waren noch Gerlach von Nassau, Erzbischof in Mainz, Ullrich II. Herr zu Hanau, Gotfrid Herr zu Eppstein, Lutter Herr zu Ysenburg, Cune von Valkenstein und Philipp von Valkenstein, beides Herren zu Mintzenberg, die Städte Frankenford, Frydeberg, Wetflar (Wetzlar) und Geylnhusen. Der Geltungsbereich ist: von (Loynstein) Lahnstein über Montabauer, Hartinfels, Heygere, Battinburg, Schomerstat, Kirchhayn, Hohinburg, Merlau, Sluftere (Schlüchtern), Gerrade (Gera), Schildecken, Gemünden am Main, Wertheim, Bischofsheim, Husen (Hausen), Bucheim, von Bucheim bis Steina am Neckar. Von dort bis zum Rhein und wieder bis Lahnstein. Ausgenommen wurden die Städte Mainz, Worms, Speyer und Straßburg. Ausserdem die Vertragspartner, das Reich und der Kaiser (Ludwig der Bayer). Auch alles bisher Geschehene blieb von dem neuen Landfrieden unberührt.
Da dieser Landfrieden auch unsere Heimat betraf versuche ich den Wortlaut, in leichter verständlicher Form widerzugeben.
Wäre aber, daß jemand wider das Reich täte gegen den Landfrieden, dem oder den sollen wir, die vorgenannten Herren und Städte widerstehen mit Liebe und Güte. Denn wer künftig diesen Landfrieden bricht, da sollen wir sein behilflich, daß dazu die Neun (ein Urteil) sprechen, die hernach stehn geschrieben (benannt werden). Auch sollen wir, dem Herrn Baldewin zu diesem Landfrieden behilflich sein zu täglichem Krieg, wenn es nötig ist, mit fünfzig Helmen (Knechte zu Fuß) auf unsre Kosten. Und wir die anderen Herren, jeder Herr mit zehn Helmen, auch auf unsre Kosten und wir die vorgenannten Städte aus der Wetterau mit sechzig Helmen auf unsre Kosten. Und sollen wir, Herr Baldewin und die andern Herren vier Ritter wählen und wir die Städte der Wetterau vier Bürger. Dann sollen zu den achten noch vier Ritter schwören und vier Bürger, daß ob einer oder mehr zu dem Landgericht nicht kommen könnten, die andern kämen (Ersatzleute), auf daß das Landgericht nicht behindert würde. Auch soll Herr Bertolt, der Vogt von Ursele ein gemein(samer) Obermann sein mit den echten vier Rittern und den vier Bürgern, daß es neun sind. Sollte man ihn jedoch ablehnen, so sollten die vier Ritter und die vier Bürger nach Frankfurt in eine kündliche (bestimmte) Herberge fahren und dort einen anderen wählen.
Dann sollen die acht und der Obermann zu den Heiligen schwören, den Landfrieden zu richten und Recht zu beschirmen, dem Armen und dem Reichen, soweit es in ihrer Kraft und Macht steht ohne Arglist und Gefährdung, niemanden zu Liebe noch zu Leide. Wäre auch, daß einer oder mehr abgingen von Todes wegen, so sollen die Ritter oder Städte Ersatzleute wählen. Im Mai sollen die Neun in Frankfurt ein Landgericht besitzen und richten was an Landfriedensbrüchen geschehen ist. Auch in Notzeiten kann der Obermann ein Landgericht besitzen (einberufen). Auch wenn es kein Herr oder keine Stadt ist, die klagen will, den mögen die Neun empfangen zu dem Landfrieden (sspruch). Es darf niemand der zum Landgericht kommt eine Gleve (Stangenwaffe), Schild, Armbrust, Kesselhut oder Wapen (Waffen) führen. Nur den zum Landfrieden (Gericht) gehörenden sind Waffen erlaubt um den Landfrieden zu schirmen. Würde darüberhinaus jemand mit Waffen gesehen, im Dorf, Feld oder Wald, der nicht in den Landfrieden gehöre und reite anders als vorgeschrieben steht, so soll der Herr oder sein Amtmann deselben festnehmen und dem Gericht vorführen. Auch sollen die Strassen in dem Geltungsbereich des Landfriedens frei sein. Es soll niemand den andern angreifen oder kummern (belästigen). Es sei denn er ist selbst schuld (wie oben angesprochen). Den soll man ansprechen mit dem Gericht, in dem er sich schuldig gemacht hat. Würde aber jemand angreifen ohne Recht, so sollen die Amtleute des jeweiligen Gerichts, mit all ihrer Macht versuchen dies zu richten (die Angreifer abwehren) und sollen die nächsten zu Hilfe rufen die zum Landfrieden gehören. Käme es auch, daß man einem Raub oder anderen verderblichen Dingen, die den Landfrieden verletzen nachfolgen würde und es zu einer Besetzung (einer Stadt oder Burg) käme in dem Landfriedensbereich, so sollen jeder Herr und alle Städte mit einer gemein(sam)en Folge (Kriegszug) zu Hilfe kommen, wie die Neun sprechen oder die Mehrheit von ihnen. Wäre (es) auch, daß man ein besezse (belagern) täte, so sollten wir, Herr Baldewin, mit einer Blyde auf unsere Kosten zu dem besezse sin(d) beholffen (behilflich) und wir die vier Städte mit zwei Blyden (Steinwurfgeräte) auf unsere Kosten. Und jeder Herr mit zwei weynen (Wagen) sal (soll) s(e)in beholffen, je an dem Wagen se(c)hs Pherd, die den Städten ihre Bliden für das Beses fü(h)ren (a)uff der Herren Kosten und nicht der Städte, und sollen auch die Weyne vor dem besezse bl(e)iben, dieweil das Besez werit, und sollen füren (fahren) Steine und Holz und was man bedarff und den Städten ihre Blyden wieder heimführen. Käme es auch, daß man eine Besez (Belagerung) täte mit dem Landfriede (innerhalb des Landfriedensbereiches) und daß man Sorge hätte eines Abetrybens ( Raub einer Vieherde), so sal der Herre und jede Stadt den(en) die vor dem Besezse liegen, sin beholffen rygelingen ( helfen zu regeln) und unverzüglich mit me(hr) L(e)uten sprechen oder der Mererteil (Mehrzahl) undir i(h)nen. Käme es auch, daß man  vor einem besezse Dorffte (Dorf) Katzen oder ander (Belagerungs)Werk, die da heizsent ebinhohe (Ebenhoch = Wandelturm) ader grebere (Unterminiergerät), die kost(en) sol(len) jeder Herr und jede Stadt nach marzal (im Verhältnis) dragen. Käme es auch darzu, daß man eyn besez sulde tun obewendig Miltenberg, so sollen die Städte nicht fürwerter (weiter) beholffen sin mit gemein(sam)er Folge dan biz zu Mildenberg, dan sie sullint sin beholffen mit den sezsig (60) Helmen, die sie halten zu dem Landfriede zu tegelichen Krieg. Auch hant (haben) die Neune adir (oder) das merer Teil undir in Güte mogende und Macht, daß die Leute, die die Herren Städte halten zu dem Landfriede, mogen legin uff iren Eyd, wo sie dünkit, daß es dem Landfriede allir Nutze(s) s(e)ii in der termenunge (Auslegung) des Landfriede(n)s. Abschliessend wird noch festgelegt, daß Kriege und Streitigkeiten über die Zweijahresfrist hinaus andauerten, noch zum Abschluß gebracht werden können.
Gesiegelt wurde der Landfrieden von Balduin von Trier, Gerlach von Nassau, Johann von Solms und für die Städte siegelte Wetzlar.
1328 (-53) Heinrich III. von Virneburg Erzbischof in Mainz.
1328 am 14. Dezember wird in einer Verkaufsurkunde ein Teil, der später auch in Mömbris und Heimbach ansässigen Familie von Gondsroth sichtbar.  Hartmann (+), Elisabeth, Witwe des Werner und deren Sohn Heinrich. Außerdem die Brüder von Werner; Hertwig, Heinrich und Folrad von Gondsroth.
1329 am 12. und 13. April wird Eberhard von Uissigheim (1323 von Rannenberg genannt) als Keller des Klosters Bronnbach in zwei Urkunden erwähnt.
1330, am 22. Februar stellt Kaiser Ludwig, für Ullrich II. von Hanau eine Urkunde aus, in der Ullrich II. von Hanau, als Sicherheit für eine Summe Geld ( 8.000 Pfund Heller) die er Kaiser Ludwig geliehen hat, die Stadt Gelnhausen verpfändet wird. Zu dieser Verpfändung der Reichsstadt Gelnhausen hat Kaiser Ludwig die Zustimmung seines Schwagers, König Johann von Böhmen eingeholt. Mit dieser Urkunde wird die Versetzung vom 24. Dez. 1326 bekräftigt.

1330 stiftet Kaiser Ludwig der Baier das Kloster Ettal (als Altenheim) für bewährte Ritter zum frommen Leben. Im gleichen Jahr zog König Johann von Böhmen mit 400 Ritter über die Alpen um die Gräber seiner Eltern in Italien aufzusuchen. In Trient erreicht ihn eine Gesandschaft von Brescia, die ihn um Hilfe gegen eine Bedrohung durch die Veroneser bitten. Sein Erscheinen veranlaßt die Truppen von Verona zum Rückzug und bringt Johann von Böhmen enormes Ansehen. Schon bald unterstellen sich alle wesentliche Städte der Lombardei seinem Schutz.
1331 im Frühjahr läßt Johann von Böhmen seinen 15-jährigen Sohn Karl nach Italien kommen. Während König Johann wieder nach Böhmen reist, soll sein Sohn Karl die neue Herrschaft in Oberitalien fortführen. Derselbe merkt jedoch schon bald, daß sich vielerorts Widerstände gegen diese Herrschaft bilden. Zweimal kann er militärische Aufstände niederschlagen und einmal entgeht er einem Giftmordanschlag.
1331 am 24. April kommt es zur Gütertrennung von Abts- und Konventsgut in Seligenstadt.
Nun war das Vermögen der Konventualen unantastbar und führte sogar zur Trennung der Tische von Abt und Konventualen. Nachfolgend musste man sich bei der Gästebewirtung absprechen, wer wen als Gast an seinen Tisch nahm. In der Folgezeit kam es dazu, daß sich die Abtei bei den Konventualen verschulden mußte wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten kam.

1331/32 kam es zum sogenannten Bürgeraufstand in Fulda, gegen unmäßige Steuerforderungen des Abtes Heinrich von Hohenberg. Erst das Einwirken von Kaiser Ludwig führt zu einem dauerhaften Frieden. In diesem Zusammenhang wird Landgraf Heinrich von Hessen zum Schirmherrn der Abtei bestimmt.
1332 werden ein Eberhard von Somborn und seine Frau Gele urkundlich erwähnt.
1332 am 29. Juli vereinbaren Luther von Isenburg und Ulrich von Hanau die Bedingungen einer Ehe ihrer Kinder Heinrich von Isenburg und Adelheid von Hanau.
1332
am 21. August verbietet Kaiser Ludwig den wetterauischen Städten, militärisch gegen Konrad von Trimberg vorzugehen. Derselbe hatte Mainz in einer Zeit als die Stadt in kaiserlicher Acht war angegriffen.
1332
treten erstmals in Deutschland Todesfälle durch die aus Asien von Händlern und Pilgern eingeschleppte Beulenpest auf.
1333 beschließt Karl von Böhmen die zunehmend schwierigere Herrschaft in Oberitalien aufzugeben, da er es "nicht in Ehren weiterführen" könne.
1333 erhält Friedrich von Hutten Zehntgerechtigkeit in Albstadt. Der Familie von Hutten gehörte der spätere Dalberghof. Friedrich von Hutten war mit Hedwig von Lißberg verehelicht. Er war Landvogt in der Wetterau und stiftete die Linie Hutten-Stolzenberg.
1333 verstarb mit Ludwig II. von Rieneck-Rothenfels auch der zweite Schwager von Ulrich I. von Hanau ohne männliche Erben. Er hinterließ eine Tochter Adelheid von Rieneck-Rothenfels.
Ullrich II. von Hanau gelingt es gemeinsam mit Kraft von Hohenlohe die Schlösser Rieneck und Partenstein zu übernehmen. Ansprüche bestehen auch noch auf den Sinngrund, Teile des hinteren Kahlgrundes und im Freien Gericht Wilmundsheim-Somborn.
1333 am 23. September verbietet Kaiser Ludwig den Städten Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen die Aufnahme von Pfahlbürgern. Für die bereits in den Städten befindlichen setzt er eine Frist bis 16. Oktober, sie als rechtmäßige Bürger seßhaft werden zu lassen.
1334 begibt sich Karl von Böhmen, inzwischen von seinem Vater zum Markgrafen von Mähren erhoben, auf eine Inspektionsreise. Er findet das Land in einem schlechten Zustand, da es sein Vater, der sich innenpolitisch gegen den Adel nicht durchsetzen konnte, nur noch als Geldquelle gesehen hatte. Er versucht nun, mit Billigung seines Vaters zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen (Bürger,Adel, Deutsche und Tschechen) zu vermitteln.
1335
haben Conrad Schick von Albstadt und seine Frau Gertrudis vom Kloster Seligenstadt, gegen einen Zins von 1 Mark Denare, Güter in Issigheim zu Lehen. ( M. Schäfer, Gondsrot)
1336 am 5. Oktober verschreiben Wortwinus von Dutlisheim und seine Frau Lucardis für die Nonne Cuntzele im Kloster Schmerlenbach eine jährliche Pension von 2 Malter Korn, Seligenstädter Maß von der Mühle, gelegen unter dem „Berg Wilmudisheim“. (Vermutlich die Mühle gegenüber der späteren Burg Alzenau)
1336 sehen sich die Nachkommen der Grafen Ludwig dem Älteren und Heinrich II. von Rieneck genötigt den Erzbischof von Mainz als Lehensherrn anzuerkennen.
1336 erlangt die freie Reichsstadt Frankfurt von Kaiser Ludwig dem Bayern das Privileg, dass auf 5  Meilen im Umkreis um Frankfurt (37,5 km) keine Burgen mehr gebaut werden dürfen.

Damit galt auch für den vorderen Kahlgrund ein Bauverbot für feste Häuser
1337, am 1. März werden die vereinigten Klosterhöfe in Wilmundsheim erneut verlehnt.
Der Pächter (Lehensnehmer) ist ein Conrad, genannt Veltkelder, der als Pacht wieder 10 Schilling Pfennige zahlt. Eine Neuerung im Vertrag ist eine Sicherheit von 24 Pfund Heller
(= 480 Pfennige = 528 g Silber), die er bei Vertragsabschluß hinterlegen muß (Kaution).
Bei Mißwirtschaft würde er die Summe verlieren. Hier ist eine Menge Machtbewußtsein der Klosterleute sichtbar, zumal, wie eine noch im gleichen Jahres angestrengte Klage des Petersstiftes in Mainz zeigt, die Abtei ihre Zinsverpflichtung schon seit vielen Jahren einfach ignoriert. Hier kann festgehalten werden, daß die Abtei für die gerade wieder neu verpachteten Klosterhöfe 10 Schilling einnimmt und davon an das Petersstift 5 Schilling zu zahlen hätte. Das wären immerhin ein Gewinn von 100 %! Doch zeigt sich in dieser Zeit verstärkt, auch im Petersstift, der Versuch mit gefälschten Urkunden von anderen Grundbesitzern bei den Gerichten Eigentumsrechte zu erlangen.
Zu dieser Zeit ist eine Familie von Memmelris in der Burg in Mömbris wohnhaft. Ulrich von Memmelris ist auch Burgmann in Gelnhausen. Zwei Jahre später wird er als verstorben und seine Gattin als Burgfrau in Gelnhausen erwähnt.
1337, am 4. Mai verkünden der Landvogt in der Wetterau, Godfrid Herr zu Eppstein, Lutther Herr zu Ysenburg, Ullrich Herr zu Hanau, Phylipp von Falkenstein, Herr zu Mynzinberg mit seines Vetters Söhnen Cune und Phylipp, ebenfalls Herren zu Mintzinberg, die Bürger der Städte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen, einen von Kaiser Ludwig bestätigten Landfrieden. Neben den ausführlichen Festlegungen von Verpflichtungen der Beteiligten zur Aufrechterhaltung des angestrebten Landfriedens und der Bestrafung von Landfriedensbrechern, sind jedoch die Kriegshändel der Mainzer Erzbischöfe und des Landgrafen von Hessen ausgenommen.
1337 im November erhebt das Petersstift in Mainz Klage, gegen die Abtei in Seligenstadt wegen nicht mehr geleisteter Zinszahlungen für die Klosterhöfe im Kahlgrund.
1338, am 13. August findet der Prozeß des Petersstiftes in Mainz, nach langwierigen Zeugenverhören seinen Abschluß. Das Gericht sah die Ansprüche des Petersstiftes, mit dem Urteil von 1175 begründet und verurteilte die Abtei in Seligenstadt zur Zahlung (und Nachzahlung für 13 Jahre) des Zinses und zur Übernahme der Gerichtskosten.
1338, am 16. September weist Kaiser Ludwig die Städte Frankfurt und Gelnhausen an, die Reichssteuer so lange an Ulrich von Hanau zu zahlen bis derselbe daraus 8.400 Pfund Heller erhalten habe.
1338 kommt es zu einer Aufwertung des Königs (die jedoch nichts kostet und auch nichts bringt). Bei einer Versammlung in Rense beschließen die Kurfürsten, (die mehrheitlich mal nicht papsttreu gesonnen waren,) dass künftig alle deutschen Könige als Kaiser zu sehen sind, unabhängig von einer Krönung durch den Papst.
Dies  war eine Abkehr von dem Vertrag Pippins III., der in der Nachfolge eine Reihe deutscher Könige in Italien das Leben gekostet hatte. Der letzte war erst ein viertel Jahrhundert vorher Heinrich VII. gewesen.
Außerdem sollte es ein Gegengewicht zu Frankreich sein, das mit den seit 1309 (1305) in Avignon residierenden Päpsten eine Aufwertung erlangt hatte.

(Aufgrund dieser Festlegung hat man im heutigen Alzenau die "Kaiser Rupprechtstraße" und "Kaiser Rupprechtbrücke", obwohl Rupprecht von der Pfalz 1400 -1410 als "der glücklose König" in die Geschichte einging)
1339
erhebt Friedrich V. von Rannenberg in dem Gericht Somborn eine Sondersteuer von 60 Pfund Heller (= 1980 g Silber) aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von 1309, dass jeder der Vertragspartner eine Sondersteuer eintreiben dürfe, der eine "Reise" machen wolle.
Diese Abgabe wird nur unter Protest erbracht und nötigt ihn, sich auf den „Herren von Hanau und andre edle Leute“ zu berufen "die auch dazu gehören". Durch diese Aussage erfuhren die Märker von dem Schachzug der Kunigunde von Rannenberg von 1309.
1339 kommt es auch zu einer Veränderung in der zweiten Linie des Hauses Kälberau.
Elisabeth von Jossa (eine Urenkelin des Adam von Jossa und seiner Gattin, einer geborenen von Kälberau), ehelicht Albrecht von Buchenau. Damit kommt eine Verbindung zustande, deren Einfluß sich bis zum Erlöschen derer von Buchenau im Jahr 1830 in Kälberau fortsetzen sollte.
Albrecht von Buchenau war ein Vertreter des "Mittleren Stamms" derer von Buchenau.
Namensgebend für die Familie war der Ort Buchenau ( jetzt O.T. von Eiterfeld bei Hersfeld).
Das Geschlecht wurde mit Berthold I. von Buchenau zu Beginn des 13. Jh. urkundlich sichtbar.
Schon in der dritten Generation kommt es zur Trennung in den "Älteren -", den "Mittleren-" und den "Jüngeren Stamm".
1339 wird die Besitzerin der Siedlung Ober- und Unterprischoß, Irmintrud von Eppstein, im Kloster Altenmünster bei Mainz zur Äbtissin gewählt. Sie hatte die Einkünfte von Prischoß bei ihrem Eintritt in das Kloster als Mitgift eingebracht. Als Vögte wahrten die Interessen der Irmintrud von Eppstein, die Brüder Conrad und Hentz Forstmeister von Aufenau.
Die Einkünfte waren 7 Malter Korn, 4 Malter Hafer, 6 Sommern (Simmer) Weitz und 18 Schilling Heller. Das Kloster Altenmünster war das größte Kloster in Deutschland. Die über mehrere Geschosse sich ausdehnenden Weinkeller werden noch immer genutzt.
1340 am 6. Juli treffen sich bei Bruchhausen Erzbischof Heinrich III. von Virneburg, Erzkanzler des Reiches, und Philip von Falkenstein, Herr zu Minzenberg. Sie legen die Termine für Schiedsverhandlungen betreffend "Irrungen" zwischen Ulrich II. von Hanau und Reinhard von Westerburg fest. Gastgeber war vermutlich Volpert von Bruchhausen, der noch mehr als ein Jahrzehnt dem Haus vorsteht.
Von Volpert von Bruchhausen sind zwei Söhne bekannt: Tilmann
und Winter von Bruchhausen. Der Zweitgeborene blieb vermutlich unverehelicht.
1340
am 6. Oktober verweist Kaiser Ludwig eine Klage des Friedrich von Selbold gegen die Witwe des Ulrich von Memmelris (Mömbris) vom Hofgericht an das Burggericht Gelnhausen, da die Beklagte Burgfrau zu Gelnhausen sei.
(Mit dieser Urkunde werden erstmals Besitzer der Burg Memmelris sichtbar. Wie dieselbe an die Familie von Bleichenbach kam ist noch unklar. Vermutlich durch Einheirat.)


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Kugeltopfboden

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gelaschte Füsse

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Tüllenkannenscherben 
Funde von Grosse Wiese 3, Gunzenbach


1342
kommt in Avignon Papst Clemens VI. an die Spitze der Christenheit. Er war über einige Zeit als Pierre de Rosiers, in Paris, Lehrer des Prinzen Karl von Böhmen und kannte ihn gut.
1342 im Juli mussten die Bewohner unserer Heimat die größte Naturkatastrophe seit Menschengedenken miterleben.
Am 19. Juli 1342 begann ein Unwetter mit wolkenbruchartigen Regenfällen, das ohne Unterbrechung bis zum 22. Juli anhielt. Betroffen waren Teile von Thüringen und Mittelfranken, die Rhön und die Mainfränkischen Gebiete. Das sogenannte Magdalenenhochwasser zerstörte ganze Dörfer und brachte sogar Kirchtürme zum Einsturz. Der Überlieferung nach soll es mehr als 10.000 Tote gegeben haben.
Am 22. Juli stand im Dom in Mainz das Wasser 3 Meter hoch. In Köln kann man mit Nachen über die Stadtmauern fahren. In Seligenstadt ist die  Hochwassermarke von 1342 die höchste, die je angebracht wurde.Auch an der Weißfrauenkirche in Frankfurt erinnert eine Inschrift an diese Katastrophe.
Nach der Überlieferung eines Dettinger Chronisten soll am 22. Juli das Dorf Bruchhausen durch die Wassermassen untergegangen sein. Dies lässt darauf schließen, dass im westlichen Bereich der Siedlung erhebliche Schäden verursacht wurden und die Familie von Bruchhausen dadurch in die große Not gebracht wurde, die Elsbeth von Bruchhausen später nötigt, ihren gesamten Besitz in Gonsrot an das Stift in Aschaffenburg zu verkaufen.
Das Unwetter ging als Sintflut in die Geschichte ein und wurde auch von vielen Herrschenden als solche empfunden. (Quelle. Kehrer/Nees und Hennig )
Als Bestätigung kann noch eine Urkunde vom August 1342 von der Nachbargemeinde Rodenbach gesehen werden. Die Vorgeschichte war einfach:  Im Juni hatte Rudolf von Rückingen, der Vogt des Petersstiftes in Mainz, 16 Personen ( teilweise Leibeigene des Peterstiftes in Mainz) im Wald beim Holzfrevel ertappt. Derartige Übergriffe wurden damals hart bestraft. Doch als der Prozess im August stattfand, sah man, nach der Sintflut, von jeder Bestrafung ab und schenkte stattdessen der Gemeinde Rodenbach ein Stück eigenen Waldes "zur Linderung der größten Not"!
Diese Katastrophe hat die Landschaft extrem verändert. Eine Suchgrabung im Schlossgarten von Michelbach zeigte, dass der Wohnbau der ehemaligen Wasserburg der Familie von Michelbach, als die Flut vorbei war, scheinbar um 1,4 Meter im Boden eingesunken war. In Wirklichkeit hatte sich die Kahlaue durch Schlammablagerung (Hochflutlehm) um 1,4 Meter erhöht. Die Bewohner der alten Burg hatten in ihrem Haus, mit Steinbauweise im Erdgeschoss, die Flut überlebt, während alle umgebenden Bauten von den Wassermassen weggerissen wurden. Dieses Kindheitserlebnis dürfte für Hermann und Heinrich von Michelbach Anlass gewesen sein, ihr Leben in klösterlicher Abgeschiedenheit zu verbringen und zu beenden.
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Schloßgarten Michelbach
Schichtenfolge: 0,4 m Humus, 1,0 m Hochflutlehm, darunter Humus mit Scherben aus der Zeit vor 1342 (Sintflut)

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Schloßgarten Michelbach
Funde aus 1,4 m Tiefe (1342)

Der Herrschaftshof an der Spessartstraße wurde auch überflutet. Beredtes Zeugnis geben zwei ungebrauchte Krüge, die gut eingebettet die Zeit überdauerten bis sie bei Erdarbeiten von Rainer Kempf 1993 geborgen wurden.
Im Bereich des Hofes der Schellrisse in Wilmundsheim kam es zu einer Auflandung von 0,8 bis 2 Meter (im westlichen Teil). Eingebettete Reste von bearbeitetem Holz und das Skelett eines Schweines lassen erkennen, dass man auch hier vor den Wassermassen kaum etwas retten konnte. Das arme Schwein wurde in seinem Pferch vom Schlamm erstickt. Die Furt bei Wilmundsheim wurde um 0,80 Meter von Schlamm  überdeckt. Als man ein halbes Jahrhundert später mit dem Bau von Schloß Alzenau begann mußte man einen Knüppeldamm bauen, um die Bausteine vom Steinbruch vor der Hühnenrhecke, gegenüber der Bäckerei Chtist, über die Kahl, zur Baustelle zu bringen, 
Auch die Klosterhöfe wurden von den Wassermassen verwüstet.
Weitgehend verschont blieben die Bewohner der Herrensitze auf den Höhen.

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2,50 Meter breite Steinaufschüttung im rechten Teil der freigelegten Fläche

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Die Steinschüttung in der "Pfarrwiese". 0,40 Meter unter der Grasnarbe, 0,30 Meter mächtig auf dem grauen Lagerton, von 1342 aufgeschüttet.

Die Lebensbedingungen der von der Landwirtschaft abhängigen Bevölkerung müssen als hart gesehen werden. In ihrem Urglauben an den Einfluss von überirdischen Wesen auf das Wetter und das Geschehen in der für sie sichtbaren Welt bleibt nur die Hinwendung zur Religiosität, in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach dem Tod im Sinne der christlichen Lehren. In der Hoffnung auf Besserung, wenn nicht gar im Diesseits, doch zumindest im Jenseits, wird den geistlichen Institutionen so manches gespendet. Bei einer Vielzahl von Schenkungen werden diese mit der Verpflichtung der Empfänger für ewiges Seelgerede begründet. Hier ist noch immer die kurz nach der Jahrtausendwende verkündete "gottgewollte Dreiheit" im Bewusstsein. D. h. die Schenkung wird gegen die Verpflichtung der Geistlichen für das Seelenheil der Schenker zu beten gemacht. Dieser zunehmenden Gläubigkeit der Bevölkerung stand jedoch der großzügige Lebenswandel der geistlichen Würdenträger konträr gegenüber. Die Achtung der Herrscher vor dem Papsttum hatte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts einen Tiefstand erreicht.
1344 am 3. Januar verleiht Kaiser Ludwig den vier wetterauischen Städten folgende Rechte:

1. Wenn jemand gegen den Kaiser oder die Städte handelt und nicht vor seinen oder des Reiches Amtleuten, vor den Schultheißen Recht nehmen will, dann dürfen sie ihn angreifen.

2. Tun sie dies mit Auszügen oder Dienern, so handeln sie damit nicht gegen das Reich und brauchen sich vor ihm deswegen nicht zu verantworten.


3. Wer bei diesem Kriegszug geschädigt wird, darf deshalb nicht klagen, da die Städte dies auf sein Gebot tun.

1344 am 23. April sehen sich die vier Städte zu einem Bündnis mit dem Grafen Johann von Nassau gezwungen, da sie unter den Bedrückungen des Burggrafen in Gelnhausen, Johann von Rieneck
und der Herren Gerlach und Kraft von Isenburg zu leiden haben.
Der Bündnisvertrag umfaßt 8 Punkte und zeigt beispielhaft welchen Aufwand und welche Folgen für die Beteiligten und die Betroffenen  erwogen werden mußten.

1. Graf Johann soll während des Krieges seine Burgen den Städten öffnen; diese sollen ihm helfen.

2. Die vier Städte sollen 40 Gewaffnete auf ihre Kosten nach Merenberg legen zum täglichen Krieg und Graf Johann 20 auf seine Kosten. Von ihnen eingenommener Nutzen soll zur Hälfte Graf Johann und den Städten gegeben werden und von der Beute erhalten die 60 ihren Anteil im Verhältnis.

3. Es können auch weniger als 60 Gewaffnete nach Merenberg gelegt werden.

4. Gewinnen sie zusammen eine Burg, können die Städte sie zerstören. Behalten die Städte die Burg, soll der Anteil der Stadt Wetzlar und des Grafen Johann unter diesen geteilt werden.

5. Was sie bei einem Auszug in einem Kampf gewinnen, soll nach Verhältnis geteilt werden. Die von Wetzlar und Graf Johann sollen ihren Anteil je zur Hälfte bekommen.

6. Brand, Wegnahme von Geld und Gütern (Plünderung) sollen die Städte und der Graf gemeinsam verantworten.

7. Erleidet Graf Johann Schaden, brauchen die Städte ihn nicht zu ersetzen, doch sollen sie den Kaiser darum bitten.

8. Sie sollen mit Graf Johann nach Mahnung dessen Tage leisten und er mit ihnen.

Dieses Bündnis wird noch am gleichen Tag vom Kaiser bestätigt.

Anzumerken ist, daß sich die Verbündeten bereits in der nachfolgenden Woche erfolgreich zeigten und schon am 30. April Eberhard von Assenheim, als Gefangener der Stadt Frankfurt, mit seinen Freunden Urfehde schwören müssen um ihn wieder in Freiheit zugelangen. 

1345 im Dezember ernennt Kaiser Ludwig den Grafen Walram von Sponheim zum Landvogt in der Wetterau.
1346
(- 1371) wird Gerlach von Nassau Erzbischof von Mainz, nachdem Heinrich von Virneburg vom Papst für abgesetzt erklärt wurde
.
1346 kauft Irmintrud von Eppstein die Vogteirechte für Prischoß von Conrad und Hentz von Aufenau zurück und vergibt sie an Johann III. und Richwin II. Schelris von Wasserlos. Eine Tochter des Richwin Schelris von Wasserlos ist mit Herdan Buches von Berstadt verehelicht. Die Beiden begründen eine Linie, die sich Buches von Wasserlos nennt und bis zur Mitte des 16. Jh. in ihrem Anteil verbleibt.
1346 im April gelingt es, dem inzwischen erblindeten König Johann von Böhmen und seinem Sohn Karl, in Avignon die Bedingungen für eine Wahl Karls zum deutschen (Gegen-) König auszuhandeln. Die größten Forderungen stellte Erzbischof Balduin von Trier, der ein Parteigänger des wittelsbachischen Kaisers Ludwig war. Nachdem alle seine Forderungen erfüllt waren schrieb Balduin von Trier einen Brief an Kaiser Ludwig in dem er ihm mitteilte, daß der Papst ihm ernstlich nahegelegt hätte, daß er sich von dem gebannten Kaiser trennen solle. Diesem Wunsch wolle er nun nachkommen.
1346 am 20. Mai konnte der neue Erzbischof und Kanzler, Gerlach von Nassau die Kurfürsten nach Rhense zur Königswahl für den 11. Juli einladen. Der Einladung folgten außer den drei Rheinischen Kurfürsten Gerlach von Mainz, Balduin von Trier und Walram von Köln und dem Vater von Karl, dem blinden König Johann von Böhmen, nur noch der Herzog Rudolf von Sachsen.
Nachdem die Versammelten Kaiser Ludwig von Wittelsbach für abgesetzt erklärt hatten, wählten sie Wenzel Karl von Böhmen als Karl IV. zum neuen König.
Damit hatte der Papst außer dem kirchlichen, auch noch ein weltliches Schisma erreicht.
1346 am 1. August gewährt Erzbischof Heinrich, dem Landgrafen Heinrich von Hessen und seinem Gefolge, gemäß kaiserlichen Befehls,  freies Geleit zum Hoftag in Gelnhausen. Erzbischof Heinrich von Virneburg residierte in Eltville.
1346
, am 26. August kann Kaiser Ludwig, den Grafen Gerlach von Limburg noch als Verbündeten gegen Karl von Böhmen gewinnen. Gerlach von Limburg erhält dafür Einkünfte von 20.000 Pfund Heller aus der Reichssteuer von den vier Wetterauischen Städten. Die Städte werden über die Einzelheiten in mehreren Briefen informiert.

1346, am 26. August muß der neugewählte König Karl IV. bei Crecy, mit dem Sieg der Engländer über die Franzosen, unter Führung seines Schwagers König Philipp sowohl eine militärische wie auch politische Niederlage erleben.
Während Kaiser Ludwig der Bayer, wenn auch nur mit wenigen Rittern, König Eduard III. von England unterstützte, sah sich Karl IV., durch seine Vermählung mit Margaretha, der Schwester von König Philipp der französischen Seite verbunden. Sein Vater Johann, inzwischen gänzlich blind, beteiligte sich mit 500 Rittern an der Schlacht. Er soll sich angeblich mit zwei Ketten an ihn begleitenden Rittern orientiert haben, in welche Richtung der Angriff führte. In dieser, für den König im wörtlichen Sinne aussichtslosen Situation fand er den Tod. Der "schwarze Prinz", Eduard von Wales soll den toten König Johann gefunden und für eine standesgemäße Bestattung gesorgt haben.
Diese Erfahrung des noch ungekrönten Königs Karl IV. mag Anlaß gewesen sein, daß er seine Herrschaft weitestgehend auf Diplomatie gründete. Allerdings um den Preis ein total überschuldetes Herrscherhaus zu hinterlassen. Doch zuvor stand noch das Problem einer Krönung als Gegenkönig. Aachen und Köln waren kaisertreu und verweigerte ihm den Einlaß.
Frankfurt mit der Wetterau waren ebenfalls Kaiser Ludwig verbunden.
1346, am 6. November kam es in Bonn zu einer relativ bescheidenen Krönung von Karl IV.
Er wurde jedoch erneut zu vielen Zugeständnissen genötigt. Um allen Verpflichtungen nachzukommen mußte er wieder luxemburgische Güter verpfänden.
Balduin von Trier ernannte er zu seinem Stellvertreter für Luxemburg und reiste verkleidet, mit kleinem Gefolge durch die kaisertreuen Gebiete nach Böhmen.
1346, am 29. November erklärt sich Graf Bernhard von Solms bereit Kaiser Ludwig gegen Karl IV. zu unterstützen.
1347 am 2. September ließ sich Karl IV. in Prag zum König von Böhmen krönen.
1347 am 12. September kommt es zum Waffenstillstand zwischen Kaiser Ludwig und seinen Helfern einerseits und dem Erzbischof Balduin von Trier anderseits.
Am 13. Oktober beginnt Karl IV. mit einem großen Aufgebot einen Kriegszug gegen Bayern. Doch schon zwei Tage später erhält er die Nachricht, daß
Kaiser Ludwig der Bayer bereits am 11. Oktober, nach 34 Regierungsjahren während einer Bärenjagd in der Nähe von Fürstenfeldbruck (nach einem Schlaganfall)verstorben war .
Mit Ludwig dem Bayern hatte das sogenannte Reisekönigtum sein vorläufiges Ende gefunden. Er hatte sich als König von der Bevormundung durch die Päpste gelöst.
Sein Nachfolger Karl IV. baute Prag zur Residenzstadt aus und konzentrierte seine Politik mehr an der Festigung des deutschen Reiches. Im Gegensatz zu Ludwig dem Bayern sah sich Karl IV. als Vermittler zwischen vielen Fronten. Er selbst hatte noch um seine Anerkennung zu kämpfen. Die Wittelsbacher Partei erkannte seine Wahl noch nicht an. Dann standen sich die Fürsten und Städte gegenüber und zum andern geistliche und weltliche Größen.

 1347 vermählt sich eine Jutta von Rannenberg mit Johann III. von Boppard. Die Herkunft der Jutta von Rannenberg ist von der Würzburger oder der Homburger Linie zu vermuten.
Johann III. Kämmerer von Worms gen. von Boppard. Er war ein Nachkomme der seit 1130 bezeugten Familie von Rudensheim (Rüdesheim). Vertreter dieser Familie hatten 1171 bis 1173 und nochmal 1208 bis 1239 das Amt des Vicedomes in Worms. In der vierten Generation wurde Gerhard junior von Rudensheim das Amt des Kämmerers von Bischof Landolf, am 3. Mai 1239 erblich verliehen. Nachfolgend nahm die Familie die Amtsbezeichnung als Zunamen und nannte sich Kämmerer von Worms. Im späten 13. Jh. kam es zur Teilung der Familie in drei Stämme: Den Bopparder Ast, den Rodensteiner Ast und die Gerhardische Linie.
Mit
Johann III. und Jutta von Rannenberg begann der Bopparder Ast. Doch sollte dieser Familienzweig schon bald wieder erlöschen.
Aus dieser Ehe sind drei Kinder urkundlich bezeugt.
Johann VI. von Boppard. Er vermählte sich 1359 mit einer Erlindis. Beide verstarben kinderlos im Jahr 1373. Ihre Grablege erhielten sie in der Karthause von Mainz.
Friedrich III. von Boppard. er wurde pfälzischer Kammermeister und verehelichte sich mit Lisa von Winneberg. Sie verstarb 21. 1. 1378 und er am 21. 4. 1388. Auch sie hatten keine Nachkommen.
Eine Tochter namens
Kunigunde war mit Heinrich von Erlickheim vernmählt. Sie verstarb schon im Jahr 1363. Ihr Gatte war von 1344 bis 1376 Vicedom in Heidelberg.
1347
am 2. November gibt Karl IV. dem Kraft von Hohenlohe für seine Huldigung und Unterstützung bei künftigen Aufgaben, zu den erebten Lehen, noch 15.000 Gulden. Hierfür verpfändet er ihm und seinen Erben Einkünfte der Städte Friedberg und Gelnhausen. (Dies war einer der ersten Schritte zur Staatsverschuldung)
Mit gleichem Datum informiert er, vom Hoftag in Nürnberg aus, die beiden Städte über die neue Situation.

1347 wird durch Kaufleute die Pest nach Westeuropa eingeschleppt. Etwa 25 Millionen Tote sind fast ein Drittel der damaligen Bevölkerung.

1347 am 13. Dezember ermahnt Erzbischof Balduin von Trier alle vier wetterauischen Städte den neuen König anzuerkennen und ihm zu huldigen.
1348 beginnt mit einer totalen Sonnenfinsternis und einem Erdbeben am 17. Januar.
Im gleichen Jahr kommt es erstmals zur Ausbreitung der Pest in Europa.
Die Krankheit war durch Seefahrer mit Handelsgütern nach Genua eingeschleppt worden. Durch Rattenflöhe kam es zur Verbreitung über Europa. Fast 1/3 der Bevölkerung fällt der Seuche zum Opfer.
Auf der Suche nach der Ursache, gesteht angeblich ein Jude, unter Folter, in Frankreich, daß er einejn Brunnen vergiftet und damit die Seuche ausgelöst habe. Dies führt zur europaweiten Anfeindung der Juden. 
1348 gründet Karl IV. in Prag die erste Universität im deutschsprachigen Raum.
1348 (– 1353) wird Friedrich Schelris von Wasserlos Vicedom in Aschaffenburg. Im gleichen Jahr erlangt er das Erbburgamt auf Partenstein.
1348 am 1. August stirbt Königin Margaretha im Alter von 39 Jahren.
1348 am 30. Dezember lädt der vom Papst abgesetzte Erzbischof Heinrich von Virneburg zu einer Königswahl nach Frankfurt. Die Wittelsbacher hatten Günther von Schwarzenburg als Kandidaten aufgeboten.
1349 am 30. Januar trafen sich die Gegner Karls vor den Toren Frankfurts, das seine Tore geschlossen hatte und wählten Günther von Schwarzenburg zum (Gegen-)König.
König Karl IV. gelang es jedoch schon im Februar den mächtigsten der Wittelsbacher, den Pfalzgrafen Rudolf für sich zu gewinnen, indem er ihn um die Hand seiner Tochter Anna bat.
1349 am 4. März kam bereits der Heiratsvertrag mit der hübschen Anna von der Pfalz zustande, die ihm als Mitgift wesentliche Besitzungen in der Oberpfalz einbrachte.
Günther von Schwarzenburg mußte seine Ansprüche krankheitsbedingt bald aufgeben und starb schon am 14. Juni im Johanniterhaus in Frankfurt. Damit war die Opposition gegen Karl IV. erloschen.
1349 am 8. Juni wird Ulrich III. von Hanau von König Karl IV. zum Landvogt in der Wetterau ernannt.
1349 am 27. Juni erklärt Karl IV. alle Schuldverschreibungen Gelnhäuser Bürger an Juden für nichtig. 
1349 am 25. Juli wurde er mit allen Ehren in der Kaiserstadt Aachen, von Balduin von Trier ein zweitesmal gekrönt.
Die enormen Ausgaben zwingen ihn jede Geldquelle auszuschöpfen. Vor diesem Hintergrund ist zu sehen, daß er den Bitten des Nürnberger Magistrates zustimmt, im Interesse einer Erweiterung des Marktplatzes, einige dort stehenden Häuser von Juden zu entfernen. Für die Genehmigung erhielt er eine beträchtliche Summe Geldes. Damit hat er stillschweigend das Judenschutzgesetz aufgehoben. Noch im gleichen Jahr wurden in fast allen Städten, ausser Prag, die Juden verfolgt und auf Scheiterhaufen verbrannt!                      
1350 gibt Karl IV. einigen Juristen und Gelehrten den Auftrag, ein für das ganze Land verbindliches Gesetzeswerk zu erarbeiten.
1350 am 23. Juni verkaufen die Johanniterkommende zu Rüdigheim, für 160 Pfund Heller ihr Gut in Albstadt, an die Eheleute Siegfried und Hedwig Klafhuser, Bürger zu Gelnhausen. Das Gut wird vom Centgraf Konrad von Fel(d)kelder bewirtschaftet.
1352 und 1354 kam es erneut zu Streit um Güter und Zehnte in Kälberau zwischen der Abtei Seligenstadt und der Familie von Rannenberg.
1353 im Februar stirbt überraschend Karls  zweite Frau Anna von der Pfalz.
Noch im gleichen Jahr heiratet er die 14jährige Anna von Schweidnitz. Dieselbe war Vollwaise und brachte die Herzogtümer Schweidnitz und Jauer mit in die Ehe.

1353 starb Papst Clemens VI.. Sein Nachfolger wird Innocenz VI.
Karl IV. wollte nun auch die verworrene und nicht gerade vorbildliche Situation im Klerus reformieren. Doch dies lehnte der neue Papst Innocenz VI. ab und beauftragt Erzbischof Gerlach von Mainz mit der Aufgabe die Kirche zu reformieren. Der Erzbischof aus dem Hause Nassau ist jedoch viel zu sehr mit weltlichen Dingen beschäftigt (siehe das Vorhaben die Randenburg wieder aufzubauen). So bleibt alles beim Alten.
1354 am 14. August bestätigt EB Gerlach (von Nassau) die von Papst Clemens im Jahr1346 (zum zweitenmal) vollzogene Inkorporation der Pfarrei Wilmundsheim in die Abtei Seligenstadt.
1354 am 29. September ermahnt Erzbischof Gerlach die Verwaltung der Stadt Gelnhausen, alle Kleriker festzunehmen, die, sich nicht scheuen, bei Nacht schwere Verbrechen zu begehen. „Da es dem Gemeinwesen nicht frommt und insbesondere seiner Hirtenpflicht ansteht, Verbrechen die ans Licht kommen, nicht ungestraft zu lassen ...“ 
1354 im Oktober beginnt Karl IV. mit großem Gefolge seine Reise nach Italien um in Rom die Kaiserkrone zu empfangen. Im Gegensatz zu seinem Großvater wurde Karl IV. überall mit großen Ehren begrüßt.
1354 ist Heinrich von Hüttelngesäß oberster Richter in Gelnhausen.
Bemerkenswert ist ein zu dieser Zeit niedergeschriebenes Weistum, des benachbarten freien Gerichtes Altenhaßlau.
Im Gericht Altenhaßlau besaßen die Herren von Trimberg das Gotteslehen und waren damit berechtigt die Pfarrstelle zu besetzen und den Pfarrer mit dem Lehen auszustatten. Die Herren von Trimberg waren ein in der Mark ansässiges Rittergeschlecht und unterschieden sich von den nichtadeligen Märkern, indem sie verpflichtet waren das Gericht zu bereiten (vergleichbar dem „auf Streife fahren“ heutiger Polizisten) „und wenn es dem Gericht Not tut, auf seine Kost und seinen Sold die Ehre und den Nutzen des Gerichts zu werben“ (wiederherstellen). Sollte er hierfür länger als ein Tag weg sein, so wurde ihm ein Ausgleich geschaffen. Neben den weiteren, sehr wortreich geschilderten Vorgängen um die Wahl und Aufgaben der der Centgrafen, sind einige Vorschriften auf die Gegenwart übertragbar. Z. B. war es dem Eigentümer eines Landsiedelgutes verboten, einen Pächter durch höhere Pachtforderungen oder wegen eines ihm lieberen Landsiedels von dem Gut zu vertreiben. Als Kündigungsgrund war nur Eigenbedarf erlaubt. ( Reimer 3, S. 141 ff. Nr. 128)
Viele Vorgaben des Weistums dürften auch im freien Gericht Wilmundsheim üblich gewesen sein. Bedauerlicherweise existiert hier kein vergleichbares Dokument.

1355 am 22. Februar verkauft Siegewin Erphe, Edelknecht, im Einverständnis mit seiner Frau Gerelas ein Drittel des Zehnts von Michelbach an Abt Guntram II. von Seligenstadt für 420 Pfund Heller.
Den Zehnt in Michelbach hatte er von seinem Vater als "rechtes Mannlehen" erhalten.
1355 am 5. April (Ostern) kommt das Königspaar nach Rom. 5.000 böhmische und deutsche und 10.000 italienische Reiter geben das Ehrengeleit. Der Kardinalbischof von Ostia vollzieht die Krönung des Kaisers und der jungen Kaiserin. Nachfolgend fertigt der neue Kaiser Karl IV. die üblichen Privilegien aus (Wahlgeschenke sind uralter Brauch).
1355 bitten die Gebrüder Heinrich und Wenzel von Bruchhausen den Abt Guntram II. ihre Schwestern Dilige und Merkelin in die Lehnschaft der in der Hörsteiner Mark gelegenen Güter aufzunehmen. Zugleich bittet Winter Vollbracht(?) von Bruchhausen sein Lehen zurückzunehmen und an die vorgenannten Dilige und Merkelin zu übergeben.
1355, Ende Juli kommt Kaiser Karl IV. wieder nach Prag. Er wird begeistert empfangen, denn es war bisher noch keinem Böhmen gelungen die Kaiserwürde zu erlangen.
Diese Anerkennung versucht er schon bald zu nutzen um sein Reformvorhaben durchzusetzen.
Als Kaiser KarlIV. jedoch auf einem, von ihm einberufenen Generallandtag, diesen Gesetzentwurf zur Kenntnis bringt und der verammelte böhmische Adel erkannte, daß er dadurch in seiner (willkürlichen) Rechtsausübung eingeschränkt würde, verweigert man ihm die Zustimmung. Er muß muß das gesamte Reformwerk zurückziehen.
1355, am 17. September beruft er "alle Fürsten, Grafen, Herren und Städte" für den 30. November zu einem Reichstag nach Nürnberg. Zu dieser Versammlung kamen alle Vertreter des Reiches.
Karl IV. hatte fünf Tagesordnungspunkte vorgesehen. Und obwohl nicht alles in der vorgelegten Form die Zustimmung erhielt, kam damit ein reichsverbindliches Standartwerk zustande das als "Die goldene Bulle" für die nachfolgenden Jahrhunderte Gültigkeit behalten sollte.
Wesentliche Kapitel betrafen:
Regelung des Landfriedens im Reich,
Neuordnung des Münzwesens,
Verbesserung der Verkehrswege,
Verminderung der Rheinzölle
(dies waren Zugeständnisse an die Handelsstädte)
Festlegung der Kurwürde für weltliche Fürsten und das Majoritätsprinzip bei der Königswahl.
Ein Punkt
(gegen den auch bei uns später vom Erzbischof Johann von Mainz verstossen wird) war das Verbot der Pfahlbürger.
Pfahlbürger waren Stadtbürger deren Besitzungen (oder Herren bei entlaufenen Hörigen) außerhalb der Stadtgrenze waren, aber ihre günstigeren Steuern in der Stadt zahlten (Steuerflüchtlinge). Der Pfahl bedeutete entweder die äußerste Verteidigungslinie (Landwehr) oder den Grenzpfahl, abgeleitet vom Lakebaum als fränkische Grenzmarke.
1356 am 10. Januar wurde das neue Gesetz offiziell verkündet.
Viele der 31 Kapitel waren unbedeutend. Sie regelten beispielsweise die Sitzordnung bei Hoftagen, die Reihenfolge feierlicher Prozessionen und andere Nebensächlichkeiten.
Das Kapitel XII legte fest, daß der Reichstag vier Wochen nach Ostern fortgesetzt werden solle, aber schon diese Festlegung wurde nicht eingehalten. Doch ist das letzte Kapitel noch erwähnenswert: Hier wird verfügt, daß aufgrund der unterschiedlichen Sitten, Lebensweisen und Sprachen in dem "Heiligen Römischen Reich", die Söhne oder Erben der (weltlichen) Kurfürsten, des Königs von Böhmen, des Pfalzgrafen bei Rhein, des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg ( außer ihrer deutschen Muttersprache), ab dem siebten Lebensjahr in der lateinischen, italienischen und tschechischen Sprache unterrichtet werden.

1356 am 22. Februar verkauft Gyso II. von Jossa, ein Cousin von Elisabeth, die sich mit Albrecht von Buchenau verehelichte, alle seine Rechte und Anteile, die er in Kälberau und Hüttelngesäß hatte, an Heinrich von Ysenburg für 400 fl.. Heinrich II. von Ysenburg war mit Adelheid von Hanau (Schwester von Ulrich III.) verehelicht. Der Verkauf erfolgt mit dem Recht auf Rückkauf innerhalb fünf Jahre.
1356 wird dem Abt von Fulda die Würde des Erzkanzlers der Kaiserin zuerkannt. Das 1062 unter Heinrich IV., von Abt Widerad von Fulda, noch mit Waffengewalt behauptete Recht zur linken des Königs zu sitzen, war von Kaiser Karl IV. nicht mehr bestätigt worden.
1356 wird die Stadt Basel durch ein schweres Erdbeben größtenteils zerstört. Als Schwachpunkt zeigte sich, daß die Stadt zu zwei Drittel auf Schwemmboden erbaut wurde.
1357 am 19. Januar übergeben Fyol von Bienbach, geb. von Jossa, und ihre Söhne Ditmar und Konrad alle ihre eigenen Güter in und bei Kälberau an Ulrich III. von Hanau, um sie danach wieder als Mannlehen zu erhalten. Dies waren der freie Hof, die eigenen Leute, Zehnten, Weingärten, Wälder, Wasser und Weiden. Hier wird ausdrücklich vereinbart, dass beim Fehlen männlicher Erben auch Töchter die Lehen übernehmen dürfen bis wieder ein männlicher Nachkomme eintritt. Diese Besonderheit wird in der nachfolgenden Zeit in vielen Verträgen sichtbar und ist vermutlich eine Reaktion auf die Auswirkungen der Pest, der manche männlichen Erben zum Opfer fielen.
1357, am 19. April schliessen Gyse von Jossa und Ullrich III. von Hanau, einen Vorvertrag in dem Gyso von Jossa, ihm sein Anrecht am Burgstadel und den Kirchsatz (Zehnteinnahmen) zu Kälberau verkauft. Diesem Verkauf war offenbar eine Einigung Ullrichs mit seinem Schwager Heinrich von Ysenburg vorrausgegangen, der diese Anteile im Vorjahr mit erworben hatte.
1357 am 19. April kommt es zum Abschluss eines Vergleiches zwischen Friedrich V. von Rannenberg, Ullrich III. von Hanau und Eberhard von Eppstein mit dem Ziel, das 1266 geschleifte Schloss Rannenberg wieder aufzubauen. Der Umfang des Vorhabens hätte jedoch der Zustimmung des Erzbischofs bedurft, da Rannenberg seit 1227 zur Hälfte dem Erzbistum gehörte. Erzbischof Gerlach (von Nassau 1346-71) lehnte ( vermutlich) das Vorhaben ab. Außerdem bestand ja auch das Bauverbot für Burgen von 1336. Damit scheiterte der letzte Versuch eines Vertreters aus dem Haus Kälberau/Rannenberg eine wahlunabhängige Herrschaft zu erlangen.
Unabhängig davon gibt uns dieser Vertrag aber Einblick in die Rechtspflege jener Zeit in einem Ganerbiat. So wurde in einer Passage des umfangreichen Vertrages auch festgelegt, wie der Fall eines Totschlages zu behandeln wäre, falls das Opfer nicht dem gleichen Herrn unterstände.
In einer Ganerbenburg lebten mehrere Parteien, hier drei in einem ziemlich eng umgrenzten Raum (vergleichbar einem Wohnblock). Man legte fest, dass der Straftäter zwei Freunde wählen durfte, außerdem waren von der unbeteiligten Partei zwei Mann zu bestimmen und die Partei des Opfers stellte einen Mann. Diese fünf Personen mussten dann über den Fall beraten und urteilen. War die Tat durch einen nicht dem Ganerbiat zugehörigen begangen, so klagten alle drei Parteien gegen den Täter. Streit zwischen Rannenbergern und Hanauern oder Eppsteinern oder deren Mannen, Burgmannen oder Dienern, sollten im jeweiligen Burggericht des Geschädigten verhandelt werden. Die Besetzung des Gerichtes war in gleicher Form festgelegt wie im ersten Fall. "Die Entscheidung solle gefällt werden nach des Landes Gewohnheit."
Da uns hier keine schriftlichen Angaben zu den Strafen vorliegen ist ein Vergleich mit dem Burgfrieden der Burg Falkenberg von 1320 angebracht. Dort sind vorgegeben unter:
Artikel 2) Böse Worte sollten mit 20 Mark Silber und Wunden mit 100 Mark Silber gebüßt
 werden.
Artikel 3) Wer Totschlag begehe, dessen Anteil an der Burg sollte verloren sein.
Die ( nun geteilten) Gerichte seien zu schirmen und zu schützen.
Niemand der Beteiligten solle sein Drittel an andere verkaufen als an Ganerben und nicht mehr fordern als 500 Pfund Heller. (16,5 kg Silber)
Verpfändungen und Verkäufe sollten nur innerhalb des Ganerbiats möglich sein. Doch sollte bei Verkauf dem Veräußerer ein befristetes Rückkaufrecht eingeräumt werden.
Die Gerichte (Somborn und Wilmundsheim) sollten ungeteilt weiter bestehen und die Erträge daraus entsprechend dem jeweiligen Anteil geteilt werden.
Das auf dem Rannenberg zu errichtende Haus solle zu je einem Drittel den Vertragspartnern gehören.
Zum Bau einer Ringmauer sollten die Herren von Hanau und von Eppstein 400 Pfund Heller dazu geben ( 13,2 kg Silber). Sollte dieser Betrag nicht ausreichen so wollte Friedrich von Rannenberg auch 100 Pfund Heller (3,3 kg) dazu geben. Sollte von diesen 100 Pfund Heller jedoch was übrig bleiben, so sollte dieser Restbetrag ihm oder seinen Erben gehören.
Sollte ein Turm (Bergfried) gebaut werden, so wäre auch dieser gemeinsamer Besitz der drei Vertragspartner und sollte auch nur gemeinsam besetzt werden.
Den Vertragspartnern stand es frei einen Kelner (Verwalter) in der Burg wohnen zu lassen, der ihnen ihre "Gulden uffhebe".
Der oder die Erstgeborene der Familie von Rannenberg sollte das Burggrafenamt innehaben. Sollte der Fall eintreten, daß eine Burggräfin das Haus führt und sie nehme einen Ehemann, so solle er erst dann die Burg betreten, nachdem er bei allen Heiligen den Burgfrieden beschworen hat.
Es sollen die Vertragspartner sechs Knechte einstellen die als Pförtner und Wächter das Haus bewachen sollen. Doch soll keiner in der Burg wohnen.
Die Vertragspartner sollen jährlich 12 Pfund Heller zum Erhalt der Burg an den Burggrafen zahlen, der diesen Betrag verbauen soll.
Keiner der Vertragspartner darf einem Burgmann den Bau eines Hauses innerhalb der Burg erlauben ohne Zustimmung der anderen Vertragspartner.
Unterhalb der Burg sollte ein dal (Dorf) gebaut werden, das den Vertragspartnern gemeinsam gehöre. Doch sollte niemand den andern überbauen ( mehr als sein Anteil bebauen).
Bis zur Fertigstellung der Randenburg sollen Friedrich V. von Rannenberg und seine Erben Wohnrecht in den den Burgen von Hanau und Steinheim (Eppsteiner) haben.
Keiner der Vertragspartner darf seinen Anteil an der Burg und dem dal an andere verkaufen als an die Vertragspartner und nicht teurer als für 300 Pfund Heller (9,9 kg Silber)
(Um die Baugenehmigung sollen sich die Herren von Hanau und von Eppstein beim Erzbischof bemühen.)
1357 am 26. April bescheinigt Fritz (Friedrich V.) von Rannenberg den Erhalt von 30 Pfund Heller (990 g Silber) für ein Drittel an der Fischerei in Wilmundsheim und Somborn.
Friedrich V. von Rannenberg ist vermutlich noch 1357 verstorben.
Die Ablehnung des Wiederaufbaues von Rannenberg brachte offenbar die Gebrüder von Rannenberg in Schwierigkeiten.
1357, am 8. Juli wird der Verkauf aller Mannlehen, die Gise (Gyso) von Jossa von der Abtei Fulda besessen und auch andere, an Ullrich III. von Hanau beurkundet. Hiermit wird auch der Vertrag vom 19. April rechtskräftig. Der Verkauf wird von Abt Heinrich von Fulda gesiegelt.
1357, am 20. Dezember schenken die Töchter der Eheleute Siegfried und Hedwig Klafhuser, Bürger in Gelnhausen ihr Hofgut in Albstadt dem Kloster Meerholz. Dasselbe hatten ihre Eltern vom Johanniterhaus in Rüdigheim erworben.
1357/58 wird die ehemalige Cent Wilmundsheim geteilt. Hörstein, Bruchhausen, Welzheim, Kahl und Prischoß werden zur Cent Hörstein. Bei Wilmundsheim verbleiben: Wasserlos, Hemsbach, Kälberau und Michelbach.
Nachfolgend wird in Hörstein ein zusätzlicher Centgraf gewählt.
1358 bestätigen Johann II. und Friedrich VI. von Rannenberg den Empfang von 150 Pfund Heller (4,950 kg) von Ulrich III. von Hanau in Bezug auf den Vertrag vom 19. April 1357.
In dieser Urkunde wird die Gemeinde Hörstein erstmals als namensgebend für ein Gericht genannt.  Diese Erwähnung bedeutete jedoch vorerst nur, dass nun in der halben Cent Wilmundsheim (Hörstein, Bruchhausen, Welzheim, Kahl und Prischoß) nach Vorgaben der Herrschaft Eppstein Recht gesprochen wurde. Als Gerichtsort und als Pfarrsitz der vorgenannten Filialgemeinden wählten die neuen Herren Kahl, vermutlich im Hinblick auf die räumliche Nähe zu Steinheim, dem Herrschaftssitz der Eppsteiner.
Dieser Versuch, das Freie Gericht Wilmundsheim/Somborn räumlich aufzugliedern, fand jedoch nicht die Zustimmung aller Märker. Im Gegensatz zu Hörstein, dessen Bewohner wohl in der Trennung von Wilmundsheim als eigenes Gericht eine Aufwertung sahen, waren die Märker der Cent Somborn nicht begeistert. Sie drängten auf eine Märkerversammlung, da sie ja auch 1339 mit der Extrasteuer belastet wurden.
1358 ist Tilmann von Bruchhausen verstorben, sodass dessen Witwe Else (Elsbeth) mit ihren fünf Kindern als Erben auftreten.  Zwei Söhne, Heinrich und Wenzel und drei Töchter Jutta, Dillige und Meckeln von Bruchhausen sind namentlich erwähnt. Heinrich von Bruchhausen war in erster Ehe mit einer Luther und in zweiter Ehe mit einer Jutta vermählt. Die Dillige von Bruchhausen war mit einem Nosthe von Hattenbach verehelicht.
Bruchhausen war der Namensform entsprechend eine spätfränkische Gründung des ausgehenden 8. Jahrhunderts. Vermutlich war die Siedlung auf und an der nach Südwesten auslaufenden Bergzunge links des den "Mühlgraben" durchfließenden Baches gegründet worden.
Der Bachlauf war die Grenze nach Nordosten. Die Anhöhe mit der Pfarrkirche war vermutlich in der Gründungphase der Siedlungskern, aus dem sich später der Sitz der Familie von Bruchhausen entwickelte.
Hörstein, das nach Erkenntnissen mehrerer Heimatforscher als Ansiedlung von ehemaligen Sachsen unter Karl dem Großen gegründet worden sein soll, wäre demzufolge nur ein knappes halbes Jahrhundert später, auf der rechten Seite des jetzt unter der Hauptstraße fließenden Baches auf einer alten Frankensiedlung, neu gegründet worden. Die nördliche Grenze für diese Gemeinde war der Luhbach.
1358 verkaufen Konrad v. Hutten mit Frowin v. Hutten und dessen Frau Güter an den Abt Hartmann von Schlüchtern. Das Albstädter Gut war mit Hentz Hofemann besetzt.
Frowin und Konrad von Hutten waren Söhne des schon erwähnten Friedrich von Hutten. Konrad von Hutten war Würzburgischer Hofmeister und begründete den fränkischen Zweig derer von Hutten.
Zu dieser Zeit hatte sich die Burg in Altengronau schon stilistisch verändert. Bergseitig waren jetzt zwei mächtige Wohnbauten mit Treppengiebel erbaut. Diese bis zum First etwa 20 Meter hohen Gebäude, flankierten den Eingang und dienten im Erdgeschoß als Wirtschafts- und Verteidigungsbauten. Darüber befanden sich repräsentative Wohngeschosse.
1359 am 3. Januar verkauft Elsbeth von Bruchhausen ihren ganzen Besitz in Gondsroth an das Aschaffenburger Stift. Hierbei handelt es sich um drei Höfe mit 146 Morgen Ackerland, 32 Morgen Wiesen und 13 Morgen Wald. Sie erhält dafür 325 Pfund Heller, die sie dringend braucht, um durch großen Schaden enstandene Schulden abzutragen. (1342)
1359 kommt es zu einem Streit zwischen dem Kloster Alten-Münster und den Vögten Johann und Richwin Schelris von Wasserlos über die Einkünfte betreffend Prischoß. Vermutlich war Irmintrud von Eppstein inzwischen verstorben. Der Streit wurde schließlich vom Erzbischof Gerlach von Nassau dahingehend entschieden: die Schelrisse sollen als Lehensmannen die Jungfrauen von Alten-Münster und ihre Güter des Orts getreulich beschützen und beschirmen; dem Kloster gehöre der Ort eigenthümlich; den Schelrissen als Vögten gehören ihre Gefälle, Bußen und Frevel, wie sie im Gericht zu Brischoß im Urtheile ergehen. Dieser Entscheid wurde beiden Parteien schriftlich mit Siegel zugestellt.
(Hier wurde Ober- und Unterprischoß als Besitzeinheit beurteilt. Wobei dies nicht mit den Eigentumsverhältnissen übereinstimmte.)
1359 ist wieder durch ungünstige Wettereinflüsse gekennzeichnet. Überschwemmungen richten erhebliche Schäden an. Am 20. April werden im Dom von Siena viele Menschen von einem Blitz erschlagen. In Eichstädt wütet am 29. Juni ein schweres Gewitter mit Wolkenbrüchen und in einigen Gegenden soll es vom 24. Juni bis zum 8. September geregnet haben.
1359
versuchte Kaiser Karl IV. einer klerikalen Reform Nachdruck zu verschaffen, indem er sich dem Einsammeln des deutschen Zehnten für die päpstliche Kammer widersetzte.
1360 veranlaßt Karl IV. die Übersetzung derBibel, in die tschechische Sprache, obwohl die Kirche die Übersetzung in Nationalsprachen verboten hatte. Etwas später folgte noch eine Übersetzung in deutscher Sprache.
(Die noch unbekannte Buchdruckerkunst verhinderte eine Verbreitung, im Gegensatz zur späteren Übersetzung von Luther)  
1360 ist in Somborn Johann Ullin Pfarrer.
1360 Richwin II. Schelris von Wasserlos
ist als hanauischer Amtmann in Babenhausen erwähnt. Er soll mit der Tochter eines Herdan Buches von Berstadt vermählt sein.
Dieselbe könnte eine weitläufige Verwande sein (jetzt Buches von Wasserlos).
Es gibt zu dieser Zeit aber auch einen
Herdan Buches von Höchst (an der Nidder).
Zu dieser Zeit bittet die Stadt Nordhausen den Rat der Stadt Frankfurt, eine Klageschrift ihres Mitbürgers Friedrich von Elrich an den Landvogt der Wetterau, Ulrich von Hanau weiterzuleiten. Der Kläger war von Werner Kolling von Gelnhausen ( Besitzer von Burg Hauenstein) und Helfern überfallen und beraubt worden.
1361 wird dem 45jährigen Kaiser Karl IV., von seiner dritten Gattin sein erster Sohn geboren. Er wird auf den Namen Wenzel getauft.
1
361 am 22. Februar verkauft Abt Guntram von Seligenstadt das Gut Nostad (jetzt Wüstung gegenüber der Kläranlage von Mömbris), das zuvor Lorenz Wirt besessen, den „ehrbaren Leuten Gernaden genannt Joh“.
1361 am 24. Mai kam es zu einem (vom Obermärker) gebotenen Märkerding. Unter dem Vorsitz des Obermärkers, dem Abt Guntram von Seligenstadt, trafen sich die Vertreter der Markgenossenschaft auf dem Kirchberg oberhalb Wilmundsheim. Sie klagten den Amtmann Johann II. von Rannenberg an, gegen die Markrechte verstoßen zu haben. Als einen Punkt sahen sie die Teilung der Gerichte (durch seine Großmutter Kunigunde) und als zweiten Punkt beschwerten sich die Somborner gegen die Zumutung, dass sie Gericht halten sollten im Namen anderer Herren (der Hanauer) als von alters her üblich. Nach eingehender Befragung altehrwürdiger Männer und Beratung wird Johann II. von Rannenberg seines Amtes enthoben. Er wird jedoch später wieder mit dem Amt betraut, da er wohl überzeugen kann, dass er kaum an der 1309 vorgenommenen Teilung und dem Verkauf von Anteilen an den Gerichten Somborn und Wilmunsheim durch seine Großmutter schuldig ist.
Die Märkerdingprotokolle von 1361 und 1386 wurden bezüglich der Beschreibung der Markgenossenschaft später verfälscht. Angeblich waren die Märker aus den vier Pfarreien Wilmundsheim, Hörstein, Somborn und Mömbris gekommen. Doch war Hörstein mit Bruchhausen und Prischoß zu dieser Zeit noch der Pfarrei Kahl zugehörig.
Beide Urkunden wurden vermutlich im Interesse und in der Abtei Seligenstadt verfälscht.(
Es ist unglaubwürdig, dass von zwei verschiedenen Schreibern bei zwei verschiedenen Äbten im zeitlichen Abstand von einem viertel Jahrhundert die gleichen Fehler niedergeschrieben werden.) Zumal Märker aus der damaligen Mutterpfarrei Kahl anwesend waren und die Teilung der Cent ("Gericht") Wilmundsheim erst vier Jahre zuvor erfolgt war!
1362
begann mit einem sehr strengen Winter. Der Rhein war zweieinhalb Monate zugefroren.
Am
15. Januar wird eine Stadt vor der Westküste Englands durch Springfluten zerstört und versinkt im Atlantik. ( Springfluten entstehen bei Vollmond wenn die normale Flut, durch die stärkere Anziehungskraft des Mondes erhöht wird ) 
Am
16. Januar versinken durch die Sturmflut auch in der Nordsee Wendingstadt auf Sylt und weitere 30 Kirchspiele im Meer. Darunter auch die Handelsmetropole Romhold mit allen Bewohnern.
Das alte
Borkum wird in mehrere Inseln zerrissen und die friesischen Inseln erhalten ihre heutige Gestalt.
1362 im Februar verkaufen Konrad von Trimberg und sein gleichnamiger Sohn das freie Gericht Altenhaßlau für 800 Gulden an Ulrich von Hanau.
1362 werden ein Henichin Kämmerer von Worms und ein Friedrich Kämmerer von Worms, beide gen. von Boppard urkundlich sichtbar. Ihre Eltern sind Johann Camerarius gen. von Boppard und Jutta von Rannenberg. Später werden als Kinder aus dieser Ehe noch vier Töchter genannt: Kunigunde Camerarius, Guda Camerarius, Margareta Camerarius und Barbara Camerarius. Die Hintergründe der unterschiedlichen Zunamen sind unbekannt. Ein Beziehung zu der bei uns ansässigen Linie der Rannenberger ist noch nicht ermittelt.
Der nachfolgende Winter bringt erneut strengen Frost von Ende
September 1362 bis zum 6. April 1363.
1363
vermählt sich Kaiser Karl IV.,nach dem Tod seiner dritten Gattin mit Elisabeth von Pommern. Ihr wurde nachgesagt sie sei so stark, daß sie ein Hufeisen verbiegen könne.
1363 beginnt im Herrenhof von Bruchhausen offenbar ein mit dem Kälberauer Gut vergleichbarer Wandel. Noch zu Lebzeiten der letzten Vertreterinnen derer von Bruchhausen wird in dem Anwesen eine Kapelle erbaut.
1364 ist Konrad Feltkelder, der Pächter der Klosterhöfe, Schultheiß in Wilmundsheim.
1364, am 10. April stellt Konrad von Rannenberg, dem Juden Morseth von den Sodin einen Schuldschein über zehn Pfund Heller (= 10 Rheinische Gulden) aus. Die Schuld sollte bis St. Martin zurückgezahlt werden. Als Zins werden je Woche drei Heller vereinbart. Dies wären auf die Gesamtlaufzeit umgerechnet etwa 15 % Zins. Sollte der Schuldner jedoch nicht termingerecht zurückzahlen, so würden 15 Pfund Heller fällig! Morseth von den Sodin ist Bürger in Gelnhausen. Als Bürgen werden genannt Friedrich (VI.) von Rannenberg, Heinrich Zickilbrien und Heintze Kezseler.
Heinrich Zickilbrien war Heinrich von Albstadt. Sowohl er wie auch sein Bruder Gottfried trugen den Beinamen Zickelbrie.
1364 am 2. Juli  senden die Helfer des Philipp von Falkenstein dem Älteren einen Fehdebrief an den Erzbischof Kuno von Trier (von Falkenstein), Ulrich von Hanau und die wetterauischen Städte.
Im September erhalten Der Erzbischof Kuno von Trier, Ulrich von Hanau und die wetterauischen Städte noch weitere Fehdebriefe.
Ende November kommt es zu einem Waffenstillstand zwischen den streitenden Parteien.
1365 am 25. April ist die groß angelegte Fehde beendet. Stadt und Burg Lich und die Burg Warnsberg wurden von Ulrich von Hanau und den Verbündeten eingenommen. Philipp von Falkenstein der Ältere und seine Verbündeten waren die Verlierer.
1366, am 9. März erlaubt Kaiser Karl IV. den wetterauischen Städten mit Philipp von Falkenstein, Herrn zu Münzenberg Frieden zu schließen.
1366, am 5. September, stellen Hennechin (Johann II.), Friedrich und Konrad von Rannenberg dem Juden Fusse zu Hanau einen Schuldbrief über 61 1/2 Gulden aus. Als Bürgen sind Helfrich von Rückingen und Henne Buches genannt. Diese Neuverschuldung diente vermutlich der Rückzahlung der Schulden bei Morseth von Sodin. 
1366, am 7. Dezember verkauft Metze von Albstadt ihren Hof, genannt die Sandhube an das Stift Aschaffenburg.
1367 war durch viele Unwetter und Überschwemmungen geprägt.
Am 25. Mai kam es in Nürnberg zu Überflutungen. Und am 5. September tobte ein heftiger Oststurm, in dessen Verlauf sowohl der Dom in Frankfurt wie auch der in Mainz durch Blitzschläge in Brand gerieten und große Schäden entstanden.
1367 kann Karl IV. die sogenannte Babylonische Gefangenschaft der Kirche beenden, indem er den neuen Papst Urban V. dazu bewegt, seine Residenz in Avignon aufzugeben und Rom wieder zum Zentrum der Christenheit zu machen. Allerdings begannen damit erneut Probleme.
1368 wird dem Kaiser von seiner vierten Gattin noch ein Sohn geboren, der auf den Namen Sigismund getauft wird.
1368 sieht sich König Karl IV. zu einem Romzug genötigt, um zwischen den mächtigen Visconti in Mailand und dem Papst zu vermitteln. Er beschränkt sich aber auf Verhandlungen mit dem Erfolg, dass die Einigung kaum länger währt als sein Aufenthalt in Italien.
1368/69 werden Mitglieder der Familie von Bruchhausen letztmalig urkundlich sichtbar.
Die Gemeinde Bruchhausen existiert noch einige Zeit weiter, wie die Erwähnung des Forsters Henne Wiszkircher 1386 im Märkerdingprotokoll zeigt, doch ging sie in der Folgezeit in der Nachbarsiedlung Hörstein auf.
1370 geht Papst Urban V. wieder nach Avignon zurück. Noch im gleichen Jahr kommt Papst Gregor XI. an die Spitze der katholischen Christenheit und residiert nun in Rom.
1371 stirbt Erzbischof Gerlach von Nassau in Aschaffenburg. Da die Bürger seinen Tod als Folge einer falschen Behandlung durch seinen französischen Arzt sehen, wird derselbe gefangen und in den Main gestürzt (Ob derselbe überlebte ist nicht überliefert).

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Ritterrüstung mit Schamkapsel

1371 kommt es in der Herrschaftsstruktur unserer Heimat zu einer Veränderung. Die Familie von Eppstein sieht sich veranlasst, sowohl das Amt Steinheim wie auch den Anteil an den Gerichten Wilmundsheim, Hörstein und vor dem Berge, an Ulrich IV. v. Hanau zu verpfänden.
1371 am 20. März ernennt  König Wenzel von Böhmen, als Stellvertreter seines in Italien weilenden Vaters, Ulrich IV. von Hanau zum Landvogt in der Wetterau.
1372(-1383) wird Konrad von Hanau Abt in Fulda.
1372 wird in Kälberau erstmals eine Kapelle erwähnt.
1372 am 15. Dezember verkaufen Henne von Kebel und seine Gattin Feua, Gelnhäuser Bürger,  2 Höfe in Gunzenbach mit allem Zubehör an Franziskus (Dechant) und das Stiftskapitel in Aschaffenburg. Die Höfe gehörten dem verstorbenen Heinrich Groß (Große Wiese) ebenfalls Bürger von Gelnhausen und Schwager des Verkäufers.
Der eine Hof heißt „Henrich Großen Hof“ und war von German auf dem Berge bewohnt.
Zu dem Hof gehören auf drei Feldern soviel Äcker, daß man auf jedem Feld 12 Malter Frucht aussäen kann und 10 „mansmad“ Wiesen.
Der zweite Hof heißt „Hegmanns Hof“ und ist von Hegmann von Gunzenbach bewohnt. Dazu gehören auch drei Felder auf deren Äcker man jedoch nur 6 Malter Furcht je Acker aussäen kann. Ausserdem ein Busche (Wald) und die Santwiese.
In der Urkunde werden noch weitere Personen und Hofbesitzer genannt: Kontze Ulner, ein verstorbener Kontze Manegold. Ein Gutsbesitzer Sigwin Boden zu Gunzenbach, ein ebenfalls verstorbener Kontze Kaltwasser und Peter Byberer.
Anwesend waren bei dem Verkauf: Kontze Cappus, Zentgraf Konrad Seidenschwanz, Gerhard Rohrbecher, Lange Kontzen von Stritzebach, Hartlib Weckesneyt, Arnold Mizsener, Albrecht von Mömbris, Hermann Eckard, Nikolaus Quantz, Eckard Dynel, Peter Biberer, Kontz Smyd von Hole, Germanne von Guntzenbach, Peter Rohrich, Kontze Seidenschwanz. Schöffen des Gerichtes Mömbris.
Vertreter des Stiftes war der Stiftskanonikus Hermann von der Ecken.
Zeugen waren: Ritter Eckard von Bleichenbach und sein Sohn Rudolf. Der Stiftsvikar Johann Mutter und Johann, der Märkermeister von Wilmundsheim.
 Zeugen des Verkaufs waren: Heinrich, der Kaplan von Eidengesäß, Berthold der Pastor von Crainfeld, Hartmann Urleuge, Kaplan zu Michelau, Fritz von der Ecken, Wortwin Gnade, Bürger von Gelnhausen und Lotze Weimar, Bürger von Orb.
Gesiegelt wurde die Urkunde vom Herrn des Mömbriser Gerichtes, Eckard von Bleichenbach und vom Schultheißen von Gelnhausen Fritz von Breitenbach.
(Quelle: Michael Zieg, Gelnhäuser Regesten Band 2) 
1374 wird Arnold von Trages als Lehensnehmer von Hanau erwähnt.
1374 befindet sich das Patronat über die Kirche oberhalb Wilmundsheim und die damit verbundenen Berechtigungen ( Gottesacker, Zehnten und Besetzung der Pfarrstelle) noch im Besitz der Herrschaft von Rannenberg. Die Abtei Seligenstadt versucht diese Berechtigungen zu erlangen. Außerdem gibt es wieder Streit um einen Zehnten in Michelbach, hierbei werden die drei Brüder von Rannenberg vom Aschaffenburger Commissariat verurteilt, den Besitz der Abtei einzuräumen. Doch auch dieser Spruch wird wieder angefochten.
1375 am 7. Mai ist ein Konrad Draguszer von Albstadt (Trageser) in einer Urkunde in Gelnhausen erwähnt.
1375 zu dieser Zeit erhält die Familie von Kolling, von Ullrich von Hanau das Schloß Hauenstein als Lehen. 
1376 am 29. November beendet Jutta von Boppard, geb. von Rannenberg ihr Erdendasein.
1376 lässt Karl IV. seinen Sohn Wenzel zum (Neben-)König krönen.
1377 erwirbt Richwin Schelris von Wasserlos als Burgmann in Hanau ein Burglehen in der Vorburg.
1378 teilt Karl IV. die von ihm regierten Länder unter seine drei Söhne Wenzel, Sigismund und Johann. Die beiden erstgenannten werden nachfolgend auch für unsere Heimat urkundlich sichtbar.
Im Bereich der Städte kam es unter der Regierung von Kaiser Karl IV. zu einem Aufstand der Handwerker in Frankfurt und zur Aufhebung der (adeligen) Geschlechterregierungen zugunsten der Bürgerschaft.
1378 Noch im Todesjahr von Kaiser Karl IV. werden in Nürnberg acht Zunftvertreter in den Rat der Stadt gewählt
1378 am 29. November stirbt Kaiser Karl IV: in seiner Burg in Prag.
Als sein Nachfolger übernimmt sein Sohn Wenzel, als König die Regierung des (unruhigen) deutschen Reiches.
1378 war auch der Papst in Rom verstorben und man wählte am 9. April Urban VI. als Nachfolger.Allerdings kam es zum Schisma, nachdem die französisch gesinnten Kardinäle Clemenz VII. zum (Gegen-)Papst erhoben.
Vor diesem Hintergrund musste König Wenzel knapp 18jährig die Regierung übernehmen.Es gelang ihm, die Kurfürsten mit den drei Ruprechten von der Pfalz (der zweite wird der nachmalige Gegenkönig) für die Unterstützung von Papst Urban VI. zu gewinnen.
Doch brachte dies kein Lösen des Schismas.Möglicherweise hätte ein Romzug zu einer Klärung geführt, doch musste Wenzel die Arbeit seines Vaters im Reich fortsetzen und versuchen zumindest einen Teil der Schulden abzutragen, die ihm sein Vater hinterlassen hatte.
1379 verkündet er auf einem Reichstag in Frankfurt einen allgemeinen Landfrieden und erlaubt den Reichsstädten am Rhein die Zollstellen von Höchst und Klosterberg zu zerstören. Außerdem sollten zwischen Mainz und Frankfurt kein Zoll mehr aufgerichtet werden.Damit verstieß er gegen die Interessen des Erzbistums Mainz.
In diesem Umfeld sahen sich auch manche niedere Adelige im Recht, mit Gewalt Abgaben zu nehmen, was der Landfrieden verbot.
Im Gegensatz zur dörflichen Bevölkerung, über deren schlichte Lebensweise an der Schwelle zur Neuzeit man wenig weiß, geben außer den Urkunden auch archäologische Funde von einigen Herrenhöfen und der Burg Alzenau, Einblicke in das Umfeld der gehobenen Schicht.
Die teilweise schon erwähnten Funde, vom Anwesen Kempf an der Märkerstraße unterscheiden sich in zwei Gruppen. Die ersten Siedlungsspuren deuten in die Merowingerzeit, offenbar aus der Gründungsperiode von Wilmundsheim. Dieser langsame Aufbau zum 1311 urkundlich erwähnten Hof der Schelris von Wasserlos erfuhr sein Ende durch die Sintflut 1342.
Mit dem Wiederaufbau mehrerer Gebäude in Stein und einer Ummauerung, deren Reste noch unter dem Bürgersteig vor dem Kempfschen Anwesen, wie auch noch nördlich in der Pfarrwiese vorhanden sind, blieben noch mehr Zeugnisse erhalten. Diese Funde belegen ein herrschaftliches Gebäude, dessen Kellerfundamente in Ost-westrichtung noch mit einer Tiefe von 0,8 m vorhanden sind. Hinzu kommt noch ein südlich vorgesetztes Fundament mit den Innenmaßen 2,2 m zu 1,7 m. Dies lässt auf einen Viereckturm schließen. Als Bedachung diente Schiefer. Die Heizung ist mit gotischen Nischenkachelöfen aus dem späten 14. Jh., als komfortabel zu sehen. Ein weiteres Gebäude in Holzbauweise konnte 2005 lokalisiert werden. Der Rest eines Pfostens aus Eichenholz, bezeugt noch einen Bau der im Jahr 1395 erstellt wurde und vermutlich Bezug zu dem Baubeginn von Schloß Altzenahe hatte. (Datierung: Dr. Westphal, Uni Frankfurt)

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Die Gebrauchskeramik beschränkt sich, in der frühen Art auf Schwarz- und später auf Irdenware.  Das Anwesen wurde offenbar im Zusammenhang mit der Zerstörung Wilmundsheims in der ersten Hälfte des 15. Jh. verwüstet und nachfolgend nicht mehr aufgebaut, weshalb auch spätere Keramikarten, wie Steingut, Steinzeug und Porzellan nicht mehr sichtbar werden.
Von diesem Grundstück wurde erst 1877 nach einer Aufteilung in mehrere Baugrundstücke, ein Teil von Peter Kempf erworben und 1879 neu bebaut. Bis zu dieser Zeit war es im Eigentum des Staates.
Im Urmessblatt mit Nr. 122, gleich dem Schloß Alzenau. (Verbleib der Funde: Sammlung Kempf)
Die Funde des Anwesens Kempf an der Spessartstraße 27 (OT Michelbach), wurden ebenfalls weiter oben schon erwähnt. Gleichermaßen die Sammlung mittelalterlicher bis frühneuzeitlicher Keramik im Besitz der Familie Glusa in der Freigerichter Straße 62 (OT Albstadt). Anzumerken ist, dass H.Volker Glusa auf dem elterlichen Grundstück auch Bandkeramik sichern konnte, die, wie anfänglich erwähnt, die ältesten Siedlungsspuren im vorderen Kahlgrund sind.(Verbleib dieser Funde: Sammlung Glusa)

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Prof. Dr. Ludwig Wamser (rechts) bei einer Besichtigung der Funde von H. Volker Glusa

Auf frühneuzeitliche Funde aus der Burg Alzenau wird später noch eingegangen.
Nun wieder in die Geschichte: Wie es um die Kleidung der ärmeren Bevölkerung bestellt war, läßt sich nur vermuten wenn man liest wie sich ein französischer Geistlicher  über die "Schamlosigkeit" der Dorfbewohner beklagt: "In vielen Gemeinden gehen die Leute im Sommer fast nackt herum, haben nicht einmal eine Hose an und fürchten nicht den Blick der Vorübergehenden". Mit der von den Geistlichen beschworenen "Schamhaftigkeit" war es aber auch bei der Jugend der Herrschaften in jener Zeit nicht allzuweit her. Im Gegensatz zu dem im 13. Jh. vorherrschenden bodenlangen Gewand wurden die Obergewänder im 14. Jahrhundert wieder kürzer, um möglichst dekorative Untergewänder und Beinlinge sichtbar zu machen.
1367 kam es zu einem Eintrag in der Mainzer Chronik, daß die Röcke der Männer ("Schecken") so kurz waren, daß sie nicht mal mehr den Hintern verdeckten wenn sich jemand bückte.
1370 schließlich wurden in Zürich den Frauen tiefe Dekolletes und den Männern kurze Schecken verboten. Nun kam es bei den Männern zur Ausbildung der Hosen jedoch mit der Besonderheit der sogenannten Schamkapsel oder Gliedschirm. Der Anfang war das Zusammenfügen der Beinlinge im hinteren Teil und das Einbringen eines Zwickels im vorderen Bereich, der oben an einem Gürtel angebunden oder geknöpft wurde. Da sich einige Herren wohl um ihre Männlichkeit sorgten, wurden die Zwickel schon bald mit einer Ausbeulung gestaltet, die mehr Platz bot als nötig gewesen wäre. Mit der Besonderheit, daß diese Ausbeulung mit versteifendem Material ausgefüttert wurde, kam es zu der schon erwähnten Schamkapsel, die über einige Jahrhunderte Teil der Männermode war, wie in unsrer Zeit der Büstenhalter bei den Damen. Und in der gleichen Art wie in unsrer Zeit, wurde in vielen Fällen mehr darin vermutet als drinnen war. In späteren Zeiten hatte die Schamkapsel schon die Funktion der noch fehlenden Hosentasche.
Zum Ende des 14. Jahrhunderts hatte die Mode beim Adel und dem Stadtbürgertum die bis in unsere Zeit bestehende Form angenommen: Für die Frauen das Kleid mit dem figurbetonenden Oberteil, der geschnürten Taille und dem weiten Rock und für die Männer Jacke und Hose. Auch die noch im 13. Jh. übliche fast einheitliche Schuhform für Frauen und Männer änderte sich nun. Hierzu ist anzumerken, dass die neue Fußbekleidung im Gegensatz zu den häufig verschmutzten Straßen und den ungefestigten Wegen stand. Man entwickelte deshalb sogenannte Trippen. Dies waren Holzsohlen entsprechend der Schuhform mit einem Querriemen, der die Festigkeit mit dem Schuh gewährleistete. Aber an der Unterseite dieser Holzsohle brachte man im Bereich der Ferse und des Fußballens Klötze an, die den Schuh über dem Straßenschmutz halten sollten. (Vergleichbare Gehhilfen werden heute noch von Geishas in Japan getragen.) Diese Trippen ermöglichten jedoch nur relativ kurze Schritte. Davon abgeleitet spricht man noch gegenwärtig von „Trippeln“, wenn sich jemand mit kurzen Schritten vorwärts bewegt.
Es ist als sicher anzunehmen, dass auch die Adeligen in unserer Heimat gern die modischen Veränderungen mitmachten soweit sie davon Kenntnis bekamen. Das noch immer herrschende Reisekönigtum, die Hoftage in den umliegenden Städten und die Herbergspflicht bei Kälberau zeigten immer den neuesten Stand der Mode.
Nun ist eine Betrachtung der ritterlichen Arbeitskleidung angebracht.Die stolzen Rittersleute sahen sich genötigt ihre Rüstungen als Panzerreiter der neueren Wehrtechnik anzupassen. Während in früheren Zeiten der Ritter nur mit Lanze oder Gleve, Schwert und Dolch kämpfte, waren sie inzwischen den Fernwaffen in Form von Bogen und Armbrüsten ausgesetzt.(Fernwaffen galten früher als unritterlich.)Gegen diese Waffen waren die Kettenhemden unter den dekorativen Wappenröcken ungenügend. Also verzichtete man auf den schönen Wappenrock und ließ sich stattdessen einen Harnisch aus Blech fertigen.Damit kam auch ein neuer Beruf zustande: Harnischfeger oder Plattner.Am Anfang schützte man nur die gefährdesten Partien, den Oberkörper und die Knie, mit Metallplatten, doch in den nachfolgenden Jahrzehnten kam es zur gänzlichen Umhüllung des Körpers mit Metallplatten, mit Ausnahme des Gesäßteiles. Dies nötigte zur körperanliegenden Kleidung, die unter der Rüstung zu tragen war. Außerdem ergab sich daraus ein starke Einschränkung der Beweglichkeit für den Ritter, falls er zu Fuß kämpfen musste.Wenn man nun noch in Betracht zieht, daß zu dieser Zeit Läuse und Flöhe noch normale Teilnehmer an allem Geschehen waren, wird wohl verständlich, daß mancher Rittersmann manchmal fester zuschlug als angebracht war. Und mancher Hieb an der richtigen Stelle vielleicht Erleichterung brachte wenn damit der darunter piecksende Plagegeist zerquetscht wurde.
Auch der ehemalige Topfhelm, wie er noch auf dem Reitersiegel von
Friedrich I. von Kälberau sichtbar ist, hatte inzwischen seine Form verändert. 1370 enstand der "Hundsgugel", ein Helm mit aufklappbarem Visier und der Armet. Dieser Helm hatte ebenfalls ein aufklappbares Visier, jedoch mit zusätzlichem Kinnreff und an Scharnieren hängenden Backenstücken.
Alte Fernwege dienten wieder mehr den Handelsverbindungen. Die aufstrebenden Städte, vordergründig Frankfurt und Leipzig als Messestädte, traten in Konkurrenz zu alten Landesherrschaften. Bevor wir in der Geschichte weitergehen, ist hier einzuflechten, dass in der Zeit von 1375 bis 1400 mehrfach feuchte Sommer zum verstärkten Auftreten von sogenanntem "Mutterkorn" im Roggen führten, d.h. Mehltau bringt einzelne Körner zur schwarzfarbener Missbildung. In Unkenntnis der Gefährlichkeit kommen die Körner in das Mahlgut und gelangen zum Verzehr. Schon geringe Anteile im Brot lösten das sog. "Antoniusfeuer" aus. Dies war eine Erkrankung, die von Halluzinationen und Krämpfen begleitet zum Tode führte.
Ein Beispiel für Gespür wie man aus dem Schaden dritter Nutzen ziehen kann, zeigten in diesem Zusammenhang einige Kirchenmänner, die den Orden der Antoniter gründeten. Ihre einzige Aufgabe sahen sie in der Pflege der am Antoniusfeuer erkrankten Menschen. Da es von dieser Krankheit kaum Genesung gab und die Kranken um ihr Seelenheil besorgt waren, kamen die Antoniter in kürzester Zeit zu immensem Reichtum. Als die Krankheit schließlich seltener wurde, verblieben dem Orden Besitzungen, die manchen Grafen hätte neidisch machen können.
Doch nun wieder in die nahe Umwelt.
Für unseren Raum bestimmend war die Rivalität von Frankfurt und dem Erzbistum Mainz.
Während der Erzbischof von Mainz die Zölle auf dem Main bis nach Miltenberg beanspruchte und viele niedere Adeligen mit der Aufgabe betraute diese Zölle einzufordern, vertraten die Frankfurter Ratsherren die Ansicht, der Main gehöre dem Reich und sei zollfrei zu befahren.
Diese Ansicht hatte Kg. Wenzel bekräftigt, als er sich diese Zusagen, als unerfahrener 19jähriger Erbe Karls IV. entlocken ließ.Ähnlich verhielt es sich auch bei manchen Straßen. So kam es zu der Situation, dass aus der Sicht der Städte und Kaufleute die niederen Adeligen, die im Auftrag ihrer Lehensherren die Zölle eintrieben, als Räuber gesehen wurden.  Hier ist natürlich anzumerken, dass die Kaufleute den Wert ihrer Waren geringer angaben und die Vögte und Zöllner häufig mehr verlangten als angebracht war.
Trotz immer wieder vereinbarter Landfrieden sahen manche Adelige in der Fehde noch immer eine Art von Sport mit großen Gewinnmöglichkeiten.
Im späten 14. Jahrhundert waren aus dem Alzenauer Raum die Schelrisse von Wasserlos berüchtigt. Henne Schelris der Alte war hanauischer Amtmann in Windecken. Ein Richwin Schelris war hanauischer Amtmann in Babenhausen. Hermann Schelris war zeitweise Vogt in Seligenstadt. Hinzu kam noch ein Conrad Schelris.
In dieser Zeit standen sowohl Mainz wie auch Hanau im Dauerkonflikt mit Frankfurt.
Ein weiteres existenzbedrohendes Problem für Frankfurt als Messestadt, war das Ganerbiat Lindheim, in dem auch die drei Gebrüder von Rannenberg durch ihre Mutter beteiligt waren.
Ein sozialpolitisches Problem des 14. Jh. war auch in unserer Heimat durch die Entwicklung der Städte aufgetreten. Der zunehmende Bedarf an Arbeitskräften bot Landflüchtigen die Möglichkeit, nach einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr und einem Tag, innerhalb der Stadt, als sogenannter Pfahlbürger aufgenommen zu werden. Dies widersprach zwar den Bestimmungen in der "Goldenen Bulle" ( Gesetze zu ignorieren bringt fast immer Vorteile), doch ermöglichte es  unfreien Landbewohnern aus der Leibeigenschaft zu entkommen.
1380 sind "von Hutten" als Vögte in Somborn erwähnt (vermutlich als Klostervögte für Fulda und Schlüchtern).
1380 verstarb Ulrich IV. von Hanau.
Den noch minderjährigen Ulrich V. vertrat als Vormund Graf Gottfried III. von Ziegenhein, sein künftiger Schwiegervater.
Solche Veränderungen warfen immer Schatten auf die Bevölkerung, da eine schwache Führung leicht zu Missbrauch ermunterte. So kommt es durch Henne Schelris den Jungen in jener Zeit zu Übergriffen zum Nachteil von Hörstein.
1381
zeigt ein diesbezügliches Märkerdingprotokoll, welche rechtlichen Hürden die Märker von Hörstein überwinden mussten, um ihre alten Weiderechte wieder uneingeschränkt zu nutzen.
Henne Schelris der Junge, hatte ihnen das Weiderecht versagt. Derartiges geschah immer unter Anwendung von Gewalt gegen die Hirten und manchmal auch mit Raub von Weidetieren. Um sich gegen diese Beeinträchtigung ihrer Rechte zu sichern klagten die Hörsteiner beim Burggericht in Hanau, da die Schelris in Hanau ein Burglehen hatten.
Das Hanauer Burggericht lehnten die Klage ab und verwies sie an das Forstgericht von Wilmundsheim. Doch auch die Forster sahen sich als nicht zuständig und sahen dies als einen Fall für ein Märkerding.
So wurde von Johann II. von Rannenberg zu einem Märkerding am Ranberg geladen.
Der Anlass der Klage nötigte zu einer Grenzbegehung von Wasserlos, nach Hörstein und wieder nach Wasserlos. Für den Schiedsspruch wurde ein zweiter Termin anberaumt, wobei die Forster von Somborn und Mömbris erst wieder zu diesem Termin erscheinen mussten, da sie offenbar nicht viel zur Klärung beitragen konnten.
Das Urteil fiel zu Gunsten der Märker von Hörstein aus.
Aufgrund der urkundlichen Ersterwähnung der Landscheider, die bis in die Gegenwart als Feldgeschworene oder Steinsetzer noch ihre Funktion ausüben, sehe ich eine teilweise Wiedergabe des Protokolls von 1381 für angebracht:
“Ich Johann von Ranberg, Frydrich und Conrad, Gebrüder bekennen uns in diesem Brief, daß Henne Schelris der Junge Feind war gegen die Hörsteiner (Märker) durch sein Vater wegen Weide (-rechte) zu Hörstein. Dies war aber (herausge-) komme zu Hanau auf einem Gerichtstag. Da Feindschaft besteht, sollte man ein Forstding (Ortsvorstehergericht) gebieten und die zu hauff  (versammeln) die sollten nach (be-)schuldigen und antworten, von Recht darüber weisen (urteilen). Aber so es ... die (32 Forster) nit weisen, so sollte man ein offen Märkerding gebieten, als recht wäre und von alters her kommen war und geschrieben steht im Wilmundsheimer Gerichte und in Horst (Hörstein) geschrieben und in jedem Dorf die Forst (er) und die Landscheider und die Ältesten und die besten und der Märkermeister und welche die nicht geschworen hatten in der Mark die sollten nach selberen und sollten gehen (in) jedes Dorf  in sein Heimgerede (Bürgerversammlung) und wo die heim gehen, so sollen die auch nach gehen, wieder nach Ende und kommen. Auch wisete (wiesen) die zwei und dreissig (Forster) daß die Forst(er) von Soneborn Gericht und in Memilriß Gericht da weren mochten bleiben und auch die andern da. Selbis Tag ging (gab) man die Landscheid an, uf de nächst Dienstag nach sente (ihren) Landeren frage (erkundigen) und hüb den (Bericht) uns ba Raneberg, als (wenn) die swen und dreißig (Forster) getrofet han. Und ging bis an die (Grenze) bei Hörstein. Und die Hörstein gingen in ins Hergerede (Streitgespräch) bis an (gegen) die ba Wasserlos. Und die ba Wasserlos her wieder umb in in heimgerede (Beratung) aber bis an die ba Hörstein. (Nach weiteren Reden und Gegenreden zogen sich die Hörsteiner zu einer Beratung zurück) Da ginge (kamen) die von Hörstein von ihrem Heimgerede wieder um und die zu ihnen gehörten als fern, biß daß sie näme uff ihr Eide die sie getan hette, aber die Mark zu begende (Beginn) daß sie nieme an wiste in ihre Heimgerede, daß Mark were jetzt .... begange und were gestorket (abgesteckt) und gesteinet und in wart (wurde) des Tages ba Hörstein die Weide net abe gegange, daß sie mark oder gemeine sollte sein ohne alle Recht und Widersprüche.“
Dies sind die Furst und Landscheider und Geschworene die in Horst Heimgered gegangen han (an dem Heimgerede der Hörsteiner teilnahmen): Hartmann Auheim, Herbord Schelle, Forster Gerhard Anigren, Bechthold Otma, Bernhard Ofing, Bechthold Honowa, Henne Grash, Sypel Selifro und Hartma Schelle.
Landscheider Hane Grene Amgin (?) zu Hurste, Henner Wolf, Hartma Hennburg, Fritz Schelle, Hennrich  Zingne, wie Henkin Rudeg, geschworn Leut zu Bruchhausen (jetzt in Hörstein aufgegangen). Joffrid Cyn Furst Henne Grebiz und Hene Burgloff, geschworn Leut zu Welnshei(m). Toma Hubon ...Peter Crebiz, geschworn Leut ba Kalde (von Kahl). Harrma der Weise, zehn geschworene man(n) und wir, Fohrmanba Gots Gnade dys zu beleg bekenne uns offenlich, daß wir uns uff de Märkerding warn un alle Artikel syn Frage wist und deydet als sy vor geschrieben synt. Und müde (mühten uns) .... .... mit unsre Freunde (?) zu die von Hurste zu ihrm Heimgerede begange han in alle der Form als vor geschrieben stet und han des (zu) urku(n)de uns maeß (Siegel) an den Brief gehangt. Hyr wir syn auch gewest des ... han dynahin Eberharz Her zu Eppstein, Wolf von Horna, Godefrid von Delkenhei(m), Eberhard von Schelkrippe    , Edelknecht und andre vil erbare Leut. Und ich Johann, Friedrich und Conrad von Ranberg bekenne alle dyre vorgeschriebe Artikel und Rede daß wir dabei syn gewest und also bestraft han nach de als die zwei und dreissig (Forster) gewyset und gedeutet han. Und des zu urkunde so han wir dy bei Raneberg unser Syge(l) .... an diese Bryff gehange .....  

Der Verhandlungsort "am Ranberg" lässt vermuten, dass Johann II.von Rannenberg seinen Wohnsitz noch auf der "Vergessenen Burg", gegenüber der Ruine Rannenberg hatte.
Die Burganlage in dieser Endphase (sie wurde nach dem Erlöschen des Geschlechtes zu Beginn des 15. Jahrhunderts nicht mehr als Wohnsitz genutzt) lässt sich aufgrund der noch sichtbaren Bodenformation und archäologischer Funde gut rekonstruieren.
Als Zungenburg ergab sich durch den Halsgraben eine ovale Form zur östlichen Angriffseite. Ein relativ kleiner Verteidigungshof war durch eine Mauer von der Grabenkante aufgehend geschützt. Im südlichen Teil setzte sich diese Mauer bis zur kleinen Pforte als Außenwand des Wohnturmes fort. Die Burg charakterisierte sich damit als sog. Randhausburg. Der Wohnbau war ohne Unterkellerung und hatte die Außenmaße von etwa 20 Meter (süd/nord) und 12 Meter in ost/westlicher Richtung. Zu den gefärdeten Seiten war er vermutlich ganz in Steinbauweise mit Gipsmörtel gestaltet. Der ungefährdete südliche Wandbereich war zumindest im oberen Bereich in Fachwerkbauweise ausgeführt.
Als Zugang diente eine südlich, teilweise in den Fels gebrochene Pforte. Dieselbe hatte man durch einen aufgeworfenen Wall auf der südlichen Grabenseite gegen Beschuss gesichert.
Der Zugang erfolgte durch die nördlich im Tal vorgelagerte Vorburg. Ein relativ steiler Weg führte in den Halsgraben und nötigte, mit der rechten (ungeschützten) Seite bis zur Pforte zu gehen. Am Eintritt in den Burggraben befand man sich gegenüber einem vorgelagerten Wehrturm. Der Zugang selbst erfolgte dann erst in einen kellerartigen Raum, von dem eine Treppe hoch auf einen Burghof führte. Unter demselben befanden sich vermutlich Stall und Vorratsräume. Außerdem noch eine Zisterne, daß hier vielleicht eine Wasserzuleitung von einer höherliegenden Quelle existierte, ist unwahrscheinlich. Nördlich existierte noch ein Anbau an dem Wohnturm, bei dem es sich wahrscheinlich um eine angelehnte Scheune handelte. Weitere Bauten können noch im westlichen Hangbereich vermutet werden.
Die Ummauerung setzte sich seitlich offenbar bis zu der Abflachung oberhalb des jetzigen Steinbruchs fort. Hier könnten ebenfalls noch Verteidigungswerke zum vorbeiführenden Weg angenommen werden. Im Bereich der nordwestlichen Vorburg zeigen mehrere Geländeformationen die Standorte von Wohn- und Vorratsbauten.
Die Anlage selbst wurde offensichtlich als Wachburg (wicborg) unter Kg. Heinrich I. nach 924 erbaut und später zum festen Wohnsitz erweitert. Nach dem Wegzug der letzten Rannenberger, Johann II. und Friedrich VI. als Burgmannen nach Friedberg und dem Tod Konrads 1407, wurde der Burgsitz vermutlich aufgelassen und später als Steinbruch abgetragen.
1381 wird Abt Konrad von Hanau in Fulda, wegen Unfähigkeit und Rechtsverletzung vom Adel und der Bürgerschaft abgesetzt. Die Verwaltung wurde Johann von Isenburg-Büdingen übertragen.
1382 übernehmen in der ersten Januarhälfte die Brüder Frowin, Friedrich und Konrad von Hutten/Stolzenberg im Rahmen einer Fehde gegen Ulrich von Hanau das Schloss Sonneborn. Ulrich von Hanau fordert schon am 18. Januar das widerrechtlich genommene Schloss zurück.
1382
erwirbt Werner Kolling (von Hauenstein) von dem Gelnhäuser Bürger Hermann Erffe und dessen Sohn, eine Gut in Somborn für 150 Pfund Heller.
1382 während eines Hoftages in Miltenberg im Juli, regt König Wenzel die Bildung eines Landfriedens an. Die Führung soll Erzbischofs Adolf von Mainz übernehmen. Trotz einiger Bedenken kommt es zum Jahresende zu diesem Bündnis unter Beteiligung fast aller Städte von Mainz bis Weißenburg.
 1383 nahmen die Fuldischen (Klosterleute) den EB. Adolf von Nassau zum Verweser der Abtei. Noch im gleichen Jahr wurde Abt Konrad von Hanau in Spangenberg ermordet.
1383 scheitert Kg. Wenzel mit dem Reformgedanken, zur besseren Verwaltung Reichskreise einzurichten.
1383 bietet eine Urkunde einen Einblick in die Besitzverhältnisse von Eberhart von Vechenbach (Fechenbach) und seiner Frau Patze, geb. von Rannenberg. Eberhart von Vechenbach ist Vicedom in Aschaffenburg. In der Urkunde regeln sie ihren Nachlass für den Fall ihres Ablebens. Darin ist erkennbar, dass sie die Güter der drei Gebrüder von Rannenberg in Kälberau, Wilmundsheim und Wasserlos in Pfand haben. Das Gut im Forst (Bereich oberhalb Waldschwimmbad),  den Hof bei der Mühle (vermutlich der Herrenhof an der Märkerstraße), den Zehnt zu Dorseße (Dörsthof) und von Hudelingeseße (Hüttelngesäß), die Gerichte Mentzengeseß und Crombach. Weiterhin noch Zehnten in Wessluchten(?) und noch zwei weitere Gehöfte, vermutlich nicht im Kahlgrund.
1385 wird Michelbach Ausgangspunkt für eine Reise (Kriegszug) auf Veranlassung Ulrichs V. von Hanau nach Urcel.
Neben Einzelaktionen von Adeligen, wie im Fall der Schelrise mit Hörstein kam es auch vor, dass sich mehrere kleine Adelige in sog. Ritterbünden zusammenschlossen, um gemeinsam ein größeres Unternehmen zu bewerkstelligen. So hatten die Gebrüder von Mörle auf Schloss Urcel mit anderen das Kloster Schlüchtern überfallen und geplündert. Da jedoch für dieses Kloster die Herren von Hanau als Schutzvögte fungierten, sah sich Ulrich V. von Hanau genötigt, etwas gegen die Gebrüder von Mörle zu unternehmen. So bestimmte er Michelbach als Sammelpunkt für einen Sühnezug gegen Schloss Urcel.
Am Sonntag nach Johannis Enthauptung mussten sich dreiunddreißig Gefolgsleute mit je fünf Gleven bei Michelbach einfinden. (Die Gleve war eine bis zu 7 m lange Stangenwaffe, die zu tragen bereits in dem Landfrieden am Rhein und in der Wetterau 1328 bis 1329 Unberechtigten verboten wurde.1500 verlangte die Stadt Frankfurt im  Dienstbrief für einen reisigen Söldner, neben dem Besitz eines tauglichen Pferdes, im Wert von 20 Gulden noch eine Gleve oder eine Armbrust. Später steht der Begriff Gleve auch für die kleinste militärische Einheit, d.h.: für alles, was zu dem „Glevener“ gehörte: Knechte, Streitross und Bewaffnung).
Bei dieser Reise sind die beiden Schelrisse Henne Schelris der Alte und Henne Schelris der Junge beteiligt. Die Reise nach Urcel nahm vermutlich zwei Tage in Anspruch. Doch kam es offenbar zu keinen Kampfhandlungen, da schon vorhergehende Schreiben der Gebrüder von Mörle den Willen zu einer friedliche Einigung betonten. Der nachfolgende Frieden forderte wahrscheinlich mehr, als der Überfall auf das Kloster erbracht hatte. Im September bezeugt eine Urkunde die Einigung von Ulrich von Hanau mit den Gebrüdern von Mörle.
Welche Belastungen diese Aktionen in diesem Fall für Michelbach bedeuteten, lässt sich nur abschätzen. Mit Sicherheit wurde auch für diese Reise unter Berufung auf den Vertrag von 1309 wieder eine Sondersteuer in der Cent eingefordert.
1386 (- 1391) ist Hermann Schelris Vogt in Seligenstadt.
Zu dieser Zeit vermählt sich Anna Schelris von Wasserlos mit Hans von Erlenbach.
Ihr Wohnsitz ist eine kleine Burg in Weckbach. Die von ihren Enkeln gestiftete Kirche, auf der ehemaligen Burganlage, zeigt noch die Wappentafel über dem Eingang. In der linken Hälfte die
Gans für Erlenbach und der gebrochene Sparren der Schelris. Aus dieser Ehe sind zwei Nachkommen urkundlich und mit Wappentafeln bezeugt. Agnes die sich mit Jorg Bache von Neuenstad vermählt und der wesentlich jüngere Johann von Erlenbach der sich mit Margarete von Crüftel verehelicht.
1386 im April kam es nochmals zu einem Märkerding bei der alten Kirche oberhalb Wilmundsheim. Auch diesmal hatte der Abt vom Kloster Seligenstadt als Obermärker zum Märkerding geboten. (Unabhängig von der Verfälschung der Niederschrift betreffend eine damals noch nicht existierende Pfarrei Hörstein ist anzunehmen, dass der Inhalt im übrigen originalgetreu ist.)  Dass die Zeichen auf Konfrontation standen, kann man der Einleitung des Protokolls entnehmen. Hier ist die Frage vermerkt: Wie man denn Märkerding halten solle, da der Märkermeister (ein-)geschlossen wäre. Johann II. von Rannenberg gebietet einfach den zweiunddreißig Forstern einen anderen zu wählen, was dieselben auch zu tun genötigt sind.
Die Not, in die der andere Märkermeister geraten war, vermutlich als er die Ladung zum Märkerding überbrachte, wird zwar angesprochen, doch gibt es keinen Hinweis auf seinen Verbleib. Vielleicht steckte er in irgendeinem Stall auf der "Vergessenen Burg".
Die Anklagen gegen den gewählten Landesherren sind erheblich. Die Märker bezeugen, dass sie in den Ställen und Scheuern geschädigt wurden, dass sie durch Kriege in und außerhalb der Mark (-genossenschaft) gebrand, gefangen, gestochen und geschaczt (= gefangen und erst gegen Lösegeld wieder entlassen) wurden, obwohl sie mit dem Krieg nichts zu tun hätten.  
Die Schwere der Anklage führt zur unwiderruflichen zweiten Amtsenthebung von Johann II. von Rannenberg. ( Hierbei konnte niemand wissen, daß genau 500 Jahre später der bayerische "Märchenkönig" Ludwig II., ebenfalls seines Landesherrenamtes enthoben wurde).
Die Zeit war spannungsgeladen. Kaum ein Viertel Jahr später kam es in der Schweiz bei Sempach zur größten Niederlage des übermütigen Ritteradels.
1386 am 9. Juli fielen 1400 Ritter durch die Waffen der zu Fuß kämpfenden Schweizer. Das Selbstbewusstsein der Ritter war geschwächt.
Die Kunde von diesem Ereignis mag auch an die Höfe in unserem Raum gedrungen sein.

1387 war durch extreme Dürre gekennzeichnet. Bei Köln konnte man den Rhein durchwaten. Der Sommer wird in den nachfolgenden Jahrhunderten "der alte heisse Sommer" genannt.
1387 erhielten die Schweizer Städte auf dem Reichstag in Nürnberg ihre Freiheiten von König Wenzel bestätigt.

1388 am 29. Oktober mahnt die Stadt Frankfurt, Ulrich von Hanau und weitere Herren, die Lehensnehmer von den Pfalzgrafen Ruprecht dem Alten und Ruprecht dem Jungen oder deren Freunde sind, ihre Bindungen zu denselben innerhalb 14 Tagen aufzugeben, da die Stadt deren Feind geworden sei. Die nachfolgende namentliche Auflistung zeigt Bemerkenswertes. Mit der Bezeichnung: „Der Landschaden“ wird ein Eberhard von Fechenbach erwähnt. Danach werden der gleichnamige Vicedom in Aschaffenburg, Eberhardt von Fechenbach (Gatte der Patze von Rannenberg), mit den Brüdern Konrad, Hans und (nochmal) ein Eberhard von Fechenbach genannt. Bei den Brüdern von Rannenberg werden nur noch Friedrich und Konrad erwähnt.
Konrad von Bienbach wird mit seiner Mutter (Fyol) genannt, sie wohnten damals noch in der Burg in Kälberau. Hermann Schellriß wird als Vogt zu Seligenstadt eingeordnet und Henne Schellriß der Junge (abweichende Schreibweise) steht am Ende der langen Liste. 
Im Reich herrschten zum Teil chaotische Zustände in nicht enden wollenden Kriegen zwischen Städten und Fürsten. Von Ende 1388 bis zum 25. Januar 1389 versuchte König Wenzel mit Verhandlungen an verschiedenen Orten Einigung zu erreichen.
1389 im Februar veranlaßt Ulrich von Hanau seine Verbündeten Überfälle auf Gelnhausen und seine Bürger,  ohne erklärte Fehde. Es kommt zur Wegnahme ihrer Güter, Gefangennahme und Brandlegung.
1389 am
28. März. Kunz Weinauge und seine Mutter Lotte, Konz Heste von Michelbach, Märkermeister von Wilmundsheim und seine Frau Irmel, Henne Kinde und seine Frau Grete verkaufen dem Kaplan Konrad des Heiliggeistspitals in Gelnhausen eine Korngült von Gütern in Michelbach.
Zeugen waren: Friedrich von Ranneberg, Wicker Schuttmann, Zentgraf; Heilmann von Michelbach, Henne Knappe, Kunz Heiste, Märkermeister zu Wilmundsheim (?) und Kunz Teufel.
Siegel: Edelknecht Junker Friedrich von Ranneberg und Friedrich Spickelin, Schöffe zu Gelnhausen.
1389
am 5. April bittet die Stadt Gelnhausen die im rheinischen und elsässischen Städtebund und Friedberg um Beistand gegen Ulrich von Hanau. Gelnhausen bitte Widersagebriefe zu schicken, die sie dann an Ulrich von Hanau senden wollen.
1389 am 1. Mai fordert König Wenzel die Städte in der Wetterau und weitere ihr Städtebündnis zu lösen und sich dem gemeinen Landfrieden anzuschließen. 
1389 am 5. Mai kam es zur Verkündung des Egerer Landfriedens für Schwaben, Baiern, Rheinland und Sachsen.
Eine relative Ruhe kam weniger durch den Landfrieden als durch die immensen Verschuldungen, in die selbst reiche Städte durch die Kriegskosten gekommen waren.
1389 am 3. Juni kann Erzbischof Adolf von Mainz einen Frieden zwischen dem Städtebund und den beiden Pfalzgrafen Ruprecht vermitteln. Die verbündeten Städte müssen den Pfalzgrafen insgesamt 50.000 Gulden zahlen.
1389 Da die Hauptgläubiger Juden waren, beschloss man in Nürnberg,"dass niemand von den Herren und Städten den Juden Hauptgut und Zinsen zahlen müsse und diese (die Juden) alle Briefe und Pfänder unentgeltlich zurückgeben müssten".
Diese Verfügung kam vermutlich auch den Rannenbergern zugute, die bei einigen Juden verschuldet waren.
1389 kaufen Werner Kolling mit seiner Frau Hebel für sich und ihre Erben für 350 Gulden, vom Gericht Gründau eine jährliche Geldgült von 25 Gulden, die jährlich an Martini, in einem Haus in Gelnhausen oder in der Burg an sie oder Erben zu zahlen sind.
1389
ist Friedrich Groisz Pfarrer in Somborn
1389 am 17. Dezember sah sich Eberhard von Fechenbach (Gatte der Petza von Rannenberg) als Vicedom in Aschaffenburg genötigt, den Rat der Stadt Gelnhausen zu bitten, mit allen zuständigen Leuten am nachfolgenden Sonntag früh nach Mömbris zu kommen, um mit ihm über die Herren "von Memmelris" wegen Landfriedensbruch zu richten.
1389 am 18. Dezember sendet die Stadt Gelnhausen eine Absage, betreffend die Ladung gegen die von Memmelris zu ziehen. Die Absage erfolgte nach Rückfrage in Frankfurt und dem von dort erhaltenen Bescheid, daß die von Memmelris, gemäß der Landfriedensordnung erst vor das Landgericht zu laden seien. Dies sei jedoch nicht erfolgt.
1389 sendet Henne Schelris der Alte einen Widersagebrief (Fehdebrief) an Frankfurt.
1390 kann sich Frankfurt mit Henne Schelris dem Alten sühnen (einigen)
1390 wurde ein Giftmordattentat auf König Wenzel verübt, das er jedoch überlebte. Seine nachfolgenden Verhaltensstörungen und zeitweilige Regierungsunfähigkeit wegen Trunkenheit haben hierin vermutlich ihre Ursache.
1390 schickt Henne Schelris der Junge einen Widersagebrief  an Frankfurt.
1390 stirbt Erzbischof Adolf von Nassau in Mainz. Nachfolger wird Konrad II. (=III.) von Weinsberg.
1390 sendet Eberhard von Fechenbach (Vechenbach) der Stadt Frankfurt einen Widersagebrief, als Vertreter für Fritz Karsbach, der extra seine Bürgerschaft in Aschaffenburg aufgab und in seinen Dienst trat, damit er seine Ansprüche vertrete.
1390 am 19. Dezember werden Ulrich V. von Hanau, vom Erzbischof Konrad von Mainz die Stiftslehen bestädigt. Darunter auch den Wildbann in der Bulau. Die Grenzbeschreibung lautet:
"item den wiltban zü Hanaüwe. der geet an, als die Kinnczige in den Mayn geet, unnd die Kinczige uf biez an die Hoester brücken obewendig Geilnhusen und die strasse herabe durch Hasela und hinder dem Rawenberge hin durch Albestat biez an die brucken zu Michelnbach und die Kalde ynne biez in denn Mein und den Mayn ynne biez widder in die Kinczige . . ."
1391 am 8. September lässt sich Ludwig von Rieneck von König Wenzel die Lehen bestätigen, die zuvor sein verstorbener Onkel Gotfrid von Rieneck hatte. Erwähnt sind auch die "freyen lute die da siczen an der Kalde". Hiermit wird auch die Lehenshoheit über die Centen Mömbris und Krombach bekräftigt.
In dieser Zeit kam es bei der Herrschaft Hanau zu einer Abweichung von der Primogeniturregelung. Die nachgeborenen Brüder von Ulrich V. von Hanau traten nicht in den geistlichen Stand.
1391 kam es zu einem Vertrag, in dem festgelegt wurde, dass Reinhard II. von Hanau heiraten dürfe und mit seinem Bruder Johann die Regierung übernehmen soll, falls Ulrich V. innerhalb 10 Jahren keine lehensfähige Erben zeuge.
1391 ist Gerhard Schicke (von Albstadt) Lehensmann des Klosters Selbold, im ehemals lehenseigenen Gebiet von Langendiebach.
1392 ist Johann Schutmar Pfarrer in Somborn
1393 am 23. Februar kann Werner Kolling von seinem Neffen Ulrich Blümchen, den Zehnten in Lieblos erwerben.
1393 gerät Henne Schelris der Junge in Frankfurter Gefangenschaft.
1394 kommt es zur "Verlandfriedung" von Henne Schelriss (dem Jungen) und Frankfurt.
1394 wird der Klosterhof, "da derselbe unser Hof jetzt wieder aufgebaut ist", an Arnold von Dragus auf Lebenszeit verpachtet, "um den Dritteil aller Früchte, die auf den Äckern wachsen. Zu diesen 30% aller Früchte kommen noch die 10 Schilling Pfennig und zu Beginn die Sicherheit von 24 Pfund Heller.
Damit hatte die Abtei ihre Pachterträge wieder drastisch erhöht!
Mit Arnold von Dragus wird erstmals ein Vorfahre des Verfassers in Wilmundsheim ansässig.
Er wurde auch der "Stammvater" der Trageser in Alzenau.
1395 muss Ulrich V. von Hanau die in seiner Pfandschaft befindlichen Anteile am Freigericht veräußern. Das Dritteil wird von Walter und Frank von Kronberg übernommen.
1395 gibt es im Besitzverhältnis von Kälberau wieder eine Veränderung.
Fyol von Bienbach, eine geb. von Jossa, gibt die Hälfte ihres Besitzes an Henne Schelris den Alten, um es als Ganerbiat mit ihm zu nutzen.
Mit den Veränderungen der Herrschaftsstrukturen im ausgehenden 14. Jahrhundert in dem Gericht Hörstein (Eppstein, Hanau, Kronberg und Rannenberg) wird offenbar auch die Verschmelzung von Bruchhausen mit Hörstein vorgenommen. Nur im Volksmund wurde Bruchhausen für den alten Ortsteil überliefert. An den Herrschaftshof erinnert auch noch die Edelmannsstrasse.
1395 soll mit dem Bau des neuen Schlosses Altzenahe, bei Wilmundsheim, begonnen worden sein. Das Erzbistum in Mainz unter Erzbischof Konrad von Weinsberg hatte eine günstige Ausgangsposition für die Ausdehnung seiner Herrschaft in die alte Markgenossenschaft.
Die Grafen von Rieneck hatten Mainz als Lehensherren anerkannt.
In der Herrschaft Hanau geriet Ulrich V. in Schwierigkeiten mit seinen Brüdern und musste sich hilfesuchend an den Erzbischof wenden. Und im Haus
Rannenberg gab es keinen mehr, der Probleme hätte machen können.
Eberhart von Fechenbach
, der Vicedom in Aschaffenburg (einer der vier höchsten Beamten des Erzbistums), war verstorben und
Friedrich VI. von Rannenberg bekam offensichtlich die undankbare Aufgabe, den Burgbann im Freigericht zur Geltung zu bringen.
Hierbei war auf die besonderen Gegebenheiten im Freien Gericht Wilmundsheim/Somborn Rücksicht zu nehmen, was vorraussetzte, daß man sich der gewählten Obrigkeit bediente (seit 1386 Friedrich VI. von Rannenberg).
Der Herrenhof (nahe der Furt, wie es in der Urkunde von 1311 hieß) gegenüber dem Bauplatz auf der anderen Kahlseite, war der geeignete Ort um die Großbaumaßnahme zu steuern
(vermutlich dient der Hof zu dieser Zeit dem Vogt Friedrich VI. von Rannenberg als Wohnsitz). Dies mag der Anlaß gewesen sein, daß man pünktlich zum Baubeginn 1395, in diesem ummauerten Anwesen ein "Baubüro" mit Wohnmöglichkeit für die erforderlichen Spezialisten erstellte. Der 2005 im Anwesen Kempf freigelegte Pfosten aus Eiche, mit 0,50 Meter Durchmesser, läßt auf einen ansehnlichen Bau schließen. Zeitgleich mit diesem Haus wurde wohl auch der Knüppeldamm, über der seit 1342 nicht mehr nutzbaren Furt angelegt.

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Pfosten, Tasche für Schwelle

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Pfostenstumpf / Eiche; Fundort: Märkerstr. 27, Alzenau

In welcher Art das Gebäude in dem Herrenhof, nach Abschluß des Schloßbaues genutzt wurde ist fraglich. Die besondere Form eines quer gelagerten Holzes mit dem gleichen Fälldatum, läßt darauf schliessen, daß dieses Holz über lange Zeit als Sitzstange für Hühnervögel diente. Hierbei ist jedoch nicht auszuschließen, daß diese Nutzungsform erst nach der Zerstörung unkontrolliert wahrgenommen wurde.
Außer dem "Baubüro" wurde noch die weitere Infrastruktur geschaffen. Das Wichtigste war eine Schmiede für die Herstellung von Werkzeugen, Bauklammern und Geräten. Ergänzend wurde vermutlich noch ein "Stellmacher" (Wagner) im Nahbereich der Großbaustelle angesiedelt. Für beide Berufe gab es noch bis etwa 1990 Werkstätten im Umkreis von etwa 150 Meter zum Bergschloß Alzenau. Die Schmiede Wappes mußte der Strasse an der Burg weichen.
Und die Wagnereien, Hut, Kunzmann und Hart wurden mit dem Aufkommen der Motorfahrzeuge  aufgegeben. Die ehemalige Schmiede Wappes, war vermutlich der erste Wohnbau im späteren Alzenau. Es gab damals bereits eine Schmiede im Klosterhof in Wilmundsheim Doch derselbe war verlehnt und wäre vermutlich überfordert gewesen, mit der Fertigung all dessen, was für den Schloßbau nötig war.
Als Stellmacherei wäre die spätere Wagnerei Hart in der Entengasse zu vermuten. Die anderen Wagnereien wurden vermutlich später begründet. Für die Herstellung der notwendigen Seile konnte man vermutlich eine Seilerei in Wilmundsheim gewinnen. Für zusätzlichen Arbeiter wurde der südliche Teil der jetzigen Hanauerstrasse bis zum Mühlweg erschlossen. Den Ansiedlern wurde die Möglichkeit der Bebauung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, oberhalb der Hochwassergrenze angeboten. Hinzu kam südlich je ein Streifen Nutzland bis zur Kahl (Jetzt „Breite Wiese“). 
 
1395 hatte zwar die Stadt Frankfurt das Privileg von Kaiser Ludwig dem Baiern, dass 5 Meilen (37,5 km) im Umkreis keine neuen Burgen mehr gebaut werden sollen, doch war Kg. Wenzel zu dieser Zeit schon zeitweilig, infolge unmäßigen Trinkens regierungsunfähig.
Auf die Regierung Wenzels wird später nochmals eingegangen.

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Gotische Nischenkachel vom Anwesen Kempf

Nun ist  wieder ein Blick auf die Mode in jener Zeit angebracht.
Hier ist kurz festzustellen, dass durch überwiegend ungünstige Temperaturen die Umgestaltung von zwei Beinlingen in Verbindung mit einem Zwickel zur Hose für die Herren  inzwischen verbreitet war. Für arme Leute galt jedoch nach wie vor der Spruch: "ein Rock und ein Gott"! 
Vor diesem Umfeld wurde das Schloss Altzenahe begonnen. Die Bezeichnung Schloss steht für die Funktion. Eine Burg war immer zum Schutz der Bevölkerung, die sich darin bei Bedrohung von außen"bergen" konnte, und bestand hauptsächlich in Form eines Abwehrbaues (Mauer, Palisade oder Wall und Graben). Ein Schloss hatte auch die wesentlichsten Abwehrbauten, war aber auch als Wohnsitz gedacht und zur Ausübung von Macht (gegen die Bevölkerung) oder zur Demonstration von Machtanspruch (wie mit Schloss Alzenau) gebaut. Nachfolgend wird sowohl von Schloß in offiziellen Schreiben, wie auch Burg Alzenau mundartlich gesprochen.
Mit Baubeginn wurde ein Burgbann erlassen. Dies war ein Sondergesetz, das den Bauherren für die Zeit der Baumaßnahmen berechtigt Frondienste zu fordern.
Eine spätere Urkunde bestätigt, dass Frondienste für den Schlossbau gefordert wurden. In der Urkunde wird den Schultheißen, Schöffen und Gemeinde gedankt für "sonderliche Dienste".
An dieser Stelle ist eine Anmerkung zur Gestaltung des "Schlosses Altzenah" angebracht.
Eine zeitgemäße Anlage erforderte: Wehrhaftigkeit, Repräsentation, größtmögliche Sicherheit und Grundversorgung für die Bewohner, aber auch "ein Hintertürchen", um nicht in eine "ausweglose Situation" zu kommen. Weiter unten wird auf die einzelnen Punkte eingegangen.
Ein Blick auf den örtlichen Ablauf zeigt eine Wurzel für die Sage, dass ein Ritter von Rannenberg die Burg erbaut hätte.
Nachdem vom Erzbistum festgelegt war, wo das "Schloss" erbaut werden soll, war es Sache des Baumeisters die Facharbeiter zu werben. Doch für die Hand- und Spanndienste vor Ort musste mit dem Instrument des Burgbanns der Amtmann der Markgenossenschaft die Märker verpflichten. Dass dies keine Begeisterung hervorrief ist leicht vorstellbar.
Der Amtmann war Friedrich VI. von Rannenberg. Nun wird aus der über vier Jahre währenden Aufgabe,  für die belasteten Märker "der Rannenberger" zum Bauherrn der Burg Alzenau, zumal der eigentliche Bauherr - der Erzbischof (oder die Erzbischöfe) - wohl kaum sichtbar wurde.

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Dreifußstieltopf (ungefähr 1200 - 1800)

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Samariterkrug (1620 Herstellung Grenzau) von Burg Alzenau

1396 bis 1398 beunruhigt Conrad Schelris die Stadt Frankfurt mit seiner Fehde.
1396 wird außerdem vom geistlichen Gericht, im Streit der Abtei Seligenstadt mit den Gebrüdern von Rannenberg um Zehntrechte zu deren Nachteil geurteilt.
In die Zeit der Erbauung des "Neuen Schlosses" fällt ein Wechsel auf dem Erzbischofsstuhl in Mainz, der ganz im Stil des ausgehenden Mittelalters zu sehen ist.
1396 am 19. Oktober war Erzbischof Konrad verstorben.
Zu dieser Zeit war Graf Johann von Nassau Canonicus von Mainz. Er schloss sogleich, am 23. Oktober, einen Vertrag mit den drei wittelsbachischen Pfalzgrafen mit dem Inhalt, dass "wenn er zu einem Bisthume oder anderer Herrschaft und Würdekeit kommen werde, er niemals in Krieg und Feindschaft mit den drei Herren treten wolle".
Die drei waren Vater, Sohn und Enkel. Der Sohn war der nachmalige König Rupprecht.
Am 8. November kam die Wahl. Zwischen zwei Kanditaten war zu wählen, Johann von Nassau und Joffrid von Leinigen. Beide hatten sich vor der Wahl gegenseitig versichert, die Wahl anzuerkennen und der Unterlegene wolle sich auch bei dem Papst um dessen Zustimmung für den Gewählten einsetzen. Emicho von Leiningen, der Bruder von Joffrid, hatte 50.000 Gulden geborgt und soll sie an die Wahlcapitulare gegeben haben, um sie für die Wahl seines Bruders zu gewinnen. Vermutlich hatte die Wahlhilfe gefruchtet, obwohl die Wahl eine bemerkenswerte Form hatte.
Die 27 Capitulare gaben auf "dem Weg des Compromisses" dem Decan Eberhard, dem Custos Johann, dem Scholastiker Johann, dem Sänger Cuno und dem Canonicus Dytmar von Walen die Vollmacht einen Erzbischof zu wählen. So hatte man die Zahl der Wähler von 27 auf 5 komprimiert und das Ergebnis war Joffrid von Leiningen!
Der Unterlegene Johann von Nassau dachte jedoch nicht daran das Ergebnis hinzunehmen. So machte er sich noch im Dezember auf den Weg nach Rom, um den Papst von einer Zustimmung abzuhalten. Zur gleichen Zeit waren jedoch auch Gesandte König Wenzels auf dem Weg nach Rom, um für die Zustimmung für den Gewählten zu werben.
Johann von Nassau verstand es in Rom sich bald Gehör zu verschaffen. Er ging sogleich den Weg der "Provision".( Hier ist anzumerken, daß er wohl nicht wußte, daß Papst Bonifaz IX. ein sehr einnehmendes Wesen hatte und schon kurz nach seinem Amtsantritt das Palliengeld oder die "ersten Früchte", wie man den "Provit" beim Verkauf eines Kirchenamtes auch bezeichnete, um das gut Dreifache angehoben hatte. Aus dem zuvor und auch später wieder üblichen Betrag von etwa 30.000 Gulden, hatte er 100.000 Gulden gemacht!)
1397 am 20. Januar  borgte sich Johann von Nassau bei Kaufleuten in Lucca eine große Summe Geld und bereits vier Tage später hatte sich Papst Bonifacius entschlossen "auf dem Wege schneller und glücklicher Provision das Erzbisthum mit einem Prälaten zu versehen, der seine Heerde mit gutem Beispiel unterrichte".
Allerdings machte nun Papst Bonifacius noch eine Rechnung auf. Da die beiden vorangegangenen Erzbischöfe in Mainz gewählt wurden, hatte sich keiner derselben veranlasst gesehen eine Provision nach Rom zu zahlen. Nun stellte der Papst die Nachforderung für Adolf von Nassau und Konrad von Weinsberg und die nun von Johann zu erbringende Summe betrug 300.000 Gulden (Das Jahreseinkommen eines deutschen Königs war damals etwa 13.000 Gulden). Der neue Erzbischof war jedoch so machtbesessen,  dass er auch diese Forderung akzeptierte, mit der Auflage, Rom nicht eher zu verlassen bis alles bezahlt sei. Er benötigte noch ein halbes Jahr, bis er die Summe aufgebracht hatte.
1397 am 1. April schließen Ulrich von Hanau, seine Frau Else und seine Brüder Reinhard und Johann von Hanau, mit der Stadt Gelnhausen einen Freundschaftsbund bis zur Rückzahlung der geliehenen 1.200 Gulden.
1397, im August kehrte Johann von Nassau in sein teuer erkauftes Bistum zurück.
1397 werden die drei Brüder von Rannenberg nochmals exkommuniziert, doch hatten solche Maßnahmen zu dieser Zeit nicht mehr die Kraft wie ein Jahrhundert vorher. Außerdem braucht nun der Erzbischof ihre Unterstützung vor Ort.
Der Anteil an bezahlter Arbeit an dem Bau des Schlosses Alzenau dürfte sich nachfolgend reduziert haben, zu Lasten der Fronarbeit!
Betreffend die Architektur wurde zeitgemäß gebaut. Für die im 14. Jh. entwickelte Zweihausburg bot sich der nach Westen abfallende Bergsporn an.
Das untere "Nebengebäude", das den Zugangsbereich zum oberen Wohnturm komplett sperrte, war in schlichter Form. Der Zugang zum herrschaftlichen Bereich war nur durch das, dem nördlichen Haupttor gegenüber befindliche Torhaus möglich. Sicherungselemente aus der Erbauungszeit sind noch: Die Befestigung und die Tasche für den Sicherungsbalken und die Führungssteine für das Fallgitter.
Dagegen  war der in erhöhter Lage befindliche Wohnturm, das „Amtshaus“ repräsentativ gestaltet mit Ecktürmchen, die als "Tourellen" aus dem französischen Raum in Mode gekommen waren. Ein Gewölbekeller mit einer Scheitelhöhe von 6,40 m war vom „Höfchen“ hinter dem Nebengebäude, von Westen zugänglich. Durch Umbauten ist der Keller nur noch durch den im 18. Jh. erweiterten Küchenbau zu betreten. Darüber befindet sich das Erdgeschoss, das wie die beiden Obergeschosse von Osten zugänglich ist. Dieses Geschoss diente offenbar als Lagerraum im weitesten Sinne. Vordergründig dürften Lebensmittelvorräte für die Küche des Amtshauses hier ihren Platz gehabt haben. Für die Küche war ein Anbau rechts vor dem jetzigen Zugang zum ersten Obergeschoss vorhanden. Der Ansatz für den in der Mauer aufgehenden Rauchabzug ist noch als viereckige, eingetiefte Fläche sichtbar.
Die Häuser für Bedienstete befanden sich südöstlich an der Ringmauer.
Die beiden Obergeschosse wurden äußerlich repräsentativ ausgeführt. Wobei sich zeigt, dass die Kreuzstockfenster in der Innenraumnutzung ihren praktischen Sinn hatten.
Die im nördlichen Teil des ersten Obergeschosses noch sichtbaren Kragsteine waren die Auflager für die Wohnraumdecken in 3 Meter Höhe. Wobei die Höhengleichheit mit den Fensterteilungen erkennen lässt, dass der darüber befindliche 1,50 Meter hohe Raum durch den oberen Teil der Fenster erhellt wurde.
In beiden Obergeschossen war der nördliche Bereich durch Einbauwände und geringere Raumhöhe für Wohnzwecke gestaltet.

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Wandschränke und Kragsteine zur Zwischendeckeauflage

Archäologische Funde zeigen, dass die Wohnbereiche bereits seit Beginn mit Kachelöfen beheizt wurden. Im zweiten Obergeschoß, das jetzt gern als Rittersaal bezeichnet wird, sind noch die Standorte für zwei Kachelöfen sichtbar. An der Westwand sind vor dem nordwestlichen Fenster, Mauereintiefungen unterschiedlicher Höhe. Dieselben zeigen, daß hier eine Raumteilung in Form einer Holzwand angesetzt war. Und außerdem, daß man für die nordwestliche Stube einen höheren Ofen vorgesehen hatte. In einer späteren Beschreibung wird die Aufteilung, mit zwei Stuben und einer Kammer, außer der Amtsstube erwähnt.

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Standorte von Kachelöfen im Schloß Alzenau, zu beiden Seiten einer ehemaligen Trennwand

 

 (Der Rittersaal entsprang der romantischen Fantasie  des ausgehenden 19. Jh. und wurde von Dr. Georg Hager, entsprechend formuliert als er am 24. Mai 1922, als Oberkonservator für Baudenkmäler, die zu Getreidespeichern umfunktionierten Geschosse im "oberen Schloss" besichtigte).
Hier erscheint eine Anmerkung angebracht, sowohl zu den Kachelöfen wie auch zur Keramikherstellung allgemein. Die Kachelöfen waren die Weiterentwicklung der ummauerten Feuerstelle mit kontrolliertem Rauchabzug, wie sie als Backöfen schon lange in Gebrauch waren. Allerdings lag hier die Funktion im Schwerpunkt auf der Wärmeabgabe nach aussen.
Im Erkennen, daß eine möglichst grosse Oberfläche die optimale Abgabe erbringt, baute man schon im frühen 14. Jh. in den Alpenländern Öfen, deren Oberfläche man mit eingemauerten Töpfen vergrösserte. Die Töpfe bezeichnete man, in Ableitung vom lateinischen "cacabus" für Becher und Schüsseln, als Kacheln. Und daraus kam die Bezeichnung Kachelofen.
Die im späten 14. Jh. verwendeten gotischen Nischenkachel wurden aus der Hälfte eines hochkant geteilten Topfes und einem separat geformten Bildblatt hergestellt. Dieses vorgesetzte Blatt, gleich einer gotischen Fensterumrahmung vergrößerte die Abstrahlfläche nochmals, gleich den Kühlrippen von luftgekühlten Motoren und brachte damit einen Wärmewirkungsgrad der bis in jüngste Vergangenheit nicht mehr erreicht wurde! Als Herstellungsorte der Kachelöfen von den drei heimischen Fundstellen: Märkerstrasse 27, Spessartstrasse 27 und Schloß Alzenau, ist Dieburg nachgewiesen.
Zur Gebrauchskeramik in den Arten bis 1700, ist anzunehmen, daß es überwiegend heimische Produkte sind, die ursprünglich als Hauswerk und später in handwerklicher Art herstellt wurde.
Die Schwarzware wurde durch (Luft-) reduzierten Brannt hergestellt. Die Herkunft graphitierter Stücke ist fraglich. Die oxidierend gebrannte Irdenware wurde, aufgrund der Tonvorkommen in allen größeren Siedlungen gefertigt. In Alzenau existiert noch jetzt ein liegender Flammofen, unter einem Haus in der Wingertstrasse. Dort brannte noch um 1920 der letzte Hafner seine Erzeugnisse. Die Bezeichnung Hafner, abgeleitet vom Hafen für Behältnis, kommt aus dem Oberdeutschen. Im Mitteldeutschen war die Bezeichnung Töpfer üblich, wie sie Luther durch seine Bibelübersetzung ins Schriftdeutsche einbrachte. Im Westdeutschen waren noch die Bezeichnungen Pottbäcker, Döppebäcker und Aulebäcker in Gebrauch. Hier kommt mit Aule wieder ein Bezug zum lateinischen "olla" für Gefäss.
Abschliessend ist noch festzustellen, daß die hier angesprochenen Arten alle mit Brenntemperaturen unter 1000 Grad hergestellt wurden. Darüberhinausgehende Temperaturen führen zu Versinterung und setzen andere Rohstoffe vorraus. Steinzeug und Porzellan.
Doch nun wieder zur Schlossbaustelle.
Für die Wasserversorgung hatte man eine Holzwasserleitung von einer Quelle im "Schlossbruch" in den unteren Burghof gelegt. Der Wasserverbrauch beschränkte sich auf den Bedarf für die Nahrungszubereitung und als Getränk für Mensch und Vieh. In geringen Mengen noch für Reinigungszwecke. Für den Transport vom Brunnen zu den Wohnräumen war ein Wasserträger zuständig. Mit Sicherheit ist jedoch im oberen Hof eine Zisterne, die später durch Schutt verfüllt wurde. Von dieser Zisterne aus, ist der Zugang zum "Hintertürchen" an der Ostseite der Ringmauer zu vermuten. Der vermauerte Ausschlupf ist noch erkennbar.
Vergleichbar, dem Fluchtweg vom Brunnen der Breuburg im Odenwald (der auch nicht mehr ins Freie führt. Die Breuburg war 1939 bis 1945 Kriegsgefangenenlager.)
Im Bereich des oberen Burghofes ist der Boden nach Fertigstellung etwa 3,5 Meter aufgeschüttet worden. Durch nachfolgende Zerstörungen und Verebnungen erfuhr dieser Bereich in der Zeit bis 1573 nochmals eine Erhöhung von 1 bis 1,30 Meter. Diese Höhen lassen sich im Bezug zu den Schweppbögen an der Ringmauer leicht ersehen. Die Bögen befinden sich fünf Meter über dem aufgehenden Fels.
Die beiden vermauerten Fensteröffnungen in der Mauer (oberhalb des Parkplatzes) waren beim Bau des oder der Randhäuser etwa 1 Meter über dem Fußboden. Als Eberhard von Kronberg 1573 mit der Ummauerung des oberen Hofes begann, war diese Randbebauung schon nicht mehr vorhanden. Er ließ das neue Tor zum oberen Hof mit seiner Schwelle höhengleich mit den alten Fenstern setzen.
In der nachfolgenden Zeit kam es zu weiteren Auflagerungen, sodass man gegenwärtig etwa 5 Meter Schuttüberdeckung im oberen Burghof annehmen kann.
Doch nun wieder zur Betrachtung des Wohnturms:Über die Raumaufteilung im ersten Obergeschoss, der Wohnung des Amtmannes, sind einige Angaben vorhanden.
So wird 1573 beim Einzug des neuen Amtmanns Eberhard von Kronberg festgestellt, dass um die Säule in der Stube ein Schrank gebaut war. In der hinteren Stube stand noch ein Bett und darüberhinaus waren nur umlaufende Bänke in der Amtsstube. Anstatt Tisch war zu dieser Zeit noch die Tafel üblich. Dieselbe bestand aus einer breiten Holzplatte die auf Böcke aufgelegt war und sobald sie nicht mehr gebraucht, "aufgehoben" (weggeräumt) wurde.
Die Amtsstube befand sich damals offenbar im gleichen Geschoss. In einem Reparaturantrag von 1639 wird noch betreffend den schlechten Zustand der Holzfußböden von einer Dienstbotenkammer berichtet. Dies lässt darauf schließen, dass dieses Geschoss in drei bis vier Wohnräume und die Amtsstube unterteilt war. Die Fläche von gut 110 Quadratmeter auf der Etage ließ dabei keine Enge aufkommen. Wobei in der Amtsstube bei 4,50 Meter Raumhöhe, in der kalten Jahreszeit der offenen Kamin gut geschürt werden musste.
Die offenen Kamine mit dem Bodenherd, hatten vordergründig symbolische Wirkung. Die Feuerstelle (Herd) war schon in alter Zeit der Mittelpunkt des Hauses. In fränkischer Zeit, auch in unsrer Markgenossenschaft, galt der Besitz des "eigenen Rauches" als Vorraussetzung für eine Eheschließung. Zur Übernahme einer Herrschaft gehörte auch das Entfachen des Feuers im Kamin des Verwaltungsgebäudes (1736 erzwangen die Soldaten von Hessen-Kassel die Herausgabe des Schlüssels und entfachten das Kaminfeuer im Rathaus von Alzenau).
Und nach der Verehelichungsfreiheit im 19. Jh. machten die Gemeindeoberen den Besitz eines eigenen Herdes zur Bedingung für eine Eheschließung.
Der ehemalige Rauchabzug der Kamine, in den Amtsstuben der Burg, ist in der südlichen Giebelwand noch erkennbar.
Das zur Wohnung gehörende "heimliche Gemach" (Toilette) befand sich vor dem nordöstlichen Fenster. Das Fehlen der "Fensterbank" unter dem Fenster deutet noch darauf hin, außerdem die Nähe zur Fäkalienaustrittsöffnung in der Außenmauer. Zur Entsorgung diente ein Schacht, der in gedeckter Form durch den Zwinger zur Außenmauer führte. Die Austrittsöffnung ist jetzt vermauert, doch noch gut sichtbar.
Das zweite Obergeschoss, war dem Schlossherrn reserviert. Hier gibt es aufgrund eines Mietvertrages von 1709 einen genauen Einblick in die Raumaufteilung.
Der südliche Teil mit den dekorativen offenen Kaminen diente auch hier der Repräsentation. Hier war die Amtsstube, deren Zugang vom Hof in einem hölzernen Treppenturm, neben dem Kapellenerker in den Raum führte.
Die Deckenhöhe war durchgehend 3,50 Meter. Außer der Amtsstube gab es noch eine Kammer und zwei Stuben. Diese Räume blieben dem Hausherrn vorbehalten und wurden nicht vermietet. Der Zugang vom darunter befindlichen Geschoss über den „Wendelstein“ und der Zugang zur daneben befindlichen Toilette war vermutlich als eine Art Flur von der Amtsstube abgetrennt. Der "Wendelstein" war eine bauliche Neuerung. In älteren Burgen führten die Innentreppen fast immer in der Mauer gerade nach oben.
Eine Wendeltreppe bot dem Verteidiger bei Gefahr mehr Armfreiheit als dem Angreifer (wenn der nicht Linkshänder war). Außerdem konnte keine Fernwaffe eingesetzt werden.
In normalen Zeiten hatte der Burgherr auch im zweiten Obergeschoss alles, was er für sein Wohlbefinden brauchte. Bemerkenswert ist, dass auch hier in direkter Nähe neben dem Zugang gleich das "stille Gemach" zu finden ist.
Vermutlich ist es Zufall, doch könnte man auch vermuten, dass manche nach der Ankunft zuerst mal auf die Toilette mussten, bevor sie sich dann erleichtert den normalen Geschäften zuwenden konnten. Hier ist in dem kleinen Räumchen außer der Eisenstange, dem „Donnerbalken“, die den Holzsitz stabilisierte, auch noch die Nische in der Wand sichtbar, in der sich das Büschel Heu befand, das im Mittelalter als Toilettenpapier diente. Der zum Höfchen ausragende Toilettenerker beginnt baulich unterhalb der Fenster, im ersten Obergeschoss. Von da ab nach unten war alles dem freien Fall und dem Einfluss der Winde überlassen. Darunter befand sich meist ein Misthaufen, der alles aufnahm. Abweichend zu der Ableitung in die Zwinger oder auf den Burgberg.
Die Entsorgung oblag dann der Natur, wenn nicht gar durch Hühner und Schweine, die Zugang zum Misthaufen hatten. Hier ist zu bemerken, dass zum Schloss eine relativ große Landwirtschaft gehörte. Sowohl im unteren Burghof wie auch im Erdgeschoss des „Nebengebäudes“ muss man sich Stallungen vorstellen, die der Haltung von Großvieh dienten. Für Reittiere kamen noch Stallungen im oberen Hof hinzu.
Federvieh gehörte als Lieferant für Eier und Fleisch dazu. Auch mehrere Fischweiher und die Fischereirechte in der Kahl dienten der Nahrungsbeschaffung.
Um 1500 schrieb noch Ullrich von Hutten seinen berühmten Brief über die Zustände in Burg Steckelberg, wo er den allgegenwärtigen Gestank beklagt, der aufgrund der räumlichen Enge unvermeidlich war.
Als selbstverständlich waren auch ein Backofen zu sehen. Die Mühle befand sich jedoch in Sichtweite unterhalb, an der Kahl. Ein letzter Rest ist jetzt der Backofen „am Burgsteg“. 
Nach diesem Einblick in die Versorgung ist zur Entsorgung noch anzumerken, dass für die „Bediensteten im Außenbereich“ auch gesorgt war. So sind weitere Toilettenbaureste noch am gelb verputzten Nebengebäude über dem Burgberg, am Torhaus von Süden (Parkplatz) und an der später eingefügten Mauer zwischen dem Wohnturm und der Schildmauer über dem nördlichen Zwingerbereich und im gleichen Bereich noch mal an der Außenmauer. Diese Toilette diente, wie auch die am Torhaus, den jeweils auf dem Wehrgang befindlichen Wächtern. Eine Ausnahme bildet der Gußerker, in der südlichen Mauer des oberen Hofes über dem großen Tor.

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Toilette mit "Donnerbalken"

Nun wieder ein Blick auf spätere Veränderungen (1573 bis 1576).
Das nordöstliche Türmchen wurde vermutlich im Hinblick auf die negative Erfahrung mit den Feuerwaffen 1405 nicht mehr rekonstruiert, sondern durch einen breiteren Verteidigungsturm ersetzt. Dieser bot von seiner Größe den Platz für ein kleines Feuergeschütz zur Angriffseite. Ob darauf je eins zur Aufstellung kam ist fraglich. Eine Besonderheit dieses als Schale, vom Berg aufgeführten Turmes ist noch der Innenraum. Im zweiten Obergeschoss befand sich in dem kleinen Raum, im Boden, ein Feuerrost. So hatte man hier einen Bodenherd mit Unterluft und Aschefall nach unten. Ob dieser Bodenherd wirklich genutzt wurde ist fraglich, denn der Rost bot eine Fluchtmöglichkeit in den darunter befindlichen "gefangenen Raum".
Dies waren Verstecke, in denen man sich bei Gefahr verbergen konnte, um später wohlbehalten, wenn auch etwas verschmutzt, unten durch einen kleinen Ausschlupf ins Freie zu gelangen. Der Ausschlupf war meist durch etwas Buschwerk verdeckt.
Das Verstecken geschah durch Anheben des Ascherostes und langsames Abseilen, nachdem der Rost wieder aufgelegt war. Anzumerken ist noch, dass wahrscheinlich eine Anbindung an den Fäkalienschacht bestand, der als Fluchtweg genutzt werden konnte.
In welcher Form von dem Schalenturm zu diesem Ausschlupf eine Verbindung bestand, ist nicht erkennbar, da der Bereich mit Schutt überdeckt ist. Diese Art von Notausgängen findet in späteren Zeiten noch mehr Verbreitung.
Nun wieder zur weiteren Betrachtung. Über die Wendeltreppe gelangt man ins Dachgeschoss, das ursprünglich mit einem Vollwalmdach überdeckt war. Im Innern waren zwei, wenn nicht gar drei Etagen als Speicher und so genannte Wehrplattform unterteilt. Letzteres bedeutete, dass man im Verteidigungsfall die Dachhaut öffnete und über die Mauerkante die Angreifer bombardierte. Bei der ursprünglichen Deckenhöhe im zweiten Obergeschoss (jetzt noch an den zwei mittigen Kragsteinen in der südlichen und der nördlichen Wand erkennbar), über der sich die Verteidiger bewegten, bot ihnen die aufgehende Mauer noch genügend Schutz, um sich dahinter gefahrlos bewegen zu können.  Die Dachkante wurde durch reizvolle Schweppbögen als Mauerabschluss betont. An den Längswänden sind nur noch die Kragsteine nach dem teilweisen Mauerabtrag verblieben. Auch zu diesen Dachgeschossen konnte man über den hofseitigen hölzernen Treppenturm gelangen.
Eine großzügige Ringmauer umschloss die Anlage, mit einem nach Westen vorgelagerten Burghof. Hier sind die in 5 Meter Höhe umlaufenden Schweppbögen keine Verzierung
Sie sollten ein Hochschieben von Leitern verhindern. Weitere Verteidigungselemente waren ein später angesetzter Turm zur nordöstlichen Angriffseite und weitere an den Zugängen von Norden und Westen. In den Torleibungen, im Torhaus und zum oberen Hof, sind noch Elemente der Torsicherungen sichtbar. Außerdem sind im Torhaus die Führungssteine für das Fallgitter erhalten.
Als bemerkenswert ist noch das "Nadelöhr", rechts neben dem großen Tor, im Torhaus zu erwähnen. Dieser kleine Durchgang war der normale Zugang zum oberen Schloß und war auch leicht zu verteidigen. Sprichwörtlich bekannt wurde diese Form von Personenzugängen durch den biblichen Ausspruch, daß "eher ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als daß ein Reicher in den Himmel komme."
Im gesamten Zwingerbereich ist der ehemalige Wehrgang, noch in Form der Verringerung der Mauerstärke erkennbar. Der Zugang und Zufahrt war das obere Tor.
Hier konnte man relativ bequem über den Burggraben in die Vorburg gelangen.
Der untere Zugang gewann erst mit der Verbindung, zu dem sich langsam entwickelnden Dorf Alzenau an Bedeutung. Ursprünglich ist hier eine kleine Türe als Nebenausgang zu vermuten. Erst mit den Umbaumaßnahmen unter Eberhard von Kronberg, wurde das Spitzbogentor angebracht. Hinzu kamen noch flankierende Wehrbauten zur Torsichrung. Ein direkter Zugang zu diesem Tor wurde erst nach 1900 geschaffen.
1398 sah sich König Wenzel genötigt Joffrid von Leiningen fallen zu lassen und Johann von Nassau als Erzbischof von Mainz anzuerkennen. Bereits ein Jahr später verlieh König Wenzel dem neuen Erzbischof wieder den Zoll von Höchst am Main (im Gegensatz zur früheren Verfügung und wieder zum Nachteil der Kaufleute).Die zum Teil sehr widersprüchlichen Handlungen von König Wenzel bedürfen einer besonderen Betrachtung.
1399 Mit dem Abschluss der Arbeiten am neuen Schloss wurde wohl Friedrich VI. von Rannenberg aus der misslichen Aufgabe entlassen, Leute die er gegen Bedrückung von außen schirmen sollte, zu Frondiensten anzuhalten.
Er wird im Jahr 1400 letztmalig urkundlich erwähnt.
1399 am 27. Juni. Graf Philipp von Nassau, Landvogt des Landfriedens am Rhein und die Sechs die mit ihm über den Landfrieden gesetzt sind, mahnen Frankfurt zum Zug gegen Tannenberg, wegen der Übergriffe des Ritters Hartmud den Jungen von Kronberg, bis zum 7. Juli mit Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen auf ihre Kosten 30 Reißige mit ihren Gleven sowie 53 ½ „wohl erzogener“ gewappneter Schützen mit Geschützen nach Oppenheim zu schicken.

Nun eine Zusammenfassung der letzten Jahre unter König Wenzel bis zur Wahl Ruprechts von der Pfalz  Wie bereits angesprochen stand König Wenzel mit all seinen persönlichen Problemen, u. a. dem immensen Schuldenberg, den sein Vater hinterlassen hatte, auch vor der Aufgabe mitzuhelfen das geistliche Schisma zu lösen. In Rom war Papst Gregor XI. verstorben. Nun wählte man in Rom erst Urban VI., den er unterstützte, und in Frankreich wählte man Benedict XIII. als "echtes" Oberhaupt der Christenheit.
1389 war Papst UrbanVI. verstorben und als Nachfolger wählte man Bonifatius IX.
Nur das Interesse beider Päpste, zur Sicherung der eigenen Macht, jede weltliche Herrschaft gutzuheißen, sofern sie den Papst (welchen?) stützt, macht verständlich, dass Wenzel noch immer regierte. Die Auswüchse
seiner krankhaften Wutanfälle waren bekannt.
Beispielhaft steht die Hinrichtung des Generalvikars, des EB von Kaldrau, Johann von Pomuk (Nepomuk) 1393 infolge der Konfrontation mit Sigmund Huler, dem Unterkämmerer des Königs. Selbst eine zeitweilige Entmachtung Wenzels durch den sog. böhmischen Herrenbund 1393, wurde auf Beschluss eines Reichstages in Nürnberg 1394 und nachfolgend nochmals in Frankfurt wieder rückgängig gemacht.
Bemerkenswert ist hierzu, dass Ruprecht II. von der Pfalz ( der spätere Gegenkönig) als Reichsvikar anerkannt wurde und sich bemühte Wenzel wieder an die Macht zu bringen.Diese Unterstützung verscherzte sich König Wenzel aber in der nachfolgenden Zeit mit seiner Italienpolitik zugunsten Johann Galeazzos aus dem Haus Visconti. Derselbe hatte von König Wenzel, gegen Zahlung von 200.000 Gulden, die erbliche Herzogswürde von Mailand erlangt (11. Mai 1395). Dem folgte noch am 13. Oktober 1396 das Privileg für die Reichsgrafschaft von Pavia, am 25. Januar 1397 die Ernennung zum Grafen von Angleria und abschließebd am 30. März die Erlaubnis die kaiserlichen Insignien, den schwarzen Adler im goldenen Feld, auf ewige Zeiten in seinem Wappen zu tragen.
(Diese Handlungen sind verständlich im Hinblick auf die bereits erwähnten Schulden, die ihm sein Vater Karl IV. hinterlassen hatte.)
1397 begann er einen folgenschweren Eingriff im unterfränkischen Raum. Dabei lag die Ursache wieder in der bereits erwähnten Rivalität zwischen den Städten und den Fürsten.
Gleichermaßen wie Frankfurt ständig durch die "Wetterauer Räuber" (Schelris von Wasserlos, die von Rückingen u, A.) bedroht war, hatten auch Nürnberg, Rotenburg, Windsheim und Weißenburg ihre Probleme.
1397 kam der König dem Wunsch der Städte nach und ließ zahlreiche adlige Schlösser im Grabfeld und Baunachgrund zerstören. Hinzu kam noch im gleichen Jahr das Aufbegehren von elf Städten, die sich mit Würzburg verbanden und gemeinsam den Schutz des Königs gegen die Bedrückung durch ihre geistlichen Herrschaften erbaten. König Wenzel kam auch diesmal dem Wunsch der Städte nach. Anstatt zwischen den Städten und Herrschaften zu vermitteln zu versuchen, kam er noch im Dezember 1397 nach Würzburg und nahm sieben fränkische Städte unter seinen Schutz (Würzburg, Karlstadt, Haßfurt, Geroldshofen, Neustadt, Mellerstadt= Mellrichstadt und Königshofen).
Mit diesem Akt hatte er die schlechteste Entscheidung getroffen. Der Bischof Gerlach von Würzburg sah sich in seiner Herrschaft eingeschränkt.
1398 am 21. Januar entschied König Wenzel, dass die Städte bei ihren Freiheiten bleiben, der Bischof aber wegen seiner Schulden ein gemeines Umgeld (Sondersteuer) ausschreiben solle. Zur Aufrechterhaltung des Friedens aber wolle er auf sechs Jahre einen Hauptmann einsetzen. Dies konnte der Fürstbischof von Würzburg nicht hinnehmen.
So kam es langsam zur Bildung einer starken Front gegen König Wenzel.
1399 am 2. Juni schloss Johann von Nassau in Marburg mit den Kurfürsten von Köln, Pfalz und Sachsen einen Bund. Sie hatten gelobt, in allen Sachen des Papsttums und der Kirche zusammenzuhalten und sich gegen jeden zu vereinigen, der Königtum oder Reichsvikariat ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen anstrebe (Marburger Bündnis).
1399 am 25. Juli verbündet sich der Würzburger Fürstbischof Gerlach von Schwarzburg mit dem Mainzer Erzbischof Johann von Nassau in einem förmlichen Vertrag.
1399 am 15. September fand in Mainz mit dem Beitritt des Erzbischofs von Trier eine Erweiterung des Bündnisses statt. Nachfolgend konnten noch gewonnen werden: Herzog Stefan von Baiern mit seinem Sohn Ludwig, die Markgrafen von Meißen, der Landgraf Hermann von Hessen und der Burggraf Friedrich von Nürnberg, Schwager des Kurfürsten von der Pfalz. Ein Problem war nun die förmliche Absetzung von König Wenzel. Begünstigend kam ein Angebot vom Markgrafen Jost von Mähren (Cousin von Wenzel) an Philipp von Nassau (Onkel des Erzbischofs), dass er 8000 Gulden zu zahlen bereit sei, wenn Wenzel abgesetzt und er als Nachfolger gewählt würde.

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Allianzwappentafel am Rathaus in Obernburg. Links das Wappenschild der Schelris von Wasserlos (um 1400)

Fortsetzung

Einleitung

bis zur Zeitenwende

bis 785 n. Chr.

bis 1000 n. Chr.

bis 1200 n. Chr.

bis 1300 n. Chr.

bis 1400 n. Chr.

bis 1450 n. Chr.

bis 1500 n. Chr.

bis 1550 n. Chr.

bis 1600 n. Chr.

bis 1650 n. Chr.

bis 1700 n. Chr.

bis 1750 n. Chr.

bis 1800 n. Chr.

bis 1850 n. Chr.

bis 1900 n. Chr.

bis 1945 n. Chr.

bis heute

Anhang

 

Mail an den Verfasser

aktualisiert: Jan 2009 (C) Werner B. Kempf