1300 Auch
in diesem Jahr fordert die Nordsee wieder Opfer. Einige Insel und die Hälfte
von Helgoland versinken in der Flut.
1300 am 20. Oktober ernennt Kg. Albrecht Ulrich I. von Hanau zum Landvogt über die Wetterau.
1300 Nach dem politischen Niedergang der Familie von
Trimberg, kann das Haus Hanau wesentliche Teile des ehemaligen
Herrschaftsbereichs erwerben.
Ulrich I. von Hanau bildet das Amt Schwarzenfels.
1300 ist Heinrich II. von
Rannenberg Archidiakon in Würzburg. Möglicherweise geht von ihm die Linie
aus, die einmal als "Würzburger Bürger" durch den Erwerb einer
Grablege im Kloster Bronnbach und auch als Burgmannen auf der Homburg bei
Wertheim erwähnt sind.
1301 am 16. November beendet Conrad Schick von Albstadt als
Canoniker im Stift in Aschaffenburg sein Erdendasein.
1301reagiert Kg. Albrecht auf das Bündnis von Rense und
beginnt die Rheinischen Kurfürsten zu unterwerfen. Eine Randerscheinung ist die
Einnahme der Burg in Steinheim, durch den Landvogt Ulrich von Hanau. Die Burg war im Besitz von Siegfried von
Eppstein,. dem Neffen des Erzbischofs Gerhard II. von Mainz.
Siegfried von Eppstein muß sich dem König unterwerfen und bleibt im Besitz
seiner Lehen.
Seligenstädter Siegel des Konvents und Stadtsiegel von 1301 mit Kg. Albrecht I.
1301 wird die Abtei Seligenstadt von Kg. Albrecht wieder als Reichsgut eingezogen.
Zu dieser Zeit formuliert Hugo von Trimberg noch einmal die
gottgewollte Dreiheit, als ihn einige Bauern fragen: „Wie geht das zu, dass wir
uns plagen müssen und du ein müheloses Dasein führst?“ Seine Antwort lautet:
„Ihr seid die Nachkommen Chams, den Noa, sein Vater verfluchte
und zum Knecht bestimmte. Und deshalb müsst ihr Knechte sein“! Gegen diese
biblischen Vorgaben konnten die Bauern damals noch nicht protestieren.
Als Transportmittel kann für diese Zeit
schon der, durch einen "Drehschemel" lenkbare vierrädrige Wagen auch
bei uns angenommen werden. Dadurch wurde jedoch der zweirädrige Karren nicht
verdrängt. Außerdem wurden sog. "Schleifen" gebräuchlich, die ähnlich
funktionierten wie ein Schlitten und zum Transport von Geräten oder Holz über
unbefestigten Wegen verwendet wurden. ("Pflugschleifen" waren
vereinzelt noch um 1950 in Alzenau bekannt.)
1302 fordert Papst Bonifaz VIII.
(wieder einmal) die
Oberhoheit der Kirche über alle weltliche Macht. Daraufhin lässt ihn der
französische König Philipp IV. der
Ketzerei anklagen. Als der Papst nachfolgend den König mit dem Kirchenbann
belegte, kommt es zur kriegerischen
Auseinandersetzung zwischen Papst Bonifazius VIII. und Kg.
Philpp IV. von Frankreich. Während seiner Gefangennahme verliert
Bonifazius VIII. sein Leben.
1303 (- 1304) Papst Benedikt XI. hebt den Kirchenbann gegen den König wieder
auf.
Zu dieser Zeit ist eine Jutta Häsin Conventuale im Kloster Altenmünster.
Sie hatte bei ihrem Eintritt dem Kloster eine Hube im Prischoß übereignet.
1304 kommt es in Aschaffenburg zum Aufbegehren der Bürger gegen das
Stift, da alle Häuser und Besitzungen des Stiftes steuerfrei waren, doch die
Bewohner nutzten die Vorteile der städtischen Einrichtungen. Vereinzelt kam es
zu Übergriffen, wobei auch Häuser der Stiftsherren gestürmt und geplündert
wurden. Der Streit wurde noch im gleichen Jahr durch ein Schiedsgericht
beigelegt.
1305 wird Friedrich
IV. von Rannenberg urkundlich erwähnt, als er mit seinem Bruder Johann I. von Rannenberg von einer Hube
im Prischoß das Besthaupt genommen hatte, obwohl diese Hube schon als Schenkung
an das Kloster Altenmünster gelangt war. Das Prischoß wurde während der Neuordnung des Reiches, gemäß seiner
Fläche von 150 ha, für zwei Dekanien (Dörfer mit je 10 Huben/Hufen von der Größe von 30 Morgen = ca. 7 ha Grundbesitz) ausgewiesen. Die Siedlungen wurden als Unterprischoß
zwischen Kahl und Welzheim und Oberprischoß nordwestlich von Wasserlos,
westlich von Wilmundsheim angelegt.
Einzelne Gehöfte waren auch rechts der Kahl. Im Oberprischoß der Meerhof. Von
einem weiteren Gehöft rechts der Kahl, bestand noch ein Gewölbekeller unter dem
ehemaligen Weg bis zum Beginn des Kiesabbaus um 1960. Fundamente von Bauten
im Oberprischoß, links der Kahl, wurden von H. Franz Neumann, auf dem
Ackerland zwischen dem Heideweg und der Wellpappe Alzenau lokalisiert. Die
östliche Gemarkungsgrenze war der Bachlauf unter dem Mühlweg (derselbe wurde um
1960 in den Rückersbach, in der Neuwiese abgeleitet).
1305
(- 1314)Papst Clemens
V., der ehemalige
Erzbischof von Bordeaux geht
soweit, sich mit dem französischen König Philipp IV. zu verständigen und
verlegt seine Residenz nach Avignon in Frankreich.
1305 beendet E.B. Gerhard II. von Eppstein sein Erdendasein.
1306 (- 1320) wird Peter von Aspelt zum neuen Erzbischof in Mainz
gewählt.
1306
beginnt mit einem extrem
strengen Winter. Als am 1. Februar infolge des Tauwetters die Flüsse
riesige Eismassen tragen kommt es in Frankfurt zur Katastrophe als eine Brücke
zerstört wird und 500 darauf befindliche Schaulustige in der Flut zu
Tode kommen. (Kehrer/Nees)
1307 verstarb Johann I. von Rannenberg. Seine
Gattin Kunigunde übernahm
stellvertretend das Landesherrenamt
(die Regierung der alten Markgenossenschaft). Ihr Sohn Friedrich V. von Rannenberg war noch unmündig. Ihre Tochter Adelheid
von Rannenberg verehelichte sich mit Wifrid (Wilfried) von
Bleichenbach. In Kenntnis der Nachteile eines "gekorenen"
(gewählten) Landesherren, der sich mit seiner Amtsführung immer der Kontrolle
seiner Mitmärker bewusst sein musste, entwickelte Kunigunde den Plan
eine absolute Landesherrschaft zu erlangen.
Als Möglichkeit bot sich die Besonderheit der Freien Gerichte Wilmundsheim und
Somborn. Diese beiden Gerichte waren Reichslehen. Und vor dem politischen
Umfeld, der Entmachtung der Rheinischen Bischöfe durch Albrecht von
Österreich, dem sie die Königswürde nach dem Tod seines Vaters Rudolf
verweigert hatten, spann nun Kunigunde ihre diplomatischen Fäden.
1308, am 6. April klagt das Stift St. Peter in Mainz vor dem
geistlichen Gericht, gegen die Witwe Johanns von Rannenberg (Kunigunde)
wegen Übergriffe in Großkrotzenburg.
1308
wird Kg. Albrecht von Österreich in der Nähe von Habsburg von seinem Neffen ermordet.
Der nachfolgende König war Heinrich Graf von Luxemburg. Er war der
Bruder des Erzbischofs von Trier. Seine Wahl hatte direkten Einfluss auf unsere
Heimat.
1308 am 27. November musste sich der neue König für seine Wahl in Frankfurt
die Zustimmung vom Mainzer Erzbischof Peter
von Aspelt erkaufen, indem er die Abtei Seligenstadt mit allem Gut für
ewige Zeiten an das Erzbistum Mainz überschrieb!
Seligenstadt ( um 1600)
Seligenstadt war nun
für immer bei Mainz. Damit hatte Mainz auch Einfluss in unserer Heimat
gewonnen, der neben dem Wildbann in der Bulau, rechts der Kahl, nun auch in die
Markgenossenschaft, links der Kahl, und über Michelbach reichte.
Doch ließen diese politischen Querelen kleinen Territorialherren viele
Möglichkeiten ihre eigenen Süppchen zu kochen.
So vereinbarte Kunigunde von Rannenberg
mit Ullrich II. von Hanau und Siegfried von Eppstein, damals auf
Schloss Steinheim residierend, die Dreiteilung
der Gerichte zur Hart (dies betraf den Vorsitz in den Forstgerichten), zu
Wilmundsheim und zu Somborn. Hinzu kamen Rechte an den Burgbergen zu Kälberau und Rannenberg, in Ganerbenart.
1309 am 22. August wurden
die Vereinbarungen vertraglich formuliert und besiegelt.
Dadurch hatten die Freien Gerichte Wilmundsheim und Somborn nun zwei geborene Herren und einen gekorenen (gewählten).
Vermutlich trug sich schon Kunigunde mit dem Ziel die Burg Rannenberg
als Schloss mit den beiden Partnern wieder instandzusetzen.
Eine Passage in dem Vertrag berechtigte
die Partner für den Fall einer Reise (Kriegszug) eine Sondersteuer
einzutreiben. Dies widersprach der Amtsführung eines gekorenen Amtmannes.
Derselbe wurde als Schutzvogt gewählt und war nicht berechtigt Kriege zu
führen. Doch blieb die Märkerschaft über
diesen Vertrag in Unkenntnis. Kunigunde hatte ihr Süppchen gekocht,
das den Märkern noch übel bekommen sollte.
Die Verwaltung in der Markgenossenschaft vollzog sich nach hergebrachtem
Ritual.
Der Amtmannn, nun Kunigunde, hatte den Vorsitz bei Gerichtstagen.
(Hier ist anzumerken, daß in den freien Gerichten Somborn und Wilmundsheim
sowohl die hohe wie auch niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt wurde.) Das Zeremoniell war der aus karolingischer
Zeit entwickelten Form entsprechend. Der Richter ( Landesherr = Schutzvogt )
saß meist mit dem Rücken an den Stamm der Gerichtslinde gelehnt, etwas erhöht
und hatte den Richterstab als Symbol seiner Macht. Die Schöffen sassen etwas
tiefer. Rechts vor den Richter stellte sich der Kläger und zur Linken mußte der
Beklagte stehen. Im Halbkreis umstanden die Märker und intressierte Zuschauer
das Gericht. Unter diesem "Umstand" wurde öffentlich verhandelt und
gerichtet. Bei Leibesstrafen wurde die Urteile an den, seit karolingischer Zeit
bestehenden Richtstätten vollstreckt. In der Cent Wilmundsheim am Wegekreuz
zwischen Wilmundsheim-Welzheim und Hörstein-Kahl und in der Cent Somborn am
Altwegekreuz Birkenhainer Weg und
Königsweg, bei Hof Trages. ( Die Strafen waren sehr hart, da man in vielen
Vergehen ein Wirken des Teufels sah, den man bekämpfen mußte)
Außer den Gerichtstagen wurden Besitzveränderungen in seiner (ihrer)
Anwesenheit vereinbart und von ihm (ihr) gesiegelt. Jede Amtshandlung wurde
vergütet.
Beispielhaft kann auf eine Niederschrift
der (1425 von Mainz mit dem Amt Steinheim erworbenen) Rödermark
verwiesen werden. Dort erhielt der Vogt:
1. beim Märkergericht für jeden Tag 2
fl (=Gulden)
2. auf Bartholomaei von jeder der
Markortschaften 1/2 fl
3. bei den Quartalsregistrierungen zahlt jede Markortschaft 4 fl
4. für Baubesichtigungen gibt jeder Märker 4 Kreuzer
5. falls (Buch-) Eckern in der Mark vorhanden, wird für die
6. jeder Märker der Flachs bricht, gibt eine Handvoll Flachs
7. für Stammanweisung (Hausbau) sind 30 Kreuzer zu entrichten
8. bei Steinsetzungen sind je Tag Anwesenheit 2 fl zu zahlen
(Quelle, Imgram: Die
Markgenossenschaften am Untermain)
Diese Auflistung lässt erkennen, dass
dieses Amt einträglich war.
Außerdem zeigt sie, daß sich schon Handwerke verselbstständigt haben, die
zuvor als Hauswerke ausgeübt wurden. Zimmerleute zum errichten eines Baus.
Die Spuren der älteste Schmiede in Wilmundsheim wurde beim Abbruch des Klosterhofes an der Wasserloser Strasse sichtbar.
Eine weitere Einnahme des Schutzvogtes war der "Schirmhafer". Diese Abgabe war der Lohn für das
(Ab-) Schirmen der Markgenossen gegen Bedrohung von außen.
Darüberhinaus hatte der Schutzvogt den Wildbann und Fischereirechte.
Die weiteren Einkünfte aus Afterlehen von den Grafen von Rieneck und dem
Reichslehen Wilmundsheim/Somborn standen dem Amtmann zu, doch standen die
Einnahmen wohl nicht mehr im Verhältnis zum Lebensstandart.
Letzteres mag auch Anlass gewesen sein, dass sich der Schwager von Kunigunde
einen Zuerwerb mit seiner (Holz-)Köhlerei schaffen wollte, was zu seiner
Absetzung geführt hatte.
1309 kommt im Zusammenhang mit der Teilung des Freien Gerichtes, Unterprischoß an das Haus Eppstein. Kunigunde von
Rannenberg hatte die Teilung der Freien Gerichte Wilmundsheim und Somborn
ohne Wissen der Märker vorgenommen.
Nachfolgend teilte sich die Landesherrschaft auf das Haus Rannenberg,
die in Steinheim residierenden von Eppstein und die Herrschaft von
Hanau.
Im gleichen Jahr ist ein Johann von Riedern als Eigentümer eines Hofes in
(Unter-) Prischoß bezeugt. Das Stift Aschaffenburg erwirbt im gleichen Jahr die
Einkünfte von dem Hof.
Doch nun wieder in die große
Geschichte.
1309
holt Papst ClemenzV. die
ganze Kurie von Rom nach Avignon und beginnt damit die sog.
"Babylonische Gefangenschaft der Kirche".
1309 am Dreikönigstag wurde
Heinrich VII. in Aachen gekrönt.
(Hier ist einzuflechten, daß der älteste Sohn von Kaiser Friedrich II.
auch als Heinrich VII. geführt wurde. Doch die spätere Aberkennung der
Königswürde machte diese Zusatztitulatur wieder frei. Vergleiche auch EB Konrad
I. von Mainz oder Papst Johannes XXIII.)
Der neue König hatte das Ziel vor Augen, als großer Friedensbringer für
Italien, dort zu erscheinen und in Rom die Kaiserkrone vom Papst zu empfangen.
Diese Bestrebung wurde allen anderen Aufgaben vorangestellt.
Doch diese Romreise zeigt mit ihren dramatischen Folgen die Probleme des
Reisens im Mittelalter, wie sie im Bezug zur Kälberauer Herberge bereits
angedeutet wurden, jedoch mit der Härte italienischer Machtkämpfe.
Nach langwierigen diplomatischen Vorbereitungen war als Krönungstermin mit Papst Clemenz V. der 2. Februar 1312
vereinbart worden.
Unstimmigkeiten bei der böhmischen Regierung unter Heinrich von Kärnten,
veranlassen einflußreiche Kreise von Adel, Klerus und Bürgertum dort nach einem
Gegenkönig zu suchen.
Ihre Wahl fällt auf den 15jährigen Johann von Luxemburg. Eine
Delegation von zwölf Personen kam zu Kg. Heinrich VII. zu
diesbezüglichen Verhandlungen.
Im August belehnte Heinrich VII. seinen Sohn mit dem Königreich Böhmen.
Kurze Zeit später vermählt der zuständige mainzer Erzbischof Peter von
Aspelt, den jungen König mit der vier Jahre älteren Elisabeth von Böhmen,
einer Tochter des 1306 ermordeten Königs Wenzel II. und
Schwägerin des entmachteten Heinrich von Kärnten.
1310 war nasskalt und führte zur Missernte, ganz
besonders beim Wein.
1310 genehmigen die
Reichslehensherren von Breuberg, von
Brauneck und von Isenburg, daß
ihr Vasall Conrad d. J. von Albstadt seiner
Ehefrau Gertrud 70 Mark Silber auf
seine Reichslehensgüter in der Terminei Somborn und Western gelegen
überschrieb.
1310 Der 9. Oktober wurde entsprechend damaliger Reisegeschwindigkeiten als Reisebeginn festgelegt. Sammelplatz war
Bern, wo der König am 29. September eintraf.
Zur Begleitung waren die Erzbischöfe, Bischöfe sowie alle Äbte der
Reichsabteien verpflichtet, außerdem die Herzöge, Mark-, Pfalz- und Landgrafen.
Ein Bruder Heinrichs, der Erzbischof Balduin von Trier blieb
zuhause, schickte aber mehrere Wagen mit Gold und Silber. Die militärische
Stärke wurde durch 2040 Panzerreiter
demonstriert, wovon 73% im Dienst
der geistlichen und nur 27% im
Gefolge der weltlichen Fürsten waren
Vor Reisebeginn hatte Kg. Heinrich
den Erzbischof Peter von Mainz
(1306-1320) zum Reichsverweser bestellt.
In relativ normalem Gelände wurden an einem Tag 22 bis 58 km zurückgelegt. Der
Alpenübergang ermöglichte nur eine Durchschnittsleistung von 16 km je
Tag. Steigungen reduzierten die Tagesleistung auf 6 km und abfallendes
Gelände ermöglichte 23 km am Tag. Hierbei ist zu bemerken, dass in
vielen Fällen alle Reiter aus Sicherheitsgründen zu Fuß gingen und ihre Pferde
am Zaum führten. Längere Erholungspausen waren nachfolgend notwendig. Die Reise
durch Oberitalien war ein Wechsel zwischen feierlichen Empfängen bei
reichstreuen Städten oder manchmal monatelangen und verlustreichen Belagerungen.
Bei Brescia kommt auch Waltram, ein Bruder des Königs,
durch einen Pfeilschuss in den Hals zu Tode. Nach Aufgabe und Unterwerfung der
Bürger, die dem König mit einem Strick um den Hals zu Fuß entgegen gehen und um
Gnade flehen, kann er die Stadt in Besitz nehmen und die Reise fortsetzen.
Einige mittelalterliche Keramikfunde aus Wilmundsheim
Topfbodenscherben, rauhe Oberfläche (Anwesen Kempf,
Märkerstr. 27)
Schüssel unglasiert (Anwesen Kempf, Märkerstr. 27)
H. Kempf beim Reinigen und Zusammenfügen der Fundstücke
In Mailand wird Heinrich mit der
eisernen Krone zum König der Langobarden gekrönt.
In Verona lässt er seinen Bruder Waltram beisetzen. Der weitere
Verlauf des Jahres ist durch mehr oder weniger angenehme Besuche und
Aufenthalte in den Städten Cremona, Piacenza, Pavia und andere gekennzeichnet.
In Genua muss er am 11. Dezember den Tod seiner Gattin erleben. Er ist gezwungen sie in Genua
bestatten zu lassen
Da der Landweg nach Rom von gegnerischen Truppen gesperrt ist, sieht sich Kg. Heinrich genötigt, die restliche
Strecke zur See zu überwinden. Als er am 16.
Februar 1312, mit 800 Rittern in
30 Schiffen in Genua aufbricht, ist der geplante Termin für die
Kaiserkrönung schon vorüber.
Ein festlicher Empfang und eine nachfolgende Erholungspause bis zum 23. April geben allen wieder die Kraft,
um den Weg nach Rom freizukämpfen. Dort
werden die Ankommenden von der kaiserlichen Partei gebührend begrüßt.
Leider gelingt es Kg. Heinrich nicht
die gegnerischen Parteien in Rom zu versöhnen. Stattdessen kommt es erneut zu
verlustreichen Kämpfen.
Die Kaiserkrönung wird zu einem Provisorium.
Da die Peterskirche nicht freigekämpft werden kann, wird die Krönung am Fest
St. Peter und Paul in der
Lateranbasilika vorgenommen. Dort vollziehen
drei Kardinäle gemäß einem von Papst
Clemenz V. vorgegebenen Formular die
Zeremonie.
Der Papst war in Avignon verblieben!
In unserer näheren Heimat hatte man andere Sorgen.
Einige Beispiele aus dem Umfeld der
Abtei Seligenstadt können die Situation der einfachen Bevölkerung widergeben, wie sie Koch in seiner Beschreibung
sichtbar werden lässt: Die Nutzung der Güter ( meist eine Hufe mit 30 Morgen
) geschah teilweise eigenwirtschaftlich oder die Abtei übertrug die
Bewirtschaftung an Zinsbauern oder Vasallen. Eigenbetriebe (curia) wurden
überwiegend von Hörigen (Leibeigenen) der Abtei bewirtschaftet, zu deren
Unterstützung bei Bedarf noch Tagelöhner oder Frondienstleistende beitragen
mussten.
Die Verleihung von Gütern (mansen) an Zinsbauern war die erträglichste Form.
Die Verleihung erfolgte zu vollkommen unterschiedlichen Bedingungen. Es sind
Leihebriefe vorhanden, in denen neben grundsätzlichen Vorgaben über
Instandhaltung und Besserung von Bau und Boden ein Jahreszins festgelegt war.
Hier kann beispielhaft eine Festlegung im Pachtvertrag von Reinhard Osing von
Hörstein angeführt werden. Abt Lumpho fordert, dass auf einem Hof in
Bruchhausen, den Osing in Pacht hat, jährlich sechs Morgen Acker zu
düngen und misten seien. Ein anderer
Vertrag legt fest, dass alles, was auf dem Hof gewachsen ist, wieder dem Hof
als Dung oder Mist zuzuführen ist. Indirekter Druck zur Bodenverbesserung
bestand für die Pächter auch in der Bestimmung, dass nur gutes Korn anzuliefern
sei.
Zur Bewirtschaftungsform ergibt sich im Verhältnis mit der Abtei die
"Dreifelderwirtschaft". Sie wird später offiziell vorgegeben.
Die Zinsformen waren unterschiedlich. Manche Leiheverträge verlangten auch
Hühnerzins und Besthaupt beim Todesfall des Leihenehmers. Die Pacht konnte in
Erbpacht, in Lebenspacht (Vitalleihe) oder Zeitpacht (Temporalleihe)
vereinbahrt werden.
Der Leihegeber war der Abt mit Zustimmung des Konvents.
Überwiegend war die Erbpacht, wobei als Erbe nur ein legitimes Kind Anspruch
hatte. Beim Erlöschen einer Pächterfamilie kam es zum Heimfall an das Kloster.
Allerdings war auch mit Zustimmung der Abtei der Verkauf eines Erbpachtgutes
möglich.
Verboten war die Afterleihe (Weiterverpachten) oder die Teilung der Güter.
Zeitpachtverträge bewegten sich im Rahmen von sieben bis zwanzig Jahre Dauer.
Bei Zeitpacht besteht der Zins nur in Fruchtabgaben, die in Malter Korn (Roggen),
Weizen oder Hafer festgeschrieben sind. Malter oder Achtel (von Oktuale) waren
Raummaße und können in Gewicht umgerechnet werden.
So ergeben ein Malter Seligenstädter Maß
in Korn 89,6 kg (= 128 Liter),
Weizen 96 kg und Hafer 58,88 kg.
Gemessen wurde in Simmer, Sechter und Gescheid.
1 Malter = 4 Simmer = 32 Sechter = 64 Gescheid.
Der Inhalt eines Seligenstädter Simmers waren 32 Liter.
Für Pächter anderer Regionen waren die dort üblichen Messwerte zugelassen.
Der Frankfurter Simmer fasste nur 28,682 Liter.
Aschaffenburg hatte für Getreide unterschiedliche Maße.
Kornmaß waren 139,52 Liter (Seligenstadt 128 Liter)
Hafermaß waren 174,38 Liter (Seligenstadt 128 Liter)
Ein Hof erbrachte dem Kloster im Jahr zwischen 10 bis 15 Malter Korn und noch
einige Malter Weizen oder Hafer, je nach Bonität.
Verbreitet war beim Körnerzehnt auch die Form, dass schon auf dem Feld beim
Binden des Getreides jede zehnte Garbe für das Kloster rausgestellt wurde.
Ergaben sich am Ende keine zehn Garben mehr von einer Kornart, so musste von
einer anderen Sorte Körnerfrucht aufgerundet werden.
Es gibt auch Verträge, die als Zins die Hälfte aller Früchte fordern. Die
Bedingungen bei Zeitverträgen waren härter, da man hierbei nicht das gleiche
Interesse am Zustand des Gutes voraussetzte wie bei der Erbpacht. Da bei
manchen Verträgen die Sicherheit des Zinsertrages fraglich war, verlangte die
Abtei Sicherheiten von dem Leihenehmer.
1311, im Februar wurde Johann von Luxemburg in Prag zum König
von Böhmen gekrönt.
1311
am 25. März verpflichten sich Hermann
Schelris und seine
Schwägerin Katharina, dass sie für
die Mühle in Wilmundsheim dem Zinsmeister der Abtei jährlich 4 Malter Roggen, 2 Enten und 4 Hühner, außerdem noch einen Malter (128 Liter) Käse liefern.
Sollte die Mühle die Erträgnisse nicht abwerfen, so verpflichten sich Ritter Hermann Schelris mit seiner Frau Lisa und Katharina Schelris
mit Zustimmung ihrer Söhne Sibold, Johann und Friedrich, die Gült
(Zins) von einem ihnen gehörenden Hof in Wilmundsheim zu entrichten. (Bei der
Mühle handelt es sich um die sogenannte Hasenmühle unterhalb der
Kaiser-Rupprecht-Brücke) Unter den
Zeugen wird ein Heinrich von
Wilmundsheim sichtbar. Vermutlich war er der Pächter des Hofes.
Dieser Vertrag lässt die
Überheblichkeit der Abtei gegenüber ihren Lehensnehmern erkennen, wenn man die
Klimabedingungen in die Betrachtung mit einbezieht.
1312 war ein Katastrophenjahr mit nachfolgender Teuerung. Aber
die Einkünfte der Abtei waren gesichert, mit Brief und Siegel!
Außer einer Mühle hatte das Kloster in Wilmundsheim noch Grundbesitz von 50 Morgen, ein Viertel und 36 Ruten.
Wenn man dies mit der Rute zu 12 Schuh umrechnet,
so ergeben sich daraus 95.104 qm. (Dieser Besitz von 9,5 ha entspricht der Flächeneinlage
der Pfarrei Alzenau bei der Flurbereinigung im ausgehenden 20. Jh.)
Zu erwähnen ist auch der Anbau von
Flachs und Hanf, wobei hier sogar die Nutzung als Ölpflanze und als
Faserpflanze für Leineweberei gegeben war.
1312
am 20. August bricht der nun zum
Kaiser gekrönte Heinrich wieder auf, nachdem er die geforderten Eide, sowohl der Geistlichkeit wie
auch allen anderen, Stadt, Pfalzgraf, Senat u. s. w. ihre Rechte beeidet und
alle damit verbundenen Feierlichkeiten bewältigt hatte, um auf der Rückreise die oberitalischen
Interessen des Reiches weitgehend zu ordnen. Doch bereits vor Florenz muss er
Ende Oktober, nach sechswöchiger
Belagerung aufgeben.
1312 ist auch schon das Frauenkloster Schmerlenbach in Wilmundsheim begütert.
Friedrich „der Müller“ gibt
dem Kloster jährlich 5 Schilling Pfennige
(= 60 Pfennig= 60,6 g Silber) von der Mühle,
gelegen „under dem berge Wilmudisheim“. Hierbei handelt es sich
vermutlich um die links der Kahl befindliche Mühle (zuletzt im Eigentum Reinhard
und Christ).
Außerdem erhält das Kloster von Otto zu dem Gygers Stein, 5 Malter Korn, 2 Schilling
Pfennige, 2 Sommer- und
Fastnachtshühner und eine Gans.
1312 erlauben sich Kunigunde von Rannenberg, mit ihrem
Schwiegersohn Wifrid von Bleichenbach (der sich von Rannenberg nennt) Eigenmächtigkeiten in Großkrotzenburg.
Kunigunde übt offenbar auch dort die Vogteigewalt ihres
verstorbenen Mannes aus. Die Übergriffe waren wohl wie bereits 1282, durch
Friedrich III. als Zwangseintreibung einer Sondersteuer gedacht.
1313, am 2. Januar werden
in Großkrotzenburg, Conrad der Schultheiß und weitere Zeugen wegen der räuberischen Übergriffe verhört.
1313, am 5. Januar werden Wifrid von Rannenberg und
Kunigunde wegen des Raubes zum
Verhör nach Großkrotzenburg geladen.
1313 wird Arnold von Horbach erwähnt. (Höfler)
1313 versuchte die Abtei
Seligenstadt, die Vögtin Kunigunde von Rannenberg um ihre
"Erbschaftssteuer" beim Tod einer Frau Zinke in Wasserlos zu
bringen.
Klosterangehörige hatten sich beim Ableben derselben in den Besitz des
Schlüssels gebracht und versuchten so das Anwesen gegenüber der Vögtin zu
versperren.
Kunigunde ließ, mit Unterstützung ihres Schwiegersohnes, von einigen
Knechten das Anwesen aufbrechen und bediente sich mit allem was des Mitnehmens
wert war.
Eine nachfolgende Anklage berührte
Kunigunde von Rannenberg nicht mehr
besonders.
1313, am 8. März wird Wifrid von Rannenberg (von
Bleichenbach) mit seiner
Schwiegermutter vor das geistliche Gericht nach Mainz geladen. Es geht um die
Urteilsverkündung wegen des "Raubes in Großkrotzenburg". Der
Übergriff wird nicht näher bezeichnet. Ob Kunigunde der Vorladung folgte
ist fraglich. Sie verstarb noch im gleichen Jahr.
1313 am 21. Januar gestattet Kaiser Heinrich VII. dem Bischof von
Chur die Gründung von Kloster Himmelau bei Gelnhausen. Er gibt dem Kloster die
Erlaubnis verlassene Grundstücke bei Gelnhausen in Besitz zu nehmen.
1313 im Frühjahr setzt der Kaiser seine Unternehmungen fort. Über Siena
zieht er nach Süden um Neapel zu unterwerfen, das sich auch dem Kaiser
widersetzt.
Doch während der Reise erkrankt er,
wahrscheinlich an Malaria. Er lässt sich nach Macareto bringen, in dessen Bädern er Linderung erhofft.
1313 am 24. August
stirbt der Kaiser.
1313 am 11. September verkaufen
Gottfried und Margaretha von Brauneck die Ronneburg mit
zugehörigen Dörfern und Gerechtigkeiten, an Erzbischof Peter von Mainz.
Friedrich V. von Rannenberg konnte sich noch einige Zeit ziemlich
eigenmächtig verhalten, denn nun kam es wieder zu einem Schisma bei der Wahl
von einem neuen König.
1314 (- 1347)
im Oktober wird Ludwig von Wittelsbach Herzog von Bayern, von einem Teil der
Kurfürsten zum neuen König gewählt.
Friedrich von Österreich (-1330)
wird vom anderen Teil der Kurfürsten gewählt (Sohn Kg. Albrechts).
Am 22. Oktober verkünden der
Erzbischof Peter von Mainz und König Johann von Böhmen, den Städten der
Wetterau, daß Ludwig von Wittelsbach der
neue König sei. Diese Verkündigung erfolgt von einem Hoftag bei Frankfurt.
1314 am 23. Dezember nimmt König Ludwig den Edlen Eberhard von Breuberg als Dienstmann des Reiches.
Für seine Dienste werden ihm für 400
Mark das Ungeld (ähnlich unsrer Getränkesteuer) von Gelnhausen verpfändet.
Neben der Familie von
Kälberau/Rannenberg trat nun das bereits erwähnte Adelsgeschlecht der Schelris
von Wasserlos verstärkt im vorderen Kahlgrund auf. Seit 1300 sind zwei Linien der Schelris von Wasserlos belegt, doch scheint eine Linie ohne
männliche Nachkommen, obwohl für Hermann
drei Frauen genannt werden? Von der
zweiten Linie ist Johann II. Schelris verehelicht mit einer Katharina.
Deren Nachkommen setzen den Stamm fort bis ins frühe 16. Jh.
Der älteste, Sybold, setzt die Linie im heutigen Alzenau fort. Er
übernahm wohl auch die Besitzungen im Wasserloser Umfeld. Erwähnenswert sind
,neben dem Burggut in Wasserlos, der Eigenhof in Wilmundsheim nahe der Furt (1311
verpachtet) und die Klostermühle, die sie zu Lehen hatten. Von seinen
Nachkommen ist neben einer Elsbeth
noch Johann III. als Vogt in
Prischoß erwähnt. Bemerkenswert ist die Gemeinsamkeit der Ämter im 13. Jh.,
Starkenburg (Heppemheim), Aschaffenburg und Wasserlos. Alle drei Orte sind noch
heute gute Weinlagen.
Nun ist wieder ein Blick auf die Familie von Kälberau/ Rannenberg angebracht.
1314 ist Friedrich V. von
Rannenberg mit einer von Buches vermählt. Sie war vermutlich eine Tochter von Hartmann IV. von Buches zu
Höchst an der Nidder. Aus dieser Verbindung sind vier Nachkommen
bezeugt. Johann II., Friedrich VI., Conrad II. und Petza von
Rannenberg (die Namensgebung erfolgte offenbar in Anlehnung an Petrissa von Hohenlohe auf der
Ronneburg. Johann I. von Ranneberg stand
zeitweise im Dienst ihres Gatten Konrad
von Hohenlohe).
1315, am 17. März befielt Kg. Ludwig den Städten in der Wetterau,(
Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen) dem Edlen Eberhard von
Breuberg, von der an Martini fälligen Reichssteuer 1.808 Pfund Heller
zu entrichten, die er demselben noch schuldig sei. ( Daß Wahlkampfaufwendungen
von den Steuerzahlern gezahlt werden ist keine Erfindung der Gegenwart)
1316, am 16. Mai erblickte in Prag ein Knabe das Licht der Welt, der später als Karl IV. die Geschichte Deutschlands
beeinflussen sollte. Er wird nach seinem Großvater auf den Namen Wenzel getauft. Als Patennamen kommt Karl hinzu. Der Name seines Oheims, des
späteren Königs Karl IV. von Frankreich. Seine Eltern
waren König Johann von Böhmen, der
Sohn des in Italien verstorbenen Königs
Heinrichs VII. von Luxemburg und Elisabeth von Baiern.
1316 am 9. November schenkt
der Aschaffenburger Stiftspropst Syfrid von Solms, mit Zustimmung des Erzbischofs, das Patronatsrecht über die
Pfarrei Somborn dem Kollegiatsstift. Damit hatte das Aschaffenburger Stift das
Recht die Pfarrstelle zu besetzen.
1317 am 1. Januar, wird Heinrich von Prumheim ein neuer
Lehensbrief (jetzt auf Lebenszeit) für die vereinigten Klosterhöfe, gelegen am
Fuß des Berges, von Abt Theoderich II. ausgestellt. (Zuvor
hatte er nur einen Hof als zeitliches Lehen, dessen Dauer am 31. 12. 1316 ausgelaufen
war).
1317 am 12. Mai bestätigt
EB Peter von Mainz die Schenkung des Patronatsrechtes in
Somborn und setzt das jährliche Gehalt für den in Somborn tätigen Vikar fest: 24
Malter Winterweizen, 6 Malter
Hafer, 4 Eimer Wein (=360 Liter) und den Kleinzehnten.
1317 tauschen die Brüder Conrad und Arnold von Albstadt ihre
Einkünfte von einem Hof in Somborn, gegen einen Hof auf Trages. Beide Höfe
gehörten dem Kloster Neuenberg bei Fulda.
1317, am 22. Juni verkündet König Ludwig der Bayer einen Landfrieden für sieben Jahre.
Der Landfriede gibt Regeln für die Gebiete am Rhein von Speire (Speyer) bis
Cholle (Kölln) und Antwerpen und in der Wetterau mit den Städten Frankfurt,
Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Festlegung der Zollstellen. Die wohl recht
willkürlich errichteten "neuen Zolle wurden abgetan". Die alten
Zollstellen zu Land und zu Wasser konnten bleiben und sollten den Fürsten und
Städten zugute kommen, die helfen den Frieden zu erhalten.
Der Zoll war eine Abgabe die sich entwickelt hatte, als Händler begannen
Produkte oder Bodenschätze, über die jeweiligen Orts- oder Stadtgrenzen hinaus
zum Verkauf anzubieten. Mit dem zunehmenden Handel wurde daraus eine leichte
Einnahme für die jeweiligen Herren eines Gebietes, was jedoch die Waren zunehmend
verteuerte, da die Händler diese Abgaben auf den Endverkaufspreis aufschlugen.
Um ihre Waren wieder billiger einkaufen zu können, waren die die vom Fernhandel
lebenden Städte, nach jeder Königswahl bemüht diese Auswüchse von dem neuen
König wieder beseitigen zu lassen. Hierbei galt es für den König abzuwägen, wo
er eingreifen kann. Er brauchte die Unterstützung der Städte und der Fürsten.
Einzige Möglichkeit eines Entgegenkommens waren "die kleinen Leute".
In diesem Fall die kleineren Territorialherren, die "neue
Zolle"-Stellen errichtet hatten.
(Dieses Verhalten der Mächtigen hat
sich bis in die Gegenwart erhalten und jede neue Regierung sieht sich vor den
Forderungen, nach Erleichterungen, egal in welcher Form.)
1317 erscheint die
Lage der böhmischen Königsfamilie in Prag zu unsicher und Königin Elisabeth zieht mit den
drei Kindern (zwei Mädchen und der Sohn
Wenzel Karl) auf die Burg Elbogen an der Eger.
1317, am 14. August überlassen Konrad
und Arnold Schick dem Kloster
Neuenberg bei Fulda den Geldzins vom Hof in Somborn, im Tausch gegen einen
andern vom Hof Trages.
1318 am 30. Januar sieht
sich Ritter Markelo Moer, der die Vogtei
in Somborn erbamtlich inne hat,
genötigt, dieselbe mit zugehörigen Gütern und Rechten an das Stift für 16 Pfund Heller zu verkaufen. Diesen
Verkauf mussten auch Konrad, der Sohn und die Tochter Kunigunde,
Witwe des Ritters Wyse, ihre Zustimmung geben. Erschwerend war, dass Markelo Moer die Vogtei als Erblehen
bereits seiner Tochter als Mitgift gegeben hatte.
1318 am 30. September
verzichtet schließlich auch der bisherige Pfarrstelleninhaber Symon, ein Dompfründner in Worms, der
sich in der Somborner Pfarrei von einem Vikar vertreten ließ, auf die Pfarrei
und alle damit verbundenen Rechte zugunsten des Aschaffenburger Propstes.
1320 verpfändet König Ludwig das Bornheimer Landgericht
an Ulrich II. von Hanau.
1321 (-1328) Mathias von Buchegg
Erzbischof
1322 ist Konrad von Trimberg Landvogt in der Wetterau.
1323 kommt Wenzel Karl von
Böhmen zur Erziehung an den französischen in Hof Paris. Auch sein Vater, Johann von Luxemburg war schon am
französischen Hof erzogen worden.
Wenzel genießt dort als Neffe des
Königspaares eine vorzügliche Ausbildung. Der Name Wenzel wird nun durch den Patennamen Karl verdrängt.
1323 werden Hedwig von Alberstadt (die
Schwester des Konrad von Albstadt) und Friedrich von Holen
(Hohl), von Abt Tillmann mit
einem Teil des Zehnten von Messenhausen (Maisenhausen) wegen großer Verdienste,
die sich Hedwig um die Abtei erworben hat, belehnt. (Bei Hedwig von Albstadt und Friedrich von Holen handelt
es sich vermutlich um ein Ehepaar.)
1323, am 17. März verzichten Eberhard von Uissigheim,
genannt von Rannenberg und seine
Frau Elisabeth, sowie Arnold von Uissigheim, dessen Frau
Richtze und die Söhne Heinrich und Arnold, auf alle Rechte und Ansprüche auf den Hof
Breitenau, des Klosters Bronnbach, sowie auf eine, fast eine Hube ( ca. 7
ha) große Wiese zwischen Dörlesberg und
der Botenmühle, wofür ihnen das Kloster einen jährlichen Zins zu leisten hat..
1323 kümmert sich in Deutschland niemand um die
Verfügung von Papst Johannes XXII., als er König Ludwig den Bayern
für abgesetzt erklärt.
1324 ist Heinrich von Prumheim verstorben. Er
war der Pächter der Klosterhöfe in Wilmundsheim auf Lebenszeit. Sein Nachfolger
wird der "feste Knecht" Billung. Der Zins (Pacht) beträgt wie zuvor 10
Schilling leichter Pfennig (= 120 Pfennig = 132 Gramm Silber).
1324 werden Ebirhard und
Gertrud de Sonneborn erwähnt.
(Höfler)
1325 am 15. August wird in einem Streit des Küsters Heinrich Moetz mit der
Abtei Seligenstadt um den Stiftshof in
Wilmundsheim (Pfarrhaus) zu Gunsten der Abtei entschieden. Das Stift Peter und Alexander hatte einen Hof an der Wilmundheimer Straße,
im Urmeßblatt mit Nr. 94 gekennzeichnet. Vermutlich war dies einer der
Höfe, die Friedrich III. von
Rannenberg, vor seinem Tod dem
Stift und der Abtei vermacht hatte. Beim Abbruch, für den Neubau des Wohnhauses
durch die Familie Völker, um 1980 wurde ein Grenzstein
mit den Buchstaben PA freigelegt. (Verbleib: Heimatmuseum
Michelbacher Schlößchen. Vor der Neugestaltung zum Museum der Stadt Alzenau
ausgelagert und seitdem verschollen) Auch bei diesem Hof fordert offenbar die
Abtei Zins, obwohl der Hof dem Stift in Aschaffenburg gehört. Es handelt sich
wohl um eine Parallele zu den, dem Petersstift in Mainz gehörenden Höfen
"am Berg".
1326, am 3. Januar übergibt Friedrich V. von Rannenberg
die Leibeigene Gertrud, die Tochter des Centgrafen von
Lützelhausen, an Ullrich von
Hanau .
1326 am 28. September vereinigt EB Matthias die Pfarrei
Wilmundsheim mit der Abtei Seligenstadt.
1326 wird mit
Zustimmung des Papstes Johannes XXII., der 10-jährige Wenzel
Karl von Böhmen mit der 7-jährigen Margaretha Blanca von Valois verheiratet.
Es ist der Versuch eine Gegenkraft zu dem gebannten König Ludwig
den Bayer aufzubauen.
Die Reichsstadt Gelnhausen (Gegenwärtige Ansicht)
1326, am 24. Dezember versetzt König Ludwig die Reichsstadt Gelnhausen für 8.000 Pfund Heller ( = 264 kg Silber) an Ullrich II. von Hanau. In der am Weihnachtsabend in München ausgestellten Urkunde erwähnt er
die treuen Dienste, die
Ullrich II. bei der Krönung in Aachen
ihm erwiesen habe.
1328 König Ludwig der Baier läßt sich in Rom von Sciarra Collona, dem
Volkskapitän von Rom,zum Kaiser krönen. Als Kaiser bestimmt er
Nicolaus V. zum Papst und läßt sich nun auch von
demselben nochmals als Kaiser krönen.
1328 am 4.
Juni schenkt Heinrich von Wilmundsheim der Abtei Seligenstadt einen Hof zu
Wasserlos.
1328 im November wird ein
Landfrieden ( für das Gebiet ) am Rhein und in der Wetterau verkündet. Die
Dauer für zwei Jahre gibt Einblick in jene schwierige Zeit der "tegelichen
Kriege". Federführend für diesen Landfriedensvertrag war Erzbischof Balduin von Trier. Beteiligt waren
noch Gerlach von Nassau, Erzbischof in Mainz, Ullrich II. Herr zu Hanau, Gotfrid Herr zu Eppstein, Lutter Herr zu
Ysenburg, Cune von Valkenstein und Philipp von Valkenstein, beides Herren
zu Mintzenberg, die Städte Frankenford, Frydeberg, Wetflar (Wetzlar) und
Geylnhusen. Der Geltungsbereich ist: von (Loynstein) Lahnstein über Montabauer,
Hartinfels, Heygere, Battinburg, Schomerstat, Kirchhayn, Hohinburg, Merlau,
Sluftere (Schlüchtern), Gerrade (Gera), Schildecken, Gemünden am Main,
Wertheim, Bischofsheim, Husen (Hausen), Bucheim, von Bucheim bis Steina am
Neckar. Von dort bis zum Rhein und wieder bis Lahnstein. Ausgenommen wurden die
Städte Mainz, Worms, Speyer und Straßburg. Ausserdem die Vertragspartner, das
Reich und der Kaiser (Ludwig der Bayer). Auch alles bisher Geschehene blieb von
dem neuen Landfrieden unberührt.
Da dieser Landfrieden auch unsere Heimat betraf versuche ich den Wortlaut, in leichter
verständlicher Form widerzugeben.
Wäre aber, daß jemand wider das Reich täte gegen den Landfrieden, dem oder den
sollen wir, die vorgenannten Herren und Städte widerstehen mit Liebe und Güte.
Denn wer künftig diesen Landfrieden bricht, da sollen wir sein behilflich, daß
dazu die Neun (ein Urteil) sprechen, die hernach stehn geschrieben (benannt
werden). Auch sollen wir, dem Herrn Baldewin zu diesem Landfrieden behilflich
sein zu täglichem Krieg, wenn es nötig ist, mit fünfzig Helmen (Knechte zu Fuß)
auf unsre Kosten. Und wir die anderen Herren, jeder Herr mit zehn Helmen, auch
auf unsre Kosten und wir die vorgenannten Städte aus der Wetterau mit sechzig
Helmen auf unsre Kosten. Und sollen wir, Herr Baldewin und die andern Herren
vier Ritter wählen und wir die Städte der Wetterau vier Bürger. Dann sollen zu
den achten noch vier Ritter schwören und vier Bürger, daß ob einer oder mehr zu
dem Landgericht nicht kommen könnten, die andern kämen (Ersatzleute), auf daß
das Landgericht nicht behindert würde. Auch soll Herr Bertolt, der Vogt von
Ursele ein gemein(samer) Obermann sein mit den echten vier Rittern und den vier
Bürgern, daß es neun sind. Sollte man ihn jedoch ablehnen, so sollten die vier
Ritter und die vier Bürger nach Frankfurt in eine kündliche (bestimmte)
Herberge fahren und dort einen anderen wählen.
Dann sollen die acht und der Obermann zu den Heiligen schwören, den Landfrieden
zu richten und Recht zu beschirmen, dem Armen und dem Reichen, soweit es in
ihrer Kraft und Macht steht ohne Arglist und Gefährdung, niemanden zu Liebe
noch zu Leide. Wäre auch, daß einer oder mehr abgingen von Todes wegen, so
sollen die Ritter oder Städte Ersatzleute wählen. Im Mai sollen die Neun in
Frankfurt ein Landgericht besitzen und richten was an Landfriedensbrüchen
geschehen ist. Auch in Notzeiten kann der Obermann ein Landgericht besitzen
(einberufen). Auch wenn es kein Herr oder keine Stadt ist, die klagen will, den
mögen die Neun empfangen zu dem Landfrieden (sspruch). Es darf niemand der zum
Landgericht kommt eine Gleve (Stangenwaffe), Schild, Armbrust, Kesselhut oder
Wapen (Waffen) führen. Nur den zum Landfrieden (Gericht) gehörenden sind Waffen
erlaubt um den Landfrieden zu schirmen. Würde darüberhinaus jemand mit Waffen
gesehen, im Dorf, Feld oder Wald, der nicht in den Landfrieden gehöre und reite
anders als vorgeschrieben steht, so soll der Herr oder sein Amtmann deselben
festnehmen und dem Gericht vorführen. Auch sollen die Strassen in dem
Geltungsbereich des Landfriedens frei sein. Es soll niemand den andern
angreifen oder kummern (belästigen). Es sei denn er ist selbst schuld (wie oben
angesprochen). Den soll man ansprechen mit dem Gericht, in dem er sich schuldig
gemacht hat. Würde aber jemand angreifen ohne Recht, so sollen die Amtleute des
jeweiligen Gerichts, mit all ihrer Macht versuchen dies zu richten (die
Angreifer abwehren) und sollen die nächsten zu Hilfe rufen die zum Landfrieden
gehören. Käme es auch, daß man einem Raub oder anderen verderblichen Dingen,
die den Landfrieden verletzen nachfolgen würde und es zu einer Besetzung (einer
Stadt oder Burg) käme in dem Landfriedensbereich, so sollen jeder Herr und alle
Städte mit einer gemein(sam)en Folge (Kriegszug) zu Hilfe kommen, wie die Neun
sprechen oder die Mehrheit von ihnen. Wäre (es) auch, daß man ein besezse
(belagern) täte, so sollten wir, Herr Baldewin, mit einer Blyde auf unsere
Kosten zu dem besezse sin(d) beholffen (behilflich) und wir die vier Städte mit
zwei Blyden (Steinwurfgeräte) auf unsere Kosten. Und jeder Herr mit zwei weynen
(Wagen) sal (soll) s(e)in beholffen, je an dem Wagen se(c)hs Pherd, die den
Städten ihre Bliden für das Beses fü(h)ren (a)uff der Herren Kosten und nicht
der Städte, und sollen auch die Weyne vor dem besezse bl(e)iben, dieweil das
Besez werit, und sollen füren (fahren) Steine und Holz und was man bedarff und
den Städten ihre Blyden wieder heimführen. Käme es auch, daß man eine Besez
(Belagerung) täte mit dem Landfriede (innerhalb des Landfriedensbereiches) und
daß man Sorge hätte eines Abetrybens ( Raub einer Vieherde), so sal der Herre
und jede Stadt den(en) die vor dem Besezse liegen, sin beholffen rygelingen (
helfen zu regeln) und unverzüglich mit me(hr) L(e)uten sprechen oder der
Mererteil (Mehrzahl) undir i(h)nen. Käme es auch, daß man vor einem besezse Dorffte (Dorf) Katzen oder
ander (Belagerungs)Werk, die da heizsent ebinhohe (Ebenhoch = Wandelturm) ader
grebere (Unterminiergerät), die kost(en) sol(len) jeder Herr und jede Stadt
nach marzal (im Verhältnis) dragen. Käme es auch darzu, daß man eyn besez sulde
tun obewendig Miltenberg, so sollen die Städte nicht fürwerter (weiter)
beholffen sin mit gemein(sam)er Folge dan biz zu Mildenberg, dan sie sullint
sin beholffen mit den sezsig (60) Helmen, die sie halten zu dem Landfriede zu
tegelichen Krieg. Auch hant (haben) die Neune adir (oder) das merer Teil undir
in Güte mogende und Macht, daß die Leute, die die Herren Städte halten zu dem
Landfriede, mogen legin uff iren Eyd, wo sie dünkit, daß es dem Landfriede
allir Nutze(s) s(e)ii in der termenunge (Auslegung) des Landfriede(n)s.
Abschliessend wird noch festgelegt, daß Kriege und Streitigkeiten über die
Zweijahresfrist hinaus andauerten, noch zum Abschluß gebracht werden können.
Gesiegelt wurde der Landfrieden von
Balduin von Trier, Gerlach von Nassau, Johann von Solms und für die Städte
siegelte Wetzlar.
1328 (-53) Heinrich III. von
Virneburg Erzbischof in Mainz.
1328 am 14. Dezember wird in einer
Verkaufsurkunde ein Teil, der später auch in Mömbris und Heimbach ansässigen
Familie von Gondsroth sichtbar. Hartmann
(+), Elisabeth, Witwe des Werner und
deren Sohn Heinrich. Außerdem die
Brüder von Werner; Hertwig, Heinrich und Folrad von Gondsroth.
1329 am 12. und 13. April wird Eberhard von
Uissigheim (1323 von Rannenberg genannt) als Keller des Klosters
Bronnbach in zwei Urkunden erwähnt.
1330, am 22. Februar stellt Kaiser Ludwig, für Ullrich II. von Hanau eine Urkunde aus,
in der Ullrich II. von Hanau, als
Sicherheit für eine Summe Geld ( 8.000
Pfund Heller) die er Kaiser Ludwig geliehen hat, die Stadt
Gelnhausen verpfändet wird. Zu dieser Verpfändung der Reichsstadt Gelnhausen
hat Kaiser Ludwig die Zustimmung
seines Schwagers, König Johann von Böhmen eingeholt. Mit dieser
Urkunde wird die Versetzung vom 24. Dez.
1326 bekräftigt.
1330 stiftet Kaiser Ludwig der Baier
das Kloster Ettal (als
Altenheim) für bewährte Ritter zum frommen Leben. Im gleichen Jahr zog König Johann von Böhmen mit 400 Ritter über die Alpen um die Gräber seiner Eltern in Italien aufzusuchen.
In Trient erreicht ihn eine Gesandschaft von Brescia, die ihn um Hilfe gegen
eine Bedrohung durch die Veroneser bitten. Sein Erscheinen veranlaßt die
Truppen von Verona zum Rückzug und bringt
Johann von Böhmen enormes Ansehen. Schon bald unterstellen sich alle
wesentliche Städte der Lombardei seinem Schutz.
1331 im Frühjahr läßt Johann von Böhmen seinen 15-jährigen Sohn Karl
nach Italien kommen. Während König Johann wieder nach Böhmen reist, soll sein Sohn Karl die neue Herrschaft in Oberitalien fortführen. Derselbe merkt
jedoch schon bald, daß sich vielerorts Widerstände gegen diese Herrschaft
bilden. Zweimal kann er militärische Aufstände niederschlagen und einmal
entgeht er einem Giftmordanschlag.
1331 am 24. April kommt es zur Gütertrennung von Abts-
und Konventsgut in Seligenstadt.
Nun war das Vermögen der Konventualen unantastbar und führte sogar zur Trennung
der Tische von Abt und Konventualen. Nachfolgend musste man sich bei der
Gästebewirtung absprechen, wer wen als Gast an seinen Tisch nahm. In der Folgezeit
kam es dazu, daß sich die Abtei bei den Konventualen verschulden mußte wenn sie
in finanzielle Schwierigkeiten kam.
1331/32 kam es zum
sogenannten Bürgeraufstand in Fulda, gegen unmäßige Steuerforderungen des Abtes
Heinrich von Hohenberg. Erst das Einwirken von Kaiser Ludwig führt
zu einem dauerhaften Frieden. In diesem Zusammenhang wird Landgraf Heinrich
von Hessen zum Schirmherrn der Abtei bestimmt.
1332 werden ein Eberhard von Somborn und seine Frau Gele
urkundlich erwähnt.
1332 am 29. Juli vereinbaren Luther von Isenburg und
Ulrich von Hanau die Bedingungen einer Ehe ihrer Kinder Heinrich von
Isenburg und Adelheid von Hanau.
1332
am 21. August verbietet Kaiser Ludwig den wetterauischen Städten,
militärisch gegen Konrad von Trimberg
vorzugehen. Derselbe hatte Mainz in einer Zeit als die Stadt in kaiserlicher
Acht war angegriffen.
1332 treten erstmals in Deutschland Todesfälle durch die aus Asien von
Händlern und Pilgern eingeschleppte Beulenpest auf.
1333 beschließt Karl von Böhmen
die zunehmend schwierigere Herrschaft in Oberitalien aufzugeben, da er es
"nicht in Ehren weiterführen" könne.
1333 erhält Friedrich
von Hutten Zehntgerechtigkeit in Albstadt. Der Familie von Hutten
gehörte der spätere Dalberghof. Friedrich von Hutten war mit Hedwig
von Lißberg verehelicht. Er war Landvogt in der Wetterau und stiftete die
Linie Hutten-Stolzenberg.
1333 verstarb mit Ludwig II.
von Rieneck-Rothenfels auch
der zweite Schwager von Ulrich I. von Hanau ohne männliche Erben. Er hinterließ eine Tochter
Adelheid von Rieneck-Rothenfels. Ullrich II. von Hanau gelingt
es gemeinsam mit Kraft von Hohenlohe die Schlösser Rieneck und
Partenstein zu übernehmen. Ansprüche bestehen auch noch auf den
Sinngrund, Teile des hinteren Kahlgrundes und im Freien Gericht
Wilmundsheim-Somborn.
1333 am 23. September
verbietet Kaiser Ludwig den Städten
Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen die Aufnahme von Pfahlbürgern. Für
die bereits in den Städten befindlichen setzt er eine Frist bis 16. Oktober, sie als rechtmäßige
Bürger seßhaft werden zu lassen.
1334 begibt
sich Karl von Böhmen, inzwischen von seinem Vater zum Markgrafen von
Mähren erhoben, auf eine Inspektionsreise. Er findet das Land in einem
schlechten Zustand, da es sein Vater, der sich innenpolitisch gegen den Adel
nicht durchsetzen konnte, nur noch als Geldquelle gesehen hatte. Er versucht
nun, mit Billigung seines Vaters zwischen den unterschiedlichen
Interessensgruppen (Bürger,Adel, Deutsche und Tschechen) zu vermitteln.
1335 haben Conrad Schick von Albstadt und seine
Frau Gertrudis vom Kloster
Seligenstadt, gegen einen Zins von 1
Mark Denare, Güter in Issigheim zu Lehen. ( M. Schäfer, Gondsrot)
1336 am 5. Oktober verschreiben
Wortwinus von Dutlisheim und seine Frau Lucardis für die Nonne Cuntzele im Kloster Schmerlenbach eine jährliche Pension von 2 Malter Korn, Seligenstädter Maß von der Mühle, gelegen unter dem „Berg
Wilmudisheim“. (Vermutlich die Mühle gegenüber der späteren Burg Alzenau)
1336 sehen sich die Nachkommen der Grafen Ludwig
dem Älteren und Heinrich II. von Rieneck genötigt den
Erzbischof von Mainz als Lehensherrn anzuerkennen.
1336 erlangt die freie Reichsstadt Frankfurt von Kaiser Ludwig dem
Bayern das Privileg, dass auf 5 Meilen im Umkreis um Frankfurt (37,5
km) keine Burgen mehr gebaut werden dürfen.
Damit galt auch für den vorderen Kahlgrund ein Bauverbot für feste Häuser
1337, am 1. März werden die
vereinigten Klosterhöfe in Wilmundsheim erneut verlehnt.
Der Pächter (Lehensnehmer) ist ein Conrad, genannt Veltkelder,
der als Pacht wieder 10 Schilling
Pfennige zahlt. Eine
Neuerung im Vertrag ist eine Sicherheit von 24 Pfund Heller
(= 480 Pfennige = 528 g Silber), die er bei Vertragsabschluß
hinterlegen muß (Kaution).
Bei Mißwirtschaft würde er die Summe verlieren. Hier ist eine Menge
Machtbewußtsein der Klosterleute sichtbar, zumal, wie eine noch im gleichen
Jahres angestrengte Klage des Petersstiftes in Mainz zeigt, die Abtei ihre
Zinsverpflichtung schon seit vielen Jahren einfach ignoriert. Hier kann
festgehalten werden, daß die Abtei für die gerade wieder neu verpachteten
Klosterhöfe 10 Schilling einnimmt und davon an das Petersstift 5 Schilling zu zahlen hätte. Das wären
immerhin ein Gewinn von 100 %! Doch zeigt sich in dieser Zeit verstärkt,
auch im Petersstift, der Versuch mit gefälschten Urkunden von anderen
Grundbesitzern bei den Gerichten Eigentumsrechte zu erlangen.
Zu dieser Zeit ist eine Familie von
Memmelris in der Burg in Mömbris wohnhaft. Ulrich von Memmelris ist auch Burgmann in Gelnhausen. Zwei Jahre
später wird er als verstorben und seine Gattin als Burgfrau in Gelnhausen
erwähnt.
1337, am 4. Mai verkünden
der Landvogt in der Wetterau, Godfrid
Herr zu Eppstein, Lutther Herr zu Ysenburg, Ullrich Herr zu Hanau, Phylipp von
Falkenstein, Herr zu Mynzinberg mit
seines Vetters Söhnen Cune und Phylipp, ebenfalls Herren zu Mintzinberg, die Bürger der Städte Frankfurt, Friedberg,
Wetzlar und Gelnhausen, einen von Kaiser Ludwig bestätigten Landfrieden.
Neben den ausführlichen Festlegungen von Verpflichtungen der Beteiligten zur
Aufrechterhaltung des angestrebten Landfriedens und der Bestrafung von
Landfriedensbrechern, sind jedoch die Kriegshändel der Mainzer Erzbischöfe und
des Landgrafen von Hessen ausgenommen.
1337 im November erhebt das
Petersstift in Mainz Klage, gegen die Abtei in Seligenstadt wegen nicht mehr
geleisteter Zinszahlungen für die Klosterhöfe im Kahlgrund.
1338, am 13. August findet
der Prozeß des Petersstiftes in Mainz, nach langwierigen Zeugenverhören seinen
Abschluß. Das Gericht sah die Ansprüche des Petersstiftes, mit dem Urteil von
1175 begründet und verurteilte die Abtei in Seligenstadt zur Zahlung (und
Nachzahlung für 13 Jahre) des Zinses und zur Übernahme der
Gerichtskosten.
1338, am 16. September weist
Kaiser Ludwig die Städte Frankfurt
und Gelnhausen an, die Reichssteuer so lange an Ulrich von Hanau zu zahlen bis derselbe daraus 8.400 Pfund Heller erhalten habe.
1338 kommt es zu einer Aufwertung des Königs
(die jedoch nichts kostet und auch nichts bringt). Bei einer Versammlung in
Rense beschließen die Kurfürsten, (die mehrheitlich mal nicht papsttreu
gesonnen waren,) dass künftig alle deutschen Könige als Kaiser zu sehen sind,
unabhängig von einer Krönung durch den Papst.
Dies
war eine Abkehr von dem Vertrag Pippins III., der in der Nachfolge eine Reihe deutscher Könige in
Italien das Leben gekostet hatte. Der letzte war erst ein viertel Jahrhundert
vorher Heinrich VII. gewesen.
Außerdem sollte es ein Gegengewicht zu Frankreich sein, das mit den seit 1309 (1305) in Avignon residierenden Päpsten
eine Aufwertung erlangt hatte.
(Aufgrund dieser Festlegung hat man im heutigen
Alzenau die "Kaiser Rupprechtstraße" und "Kaiser Rupprechtbrücke", obwohl Rupprecht von der Pfalz 1400 -1410 als "der
glücklose König" in die Geschichte einging)
1339 erhebt Friedrich V. von Rannenberg in dem Gericht
Somborn eine Sondersteuer von 60 Pfund Heller (= 1980 g Silber)
aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von 1309, dass jeder der Vertragspartner eine Sondersteuer eintreiben
dürfe, der eine "Reise" machen wolle.
Diese Abgabe wird nur unter Protest erbracht und nötigt ihn, sich auf den
„Herren von Hanau und andre edle Leute“ zu berufen "die auch dazu
gehören". Durch diese Aussage erfuhren die Märker von dem Schachzug der Kunigunde von Rannenberg von 1309.
1339 kommt es auch zu einer
Veränderung in der zweiten Linie des Hauses Kälberau.
Elisabeth von Jossa (eine Urenkelin
des Adam von Jossa und seiner
Gattin, einer geborenen von Kälberau),
ehelicht Albrecht von Buchenau.
Damit kommt eine Verbindung zustande, deren Einfluß sich bis zum Erlöschen
derer von Buchenau im Jahr 1830
in Kälberau fortsetzen sollte.
Albrecht von Buchenau war ein
Vertreter des "Mittleren Stamms" derer von Buchenau.
Namensgebend für die Familie war der Ort Buchenau ( jetzt O.T. von Eiterfeld
bei Hersfeld).
Das Geschlecht wurde mit Berthold I. von
Buchenau zu Beginn des 13.
Jh. urkundlich sichtbar.
Schon in der dritten Generation kommt es zur Trennung in den "Älteren
-", den "Mittleren-" und den "Jüngeren Stamm".
1339 wird die Besitzerin der Siedlung Ober- und Unterprischoß, Irmintrud von Eppstein, im Kloster
Altenmünster bei Mainz zur Äbtissin gewählt. Sie hatte die Einkünfte von
Prischoß bei ihrem Eintritt in das Kloster als Mitgift eingebracht. Als Vögte
wahrten die Interessen der Irmintrud von
Eppstein, die Brüder Conrad und Hentz Forstmeister von Aufenau.
Die Einkünfte waren 7 Malter
Korn, 4 Malter Hafer, 6 Sommern (Simmer) Weitz und 18 Schilling Heller. Das Kloster
Altenmünster war das größte Kloster in Deutschland. Die über mehrere Geschosse
sich ausdehnenden Weinkeller werden noch immer genutzt.
1340 am 6. Juli treffen sich bei Bruchhausen Erzbischof Heinrich
III. von Virneburg, Erzkanzler des Reiches, und Philip von Falkenstein,
Herr zu Minzenberg. Sie legen die Termine für Schiedsverhandlungen
betreffend "Irrungen" zwischen Ulrich II. von Hanau und
Reinhard von Westerburg fest. Gastgeber
war vermutlich Volpert von Bruchhausen, der noch mehr als ein Jahrzehnt
dem Haus vorsteht.
Von Volpert von Bruchhausen sind zwei Söhne bekannt: Tilmann
und Winter von Bruchhausen. Der
Zweitgeborene blieb vermutlich unverehelicht.
1340 am 6. Oktober verweist Kaiser Ludwig eine Klage des Friedrich
von Selbold gegen die Witwe des Ulrich
von Memmelris (Mömbris) vom Hofgericht an das Burggericht Gelnhausen, da
die Beklagte Burgfrau zu Gelnhausen sei.
(Mit dieser Urkunde werden erstmals Besitzer der Burg Memmelris sichtbar. Wie
dieselbe an die Familie von Bleichenbach kam ist noch unklar. Vermutlich durch
Einheirat.)
Kugeltopfboden
gelaschte Füsse
Tüllenkannenscherben
Funde von Grosse Wiese 3, Gunzenbach
1342 kommt in Avignon Papst Clemens VI. an die Spitze der Christenheit. Er war über
einige Zeit als Pierre de Rosiers, in Paris, Lehrer des Prinzen Karl von Böhmen und kannte ihn gut.
1342 im Juli mussten die Bewohner unserer Heimat die größte
Naturkatastrophe seit Menschengedenken miterleben.
Am 19. Juli 1342 begann ein
Unwetter mit wolkenbruchartigen Regenfällen, das ohne Unterbrechung bis zum 22. Juli anhielt. Betroffen waren Teile
von Thüringen und Mittelfranken, die Rhön und die Mainfränkischen Gebiete. Das
sogenannte Magdalenenhochwasser
zerstörte ganze Dörfer und brachte sogar Kirchtürme zum Einsturz. Der
Überlieferung nach soll es mehr als 10.000 Tote gegeben haben.
Am
22. Juli stand im Dom in Mainz das Wasser 3 Meter hoch. In Köln kann man mit
Nachen über die Stadtmauern fahren.
In Seligenstadt ist die Hochwassermarke von 1342 die höchste, die je
angebracht wurde.
Nach der Überlieferung eines Dettinger Chronisten soll am 22. Juli
das Dorf Bruchhausen durch die
Wassermassen untergegangen sein. Dies lässt darauf schließen, dass im westlichen
Bereich der Siedlung erhebliche Schäden verursacht wurden und die Familie von
Bruchhausen dadurch in die große Not gebracht wurde, die Elsbeth von
Bruchhausen später nötigt, ihren gesamten Besitz in Gonsrot an das Stift in
Aschaffenburg zu verkaufen.
Das Unwetter ging als Sintflut in die
Geschichte ein und wurde auch von vielen Herrschenden als solche empfunden.
(Quelle. Kehrer/Nees und Hennig )
Als Bestätigung kann noch eine
Urkunde vom August 1342 von der
Nachbargemeinde Rodenbach gesehen werden. Die Vorgeschichte war
einfach: Im Juni hatte Rudolf von Rückingen, der Vogt des
Petersstiftes in Mainz, 16 Personen ( teilweise Leibeigene des
Peterstiftes in Mainz) im Wald beim Holzfrevel ertappt. Derartige Übergriffe
wurden damals hart bestraft. Doch als der Prozess im August stattfand, sah man,
nach der Sintflut, von jeder Bestrafung ab und schenkte stattdessen der
Gemeinde Rodenbach ein Stück eigenen Waldes "zur Linderung der größten
Not"!
Diese Katastrophe hat die
Landschaft extrem verändert. Eine Suchgrabung im Schlossgarten von Michelbach zeigte, dass der Wohnbau der
ehemaligen Wasserburg der Familie von Michelbach, als die Flut vorbei war,
scheinbar um 1,4 Meter im Boden
eingesunken war. In Wirklichkeit hatte sich die Kahlaue durch Schlammablagerung
(Hochflutlehm) um 1,4 Meter erhöht. Die Bewohner der alten Burg hatten in ihrem
Haus, mit Steinbauweise im Erdgeschoss, die Flut überlebt, während alle
umgebenden Bauten von den Wassermassen weggerissen wurden. Dieses
Kindheitserlebnis dürfte für Hermann und Heinrich von Michelbach
Anlass gewesen sein, ihr Leben in klösterlicher Abgeschiedenheit zu verbringen
und zu beenden.
Schloßgarten Michelbach
Schichtenfolge: 0,4 m Humus, 1,0 m Hochflutlehm, darunter Humus mit
Scherben aus der Zeit vor 1342 (Sintflut)
Schloßgarten
Michelbach
Funde aus 1,4 m Tiefe (1342)
Der
Herrschaftshof an der Spessartstraße wurde auch überflutet. Beredtes Zeugnis
geben zwei ungebrauchte Krüge, die gut eingebettet die Zeit überdauerten bis
sie bei Erdarbeiten von Rainer Kempf 1993 geborgen wurden.
Im Bereich des Hofes der Schellrisse in
Wilmundsheim kam es zu einer Auflandung von 0,8 bis 2 Meter (im westlichen Teil). Eingebettete Reste von bearbeitetem Holz und
das Skelett eines Schweines lassen erkennen, dass man auch hier vor den
Wassermassen kaum etwas retten konnte. Das arme Schwein wurde in seinem Pferch
vom Schlamm erstickt. Die Furt bei Wilmundsheim wurde um 0,80 Meter von
Schlamm überdeckt. Als man ein halbes
Jahrhundert später mit dem Bau von Schloß Alzenau begann mußte man einen
Knüppeldamm bauen, um die Bausteine vom Steinbruch vor der Hühnenrhecke,
gegenüber der Bäckerei Chtist, über die Kahl, zur Baustelle zu bringen,
Auch die Klosterhöfe wurden von den Wassermassen verwüstet.
Weitgehend verschont blieben die Bewohner der Herrensitze auf den Höhen.
2,50
Meter breite Steinaufschüttung im rechten Teil der freigelegten Fläche
Die Steinschüttung in der "Pfarrwiese". 0,40 Meter unter der Grasnarbe, 0,30 Meter mächtig auf dem grauen Lagerton, von 1342 aufgeschüttet.
Die Lebensbedingungen der von der
Landwirtschaft abhängigen Bevölkerung müssen als hart gesehen werden. In ihrem
Urglauben an den Einfluss von überirdischen Wesen auf das Wetter und das
Geschehen in der für sie sichtbaren Welt bleibt nur die Hinwendung zur Religiosität,
in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach dem Tod im Sinne der christlichen
Lehren. In der Hoffnung auf Besserung, wenn nicht gar im Diesseits, doch
zumindest im Jenseits, wird den geistlichen Institutionen so manches gespendet.
Bei einer Vielzahl von Schenkungen werden diese mit der Verpflichtung der
Empfänger für ewiges Seelgerede begründet. Hier ist noch immer die kurz nach
der Jahrtausendwende verkündete "gottgewollte Dreiheit" im
Bewusstsein. D. h. die Schenkung wird gegen die Verpflichtung der Geistlichen
für das Seelenheil der Schenker zu beten gemacht. Dieser zunehmenden
Gläubigkeit der Bevölkerung stand jedoch der großzügige Lebenswandel der
geistlichen Würdenträger konträr gegenüber. Die Achtung der Herrscher vor dem
Papsttum hatte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts einen Tiefstand
erreicht.
1344
am 3. Januar verleiht Kaiser
Ludwig den vier wetterauischen Städten folgende Rechte:
1. Wenn jemand gegen den Kaiser oder die Städte handelt und nicht vor seinen
oder des Reiches Amtleuten, vor den Schultheißen Recht nehmen will, dann dürfen
sie ihn angreifen.
2. Tun sie dies mit Auszügen oder Dienern, so handeln sie damit nicht gegen das
Reich und brauchen sich vor ihm deswegen nicht zu verantworten.
3. Wer bei diesem Kriegszug geschädigt wird, darf deshalb nicht klagen, da die
Städte dies auf sein Gebot tun.
1344
am 23. April sehen sich die vier Städte zu einem Bündnis mit dem
Grafen Johann von Nassau gezwungen,
da sie unter den Bedrückungen des Burggrafen in Gelnhausen, Johann von Rieneck und der Herren Gerlach
und Kraft von Isenburg zu leiden
haben.
Der Bündnisvertrag umfaßt 8 Punkte und zeigt beispielhaft welchen Aufwand und
welche Folgen für die Beteiligten und die Betroffenen erwogen werden mußten.
1. Graf Johann soll während des Krieges seine Burgen den Städten öffnen; diese
sollen ihm helfen.
2. Die vier Städte sollen 40 Gewaffnete auf ihre Kosten nach Merenberg legen
zum täglichen Krieg und Graf Johann 20 auf seine Kosten. Von ihnen
eingenommener Nutzen soll zur Hälfte Graf Johann und den Städten gegeben werden
und von der Beute erhalten die 60 ihren Anteil im Verhältnis.
3. Es können auch weniger als 60 Gewaffnete nach Merenberg gelegt werden.
4. Gewinnen sie zusammen eine Burg, können die Städte sie zerstören. Behalten die
Städte die Burg, soll der Anteil der Stadt Wetzlar und des Grafen Johann unter
diesen geteilt werden.
5. Was sie bei einem Auszug in einem Kampf gewinnen, soll nach Verhältnis
geteilt werden. Die von Wetzlar und Graf Johann sollen ihren Anteil je zur Hälfte
bekommen.
6. Brand, Wegnahme von Geld und Gütern (Plünderung) sollen die Städte und der
Graf gemeinsam verantworten.
7. Erleidet Graf Johann Schaden, brauchen die Städte ihn nicht zu ersetzen,
doch sollen sie den Kaiser darum bitten.
8. Sie sollen mit Graf Johann nach Mahnung dessen Tage leisten und er mit
ihnen.
Dieses Bündnis wird noch am gleichen Tag vom Kaiser bestätigt.
Anzumerken ist, daß sich die Verbündeten bereits in der nachfolgenden Woche
erfolgreich zeigten und schon am 30.
April Eberhard von Assenheim,
als Gefangener der Stadt Frankfurt, mit seinen Freunden Urfehde schwören müssen
um ihn wieder in Freiheit zugelangen.
1345
im Dezember ernennt Kaiser
Ludwig den Grafen Walram von
Sponheim zum Landvogt in der Wetterau.
1346 (- 1371) wird Gerlach von Nassau Erzbischof von Mainz, nachdem Heinrich von Virneburg vom Papst für abgesetzt erklärt wurde.
1346 kauft Irmintrud von
Eppstein die Vogteirechte für Prischoß von Conrad und Hentz von
Aufenau zurück und vergibt sie an Johann
III. und Richwin II. Schelris von
Wasserlos. Eine Tochter des Richwin
Schelris von Wasserlos ist mit Herdan Buches von Berstadt verehelicht. Die Beiden begründen eine Linie, die sich Buches von Wasserlos nennt und bis zur
Mitte des 16. Jh. in ihrem Anteil verbleibt.
1346
im April gelingt es, dem inzwischen erblindeten König Johann von
Böhmen und seinem Sohn Karl, in Avignon die Bedingungen für eine
Wahl Karls zum deutschen (Gegen-) König auszuhandeln. Die größten
Forderungen stellte Erzbischof Balduin von Trier, der ein Parteigänger
des wittelsbachischen Kaisers Ludwig war. Nachdem alle seine Forderungen
erfüllt waren schrieb Balduin von Trier einen Brief an Kaiser Ludwig
in dem er ihm mitteilte, daß der Papst ihm ernstlich nahegelegt hätte, daß er
sich von dem gebannten Kaiser trennen solle. Diesem Wunsch wolle er nun
nachkommen.
1346 am 20. Mai konnte der neue Erzbischof und Kanzler,
Gerlach von Nassau die Kurfürsten nach Rhense zur Königswahl für den 11.
Juli einladen. Der Einladung folgten außer den drei Rheinischen Kurfürsten Gerlach
von Mainz, Balduin von Trier und Walram von Köln und dem
Vater von Karl, dem blinden König Johann von Böhmen, nur noch der
Herzog Rudolf von Sachsen.
Nachdem die Versammelten Kaiser Ludwig von Wittelsbach für abgesetzt
erklärt hatten, wählten sie Wenzel Karl von Böhmen als Karl IV.
zum neuen König.
Damit hatte der Papst außer dem kirchlichen, auch noch ein weltliches Schisma
erreicht.
1346
am 1. August gewährt Erzbischof Heinrich,
dem Landgrafen Heinrich von Hessen
und seinem Gefolge, gemäß kaiserlichen
Befehls, freies Geleit zum
Hoftag in Gelnhausen. Erzbischof Heinrich
von Virneburg residierte in Eltville.
1346, am 26. August kann
Kaiser Ludwig, den Grafen Gerlach von Limburg noch als
Verbündeten gegen Karl von Böhmen gewinnen.
Gerlach von Limburg erhält dafür
Einkünfte von 20.000 Pfund Heller
aus der Reichssteuer von den vier Wetterauischen Städten. Die Städte werden
über die Einzelheiten in mehreren Briefen informiert.
1346, am 26. August muß der neugewählte
König Karl IV. bei Crecy, mit dem Sieg der Engländer über die Franzosen,
unter Führung seines Schwagers König Philipp sowohl eine militärische
wie auch politische Niederlage erleben.
Während Kaiser Ludwig der Bayer, wenn auch nur mit wenigen Rittern,
König Eduard III. von England unterstützte, sah sich Karl IV., durch
seine Vermählung mit Margaretha, der Schwester von König Philipp
der französischen Seite verbunden. Sein Vater Johann, inzwischen
gänzlich blind, beteiligte sich mit 500 Rittern an der Schlacht. Er soll
sich angeblich mit zwei Ketten an ihn begleitenden Rittern orientiert haben, in
welche Richtung der Angriff führte. In dieser, für den König im wörtlichen
Sinne aussichtslosen Situation fand er den Tod. Der "schwarze Prinz",
Eduard von Wales soll den toten König Johann gefunden und für
eine standesgemäße Bestattung gesorgt haben.
Diese Erfahrung des noch ungekrönten Königs Karl IV. mag Anlaß gewesen
sein, daß er seine Herrschaft weitestgehend auf Diplomatie gründete. Allerdings
um den Preis ein total überschuldetes Herrscherhaus zu hinterlassen. Doch zuvor
stand noch das Problem einer Krönung als Gegenkönig. Aachen und Köln waren
kaisertreu und verweigerte ihm den Einlaß.
Frankfurt mit der Wetterau waren ebenfalls Kaiser Ludwig verbunden.
1346, am 6. November kam es in Bonn zu einer relativ bescheidenen
Krönung von Karl IV.
Er wurde jedoch erneut zu vielen Zugeständnissen genötigt. Um allen
Verpflichtungen nachzukommen mußte er wieder luxemburgische Güter verpfänden.
Balduin von Trier ernannte er zu seinem Stellvertreter für Luxemburg und
reiste verkleidet, mit kleinem Gefolge durch die kaisertreuen Gebiete nach
Böhmen.
1346, am 29. November erklärt sich Graf Bernhard von Solms bereit Kaiser Ludwig gegen Karl IV.
zu unterstützen.
1347 am 2. September ließ sich Karl IV. in Prag zum König
von Böhmen krönen.
1347 am 12. September kommt es zum Waffenstillstand zwischen
Kaiser Ludwig und seinen Helfern
einerseits und dem Erzbischof Balduin
von Trier anderseits.
Am 13. Oktober beginnt Karl IV. mit einem großen Aufgebot einen
Kriegszug gegen Bayern. Doch schon zwei Tage später erhält er die Nachricht,
daß Kaiser Ludwig der Bayer bereits am 11.
Oktober, nach 34 Regierungsjahren während einer Bärenjagd in der Nähe
von Fürstenfeldbruck (nach einem Schlaganfall)verstorben war .
Mit Ludwig dem Bayern hatte das
sogenannte Reisekönigtum sein vorläufiges Ende gefunden. Er hatte sich als
König von der Bevormundung durch die Päpste gelöst.
Sein Nachfolger Karl IV. baute Prag
zur Residenzstadt aus und konzentrierte seine Politik mehr an der Festigung des
deutschen Reiches.
1347 vermählt sich
eine Jutta von Rannenberg mit Johann III. von Boppard.
Die Herkunft der Jutta von
Rannenberg ist von der Würzburger
oder der Homburger Linie zu vermuten.
Johann III. Kämmerer
von Worms gen. von Boppard. Er war
ein Nachkomme der seit 1130 bezeugten Familie von Rudensheim (Rüdesheim). Vertreter dieser Familie hatten 1171 bis 1173 und nochmal 1208 bis 1239 das Amt des Vicedomes
in Worms. In der vierten Generation wurde Gerhard junior von Rudensheim das Amt des Kämmerers von Bischof Landolf, am 3. Mai 1239 erblich verliehen. Nachfolgend nahm die Familie die Amtsbezeichnung als
Zunamen und nannte sich Kämmerer
von Worms. Im späten 13. Jh. kam es zur Teilung der Familie in drei Stämme: Den Bopparder Ast, den Rodensteiner Ast und die Gerhardische Linie.
Mit Johann III. und Jutta von Rannenberg begann
der Bopparder Ast. Doch sollte dieser Familienzweig schon bald wieder
erlöschen.
Aus dieser Ehe sind drei Kinder urkundlich bezeugt. Johann VI. von Boppard. Er
vermählte sich 1359 mit einer Erlindis. Beide verstarben
kinderlos im Jahr 1373. Ihre Grablege erhielten sie in der
Karthause von Mainz.
Friedrich III. von Boppard. er wurde pfälzischer Kammermeister und
verehelichte sich mit Lisa von
Winneberg. Sie verstarb 21. 1. 1378 und er am 21. 4. 1388. Auch sie hatten keine Nachkommen.
Eine Tochter namens Kunigunde war mit Heinrich von Erlickheim
vernmählt. Sie verstarb schon im Jahr 1363. Ihr Gatte war von 1344 bis 1376 Vicedom in Heidelberg.
1347 am
2. November gibt Karl IV. dem Kraft
von Hohenlohe für seine Huldigung und Unterstützung bei künftigen Aufgaben,
zu den erebten Lehen, noch 15.000 Gulden.
Hierfür verpfändet er ihm und seinen Erben Einkünfte der Städte Friedberg und
Gelnhausen. (Dies war einer der ersten Schritte zur Staatsverschuldung)
Mit gleichem Datum informiert er, vom Hoftag in Nürnberg aus, die beiden Städte
über die neue Situation.
1347 wird durch Kaufleute die Pest nach Westeuropa eingeschleppt. Etwa 25
Millionen Tote sind fast ein Drittel der damaligen Bevölkerung.
1347 am 13. Dezember ermahnt
Erzbischof Balduin von Trier alle
vier wetterauischen Städte den neuen König anzuerkennen und ihm zu huldigen.
1348 beginnt mit einer
totalen Sonnenfinsternis und einem Erdbeben am 17. Januar.
Im gleichen Jahr kommt es erstmals zur Ausbreitung der Pest in Europa.
Die Krankheit war durch Seefahrer mit Handelsgütern nach Genua eingeschleppt
worden. Durch Rattenflöhe kam es zur Verbreitung über Europa. Fast 1/3
der Bevölkerung fällt der Seuche zum Opfer.
Auf der Suche nach der Ursache, gesteht angeblich ein Jude, unter Folter, in
Frankreich, daß er einejn Brunnen vergiftet und damit die Seuche ausgelöst
habe. Dies führt zur europaweiten Anfeindung der Juden.
1348 gründet Karl IV. in Prag die erste Universität im
deutschsprachigen Raum.
1348 (– 1353) wird Friedrich Schelris von Wasserlos Vicedom in
Aschaffenburg. Im gleichen Jahr erlangt er das Erbburgamt auf Partenstein.
1348 am 1. August stirbt Königin Margaretha im
Alter von 39 Jahren.
1348 am 30. Dezember lädt der vom Papst abgesetzte
Erzbischof Heinrich von Virneburg zu einer Königswahl nach Frankfurt.
Die Wittelsbacher hatten Günther von Schwarzenburg als Kandidaten
aufgeboten.
1349 am 30. Januar trafen sich die Gegner Karls vor den
Toren Frankfurts, das seine Tore geschlossen hatte und wählten Günther von
Schwarzenburg zum (Gegen-)König.
König Karl IV. gelang es jedoch schon im Februar den mächtigsten der Wittelsbacher, den Pfalzgrafen Rudolf
für sich zu gewinnen, indem er ihn um die Hand seiner Tochter Anna bat.
1349 am 4. März kam bereits der Heiratsvertrag mit der hübschen
Anna von der Pfalz zustande, die ihm als Mitgift wesentliche Besitzungen in
der Oberpfalz einbrachte.
Günther von Schwarzenburg mußte seine Ansprüche krankheitsbedingt bald
aufgeben und starb schon am 14. Juni im Johanniterhaus in Frankfurt.
Damit war die Opposition gegen Karl IV. erloschen.
1349 am 8. Juni wird Ulrich
III. von Hanau von König Karl IV.
zum Landvogt in der Wetterau ernannt.
1349 am 27. Juni erklärt Karl
IV. alle Schuldverschreibungen Gelnhäuser Bürger an Juden für nichtig.
1349 am 25. Juli wurde er mit allen Ehren in der Kaiserstadt
Aachen, von Balduin von Trier ein zweitesmal gekrönt.
Die enormen Ausgaben zwingen ihn jede Geldquelle auszuschöpfen. Vor diesem
Hintergrund ist zu sehen, daß er den Bitten des Nürnberger Magistrates
zustimmt, im Interesse einer Erweiterung des Marktplatzes, einige dort
stehenden Häuser von Juden zu entfernen. Für die Genehmigung erhielt er eine
beträchtliche Summe Geldes. Damit hat er
stillschweigend das Judenschutzgesetz aufgehoben. Noch im gleichen Jahr
wurden in fast allen Städten, ausser Prag, die Juden verfolgt und auf
Scheiterhaufen verbrannt!
1350 gibt Karl IV. einigen Juristen und Gelehrten den Auftrag,
ein für das ganze Land verbindliches Gesetzeswerk zu erarbeiten.
1350 am 23. Juni verkaufen die
Johanniterkommende zu Rüdigheim, für 160 Pfund Heller ihr Gut in
Albstadt, an die Eheleute Siegfried und Hedwig Klafhuser, Bürger zu
Gelnhausen. Das Gut wird vom Centgraf Konrad von Fel(d)kelder
bewirtschaftet.
1352 und 1354 kam es erneut
zu Streit um Güter und Zehnte in Kälberau zwischen der Abtei Seligenstadt und
der Familie von Rannenberg.
1353 im Februar stirbt überraschend Karls zweite Frau Anna von der Pfalz.
Noch im gleichen Jahr heiratet er die 14jährige Anna von
Schweidnitz. Dieselbe war Vollwaise und brachte die Herzogtümer Schweidnitz
und Jauer mit in die Ehe.
1353 starb Papst Clemens VI.. Sein Nachfolger wird Innocenz
VI.
Karl IV. wollte nun auch
die verworrene und nicht gerade vorbildliche Situation im Klerus reformieren.
Doch dies lehnte der neue Papst Innocenz
VI. ab und beauftragt Erzbischof Gerlach
von Mainz mit der Aufgabe die Kirche zu reformieren. Der Erzbischof aus dem
Hause Nassau ist jedoch viel zu sehr mit weltlichen Dingen beschäftigt (siehe
das Vorhaben die Randenburg wieder aufzubauen). So bleibt alles beim Alten.
1354 am 14. August bestätigt
EB Gerlach (von Nassau) die von Papst Clemens im Jahr1346
(zum zweitenmal) vollzogene Inkorporation
der Pfarrei Wilmundsheim in die Abtei Seligenstadt.
1354 am 29. September
ermahnt Erzbischof Gerlach die
Verwaltung der Stadt Gelnhausen, alle Kleriker festzunehmen, die, sich nicht
scheuen, bei Nacht schwere Verbrechen zu begehen. „Da es dem Gemeinwesen nicht
frommt und insbesondere seiner Hirtenpflicht ansteht, Verbrechen die ans Licht
kommen, nicht ungestraft zu lassen ...“
1354 im Oktober beginnt Karl IV. mit großem
Gefolge seine Reise nach Italien um in Rom die Kaiserkrone zu empfangen. Im
Gegensatz zu seinem Großvater wurde Karl IV. überall mit großen Ehren
begrüßt.
1354 ist Heinrich von Hüttelngesäß oberster Richter in Gelnhausen.
Bemerkenswert ist ein zu dieser Zeit niedergeschriebenes Weistum, des
benachbarten freien Gerichtes Altenhaßlau.
Im Gericht Altenhaßlau besaßen die Herren von Trimberg das Gotteslehen
und waren damit berechtigt die Pfarrstelle zu besetzen und den Pfarrer mit dem
Lehen auszustatten. Die Herren von Trimberg waren ein in der Mark ansässiges
Rittergeschlecht und unterschieden sich von den nichtadeligen Märkern, indem
sie verpflichtet waren das Gericht zu bereiten (vergleichbar dem „auf Streife
fahren“ heutiger Polizisten) „und wenn es dem Gericht Not tut, auf seine Kost
und seinen Sold die Ehre und den Nutzen des Gerichts zu werben“
(wiederherstellen). Sollte er hierfür länger als ein Tag weg sein, so wurde ihm
ein Ausgleich geschaffen. Neben den weiteren, sehr wortreich geschilderten
Vorgängen um die Wahl und Aufgaben der der Centgrafen, sind einige Vorschriften
auf die Gegenwart übertragbar. Z. B. war es dem Eigentümer eines
Landsiedelgutes verboten, einen Pächter durch höhere Pachtforderungen oder
wegen eines ihm lieberen Landsiedels von dem Gut zu vertreiben. Als
Kündigungsgrund war nur Eigenbedarf erlaubt. ( Reimer 3, S. 141 ff. Nr. 128)
Viele Vorgaben des Weistums dürften auch im freien Gericht Wilmundsheim üblich
gewesen sein. Bedauerlicherweise existiert hier kein vergleichbares Dokument.
1355 am 22. Februar verkauft
Siegewin Erphe, Edelknecht, im
Einverständnis mit seiner Frau Gerelas ein Drittel des Zehnts von
Michelbach an Abt Guntram II. von Seligenstadt für 420 Pfund Heller.
Den Zehnt in Michelbach hatte er von seinem Vater als "rechtes
Mannlehen" erhalten.
1355 am 5. April (Ostern) kommt das Königspaar nach
Rom. 5.000 böhmische und deutsche und 10.000 italienische Reiter
geben das Ehrengeleit. Der Kardinalbischof von Ostia vollzieht die Krönung des
Kaisers und der jungen Kaiserin. Nachfolgend fertigt der neue Kaiser Karl
IV. die üblichen Privilegien aus (Wahlgeschenke sind uralter Brauch).
1355 bitten die Gebrüder Heinrich und Wenzel von Bruchhausen
den Abt Guntram II. ihre Schwestern Dilige und Merkelin in
die Lehnschaft der in der Hörsteiner Mark gelegenen Güter aufzunehmen. Zugleich
bittet Winter Vollbracht(?) von Bruchhausen sein Lehen
zurückzunehmen und an die vorgenannten Dilige und Merkelin zu
übergeben.
1355, Ende Juli kommt Kaiser Karl IV. wieder nach Prag.
Er wird begeistert empfangen, denn es war bisher noch keinem Böhmen gelungen
die Kaiserwürde zu erlangen.
Diese Anerkennung versucht er schon bald zu nutzen um sein Reformvorhaben
durchzusetzen.
Als Kaiser KarlIV. jedoch auf einem, von ihm einberufenen
Generallandtag, diesen Gesetzentwurf zur Kenntnis bringt und der verammelte
böhmische Adel erkannte, daß er dadurch in seiner (willkürlichen)
Rechtsausübung eingeschränkt würde, verweigert man ihm die Zustimmung. Er muß
muß das gesamte Reformwerk zurückziehen.
1355, am 17. September beruft er "alle Fürsten, Grafen,
Herren und Städte" für den 30. November zu einem Reichstag nach
Nürnberg. Zu dieser Versammlung kamen alle Vertreter des Reiches.
Karl IV. hatte fünf Tagesordnungspunkte vorgesehen. Und obwohl nicht
alles in der vorgelegten Form die Zustimmung erhielt, kam damit ein
reichsverbindliches Standartwerk zustande das als "Die goldene Bulle"
für die nachfolgenden Jahrhunderte Gültigkeit behalten sollte.
Wesentliche Kapitel betrafen:
Regelung des Landfriedens im Reich,
Neuordnung des Münzwesens,
Verbesserung der Verkehrswege,
Verminderung der Rheinzölle (dies waren Zugeständnisse an die
Handelsstädte)
Festlegung der Kurwürde für weltliche Fürsten und das Majoritätsprinzip bei der
Königswahl.
Ein Punkt (gegen den auch bei uns später vom Erzbischof Johann von Mainz verstossen
wird) war das Verbot der Pfahlbürger.
Pfahlbürger waren Stadtbürger deren Besitzungen (oder Herren bei entlaufenen
Hörigen) außerhalb der Stadtgrenze waren, aber ihre günstigeren Steuern in der
Stadt zahlten (Steuerflüchtlinge). Der Pfahl bedeutete entweder die äußerste
Verteidigungslinie (Landwehr) oder den Grenzpfahl, abgeleitet vom Lakebaum als
fränkische Grenzmarke.
1356 am 10. Januar wurde das neue Gesetz offiziell verkündet.
Viele der 31 Kapitel waren unbedeutend. Sie regelten beispielsweise die
Sitzordnung bei Hoftagen, die Reihenfolge feierlicher Prozessionen und andere
Nebensächlichkeiten.
Das Kapitel XII legte fest, daß der Reichstag vier Wochen nach Ostern
fortgesetzt werden solle, aber schon diese Festlegung wurde nicht eingehalten.
Doch ist das letzte Kapitel noch erwähnenswert: Hier wird verfügt, daß aufgrund
der unterschiedlichen Sitten, Lebensweisen und Sprachen in dem "Heiligen
Römischen Reich", die Söhne oder Erben der (weltlichen) Kurfürsten, des
Königs von Böhmen, des Pfalzgrafen bei Rhein, des Herzogs von Sachsen und des
Markgrafen von Brandenburg ( außer ihrer deutschen Muttersprache), ab dem
siebten Lebensjahr in der lateinischen, italienischen und tschechischen Sprache
unterrichtet werden.
1356 am 22. Februar verkauft
Gyso II. von Jossa, ein Cousin von Elisabeth, die sich mit Albrecht
von Buchenau verehelichte, alle seine Rechte und Anteile, die er in
Kälberau und Hüttelngesäß hatte, an Heinrich von Ysenburg für 400 fl..
Heinrich II. von Ysenburg war mit Adelheid von Hanau (Schwester
von Ulrich III.) verehelicht. Der Verkauf erfolgt mit dem Recht auf
Rückkauf innerhalb fünf Jahre.
1356 wird dem Abt von Fulda die Würde
des Erzkanzlers der Kaiserin zuerkannt. Das 1062 unter Heinrich IV., von Abt Widerad von Fulda, noch mit Waffengewalt behauptete Recht zur linken des Königs
zu sitzen, war von Kaiser Karl
IV. nicht mehr bestätigt worden.
1356 wird die Stadt Basel durch ein schweres Erdbeben größtenteils zerstört.
Als Schwachpunkt zeigte sich, daß die Stadt zu zwei Drittel auf Schwemmboden
erbaut wurde.
1357 am 19. Januar übergeben Fyol
von Bienbach, geb. von Jossa, und ihre Söhne Ditmar und Konrad alle ihre eigenen Güter in und
bei Kälberau an Ulrich III. von Hanau,
um sie danach wieder als Mannlehen zu erhalten. Dies waren der freie Hof, die
eigenen Leute, Zehnten, Weingärten, Wälder, Wasser und Weiden. Hier wird
ausdrücklich vereinbart, dass beim Fehlen männlicher Erben auch Töchter die
Lehen übernehmen dürfen bis wieder ein männlicher Nachkomme eintritt. Diese
Besonderheit wird in der nachfolgenden Zeit in vielen Verträgen sichtbar und
ist vermutlich eine Reaktion auf die Auswirkungen der Pest, der manche
männlichen Erben zum Opfer fielen.
1357, am 19. April schliessen Gyse von Jossa und Ullrich
III. von Hanau, einen Vorvertrag in dem Gyso von Jossa, ihm sein
Anrecht am Burgstadel und den Kirchsatz (Zehnteinnahmen) zu Kälberau verkauft.
Diesem Verkauf war offenbar eine Einigung Ullrichs mit seinem Schwager Heinrich
von Ysenburg vorrausgegangen, der diese Anteile im Vorjahr mit erworben
hatte.
1357 am 19. April kommt es
zum Abschluss eines Vergleiches zwischen Friedrich
V. von Rannenberg, Ullrich III. von Hanau und Eberhard von Eppstein
mit dem Ziel, das 1266 geschleifte Schloss Rannenberg wieder aufzubauen.
Der Umfang des Vorhabens hätte jedoch der Zustimmung des Erzbischofs bedurft,
da Rannenberg seit 1227 zur Hälfte dem Erzbistum gehörte. Erzbischof Gerlach (von Nassau 1346-71)
lehnte ( vermutlich) das Vorhaben ab. Außerdem bestand ja auch das Bauverbot
für Burgen von 1336. Damit
scheiterte der letzte Versuch eines Vertreters aus dem Haus Kälberau/Rannenberg
eine wahlunabhängige Herrschaft zu erlangen.
Unabhängig davon gibt uns dieser Vertrag aber Einblick in die Rechtspflege
jener Zeit in einem Ganerbiat. So wurde in einer Passage des umfangreichen
Vertrages auch festgelegt, wie der Fall eines Totschlages zu behandeln wäre,
falls das Opfer nicht dem gleichen Herrn unterstände.
In einer Ganerbenburg lebten mehrere Parteien, hier drei in einem ziemlich eng
umgrenzten Raum (vergleichbar einem Wohnblock). Man legte fest, dass der
Straftäter zwei Freunde wählen durfte, außerdem waren von der unbeteiligten
Partei zwei Mann zu bestimmen und die Partei des Opfers stellte einen Mann.
Diese fünf Personen mussten dann über den Fall beraten und urteilen. War die
Tat durch einen nicht dem Ganerbiat zugehörigen begangen, so klagten alle drei
Parteien gegen den Täter. Streit zwischen Rannenbergern und Hanauern oder
Eppsteinern oder deren Mannen, Burgmannen oder Dienern, sollten im jeweiligen
Burggericht des Geschädigten verhandelt werden. Die Besetzung des Gerichtes war
in gleicher Form festgelegt wie im ersten Fall. "Die Entscheidung solle
gefällt werden nach des Landes Gewohnheit."
Da uns hier keine schriftlichen Angaben
zu den Strafen vorliegen ist ein Vergleich mit dem Burgfrieden der Burg
Falkenberg von 1320 angebracht. Dort sind vorgegeben unter:
Artikel 2) Böse Worte sollten mit 20 Mark Silber und Wunden mit 100
Mark Silber gebüßt
werden.
Artikel 3) Wer Totschlag begehe, dessen Anteil an der Burg sollte verloren
sein.
Die ( nun geteilten) Gerichte seien zu schirmen und zu schützen.
Niemand der Beteiligten solle sein Drittel an andere verkaufen als an Ganerben
und nicht mehr fordern als 500 Pfund Heller. (16,5 kg Silber)
Verpfändungen und Verkäufe sollten nur innerhalb des Ganerbiats möglich sein.
Doch sollte bei Verkauf dem Veräußerer ein befristetes Rückkaufrecht eingeräumt
werden.
Die Gerichte (Somborn und Wilmundsheim) sollten ungeteilt weiter bestehen und
die Erträge daraus entsprechend dem jeweiligen Anteil geteilt werden.
Das auf dem Rannenberg zu errichtende Haus solle zu je einem Drittel den
Vertragspartnern gehören.
Zum Bau einer Ringmauer sollten die Herren von Hanau und von Eppstein
400 Pfund Heller dazu geben ( 13,2 kg Silber). Sollte dieser
Betrag nicht ausreichen so wollte Friedrich von Rannenberg auch 100
Pfund Heller (3,3 kg) dazu geben. Sollte von diesen 100 Pfund
Heller jedoch was übrig bleiben, so sollte dieser Restbetrag ihm oder seinen
Erben gehören.
Sollte ein Turm (Bergfried) gebaut werden, so wäre auch dieser gemeinsamer
Besitz der drei Vertragspartner und sollte auch nur gemeinsam besetzt werden.
Den Vertragspartnern stand es frei einen Kelner (Verwalter) in der Burg wohnen
zu lassen, der ihnen ihre "Gulden uffhebe".
Der oder die Erstgeborene der Familie von Rannenberg sollte das
Burggrafenamt innehaben. Sollte der Fall eintreten, daß eine Burggräfin das
Haus führt und sie nehme einen Ehemann, so solle er erst dann die Burg betreten,
nachdem er bei allen Heiligen den Burgfrieden beschworen hat.
Es sollen die Vertragspartner sechs Knechte einstellen die als Pförtner und
Wächter das Haus bewachen sollen. Doch soll keiner in der Burg wohnen.
Die Vertragspartner sollen jährlich 12 Pfund Heller zum Erhalt der Burg
an den Burggrafen zahlen, der diesen Betrag verbauen soll.
Keiner der Vertragspartner darf einem Burgmann den Bau eines Hauses innerhalb
der Burg erlauben ohne Zustimmung der anderen Vertragspartner.
Unterhalb der Burg sollte ein dal (Dorf) gebaut werden, das den
Vertragspartnern gemeinsam gehöre. Doch sollte niemand den andern überbauen (
mehr als sein Anteil bebauen).
Bis zur Fertigstellung der Randenburg sollen Friedrich V. von Rannenberg
und seine Erben Wohnrecht in den den Burgen von Hanau und Steinheim
(Eppsteiner) haben.
Keiner der Vertragspartner darf seinen Anteil an der Burg und dem dal an andere
verkaufen als an die Vertragspartner und nicht teurer als für 300 Pfund
Heller (9,9 kg Silber)
(Um die Baugenehmigung sollen sich die Herren von Hanau und von
Eppstein beim Erzbischof bemühen.)
1357 am 26. April
bescheinigt Fritz (Friedrich V.) von Rannenberg den Erhalt von 30
Pfund Heller (990 g Silber) für ein Drittel an der Fischerei in
Wilmundsheim und Somborn.
Friedrich V. von Rannenberg ist vermutlich noch 1357 verstorben.
Die Ablehnung des Wiederaufbaues von Rannenberg brachte offenbar die
Gebrüder von Rannenberg in Schwierigkeiten.
1357, am 8. Juli wird der Verkauf aller Mannlehen, die Gise (Gyso) von Jossa von der Abtei
Fulda besessen und auch andere, an Ullrich III. von Hanau beurkundet.
Hiermit wird auch der Vertrag vom 19. April rechtskräftig. Der Verkauf
wird von Abt Heinrich von Fulda gesiegelt.
1357, am 20. Dezember schenken
die Töchter der Eheleute Siegfried und
Hedwig Klafhuser, Bürger in Gelnhausen ihr Hofgut in Albstadt dem
Kloster Meerholz. Dasselbe hatten ihre Eltern vom Johanniterhaus in Rüdigheim
erworben.
1357/58 wird die ehemalige Cent
Wilmundsheim geteilt. Hörstein, Bruchhausen, Welzheim, Kahl und Prischoß werden
zur Cent Hörstein. Bei Wilmundsheim verbleiben: Wasserlos, Hemsbach, Kälberau
und Michelbach.
Nachfolgend wird in Hörstein ein zusätzlicher Centgraf gewählt.
1358 bestätigen Johann II.
und Friedrich VI. von Rannenberg den
Empfang von 150 Pfund Heller (4,950
kg) von Ulrich III. von Hanau in Bezug auf den Vertrag vom 19. April
1357.
In dieser Urkunde wird die Gemeinde Hörstein erstmals als namensgebend für ein Gericht genannt. Diese Erwähnung bedeutete jedoch vorerst nur,
dass nun in der halben Cent Wilmundsheim (Hörstein, Bruchhausen, Welzheim, Kahl
und Prischoß) nach Vorgaben der Herrschaft
Eppstein Recht gesprochen wurde. Als Gerichtsort und als Pfarrsitz der
vorgenannten Filialgemeinden wählten die neuen Herren Kahl, vermutlich im
Hinblick auf die räumliche Nähe zu Steinheim, dem Herrschaftssitz der Eppsteiner.
Dieser Versuch, das Freie Gericht Wilmundsheim/Somborn räumlich aufzugliedern,
fand jedoch nicht die Zustimmung aller Märker. Im Gegensatz zu Hörstein, dessen
Bewohner wohl in der Trennung von Wilmundsheim als eigenes Gericht eine
Aufwertung sahen, waren die Märker der Cent Somborn nicht begeistert. Sie
drängten auf eine Märkerversammlung, da sie ja auch 1339 mit der Extrasteuer
belastet wurden.
1358 ist Tilmann von Bruchhausen verstorben, sodass dessen Witwe Else
(Elsbeth) mit ihren fünf Kindern als Erben auftreten. Zwei Söhne, Heinrich und Wenzel und drei Töchter Jutta, Dillige und
Meckeln von Bruchhausen sind namentlich erwähnt. Heinrich von Bruchhausen war
in erster Ehe mit einer Luther und in zweiter Ehe mit einer Jutta vermählt. Die Dillige von
Bruchhausen war mit einem Nosthe von Hattenbach verehelicht.
Bruchhausen war der Namensform entsprechend eine spätfränkische Gründung
des ausgehenden 8. Jahrhunderts. Vermutlich war die Siedlung auf und an der
nach Südwesten auslaufenden Bergzunge links des den "Mühlgraben"
durchfließenden Baches gegründet worden.
Der Bachlauf war die Grenze nach Nordosten. Die Anhöhe mit der Pfarrkirche war
vermutlich in der Gründungphase der Siedlungskern, aus dem sich später der Sitz
der Familie von Bruchhausen entwickelte.
Hörstein, das nach Erkenntnissen mehrerer Heimatforscher als Ansiedlung von
ehemaligen Sachsen unter Karl dem Großen gegründet worden sein soll,
wäre demzufolge nur ein knappes halbes Jahrhundert später, auf der rechten
Seite des jetzt unter der Hauptstraße fließenden Baches auf einer alten
Frankensiedlung, neu gegründet worden. Die nördliche Grenze für diese Gemeinde
war der Luhbach.
1358 verkaufen Konrad v. Hutten mit Frowin v. Hutten und dessen Frau Güter
an den Abt Hartmann von Schlüchtern. Das Albstädter Gut war mit Hentz
Hofemann besetzt.
Frowin und Konrad von Hutten waren Söhne des
schon erwähnten Friedrich von Hutten. Konrad von Hutten war
Würzburgischer Hofmeister und begründete den fränkischen Zweig derer von
Hutten.
Zu dieser Zeit hatte sich die Burg in Altengronau schon stilistisch
verändert. Bergseitig waren jetzt zwei mächtige Wohnbauten mit Treppengiebel
erbaut. Diese bis zum First etwa 20 Meter hohen Gebäude, flankierten den
Eingang und dienten im Erdgeschoß als Wirtschafts- und Verteidigungsbauten.
Darüber befanden sich repräsentative Wohngeschosse.
1359 am 3. Januar
verkauft Elsbeth von Bruchhausen ihren ganzen Besitz in Gondsroth an das
Aschaffenburger Stift. Hierbei handelt es sich um drei Höfe mit 146
Morgen Ackerland, 32 Morgen Wiesen und 13 Morgen Wald. Sie
erhält dafür 325 Pfund Heller, die
sie dringend braucht, um durch großen Schaden enstandene Schulden abzutragen.
(1342)
1359 kommt es zu einem Streit
zwischen dem Kloster Alten-Münster und den Vögten Johann und
Richwin Schelris von Wasserlos über
die Einkünfte betreffend Prischoß.
Vermutlich war Irmintrud von
Eppstein inzwischen verstorben. Der
Streit wurde schließlich vom Erzbischof Gerlach von Nassau dahingehend
entschieden: die Schelrisse
sollen als Lehensmannen die Jungfrauen von Alten-Münster und ihre Güter des
Orts getreulich beschützen und beschirmen; dem Kloster gehöre der Ort
eigenthümlich; den Schelrissen als Vögten gehören ihre Gefälle, Bußen und
Frevel, wie sie im Gericht zu Brischoß im Urtheile ergehen. Dieser Entscheid wurde beiden Parteien
schriftlich mit Siegel zugestellt.
(Hier wurde Ober- und Unterprischoß als Besitzeinheit beurteilt. Wobei dies
nicht mit den Eigentumsverhältnissen übereinstimmte.)
1359 ist wieder durch ungünstige Wettereinflüsse
gekennzeichnet. Überschwemmungen richten erhebliche Schäden an. Am 20. April werden im Dom von Siena viele Menschen von einem Blitz erschlagen. In
Eichstädt wütet am 29. Juni ein schweres Gewitter mit Wolkenbrüchen und
in einigen Gegenden soll es vom 24.
Juni bis zum 8. September geregnet haben.
1359 versuchte Kaiser Karl IV.
einer klerikalen Reform Nachdruck zu verschaffen, indem er sich dem Einsammeln des
deutschen Zehnten für die päpstliche Kammer widersetzte.
1360 veranlaßt Karl IV. die Übersetzung derBibel, in die
tschechische Sprache, obwohl die Kirche die Übersetzung in Nationalsprachen
verboten hatte. Etwas später folgte noch eine Übersetzung in deutscher Sprache.
(Die noch unbekannte Buchdruckerkunst verhinderte eine Verbreitung, im
Gegensatz zur späteren Übersetzung von Luther)
1360 ist in Somborn Johann Ullin
Pfarrer.
1360 Richwin II. Schelris von Wasserlos ist als hanauischer Amtmann in Babenhausen erwähnt. Er soll mit der
Tochter eines Herdan Buches von
Berstadt vermählt sein.
Dieselbe könnte eine weitläufige Verwande sein (jetzt Buches von Wasserlos).
Es gibt zu dieser Zeit aber auch einen Herdan Buches von Höchst (an
der Nidder).
Zu dieser Zeit bittet die Stadt Nordhausen den Rat der Stadt Frankfurt, eine
Klageschrift ihres Mitbürgers Friedrich von Elrich an den Landvogt der
Wetterau, Ulrich von Hanau weiterzuleiten. Der Kläger war von Werner
Kolling von Gelnhausen ( Besitzer von Burg Hauenstein) und Helfern
überfallen und beraubt worden.
1361 wird dem 45jährigen Kaiser Karl IV., von seiner dritten Gattin sein erster Sohn geboren. Er wird auf den
Namen Wenzel getauft.
1361 am 22. Februar verkauft Abt Guntram von Seligenstadt
das Gut Nostad (jetzt Wüstung gegenüber der Kläranlage von
Mömbris), das zuvor Lorenz Wirt besessen, den „ehrbaren Leuten Gernaden genannt Joh“.
1361 am 24. Mai kam es zu
einem (vom Obermärker) gebotenen Märkerding. Unter dem Vorsitz des Obermärkers,
dem Abt Guntram von Seligenstadt, trafen sich die Vertreter der
Markgenossenschaft auf dem Kirchberg oberhalb Wilmundsheim. Sie klagten den
Amtmann Johann II. von Rannenberg
an, gegen die Markrechte verstoßen zu haben. Als einen Punkt sahen sie die
Teilung der Gerichte (durch seine Großmutter Kunigunde) und als zweiten
Punkt beschwerten sich die Somborner gegen die Zumutung, dass sie Gericht
halten sollten im Namen anderer Herren (der Hanauer) als von alters her
üblich. Nach eingehender Befragung altehrwürdiger Männer und Beratung wird Johann II. von Rannenberg seines Amtes
enthoben. Er wird jedoch später wieder mit dem Amt betraut, da er wohl
überzeugen kann, dass er kaum an der 1309
vorgenommenen Teilung und dem Verkauf von Anteilen an den Gerichten Somborn und
Wilmunsheim durch seine Großmutter schuldig ist.
Die Märkerdingprotokolle von 1361 und
1386 wurden bezüglich der Beschreibung der Markgenossenschaft später
verfälscht. Angeblich waren die Märker aus den vier Pfarreien Wilmundsheim,
Hörstein, Somborn und Mömbris gekommen. Doch war Hörstein mit Bruchhausen und
Prischoß zu dieser Zeit noch der Pfarrei Kahl zugehörig.
Beide Urkunden wurden vermutlich im Interesse und in der Abtei Seligenstadt
verfälscht.
1362 begann mit einem
sehr strengen Winter. Der Rhein war zweieinhalb Monate zugefroren.
Am 15. Januar wird eine Stadt vor der Westküste Englands
durch Springfluten zerstört und versinkt im Atlantik. ( Springfluten entstehen
bei Vollmond wenn die normale Flut, durch die stärkere Anziehungskraft des
Mondes erhöht wird )
Am 16. Januar versinken durch die Sturmflut auch in der
Nordsee Wendingstadt auf Sylt
und weitere 30 Kirchspiele im Meer. Darunter auch die Handelsmetropole Romhold
mit allen Bewohnern.
Das alte Borkum wird in mehrere
Inseln zerrissen und die
friesischen Inseln erhalten ihre heutige Gestalt.
1362 im Februar verkaufen Konrad von Trimberg und sein gleichnamiger Sohn das freie Gericht
Altenhaßlau für 800 Gulden an Ulrich von Hanau.
1362 werden ein Henichin Kämmerer von Worms und ein Friedrich Kämmerer von Worms, beide gen. von Boppard urkundlich sichtbar.
Ihre Eltern sind Johann Camerarius gen.
von Boppard und Jutta von Rannenberg.
Später werden als Kinder aus dieser Ehe noch vier Töchter genannt: Kunigunde Camerarius, Guda Camerarius,
Margareta Camerarius und Barbara
Camerarius. Die Hintergründe der unterschiedlichen Zunamen sind unbekannt.
Ein Beziehung zu der bei uns ansässigen Linie der Rannenberger ist noch nicht
ermittelt.
Der nachfolgende Winter bringt erneut strengen Frost von Ende September 1362 bis zum 6. April 1363.
1363 vermählt sich Kaiser Karl IV.,nach dem Tod seiner dritten Gattin mit Elisabeth von Pommern. Ihr
wurde nachgesagt sie sei so stark, daß sie ein Hufeisen
verbiegen könne.
1363 beginnt im Herrenhof
von Bruchhausen offenbar ein mit dem Kälberauer Gut vergleichbarer
Wandel. Noch zu Lebzeiten der letzten Vertreterinnen derer von Bruchhausen
wird in dem Anwesen eine Kapelle erbaut.
1364 ist Konrad Feltkelder, der Pächter der Klosterhöfe,
Schultheiß in Wilmundsheim.
1364, am 10. April stellt Konrad von Rannenberg, dem Juden
Morseth von den Sodin einen Schuldschein über zehn Pfund Heller
(= 10 Rheinische Gulden) aus. Die Schuld sollte bis St. Martin
zurückgezahlt werden. Als Zins werden je Woche drei Heller vereinbart.
Dies wären auf die Gesamtlaufzeit umgerechnet etwa 15 % Zins. Sollte der
Schuldner jedoch nicht termingerecht zurückzahlen, so würden 15 Pfund Heller
fällig! Morseth von den Sodin ist Bürger in Gelnhausen. Als Bürgen
werden genannt Friedrich (VI.) von Rannenberg, Heinrich Zickilbrien und Heintze
Kezseler.
Heinrich Zickilbrien war Heinrich
von Albstadt. Sowohl er wie auch sein Bruder Gottfried trugen den Beinamen
Zickelbrie.
1364 am 2. Juli senden
die Helfer des Philipp von Falkenstein
dem Älteren einen Fehdebrief an den Erzbischof Kuno von Trier (von Falkenstein), Ulrich von Hanau und die
wetterauischen Städte.
Im September erhalten Der Erzbischof
Kuno von Trier, Ulrich von Hanau und
die wetterauischen Städte noch weitere Fehdebriefe.
Ende November kommt es zu einem
Waffenstillstand zwischen den streitenden Parteien.
1365 am 25. April ist die groß angelegte Fehde beendet. Stadt und Burg
Lich und die Burg Warnsberg wurden von Ulrich
von Hanau und den Verbündeten eingenommen. Philipp von Falkenstein der Ältere und seine Verbündeten waren die
Verlierer.
1366, am 9. März erlaubt Kaiser Karl IV. den
wetterauischen Städten mit Philipp von
Falkenstein, Herrn zu Münzenberg Frieden zu schließen.
1366, am 5. September, stellen Hennechin (Johann II.),
Friedrich und Konrad von Rannenberg dem Juden Fusse zu Hanau
einen Schuldbrief über 61 1/2 Gulden aus. Als Bürgen sind Helfrich
von Rückingen und Henne Buches genannt. Diese Neuverschuldung diente
vermutlich der Rückzahlung der Schulden bei Morseth von Sodin.
1366, am 7. Dezember
verkauft Metze von Albstadt ihren Hof, genannt die Sandhube an das Stift
Aschaffenburg.
1367 war durch viele Unwetter und Überschwemmungen geprägt.
Am 25. Mai kam es in Nürnberg zu Überflutungen. Und am 5. September tobte
ein heftiger Oststurm, in dessen Verlauf sowohl der Dom in Frankfurt wie
auch der in Mainz durch Blitzschläge in Brand gerieten und große Schäden
entstanden.
1367 kann Karl
IV. die sogenannte Babylonische Gefangenschaft der Kirche beenden, indem er
den neuen Papst Urban V. dazu bewegt, seine Residenz in Avignon
aufzugeben und Rom wieder zum Zentrum der Christenheit zu machen. Allerdings
begannen damit erneut Probleme.
1368 wird dem Kaiser von seiner vierten Gattin noch ein Sohn geboren,
der auf den Namen Sigismund getauft wird.
1368 sieht sich König Karl IV.
zu einem Romzug genötigt, um zwischen den mächtigen Visconti in Mailand
und dem Papst zu vermitteln. Er beschränkt sich aber auf Verhandlungen mit dem
Erfolg, dass die Einigung kaum länger währt als sein Aufenthalt in Italien.
1368/69 werden Mitglieder der
Familie von Bruchhausen letztmalig
urkundlich sichtbar.
Die Gemeinde Bruchhausen existiert
noch einige Zeit weiter, wie die Erwähnung des Forsters Henne Wiszkircher
1386 im Märkerdingprotokoll zeigt,
doch ging sie in der Folgezeit in der Nachbarsiedlung Hörstein auf.
1370
geht Papst Urban V. wieder nach Avignon zurück. Noch im gleichen Jahr kommt Papst Gregor
XI. an die Spitze der katholischen Christenheit und residiert nun in Rom.
1371 stirbt Erzbischof Gerlach von Nassau
in Aschaffenburg. Da die Bürger seinen Tod als Folge einer falschen Behandlung
durch seinen französischen Arzt sehen, wird derselbe gefangen und in den Main
gestürzt (Ob derselbe überlebte ist nicht überliefert).
Ritterrüstung mit Schamkapsel
1371 kommt es in der Herrschaftsstruktur
unserer Heimat zu einer Veränderung. Die Familie von Eppstein sieht sich veranlasst, sowohl das Amt Steinheim wie
auch den Anteil an den Gerichten Wilmundsheim, Hörstein und vor dem Berge, an Ulrich IV. v. Hanau zu verpfänden.
1371 am 20. März ernennt König Wenzel von Böhmen, als Stellvertreter
seines in Italien weilenden Vaters, Ulrich
IV. von Hanau zum Landvogt in der Wetterau.
1372(-1383) wird Konrad von Hanau Abt in Fulda.
1372 wird in Kälberau erstmals eine Kapelle
erwähnt.
1372 am 15. Dezember verkaufen Henne
von Kebel und seine Gattin Feua,
Gelnhäuser Bürger, 2 Höfe in Gunzenbach
mit allem Zubehör an Franziskus (Dechant)
und das Stiftskapitel in Aschaffenburg. Die Höfe gehörten dem verstorbenen Heinrich Groß (Große Wiese) ebenfalls
Bürger von Gelnhausen und Schwager des Verkäufers.
Der eine Hof heißt „Henrich Großen Hof“ und war von German auf dem Berge bewohnt.
Zu dem Hof gehören auf drei Feldern soviel Äcker, daß man auf jedem Feld 12
Malter Frucht aussäen kann und 10 „mansmad“ Wiesen.
Der zweite Hof heißt „Hegmanns Hof“ und ist von Hegmann von Gunzenbach bewohnt. Dazu gehören auch drei Felder auf
deren Äcker man jedoch nur 6 Malter Furcht je Acker aussäen kann. Ausserdem ein
Busche (Wald) und die Santwiese.
In der Urkunde werden noch weitere Personen und Hofbesitzer genannt: Kontze Ulner, ein verstorbener Kontze Manegold. Ein Gutsbesitzer Sigwin Boden zu Gunzenbach, ein
ebenfalls verstorbener Kontze Kaltwasser
und Peter Byberer.
Anwesend waren bei dem Verkauf: Kontze
Cappus, Zentgraf Konrad
Seidenschwanz, Gerhard Rohrbecher, Lange Kontzen von Stritzebach, Hartlib
Weckesneyt, Arnold Mizsener, Albrecht von Mömbris, Hermann Eckard, Nikolaus
Quantz, Eckard Dynel, Peter Biberer, Kontz Smyd von Hole, Germanne von
Guntzenbach, Peter Rohrich, Kontze Seidenschwanz. Schöffen des Gerichtes
Mömbris.
Vertreter des Stiftes war der Stiftskanonikus Hermann von der Ecken.
Zeugen waren: Ritter Eckard von
Bleichenbach und sein Sohn Rudolf.
Der Stiftsvikar Johann Mutter und Johann, der Märkermeister von
Wilmundsheim.
Zeugen des Verkaufs waren: Heinrich, der Kaplan von Eidengesäß, Berthold der Pastor von Crainfeld, Hartmann Urleuge, Kaplan zu Michelau, Fritz von der Ecken, Wortwin Gnade,
Bürger von Gelnhausen und Lotze Weimar,
Bürger von Orb.
Gesiegelt wurde die Urkunde vom Herrn des Mömbriser Gerichtes, Eckard von Bleichenbach und vom
Schultheißen von Gelnhausen Fritz von
Breitenbach.
(Quelle: Michael Zieg, Gelnhäuser Regesten Band 2)
1374 wird Arnold von
Trages als Lehensnehmer von Hanau erwähnt.
1374 befindet sich das Patronat über
die Kirche oberhalb Wilmundsheim und die damit verbundenen Berechtigungen (
Gottesacker, Zehnten und Besetzung der Pfarrstelle) noch im Besitz der
Herrschaft von Rannenberg. Die Abtei
Seligenstadt versucht diese Berechtigungen zu erlangen. Außerdem gibt es wieder
Streit um einen Zehnten in Michelbach, hierbei werden die drei Brüder von Rannenberg vom Aschaffenburger Commissariat
verurteilt, den Besitz der Abtei einzuräumen. Doch auch dieser Spruch wird
wieder angefochten.
1375 am 7. Mai ist ein Konrad
Draguszer von Albstadt (Trageser) in einer Urkunde in Gelnhausen erwähnt.
1375 zu dieser Zeit erhält die
Familie von Kolling, von Ullrich von Hanau das Schloß
Hauenstein als Lehen.
1376 am 29. November beendet
Jutta von Boppard, geb. von Rannenberg ihr Erdendasein.
1376
lässt Karl IV. seinen Sohn
Wenzel zum (Neben-)König krönen.
1377 erwirbt Richwin Schelris von Wasserlos als
Burgmann in Hanau ein Burglehen in
der Vorburg.
1378
teilt Karl IV. die von ihm regierten Länder unter seine drei Söhne Wenzel, Sigismund und Johann. Die beiden erstgenannten werden
nachfolgend auch für unsere Heimat urkundlich sichtbar.
Im Bereich der Städte kam es unter der Regierung von Kaiser Karl IV. zu einem Aufstand der Handwerker in Frankfurt und zur Aufhebung der (adeligen) Geschlechterregierungen zugunsten
der Bürgerschaft.
1378 Noch im Todesjahr von Kaiser Karl
IV. werden in Nürnberg acht
Zunftvertreter in den Rat der Stadt gewählt
1378 am 29. November stirbt Kaiser Karl IV: in seiner Burg
in Prag.
Als sein Nachfolger übernimmt sein Sohn Wenzel,
als König die Regierung des
(unruhigen) deutschen Reiches.
1378 war auch der Papst in Rom
verstorben und man wählte am 9. April
Urban VI. als Nachfolger.
Vor diesem Hintergrund musste König Wenzel
knapp 18jährig die
Regierung übernehmen.
Doch brachte dies kein Lösen des Schismas.
1379 verkündet er auf einem
Reichstag in Frankfurt einen allgemeinen
Landfrieden und erlaubt den Reichsstädten am Rhein die Zollstellen von
Höchst und Klosterberg zu zerstören. Außerdem sollten zwischen
Mainz und Frankfurt kein Zoll mehr aufgerichtet werden.
In diesem Umfeld sahen sich auch manche niedere Adelige im Recht, mit Gewalt
Abgaben zu nehmen, was der Landfrieden verbot.
Im Gegensatz zur dörflichen
Bevölkerung, über deren schlichte Lebensweise an der Schwelle zur Neuzeit man
wenig weiß, geben außer den Urkunden auch archäologische Funde von einigen
Herrenhöfen und der Burg Alzenau, Einblicke in das Umfeld der gehobenen Schicht.
Die teilweise schon erwähnten Funde, vom Anwesen Kempf an der
Märkerstraße unterscheiden sich in zwei Gruppen. Die ersten Siedlungsspuren
deuten in die Merowingerzeit, offenbar aus der Gründungsperiode von Wilmundsheim.
Dieser langsame Aufbau zum 1311
urkundlich erwähnten Hof der Schelris
von Wasserlos erfuhr sein Ende
durch die Sintflut 1342.
Mit dem Wiederaufbau mehrerer Gebäude in Stein und einer Ummauerung,
deren Reste noch unter dem Bürgersteig vor dem Kempfschen Anwesen, wie auch
noch nördlich in der Pfarrwiese vorhanden sind, blieben noch mehr Zeugnisse
erhalten. Diese Funde belegen ein herrschaftliches Gebäude, dessen
Kellerfundamente in Ost-westrichtung noch mit einer Tiefe von 0,8 m
vorhanden sind. Hinzu kommt noch ein südlich vorgesetztes Fundament mit den
Innenmaßen 2,2 m zu 1,7 m. Dies lässt auf einen Viereckturm
schließen. Als Bedachung diente Schiefer. Die Heizung ist mit gotischen
Nischenkachelöfen aus dem späten 14. Jh., als komfortabel zu sehen.
Ein weiteres Gebäude in Holzbauweise konnte 2005 lokalisiert werden. Der
Rest eines Pfostens aus Eichenholz, bezeugt noch einen Bau der im Jahr 1395
erstellt wurde und vermutlich Bezug zu dem Baubeginn von Schloß Altzenahe
hatte. (Datierung: Dr. Westphal, Uni Frankfurt)
Die Gebrauchskeramik beschränkt sich, in der
frühen Art auf Schwarz- und später auf Irdenware. Das Anwesen wurde offenbar im Zusammenhang mit der Zerstörung
Wilmundsheims in der ersten Hälfte des 15. Jh. verwüstet und nachfolgend
nicht mehr aufgebaut, weshalb auch spätere Keramikarten, wie Steingut,
Steinzeug und Porzellan nicht mehr sichtbar werden.
Von diesem Grundstück wurde erst 1877 nach einer Aufteilung in mehrere
Baugrundstücke, ein Teil von Peter Kempf erworben und 1879 neu
bebaut. Bis zu dieser Zeit war es im Eigentum des Staates.
Im Urmessblatt mit Nr. 122, gleich dem Schloß Alzenau. (Verbleib der
Funde: Sammlung Kempf)
Die Funde des Anwesens Kempf an der Spessartstraße 27 (OT
Michelbach), wurden ebenfalls weiter oben schon erwähnt.
Prof. Dr. Ludwig Wamser (rechts) bei einer Besichtigung der Funde von H. Volker Glusa
Auf frühneuzeitliche Funde
aus der Burg Alzenau wird später noch eingegangen.
Nun wieder in die Geschichte: Wie es um die Kleidung der ärmeren Bevölkerung
bestellt war, läßt sich nur vermuten wenn man liest wie sich ein französischer
Geistlicher über die
"Schamlosigkeit" der Dorfbewohner beklagt: "In vielen
Gemeinden gehen die Leute im Sommer fast nackt herum, haben nicht einmal eine
Hose an und fürchten nicht den Blick der Vorübergehenden". Mit der von
den Geistlichen beschworenen "Schamhaftigkeit" war es aber auch bei
der Jugend der Herrschaften in jener Zeit nicht allzuweit her. Im Gegensatz zu
dem im 13. Jh. vorherrschenden bodenlangen Gewand wurden die
Obergewänder im 14. Jahrhundert wieder kürzer, um möglichst dekorative
Untergewänder und Beinlinge sichtbar zu machen.
1367 kam es zu einem Eintrag in der Mainzer
Chronik, daß die Röcke der Männer ("Schecken") so kurz waren, daß sie
nicht mal mehr den Hintern verdeckten wenn sich jemand bückte.
1370 schließlich wurden in Zürich
den Frauen tiefe Dekolletes und den Männern kurze Schecken verboten. Nun kam es
bei den Männern zur Ausbildung der Hosen jedoch mit der Besonderheit der
sogenannten Schamkapsel oder Gliedschirm. Der Anfang war das Zusammenfügen der
Beinlinge im hinteren Teil und das Einbringen eines Zwickels im vorderen
Bereich, der oben an einem Gürtel angebunden oder geknöpft wurde. Da sich
einige Herren wohl um ihre Männlichkeit sorgten, wurden die Zwickel schon bald
mit einer Ausbeulung gestaltet, die mehr Platz bot als nötig gewesen wäre. Mit
der Besonderheit, daß diese Ausbeulung mit versteifendem Material ausgefüttert
wurde, kam es zu der schon erwähnten Schamkapsel, die über einige Jahrhunderte
Teil der Männermode war, wie in unsrer Zeit der Büstenhalter bei den Damen. Und
in der gleichen Art wie in unsrer Zeit, wurde in vielen Fällen mehr darin vermutet
als drinnen war. In späteren Zeiten hatte die Schamkapsel schon die Funktion
der noch fehlenden Hosentasche.
Zum Ende des 14.
Jahrhunderts hatte die Mode beim Adel und dem Stadtbürgertum die bis in unsere
Zeit bestehende Form angenommen: Für die Frauen das Kleid mit dem
figurbetonenden Oberteil, der geschnürten Taille und dem weiten Rock und für
die Männer Jacke und Hose. Auch die noch im 13. Jh. übliche fast
einheitliche Schuhform für Frauen und Männer änderte sich nun. Hierzu ist
anzumerken, dass die neue Fußbekleidung im Gegensatz zu den häufig
verschmutzten Straßen und den ungefestigten Wegen stand. Man entwickelte
deshalb sogenannte Trippen. Dies waren Holzsohlen entsprechend der
Schuhform mit einem Querriemen, der die Festigkeit mit dem Schuh gewährleistete.
Aber an der Unterseite dieser Holzsohle brachte man im Bereich der Ferse und
des Fußballens Klötze an, die den Schuh über dem Straßenschmutz halten sollten.
(Vergleichbare Gehhilfen werden heute noch von Geishas in Japan getragen.)
Diese Trippen ermöglichten jedoch nur relativ kurze Schritte. Davon abgeleitet
spricht man noch gegenwärtig von „Trippeln“, wenn sich jemand mit kurzen
Schritten vorwärts bewegt.
Es ist als sicher anzunehmen, dass auch die Adeligen in unserer Heimat gern
die modischen Veränderungen mitmachten soweit sie davon Kenntnis bekamen. Das
noch immer herrschende Reisekönigtum, die Hoftage in den umliegenden Städten
und die Herbergspflicht bei Kälberau zeigten immer den neuesten Stand der Mode.
Nun ist eine Betrachtung der ritterlichen
Arbeitskleidung angebracht.
Auch der ehemalige Topfhelm, wie er
noch auf dem Reitersiegel von Friedrich I. von Kälberau sichtbar ist, hatte inzwischen seine Form
verändert. 1370 enstand der "Hundsgugel", ein Helm mit
aufklappbarem Visier und der Armet.
Dieser Helm hatte ebenfalls ein aufklappbares Visier, jedoch mit zusätzlichem
Kinnreff und an Scharnieren hängenden Backenstücken.
Alte Fernwege dienten wieder mehr den
Handelsverbindungen. Die aufstrebenden Städte, vordergründig Frankfurt und
Leipzig als Messestädte, traten in Konkurrenz zu alten Landesherrschaften.
Bevor wir in der Geschichte weitergehen, ist hier einzuflechten, dass in der
Zeit von 1375 bis 1400 mehrfach feuchte Sommer zum verstärkten Auftreten von
sogenanntem "Mutterkorn"
im Roggen führten, d.h. Mehltau bringt einzelne Körner zur schwarzfarbener
Missbildung. In Unkenntnis der Gefährlichkeit kommen die Körner in das Mahlgut
und gelangen zum Verzehr. Schon geringe Anteile im Brot lösten das sog. "Antoniusfeuer" aus. Dies war eine
Erkrankung, die von Halluzinationen und Krämpfen begleitet zum Tode führte.
Doch nun wieder in die nahe Umwelt.
Für unseren Raum bestimmend war die
Rivalität von Frankfurt und dem Erzbistum Mainz. Während der Erzbischof von Mainz die Zölle auf dem Main bis nach
Miltenberg beanspruchte und viele niedere Adeligen mit der Aufgabe betraute
diese Zölle einzufordern, vertraten die Frankfurter Ratsherren die Ansicht, der
Main gehöre dem Reich und sei zollfrei zu befahren.
Diese Ansicht hatte Kg. Wenzel bekräftigt,
als er sich diese Zusagen, als unerfahrener 19jähriger Erbe Karls IV.
entlocken ließ.
Trotz immer wieder vereinbarter Landfrieden sahen manche Adelige in der Fehde
noch immer eine Art von Sport mit großen Gewinnmöglichkeiten.
Im späten 14. Jahrhundert waren aus
dem Alzenauer Raum die Schelrisse
von Wasserlos berüchtigt. Henne Schelris der Alte war hanauischer Amtmann in Windecken. Ein Richwin Schelris war hanauischer Amtmann in Babenhausen.
In dieser Zeit standen sowohl Mainz wie auch Hanau im Dauerkonflikt mit
Frankfurt.
Ein weiteres existenzbedrohendes Problem für Frankfurt als Messestadt, war
das Ganerbiat Lindheim, in dem auch die drei Gebrüder von Rannenberg durch
ihre Mutter beteiligt waren.
Ein sozialpolitisches Problem des 14.
Jh. war auch in unserer Heimat durch die Entwicklung der Städte aufgetreten. Der zunehmende
Bedarf an Arbeitskräften bot Landflüchtigen die Möglichkeit, nach einer
Aufenthaltsdauer von einem Jahr und einem Tag, innerhalb der Stadt, als
sogenannter Pfahlbürger aufgenommen
zu werden. Dies widersprach zwar den Bestimmungen in der "Goldenen
Bulle" ( Gesetze zu ignorieren bringt fast immer Vorteile), doch
ermöglichte es unfreien Landbewohnern
aus der Leibeigenschaft zu entkommen.
1380 sind "von
Hutten" als Vögte in Somborn erwähnt (vermutlich als Klostervögte für
Fulda und Schlüchtern).
1380 verstarb Ulrich IV. von Hanau.
Den noch minderjährigen Ulrich V.
vertrat als Vormund Graf Gottfried III. von
Ziegenhein, sein künftiger Schwiegervater.
Solche Veränderungen warfen immer Schatten auf die Bevölkerung, da eine
schwache Führung leicht zu Missbrauch ermunterte. So kommt es durch Henne Schelris den Jungen in jener Zeit
zu Übergriffen zum Nachteil von Hörstein.
1381 zeigt ein diesbezügliches Märkerdingprotokoll, welche rechtlichen
Hürden die Märker von Hörstein überwinden mussten, um ihre alten Weiderechte
wieder uneingeschränkt zu nutzen.
Henne Schelris der Junge, hatte ihnen das Weiderecht versagt. Derartiges
geschah immer unter Anwendung von Gewalt gegen die Hirten und manchmal auch mit
Raub von Weidetieren. Um sich gegen diese Beeinträchtigung ihrer Rechte zu
sichern klagten die Hörsteiner beim Burggericht
in Hanau, da die Schelris in Hanau ein Burglehen hatten.
Das Hanauer Burggericht lehnten die Klage ab und verwies sie an das Forstgericht von Wilmundsheim. Doch
auch die Forster sahen sich als nicht zuständig und sahen dies als einen Fall
für ein Märkerding.
So wurde von Johann II. von Rannenberg
zu einem Märkerding am Ranberg geladen.
Der Anlass der Klage nötigte zu einer Grenzbegehung von Wasserlos, nach
Hörstein und wieder nach Wasserlos. Für den Schiedsspruch wurde ein zweiter
Termin anberaumt, wobei die Forster von Somborn und Mömbris erst wieder zu
diesem Termin erscheinen mussten, da sie offenbar nicht viel zur Klärung
beitragen konnten.
Das Urteil fiel zu Gunsten der Märker von Hörstein aus.
Aufgrund der urkundlichen Ersterwähnung der Landscheider, die bis in die
Gegenwart als Feldgeschworene oder Steinsetzer noch ihre Funktion ausüben, sehe
ich eine teilweise Wiedergabe des Protokolls von 1381 für angebracht:
“Ich Johann von Ranberg, Frydrich und Conrad, Gebrüder bekennen uns in diesem
Brief, daß Henne Schelris der Junge Feind war gegen die Hörsteiner (Märker)
durch sein Vater wegen Weide (-rechte) zu Hörstein. Dies war aber (herausge-)
komme zu Hanau auf einem Gerichtstag. Da Feindschaft besteht, sollte man ein
Forstding (Ortsvorstehergericht) gebieten und die zu hauff (versammeln) die sollten nach
(be-)schuldigen und antworten, von Recht darüber weisen (urteilen). Aber so es
... die (32 Forster) nit weisen, so sollte man ein offen Märkerding gebieten,
als recht wäre und von alters her kommen war und geschrieben steht im
Wilmundsheimer Gerichte und in Horst (Hörstein) geschrieben und in jedem Dorf
die Forst (er) und die Landscheider und die Ältesten und die besten und der
Märkermeister und welche die nicht geschworen hatten in der Mark die sollten
nach selberen und sollten gehen (in) jedes Dorf in sein Heimgerede (Bürgerversammlung) und wo die heim gehen, so
sollen die auch nach gehen, wieder nach Ende und kommen. Auch wisete (wiesen)
die zwei und dreissig (Forster) daß die Forst(er) von Soneborn Gericht und in
Memilriß Gericht da weren mochten bleiben und auch die andern da. Selbis Tag
ging (gab) man die Landscheid an, uf de nächst Dienstag nach sente (ihren)
Landeren frage (erkundigen) und hüb den (Bericht) uns ba Raneberg, als (wenn)
die swen und dreißig (Forster) getrofet han. Und ging bis an die (Grenze) bei
Hörstein. Und die Hörstein gingen in ins Hergerede (Streitgespräch) bis an
(gegen) die ba Wasserlos. Und die ba Wasserlos her wieder umb in in heimgerede
(Beratung) aber bis an die ba Hörstein. (Nach weiteren Reden und Gegenreden zogen
sich die Hörsteiner zu einer Beratung zurück) Da ginge (kamen) die von Hörstein
von ihrem Heimgerede wieder um und die zu ihnen gehörten als fern, biß daß sie
näme uff ihr Eide die sie getan hette, aber die Mark zu begende (Beginn) daß
sie nieme an wiste in ihre Heimgerede, daß Mark were jetzt .... begange und
were gestorket (abgesteckt) und gesteinet und in wart (wurde) des Tages ba
Hörstein die Weide net abe gegange, daß sie mark oder gemeine sollte sein ohne
alle Recht und Widersprüche.“
Dies sind die Furst und Landscheider und Geschworene die in Horst Heimgered
gegangen han (an dem Heimgerede der Hörsteiner teilnahmen): Hartmann Auheim,
Herbord Schelle, Forster Gerhard Anigren, Bechthold Otma, Bernhard Ofing,
Bechthold Honowa, Henne Grash, Sypel Selifro und Hartma Schelle.
Landscheider Hane Grene Amgin (?) zu Hurste, Henner Wolf, Hartma Hennburg,
Fritz Schelle, Hennrich Zingne, wie
Henkin Rudeg, geschworn Leut zu Bruchhausen (jetzt in Hörstein aufgegangen).
Joffrid Cyn Furst Henne Grebiz und Hene Burgloff, geschworn Leut zu
Welnshei(m). Toma Hubon ...Peter Crebiz, geschworn Leut ba Kalde (von Kahl).
Harrma der Weise, zehn geschworene man(n) und wir, Fohrmanba Gots Gnade dys zu
beleg bekenne uns offenlich, daß wir uns uff de Märkerding warn un alle Artikel
syn Frage wist und deydet als sy vor geschrieben synt. Und müde (mühten uns)
.... .... mit unsre Freunde (?) zu die von Hurste zu ihrm Heimgerede begange
han in alle der Form als vor geschrieben stet und han des (zu) urku(n)de uns
maeß (Siegel) an den Brief gehangt. Hyr wir syn auch gewest des ... han dynahin
Eberharz Her zu Eppstein, Wolf von Horna, Godefrid von Delkenhei(m), Eberhard
von Schelkrippe , Edelknecht und
andre vil erbare Leut. Und ich Johann, Friedrich und Conrad von Ranberg bekenne
alle dyre vorgeschriebe Artikel und Rede daß wir dabei syn gewest und also
bestraft han nach de als die zwei und dreissig (Forster) gewyset und gedeutet
han. Und des zu urkunde so han wir dy bei Raneberg unser Syge(l) .... an diese Bryff gehange .....
Der Verhandlungsort "am Ranberg" lässt vermuten, dass Johann II.von
Rannenberg seinen Wohnsitz noch auf der "Vergessenen Burg",
gegenüber der Ruine Rannenberg hatte.
Die Burganlage in dieser Endphase (sie wurde nach dem Erlöschen des
Geschlechtes zu Beginn des 15. Jahrhunderts nicht mehr als Wohnsitz genutzt)
lässt sich aufgrund der noch sichtbaren Bodenformation und archäologischer
Funde gut rekonstruieren.
Als Zungenburg ergab sich durch den Halsgraben eine ovale Form zur östlichen
Angriffseite. Ein relativ kleiner Verteidigungshof war durch eine Mauer von der
Grabenkante aufgehend geschützt. Im südlichen Teil setzte sich diese Mauer bis
zur kleinen Pforte als Außenwand des Wohnturmes fort. Die Burg charakterisierte
sich damit als sog. Randhausburg. Der Wohnbau war ohne Unterkellerung und hatte
die Außenmaße von etwa 20 Meter (süd/nord) und 12 Meter in
ost/westlicher Richtung. Zu den gefärdeten Seiten war er vermutlich ganz in
Steinbauweise mit Gipsmörtel gestaltet. Der ungefährdete südliche Wandbereich
war zumindest im oberen Bereich in Fachwerkbauweise ausgeführt.
Als Zugang diente eine südlich, teilweise in den Fels gebrochene Pforte.
Dieselbe hatte man durch einen aufgeworfenen Wall auf der südlichen Grabenseite
gegen Beschuss gesichert.
Der Zugang erfolgte durch die nördlich im Tal vorgelagerte Vorburg. Ein relativ
steiler Weg führte in den Halsgraben und nötigte, mit der rechten
(ungeschützten) Seite bis zur Pforte zu gehen. Am Eintritt in den Burggraben
befand man sich gegenüber einem vorgelagerten Wehrturm. Der Zugang selbst
erfolgte dann erst in einen kellerartigen Raum, von dem eine Treppe hoch auf
einen Burghof führte. Unter demselben befanden sich vermutlich Stall und
Vorratsräume. Außerdem noch eine Zisterne, daß hier vielleicht eine
Wasserzuleitung von einer höherliegenden Quelle existierte, ist
unwahrscheinlich. Nördlich existierte noch ein Anbau an dem Wohnturm, bei dem
es sich wahrscheinlich um eine angelehnte Scheune handelte. Weitere Bauten
können noch im westlichen Hangbereich vermutet werden.
Die Ummauerung setzte sich seitlich offenbar bis zu der Abflachung oberhalb des
jetzigen Steinbruchs fort. Hier könnten ebenfalls noch Verteidigungswerke zum
vorbeiführenden Weg angenommen werden. Im Bereich der nordwestlichen Vorburg
zeigen mehrere Geländeformationen die Standorte von Wohn- und Vorratsbauten.
Die Anlage selbst wurde offensichtlich als Wachburg (wicborg) unter Kg.
Heinrich I. nach 924 erbaut und später zum festen Wohnsitz
erweitert. Nach dem Wegzug der letzten Rannenberger, Johann II. und Friedrich
VI. als Burgmannen nach Friedberg und dem Tod Konrads 1407, wurde
der Burgsitz vermutlich aufgelassen und später als Steinbruch abgetragen.
1381 wird Abt Konrad von Hanau in Fulda, wegen
Unfähigkeit und Rechtsverletzung vom Adel und der Bürgerschaft abgesetzt. Die
Verwaltung wurde Johann von Isenburg-Büdingen übertragen.
1382 übernehmen in der ersten Januarhälfte die Brüder Frowin,
Friedrich und Konrad von Hutten/Stolzenberg im Rahmen einer Fehde
gegen Ulrich von Hanau das Schloss Sonneborn. Ulrich von Hanau fordert
schon am 18. Januar das widerrechtlich genommene Schloss zurück.
1382 erwirbt Werner
Kolling (von Hauenstein) von dem Gelnhäuser Bürger Hermann Erffe und dessen Sohn, eine Gut in Somborn für 150 Pfund Heller.
1382 während eines Hoftages in Miltenberg im Juli, regt König Wenzel die Bildung eines Landfriedens an. Die Führung soll
Erzbischofs Adolf von Mainz
übernehmen. Trotz einiger Bedenken kommt es zum Jahresende zu diesem Bündnis
unter Beteiligung fast aller Städte von Mainz bis Weißenburg.
1383 nahmen die Fuldischen
(Klosterleute) den EB. Adolf von Nassau zum Verweser der Abtei.
Noch im gleichen Jahr wurde Abt Konrad von Hanau in Spangenberg
ermordet.
1383 scheitert Kg. Wenzel mit dem Reformgedanken, zur besseren
Verwaltung Reichskreise einzurichten.
1383 bietet eine Urkunde einen
Einblick in die Besitzverhältnisse von Eberhart
von Vechenbach (Fechenbach) und seiner Frau Patze, geb.
von Rannenberg. Eberhart von Vechenbach ist Vicedom in
Aschaffenburg. In der Urkunde regeln sie ihren Nachlass für den Fall ihres
Ablebens. Darin ist erkennbar, dass sie die Güter der drei Gebrüder von
Rannenberg in Kälberau, Wilmundsheim und Wasserlos in Pfand haben. Das Gut
im Forst (Bereich oberhalb Waldschwimmbad), den Hof bei der Mühle (vermutlich der Herrenhof an der
Märkerstraße), den Zehnt zu Dorseße (Dörsthof) und von Hudelingeseße
(Hüttelngesäß), die Gerichte Mentzengeseß und Crombach. Weiterhin
noch Zehnten in Wessluchten(?) und noch zwei weitere Gehöfte, vermutlich nicht
im Kahlgrund.
1385 wird Michelbach Ausgangspunkt für eine Reise (Kriegszug) auf
Veranlassung Ulrichs V. von Hanau nach
Urcel.
Neben Einzelaktionen von Adeligen, wie im Fall der Schelrise mit Hörstein
kam es auch vor, dass sich mehrere kleine Adelige in sog. Ritterbünden zusammenschlossen,
um gemeinsam ein größeres Unternehmen zu bewerkstelligen. So hatten die
Gebrüder von Mörle auf Schloss Urcel mit anderen das Kloster
Schlüchtern überfallen und geplündert. Da jedoch für dieses Kloster die
Herren von Hanau als Schutzvögte fungierten, sah sich Ulrich V. von Hanau genötigt, etwas
gegen die Gebrüder von Mörle zu unternehmen. So bestimmte er Michelbach
als Sammelpunkt für einen Sühnezug gegen Schloss Urcel.
Am Sonntag nach Johannis Enthauptung mussten sich dreiunddreißig Gefolgsleute
mit je fünf Gleven bei Michelbach einfinden. (Die Gleve war eine bis zu 7 m lange Stangenwaffe, die zu
tragen bereits in dem Landfrieden am Rhein und in der Wetterau 1328 bis
1329 Unberechtigten verboten wurde.
Bei dieser Reise sind die
beiden Schelrisse Henne Schelris der
Alte und Henne Schelris der Junge beteiligt. Die Reise nach Urcel nahm
vermutlich zwei Tage in Anspruch. Doch kam es offenbar zu keinen Kampfhandlungen,
da schon vorhergehende Schreiben der Gebrüder von Mörle den Willen zu
einer friedliche Einigung betonten. Der nachfolgende Frieden forderte
wahrscheinlich mehr, als der Überfall auf das Kloster erbracht hatte. Im
September bezeugt eine Urkunde die Einigung von Ulrich von Hanau mit den
Gebrüdern von Mörle.
Welche Belastungen diese Aktionen in diesem Fall für Michelbach bedeuteten, lässt sich nur abschätzen. Mit Sicherheit
wurde auch für diese Reise unter Berufung auf den Vertrag von 1309 wieder eine Sondersteuer in der Cent eingefordert.
1386 (- 1391) ist Hermann
Schelris Vogt in Seligenstadt.
Zu dieser Zeit vermählt sich Anna Schelris von Wasserlos mit Hans von Erlenbach.
Ihr Wohnsitz ist eine kleine Burg in Weckbach. Die von ihren Enkeln gestiftete Kirche,
auf der ehemaligen Burganlage, zeigt noch die Wappentafel über dem Eingang. In
der linken Hälfte die Gans für Erlenbach und der gebrochene Sparren der Schelris. Aus dieser Ehe
sind zwei Nachkommen urkundlich und mit Wappentafeln bezeugt. Agnes die sich mit Jorg Bache
von Neuenstad vermählt und der
wesentlich jüngere Johann von
Erlenbach der sich mit Margarete von Crüftel verehelicht.
1386 im April kam es
nochmals zu einem Märkerding bei der alten Kirche oberhalb Wilmundsheim. Auch
diesmal hatte der Abt vom Kloster Seligenstadt als Obermärker zum Märkerding
geboten. (Unabhängig von der Verfälschung der Niederschrift betreffend eine
damals noch nicht existierende Pfarrei Hörstein ist anzunehmen, dass der Inhalt
im übrigen originalgetreu ist.) Dass
die Zeichen auf Konfrontation standen, kann man der Einleitung des Protokolls
entnehmen. Hier ist die Frage vermerkt: Wie man denn Märkerding halten solle,
da der Märkermeister (ein-)geschlossen wäre. Johann II. von Rannenberg
gebietet einfach den zweiunddreißig Forstern einen anderen zu wählen, was
dieselben auch zu tun genötigt sind.
Die Not, in die der andere Märkermeister geraten war, vermutlich als er die
Ladung zum Märkerding überbrachte, wird zwar angesprochen, doch gibt es keinen
Hinweis auf seinen Verbleib. Vielleicht steckte er in irgendeinem Stall auf der
"Vergessenen Burg".
Die Anklagen gegen den gewählten Landesherren sind erheblich. Die Märker
bezeugen, dass sie in den Ställen und Scheuern geschädigt wurden, dass sie
durch Kriege in und außerhalb der Mark (-genossenschaft) gebrand, gefangen,
gestochen und geschaczt (= gefangen und erst gegen Lösegeld wieder entlassen)
wurden, obwohl sie mit dem Krieg nichts zu tun hätten.
Die Schwere der Anklage führt zur unwiderruflichen zweiten Amtsenthebung von Johann II. von Rannenberg. ( Hierbei
konnte niemand wissen, daß genau 500 Jahre später der bayerische
"Märchenkönig" Ludwig II., ebenfalls seines Landesherrenamtes
enthoben wurde).
Die Zeit war spannungsgeladen. Kaum ein
Viertel Jahr später kam es in der Schweiz bei Sempach zur größten Niederlage des übermütigen Ritteradels.
1386 am 9. Juli fielen 1400
Ritter durch die Waffen der zu Fuß kämpfenden Schweizer. Das
Selbstbewusstsein der Ritter war geschwächt.
Die Kunde von diesem Ereignis mag auch an die Höfe in unserem Raum
gedrungen sein.
1387 war durch extreme Dürre gekennzeichnet. Bei Köln konnte man den Rhein
durchwaten. Der Sommer wird in den nachfolgenden Jahrhunderten "der alte
heisse Sommer" genannt.
1387 erhielten die Schweizer Städte auf dem Reichstag
in Nürnberg ihre Freiheiten von König
Wenzel bestätigt.
1388 am 29. Oktober mahnt die Stadt Frankfurt, Ulrich von Hanau und weitere Herren, die Lehensnehmer von den
Pfalzgrafen Ruprecht dem Alten und Ruprecht dem Jungen oder deren Freunde
sind, ihre Bindungen zu denselben innerhalb 14 Tagen aufzugeben, da die Stadt deren Feind geworden sei. Die
nachfolgende namentliche Auflistung zeigt Bemerkenswertes. Mit der Bezeichnung:
„Der Landschaden“ wird ein Eberhard von
Fechenbach erwähnt. Danach werden der gleichnamige Vicedom in
Aschaffenburg, Eberhardt von Fechenbach (Gatte
der Patze von Rannenberg), mit den
Brüdern Konrad, Hans und (nochmal)
ein Eberhard von Fechenbach genannt.
Bei den Brüdern von Rannenberg
werden nur noch Friedrich und Konrad erwähnt.
Konrad von Bienbach wird mit seiner
Mutter (Fyol) genannt, sie wohnten
damals noch in der Burg in Kälberau.
Hermann Schellriß wird als Vogt zu Seligenstadt eingeordnet und Henne Schellriß der Junge (abweichende
Schreibweise) steht am Ende der langen Liste.
Im Reich herrschten zum Teil
chaotische Zustände in nicht enden wollenden Kriegen zwischen Städten und
Fürsten. Von Ende 1388 bis zum 25. Januar 1389 versuchte König
Wenzel mit Verhandlungen an verschiedenen Orten Einigung zu erreichen.
1389 im Februar veranlaßt Ulrich von Hanau seine Verbündeten
Überfälle auf Gelnhausen und seine Bürger,
ohne erklärte Fehde. Es kommt zur Wegnahme ihrer Güter, Gefangennahme
und Brandlegung.
1389 am 28. März. Kunz Weinauge und seine Mutter Lotte, Konz Heste von Michelbach,
Märkermeister von Wilmundsheim und seine Frau Irmel, Henne Kinde und seine Frau Grete verkaufen dem Kaplan
Konrad des Heiliggeistspitals in Gelnhausen eine Korngült von Gütern in
Michelbach.
Zeugen waren: Friedrich von Ranneberg,
Wicker Schuttmann, Zentgraf; Heilmann
von Michelbach, Henne Knappe, Kunz Heiste, Märkermeister zu Wilmundsheim
(?) und Kunz Teufel.
Siegel: Edelknecht Junker Friedrich von
Ranneberg und Friedrich Spickelin,
Schöffe zu Gelnhausen.
1389 am 5. April bittet die Stadt Gelnhausen die im rheinischen und
elsässischen Städtebund und Friedberg um Beistand gegen Ulrich von Hanau. Gelnhausen bitte Widersagebriefe zu schicken, die
sie dann an Ulrich von Hanau senden
wollen.
1389
am 1. Mai fordert König
Wenzel die Städte in der Wetterau
und weitere ihr Städtebündnis zu lösen und sich dem gemeinen Landfrieden
anzuschließen.
1389 am 5. Mai kam es zur
Verkündung des Egerer Landfriedens für
Schwaben, Baiern, Rheinland und Sachsen.
Eine relative Ruhe kam weniger durch den Landfrieden als durch die immensen
Verschuldungen, in die selbst reiche Städte durch die Kriegskosten gekommen
waren.
1389 am 3. Juni kann
Erzbischof Adolf von Mainz einen
Frieden zwischen dem Städtebund und den beiden Pfalzgrafen Ruprecht vermitteln. Die verbündeten Städte müssen den Pfalzgrafen
insgesamt 50.000 Gulden zahlen.
1389 Da die Hauptgläubiger Juden
waren, beschloss man in Nürnberg,"dass
niemand von den Herren und Städten den Juden Hauptgut und Zinsen zahlen müsse
und diese (die Juden) alle Briefe und Pfänder unentgeltlich zurückgeben
müssten".
1389 kaufen Werner Kolling mit seiner Frau Hebel für sich und ihre
Erben für 350 Gulden, vom Gericht
Gründau eine jährliche Geldgült von 25
Gulden, die jährlich an Martini, in einem Haus in Gelnhausen oder in der
Burg an sie oder Erben zu zahlen sind.
1389 ist Friedrich Groisz Pfarrer in Somborn
1389 am 17. Dezember
sah sich Eberhard von Fechenbach
(Gatte der Petza von Rannenberg) als Vicedom in Aschaffenburg genötigt,
den Rat der Stadt Gelnhausen zu bitten, mit allen zuständigen Leuten am
nachfolgenden Sonntag früh nach Mömbris zu kommen, um mit ihm über die Herren
"von Memmelris" wegen Landfriedensbruch zu richten.
1389 am 18. Dezember
sendet die Stadt Gelnhausen eine Absage, betreffend die Ladung gegen die von Memmelris zu ziehen. Die Absage
erfolgte nach Rückfrage in Frankfurt und dem von dort erhaltenen Bescheid, daß
die von Memmelris, gemäß der
Landfriedensordnung erst vor das Landgericht zu laden seien. Dies sei jedoch
nicht erfolgt.
1389 sendet Henne Schelris der
Alte einen Widersagebrief (Fehdebrief) an Frankfurt.
1390 kann sich Frankfurt mit Henne
Schelris dem Alten sühnen (einigen)
1390 wurde ein Giftmordattentat auf König Wenzel
verübt, das er jedoch überlebte. Seine nachfolgenden Verhaltensstörungen und
zeitweilige Regierungsunfähigkeit wegen Trunkenheit haben hierin vermutlich
ihre Ursache.
1390 schickt Henne Schelris
der Junge einen Widersagebrief an
Frankfurt.
1390
stirbt Erzbischof Adolf von Nassau in Mainz. Nachfolger
wird Konrad II. (=III.) von Weinsberg.
1390 sendet Eberhard von Fechenbach (Vechenbach)
der Stadt Frankfurt einen
Widersagebrief, als Vertreter für
Fritz Karsbach, der extra seine Bürgerschaft in Aschaffenburg aufgab und in
seinen Dienst trat, damit er seine Ansprüche vertrete.
1390 am 19. Dezember werden Ulrich
V. von Hanau, vom Erzbischof Konrad
von Mainz die Stiftslehen bestädigt. Darunter auch den Wildbann in der
Bulau. Die Grenzbeschreibung lautet:
"item den wiltban zü Hanaüwe. der geet an, als die Kinnczige in den Mayn
geet, unnd die Kinczige uf biez an die Hoester brücken obewendig Geilnhusen und
die strasse herabe durch Hasela und hinder dem Rawenberge hin durch Albestat
biez an die brucken zu Michelnbach und die Kalde ynne biez in denn Mein und den
Mayn ynne biez widder in die Kinczige . . ."
1391 am 8. September
lässt sich Ludwig von Rieneck von König Wenzel die Lehen bestätigen, die
zuvor sein verstorbener Onkel Gotfrid
von Rieneck hatte. Erwähnt sind auch die "freyen lute die da siczen an
der Kalde". Hiermit wird auch die Lehenshoheit über die Centen Mömbris und
Krombach bekräftigt.
In dieser Zeit kam es bei der Herrschaft Hanau zu einer Abweichung von der
Primogeniturregelung. Die nachgeborenen Brüder von Ulrich V. von Hanau traten nicht in den geistlichen Stand.
1391 kam es zu einem Vertrag, in dem
festgelegt wurde, dass Reinhard II. von
Hanau heiraten dürfe und mit seinem Bruder Johann die Regierung übernehmen soll, falls Ulrich V. innerhalb 10 Jahren keine lehensfähige Erben zeuge.
1391 ist Gerhard Schicke (von Albstadt) Lehensmann des Klosters Selbold, im
ehemals lehenseigenen Gebiet von Langendiebach.
1392 ist Johann Schutmar Pfarrer in Somborn
1393 am 23. Februar kann Werner
Kolling von seinem Neffen Ulrich
Blümchen, den Zehnten in Lieblos erwerben.
1393 gerät Henne Schelris der Junge in Frankfurter
Gefangenschaft.
1394 kommt es zur "Verlandfriedung" von Henne Schelriss (dem
Jungen) und Frankfurt.
1394 wird der Klosterhof, "da derselbe unser Hof jetzt wieder
aufgebaut ist", an Arnold von Dragus auf Lebenszeit verpachtet,
"um den Dritteil aller Früchte, die auf den Äckern wachsen. Zu diesen 30%
aller Früchte kommen noch die 10 Schilling Pfennig und zu Beginn die
Sicherheit von 24 Pfund Heller.
Damit hatte die Abtei ihre Pachterträge wieder drastisch erhöht!
Mit Arnold von Dragus wird erstmals ein Vorfahre des Verfassers in
Wilmundsheim ansässig.
Er wurde auch der "Stammvater" der Trageser in Alzenau.
1395 muss Ulrich V. von Hanau die in seiner Pfandschaft befindlichen Anteile
am Freigericht veräußern. Das Dritteil wird von Walter und Frank von Kronberg übernommen.
1395 gibt es im Besitzverhältnis von Kälberau wieder eine Veränderung.
Fyol von Bienbach, eine geb. von
Jossa, gibt die Hälfte ihres Besitzes an Henne Schelris den Alten, um es als Ganerbiat mit ihm zu nutzen.
Mit den Veränderungen der Herrschaftsstrukturen im ausgehenden 14.
Jahrhundert in dem Gericht Hörstein (Eppstein, Hanau, Kronberg und
Rannenberg) wird offenbar auch die Verschmelzung von Bruchhausen mit
Hörstein vorgenommen. Nur im Volksmund wurde Bruchhausen für den alten
Ortsteil überliefert. An den Herrschaftshof erinnert auch noch die
Edelmannsstrasse.
1395 soll mit dem Bau des neuen
Schlosses Altzenahe, bei
Wilmundsheim, begonnen worden sein. Das Erzbistum in Mainz unter Erzbischof Konrad
von Weinsberg hatte eine günstige Ausgangsposition für die Ausdehnung
seiner Herrschaft in die alte Markgenossenschaft.
Die Grafen von Rieneck hatten Mainz als Lehensherren anerkannt.
In der Herrschaft Hanau geriet Ulrich V. in Schwierigkeiten mit seinen
Brüdern und musste sich hilfesuchend an den Erzbischof wenden. Und im Haus Rannenberg gab es keinen mehr, der Probleme hätte machen können.
Eberhart von Fechenbach, der Vicedom in Aschaffenburg (einer der vier
höchsten Beamten des Erzbistums), war verstorben und Friedrich VI. von Rannenberg bekam offensichtlich die undankbare Aufgabe,
den Burgbann im Freigericht zur Geltung zu bringen.
Hierbei war auf die besonderen Gegebenheiten im Freien Gericht
Wilmundsheim/Somborn Rücksicht zu nehmen, was vorraussetzte, daß man sich der
gewählten Obrigkeit bediente (seit 1386 Friedrich VI. von Rannenberg).
Der Herrenhof (nahe der Furt, wie es in der Urkunde von 1311 hieß)
gegenüber dem Bauplatz auf der anderen Kahlseite, war der geeignete Ort um die
Großbaumaßnahme zu steuern (vermutlich
dient der Hof zu dieser Zeit dem Vogt Friedrich VI. von Rannenberg
als Wohnsitz). Dies mag
der Anlaß gewesen sein, daß man pünktlich zum Baubeginn 1395, in diesem
ummauerten Anwesen ein "Baubüro" mit Wohnmöglichkeit für die
erforderlichen Spezialisten erstellte. Der 2005 im Anwesen Kempf
freigelegte Pfosten aus Eiche, mit 0,50 Meter Durchmesser, läßt auf einen
ansehnlichen Bau schließen. Zeitgleich mit diesem Haus wurde wohl auch der
Knüppeldamm, über der seit 1342 nicht mehr nutzbaren Furt angelegt.
Pfosten, Tasche
für Schwelle
Pfostenstumpf / Eiche; Fundort: Märkerstr. 27, Alzenau
In
welcher Art das Gebäude in dem Herrenhof, nach Abschluß des Schloßbaues genutzt
wurde ist fraglich. Die besondere Form eines quer gelagerten Holzes mit dem
gleichen Fälldatum, läßt darauf schliessen, daß dieses Holz über lange Zeit als
Sitzstange für Hühnervögel diente. Hierbei ist jedoch nicht auszuschließen, daß
diese Nutzungsform erst nach der Zerstörung unkontrolliert wahrgenommen wurde.
Außer dem "Baubüro" wurde noch die weitere Infrastruktur geschaffen.
Das Wichtigste war eine Schmiede für die Herstellung von Werkzeugen,
Bauklammern und Geräten. Ergänzend wurde vermutlich noch ein "Stellmacher"
(Wagner) im Nahbereich der Großbaustelle angesiedelt. Für beide Berufe gab es
noch bis etwa 1990 Werkstätten im Umkreis von etwa 150 Meter zum Bergschloß
Alzenau. Die Schmiede Wappes mußte der Strasse an der Burg weichen.
Und die Wagnereien, Hut, Kunzmann und Hart wurden mit dem Aufkommen der
Motorfahrzeuge aufgegeben. Die
ehemalige Schmiede Wappes, war vermutlich der erste Wohnbau im späteren
Alzenau. Es gab damals bereits eine Schmiede im Klosterhof in Wilmundsheim Doch
derselbe war verlehnt und wäre vermutlich überfordert gewesen, mit der
Fertigung all dessen, was für den Schloßbau nötig war.
Als Stellmacherei wäre die spätere Wagnerei Hart in der Entengasse zu vermuten.
Die anderen Wagnereien wurden vermutlich später begründet. Für die Herstellung
der notwendigen Seile konnte man vermutlich eine Seilerei in Wilmundsheim
gewinnen. Für zusätzlichen Arbeiter wurde der südliche Teil der jetzigen
Hanauerstrasse bis zum Mühlweg erschlossen. Den Ansiedlern wurde die
Möglichkeit der Bebauung mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, oberhalb der
Hochwassergrenze angeboten. Hinzu kam südlich je ein Streifen Nutzland bis zur
Kahl (Jetzt „Breite Wiese“).
1395 hatte
zwar die Stadt Frankfurt das Privileg von Kaiser Ludwig dem Baiern, dass
5 Meilen (37,5 km) im Umkreis keine
neuen Burgen mehr gebaut werden sollen, doch war Kg. Wenzel zu dieser
Zeit schon zeitweilig, infolge unmäßigen Trinkens regierungsunfähig.
Auf die Regierung Wenzels wird
später nochmals eingegangen.
Gotische Nischenkachel vom Anwesen Kempf
Nun ist
wieder ein Blick auf die Mode in jener Zeit angebracht.
Hier ist kurz festzustellen, dass
durch überwiegend ungünstige Temperaturen die Umgestaltung von zwei Beinlingen
in Verbindung mit einem Zwickel zur Hose für die Herren inzwischen verbreitet war. Für arme Leute
galt jedoch nach wie vor der Spruch: "ein Rock und ein Gott"!
Vor diesem Umfeld wurde das Schloss Altzenahe begonnen. Die Bezeichnung Schloss steht für die Funktion.
Eine Burg war immer zum Schutz der Bevölkerung, die sich darin bei Bedrohung
von außen"bergen" konnte, und bestand hauptsächlich in Form eines
Abwehrbaues (Mauer, Palisade oder Wall und Graben). Ein Schloss hatte auch die
wesentlichsten Abwehrbauten, war aber auch als Wohnsitz gedacht und zur
Ausübung von Macht (gegen die Bevölkerung) oder zur Demonstration von
Machtanspruch (wie mit Schloss Alzenau) gebaut. Nachfolgend wird sowohl von
Schloß in offiziellen Schreiben, wie auch Burg Alzenau mundartlich gesprochen.
Mit Baubeginn wurde ein Burgbann
erlassen. Dies war ein Sondergesetz, das den Bauherren für die Zeit der
Baumaßnahmen berechtigt Frondienste zu fordern.
Eine spätere Urkunde bestätigt, dass Frondienste für den Schlossbau gefordert
wurden. In der Urkunde wird den Schultheißen, Schöffen und Gemeinde gedankt für
"sonderliche Dienste".
An dieser Stelle ist eine Anmerkung zur Gestaltung des "Schlosses
Altzenah" angebracht.
Eine zeitgemäße Anlage erforderte: Wehrhaftigkeit, Repräsentation,
größtmögliche Sicherheit und Grundversorgung für die Bewohner,
aber auch "ein Hintertürchen", um nicht in eine
"ausweglose Situation" zu kommen. Weiter unten wird auf die einzelnen
Punkte eingegangen.
Ein
Blick auf den örtlichen Ablauf
zeigt eine Wurzel für die Sage, dass ein Ritter von Rannenberg die Burg
erbaut hätte.
Nachdem vom Erzbistum festgelegt war, wo das "Schloss" erbaut werden
soll, war es Sache des Baumeisters die Facharbeiter zu werben. Doch für die
Hand- und Spanndienste vor Ort musste mit dem Instrument des Burgbanns der
Amtmann der Markgenossenschaft die Märker verpflichten. Dass dies keine
Begeisterung hervorrief ist leicht vorstellbar.
Der Amtmann war Friedrich VI. von Rannenberg. Nun wird aus der über vier Jahre währenden Aufgabe, für die belasteten Märker "der Rannenberger" zum Bauherrn
der Burg Alzenau, zumal der eigentliche Bauherr - der Erzbischof (oder die Erzbischöfe)
- wohl kaum sichtbar wurde.
Dreifußstieltopf
(ungefähr 1200 - 1800)
Samariterkrug (1620 Herstellung Grenzau) von Burg Alzenau
1396 bis 1398 beunruhigt Conrad Schelris die Stadt Frankfurt mit
seiner Fehde.
1396 wird außerdem vom geistlichen
Gericht, im Streit der Abtei Seligenstadt mit den Gebrüdern von Rannenberg
um Zehntrechte zu deren Nachteil geurteilt.
In die Zeit der Erbauung des "Neuen Schlosses" fällt ein Wechsel
auf dem Erzbischofsstuhl in Mainz, der ganz im Stil des ausgehenden
Mittelalters zu sehen ist.
1396 am 19. Oktober war Erzbischof Konrad verstorben.
Zu dieser Zeit war Graf Johann von
Nassau Canonicus von Mainz. Er schloss sogleich, am 23. Oktober, einen Vertrag mit den drei wittelsbachischen
Pfalzgrafen mit dem Inhalt, dass "wenn
er zu einem Bisthume oder anderer Herrschaft und Würdekeit kommen werde, er
niemals in Krieg und Feindschaft mit den drei Herren treten wolle".
Die drei waren Vater, Sohn und Enkel. Der Sohn war der nachmalige König
Rupprecht.
Am 8. November kam die Wahl.
Zwischen zwei Kanditaten war zu
wählen, Johann von Nassau und Joffrid von Leinigen. Beide hatten sich vor der Wahl gegenseitig
versichert, die Wahl anzuerkennen und der Unterlegene wolle sich auch bei dem
Papst um dessen Zustimmung für den Gewählten einsetzen. Emicho von Leiningen, der Bruder von Joffrid, hatte 50.000 Gulden geborgt und soll sie an
die Wahlcapitulare gegeben haben, um sie für die Wahl seines Bruders zu
gewinnen. Vermutlich hatte die Wahlhilfe gefruchtet, obwohl die Wahl eine
bemerkenswerte Form hatte.
Die 27 Capitulare gaben auf
"dem Weg des Compromisses" dem Decan Eberhard, dem Custos
Johann, dem Scholastiker Johann, dem Sänger Cuno und dem Canonicus
Dytmar von Walen die Vollmacht einen Erzbischof zu wählen. So hatte man die
Zahl der Wähler von 27 auf 5 komprimiert und das Ergebnis war Joffrid von Leiningen!
Der Unterlegene Johann von Nassau dachte
jedoch nicht daran das Ergebnis hinzunehmen. So machte er sich noch im Dezember
auf den Weg nach Rom, um den Papst von einer Zustimmung abzuhalten. Zur
gleichen Zeit waren jedoch auch Gesandte König Wenzels auf dem Weg nach
Rom, um für die Zustimmung für den Gewählten zu werben.
Johann von Nassau verstand es in Rom
sich bald Gehör zu verschaffen. Er ging sogleich den Weg der "Provision".
1397 am 20. Januar borgte sich Johann von Nassau bei
Kaufleuten in Lucca eine große Summe Geld und bereits vier Tage später hatte
sich Papst Bonifacius entschlossen
"auf dem Wege schneller und
glücklicher Provision das Erzbisthum mit einem Prälaten zu versehen, der seine
Heerde mit gutem Beispiel unterrichte".
Allerdings machte nun Papst Bonifacius
noch eine Rechnung auf. Da die beiden vorangegangenen Erzbischöfe in Mainz
gewählt wurden, hatte sich keiner derselben veranlasst gesehen eine Provision
nach Rom zu zahlen. Nun stellte der Papst die Nachforderung für Adolf von
Nassau und Konrad von Weinsberg und die nun von
Johann zu erbringende Summe betrug 300.000
Gulden (Das Jahreseinkommen eines deutschen Königs war damals etwa 13.000
Gulden). Der neue Erzbischof war jedoch so machtbesessen, dass er auch diese Forderung akzeptierte,
mit der Auflage, Rom nicht eher zu verlassen bis alles bezahlt sei. Er benötigte
noch ein halbes Jahr, bis er die Summe aufgebracht hatte.
1397 am 1. April schließen Ulrich
von Hanau, seine Frau Else und
seine Brüder Reinhard und Johann von Hanau, mit der Stadt
Gelnhausen einen Freundschaftsbund bis zur Rückzahlung der geliehenen 1.200 Gulden.
1397, im August kehrte Johann
von Nassau in sein teuer erkauftes Bistum zurück.
1397 werden die drei Brüder
von Rannenberg nochmals exkommuniziert, doch hatten solche Maßnahmen zu
dieser Zeit nicht mehr die Kraft wie ein Jahrhundert vorher. Außerdem braucht
nun der Erzbischof ihre Unterstützung vor Ort.
Der Anteil an bezahlter Arbeit an dem Bau des Schlosses Alzenau dürfte sich
nachfolgend reduziert haben, zu Lasten der Fronarbeit!
Betreffend die Architektur wurde zeitgemäß gebaut. Für die im 14. Jh.
entwickelte Zweihausburg bot sich
der nach Westen abfallende Bergsporn an.
Das untere "Nebengebäude",
das den Zugangsbereich zum oberen Wohnturm komplett sperrte, war in schlichter
Form. Der Zugang zum herrschaftlichen Bereich war nur durch das, dem nördlichen
Haupttor gegenüber befindliche Torhaus möglich. Sicherungselemente aus der
Erbauungszeit sind noch: Die Befestigung und die Tasche für den
Sicherungsbalken und die Führungssteine für das Fallgitter.
Dagegen war der in erhöhter Lage
befindliche Wohnturm, das „Amtshaus“ repräsentativ
gestaltet mit Ecktürmchen, die als "Tourellen" aus dem
französischen Raum in Mode gekommen waren. Ein Gewölbekeller mit einer
Scheitelhöhe von 6,40 m war vom „Höfchen“ hinter dem Nebengebäude, von
Westen zugänglich. Durch Umbauten ist der Keller nur noch durch den im 18. Jh.
erweiterten Küchenbau zu betreten. Darüber befindet sich das Erdgeschoss, das
wie die beiden Obergeschosse von Osten zugänglich ist. Dieses Geschoss diente
offenbar als Lagerraum im weitesten Sinne. Vordergründig dürften
Lebensmittelvorräte für die Küche des Amtshauses hier ihren Platz gehabt haben.
Für die Küche war ein Anbau rechts vor dem jetzigen Zugang zum ersten
Obergeschoss vorhanden. Der Ansatz für den in der Mauer aufgehenden Rauchabzug
ist noch als viereckige, eingetiefte Fläche sichtbar.
Die Häuser für Bedienstete befanden sich südöstlich an der Ringmauer.
Die beiden Obergeschosse wurden äußerlich repräsentativ ausgeführt. Wobei sich
zeigt, dass die Kreuzstockfenster in der Innenraumnutzung ihren praktischen
Sinn hatten.
Die im nördlichen Teil des ersten Obergeschosses noch sichtbaren Kragsteine
waren die Auflager für die Wohnraumdecken in 3 Meter Höhe. Wobei die
Höhengleichheit mit den Fensterteilungen erkennen lässt, dass der darüber befindliche
1,50 Meter hohe Raum durch den oberen Teil der Fenster erhellt wurde.
In beiden Obergeschossen war der nördliche Bereich durch Einbauwände und
geringere Raumhöhe für Wohnzwecke gestaltet.
Wandschränke und Kragsteine zur Zwischendeckeauflage
Archäologische
Funde zeigen, dass die Wohnbereiche bereits seit Beginn mit Kachelöfen beheizt wurden. Im zweiten Obergeschoß, das jetzt gern
als Rittersaal bezeichnet wird, sind noch die Standorte für zwei Kachelöfen
sichtbar. An der Westwand sind vor dem nordwestlichen Fenster,
Mauereintiefungen unterschiedlicher Höhe. Dieselben zeigen, daß hier eine
Raumteilung in Form einer Holzwand angesetzt war. Und außerdem, daß man für die
nordwestliche Stube einen höheren Ofen vorgesehen hatte. In einer späteren
Beschreibung wird die Aufteilung, mit zwei Stuben und einer Kammer, außer der
Amtsstube erwähnt.
Standorte von Kachelöfen im Schloß Alzenau, zu beiden Seiten einer ehemaligen Trennwand
(Der Rittersaal entsprang der romantischen
Fantasie des ausgehenden 19. Jh. und
wurde von Dr. Georg Hager, entsprechend formuliert als er am 24. Mai
1922, als Oberkonservator für Baudenkmäler, die zu Getreidespeichern
umfunktionierten Geschosse im "oberen Schloss" besichtigte).
Hier erscheint eine Anmerkung angebracht, sowohl zu den Kachelöfen wie auch zur
Keramikherstellung allgemein. Die Kachelöfen waren die Weiterentwicklung der
ummauerten Feuerstelle mit kontrolliertem Rauchabzug, wie sie als Backöfen
schon lange in Gebrauch waren. Allerdings lag hier die Funktion im Schwerpunkt
auf der Wärmeabgabe nach aussen.
Im Erkennen, daß eine möglichst grosse Oberfläche die optimale Abgabe erbringt,
baute man schon im frühen 14. Jh. in den Alpenländern Öfen, deren Oberfläche
man mit eingemauerten Töpfen vergrösserte. Die Töpfe bezeichnete man, in
Ableitung vom lateinischen "cacabus" für Becher und Schüsseln, als
Kacheln. Und daraus kam die Bezeichnung Kachelofen.
Die im späten 14. Jh. verwendeten gotischen Nischenkachel wurden aus der Hälfte
eines hochkant geteilten Topfes und einem separat geformten Bildblatt
hergestellt. Dieses vorgesetzte Blatt, gleich einer gotischen Fensterumrahmung
vergrößerte die Abstrahlfläche nochmals, gleich den Kühlrippen von
luftgekühlten Motoren und brachte damit einen Wärmewirkungsgrad der bis in
jüngste Vergangenheit nicht mehr erreicht wurde! Als Herstellungsorte der Kachelöfen
von den drei heimischen Fundstellen: Märkerstrasse 27, Spessartstrasse 27 und
Schloß Alzenau, ist Dieburg nachgewiesen.
Zur Gebrauchskeramik in den Arten bis 1700, ist anzunehmen, daß es
überwiegend heimische Produkte sind, die ursprünglich als Hauswerk und später
in handwerklicher Art herstellt wurde.
Die Schwarzware wurde durch (Luft-) reduzierten Brannt hergestellt. Die
Herkunft graphitierter Stücke ist fraglich. Die oxidierend gebrannte Irdenware
wurde, aufgrund der Tonvorkommen in allen größeren Siedlungen gefertigt. In
Alzenau existiert noch jetzt ein liegender Flammofen, unter einem Haus in der
Wingertstrasse. Dort brannte noch um 1920 der letzte Hafner seine
Erzeugnisse. Die Bezeichnung Hafner, abgeleitet vom Hafen für Behältnis, kommt
aus dem Oberdeutschen. Im Mitteldeutschen war die Bezeichnung Töpfer üblich,
wie sie Luther durch seine Bibelübersetzung ins Schriftdeutsche einbrachte. Im
Westdeutschen waren noch die Bezeichnungen Pottbäcker, Döppebäcker und
Aulebäcker in Gebrauch. Hier kommt mit Aule wieder ein Bezug zum lateinischen
"olla" für Gefäss.
Abschliessend ist noch festzustellen, daß die hier angesprochenen Arten alle
mit Brenntemperaturen unter 1000 Grad hergestellt wurden.
Darüberhinausgehende Temperaturen führen zu Versinterung und setzen andere
Rohstoffe vorraus. Steinzeug und Porzellan.
Doch nun wieder zur Schlossbaustelle.
Für die Wasserversorgung hatte man
eine Holzwasserleitung von einer Quelle im "Schlossbruch" in den
unteren Burghof gelegt. Der Wasserverbrauch beschränkte sich auf den Bedarf für
die Nahrungszubereitung und als Getränk für Mensch und Vieh. In geringen Mengen
noch für Reinigungszwecke. Für den Transport vom Brunnen zu den Wohnräumen war
ein Wasserträger zuständig. Mit Sicherheit ist jedoch im oberen Hof eine Zisterne,
die später durch Schutt verfüllt wurde. Von dieser Zisterne aus, ist der Zugang
zum "Hintertürchen" an der Ostseite der Ringmauer zu vermuten. Der
vermauerte Ausschlupf ist noch erkennbar.
Vergleichbar, dem Fluchtweg vom Brunnen der Breuburg im Odenwald (der auch
nicht mehr ins Freie führt. Die Breuburg war 1939 bis 1945
Kriegsgefangenenlager.)
Im Bereich des oberen Burghofes ist der Boden nach Fertigstellung etwa 3,5
Meter aufgeschüttet worden. Durch nachfolgende Zerstörungen und Verebnungen
erfuhr dieser Bereich in der Zeit bis 1573 nochmals eine Erhöhung von 1
bis 1,30 Meter. Diese Höhen lassen sich im Bezug zu den
Schweppbögen an der Ringmauer leicht ersehen. Die Bögen befinden sich fünf
Meter über dem aufgehenden Fels.
Die beiden vermauerten Fensteröffnungen in der Mauer (oberhalb des Parkplatzes)
waren beim Bau des oder der Randhäuser etwa 1 Meter über dem Fußboden.
Als Eberhard von Kronberg 1573 mit der Ummauerung des oberen Hofes
begann, war diese Randbebauung schon nicht mehr vorhanden. Er ließ das neue Tor
zum oberen Hof mit seiner Schwelle höhengleich mit den alten Fenstern setzen.
In der nachfolgenden Zeit kam es zu weiteren Auflagerungen, sodass man
gegenwärtig etwa 5 Meter Schuttüberdeckung im oberen Burghof annehmen
kann.
Doch nun wieder zur Betrachtung
des Wohnturms:
So wird 1573 beim Einzug des neuen Amtmanns Eberhard von Kronberg
festgestellt, dass um die Säule in der Stube ein Schrank gebaut war. In der
hinteren Stube stand noch ein Bett und darüberhinaus waren nur umlaufende Bänke
in der Amtsstube. Anstatt Tisch war zu dieser Zeit noch die Tafel üblich.
Dieselbe bestand aus einer breiten Holzplatte die auf Böcke aufgelegt war und sobald
sie nicht mehr gebraucht, "aufgehoben" (weggeräumt) wurde.
Die Amtsstube befand sich damals offenbar im gleichen Geschoss. In einem
Reparaturantrag von 1639 wird noch betreffend den schlechten Zustand der
Holzfußböden von einer Dienstbotenkammer berichtet. Dies lässt darauf
schließen, dass dieses Geschoss in drei bis vier Wohnräume und die Amtsstube
unterteilt war. Die Fläche von gut 110 Quadratmeter auf der Etage ließ
dabei keine Enge aufkommen. Wobei in der Amtsstube bei 4,50 Meter
Raumhöhe, in der kalten Jahreszeit der offenen Kamin gut geschürt werden
musste.
Die offenen Kamine mit dem Bodenherd, hatten vordergründig symbolische Wirkung.
Die Feuerstelle (Herd) war schon in alter Zeit der Mittelpunkt des Hauses. In
fränkischer Zeit, auch in unsrer Markgenossenschaft, galt der Besitz des
"eigenen Rauches" als Vorraussetzung für eine Eheschließung. Zur
Übernahme einer Herrschaft gehörte auch das Entfachen des Feuers im Kamin des
Verwaltungsgebäudes (1736 erzwangen die Soldaten von Hessen-Kassel die Herausgabe
des Schlüssels und entfachten das Kaminfeuer im Rathaus von Alzenau).
Und nach der Verehelichungsfreiheit im 19. Jh. machten die Gemeindeoberen den
Besitz eines eigenen Herdes zur Bedingung für eine Eheschließung.
Der ehemalige Rauchabzug der Kamine, in den Amtsstuben der Burg, ist in der
südlichen Giebelwand noch erkennbar.
Das zur Wohnung gehörende "heimliche Gemach" (Toilette) befand sich
vor dem nordöstlichen Fenster. Das Fehlen der "Fensterbank" unter dem
Fenster deutet noch darauf hin, außerdem die Nähe zur Fäkalienaustrittsöffnung
in der Außenmauer. Zur Entsorgung diente ein Schacht, der in gedeckter Form
durch den Zwinger zur Außenmauer führte. Die Austrittsöffnung ist jetzt
vermauert, doch noch gut sichtbar.
Das zweite Obergeschoss, war dem Schlossherrn reserviert. Hier gibt es aufgrund
eines Mietvertrages von 1709 einen genauen Einblick in die
Raumaufteilung.
Der südliche Teil mit den dekorativen offenen Kaminen diente auch hier der
Repräsentation. Hier war die Amtsstube, deren Zugang vom Hof in einem hölzernen
Treppenturm, neben dem Kapellenerker in den Raum führte.
Die Deckenhöhe war durchgehend 3,50 Meter. Außer der Amtsstube gab es
noch eine Kammer und zwei Stuben. Diese Räume blieben dem Hausherrn vorbehalten
und wurden nicht vermietet. Der Zugang vom darunter befindlichen Geschoss über
den „Wendelstein“ und der Zugang zur daneben befindlichen Toilette war
vermutlich als eine Art Flur von der Amtsstube abgetrennt. Der
"Wendelstein" war eine bauliche Neuerung. In älteren Burgen führten die
Innentreppen fast immer in der Mauer gerade nach oben.
Eine Wendeltreppe bot dem Verteidiger bei Gefahr mehr Armfreiheit als dem
Angreifer (wenn der nicht Linkshänder war). Außerdem konnte keine Fernwaffe
eingesetzt werden.
In normalen Zeiten hatte der Burgherr auch im zweiten Obergeschoss alles, was
er für sein Wohlbefinden brauchte. Bemerkenswert ist, dass auch hier in
direkter Nähe neben dem Zugang gleich das "stille Gemach" zu finden
ist.
Vermutlich ist es Zufall, doch könnte man auch vermuten, dass manche nach der
Ankunft zuerst mal auf die Toilette mussten, bevor sie sich dann erleichtert
den normalen Geschäften zuwenden konnten. Hier ist in dem kleinen Räumchen
außer der Eisenstange, dem „Donnerbalken“, die den Holzsitz stabilisierte, auch
noch die Nische in der Wand sichtbar, in der sich das Büschel Heu befand, das
im Mittelalter als Toilettenpapier diente. Der zum Höfchen ausragende
Toilettenerker beginnt baulich unterhalb der Fenster, im ersten Obergeschoss.
Von da ab nach unten war alles dem freien Fall und dem Einfluss der Winde
überlassen. Darunter befand sich meist ein Misthaufen, der alles aufnahm.
Abweichend zu der Ableitung in die Zwinger oder auf den Burgberg.
Die Entsorgung oblag dann der Natur, wenn nicht gar durch Hühner und Schweine,
die Zugang zum Misthaufen hatten. Hier ist zu bemerken, dass zum Schloss eine
relativ große Landwirtschaft gehörte. Sowohl im unteren Burghof wie auch im
Erdgeschoss des „Nebengebäudes“ muss man sich Stallungen vorstellen, die der
Haltung von Großvieh dienten. Für Reittiere kamen noch Stallungen im oberen Hof
hinzu.
Federvieh gehörte als Lieferant für Eier und Fleisch dazu. Auch mehrere
Fischweiher und die Fischereirechte in der Kahl dienten der
Nahrungsbeschaffung.
Um 1500 schrieb noch Ullrich von Hutten seinen berühmten Brief
über die Zustände in Burg Steckelberg, wo er den allgegenwärtigen Gestank
beklagt, der aufgrund der räumlichen Enge unvermeidlich war.
Als selbstverständlich waren auch ein Backofen zu sehen. Die Mühle befand
sich jedoch in Sichtweite unterhalb, an der Kahl. Ein letzter Rest ist jetzt
der Backofen „am Burgsteg“.
Nach diesem Einblick in die Versorgung ist zur Entsorgung noch anzumerken, dass
für die „Bediensteten im Außenbereich“ auch gesorgt war. So sind weitere
Toilettenbaureste noch am gelb verputzten Nebengebäude über dem Burgberg, am
Torhaus von Süden (Parkplatz) und an der später eingefügten Mauer zwischen dem
Wohnturm und der Schildmauer über dem nördlichen Zwingerbereich und im gleichen
Bereich noch mal an der Außenmauer. Diese Toilette diente, wie auch die am
Torhaus, den jeweils auf dem Wehrgang befindlichen Wächtern. Eine Ausnahme
bildet der Gußerker, in der südlichen Mauer des oberen Hofes über dem großen
Tor.
Toilette mit "Donnerbalken"
Nun
wieder ein Blick auf spätere Veränderungen (1573 bis 1576).
Das nordöstliche Türmchen wurde vermutlich im Hinblick auf die negative
Erfahrung mit den Feuerwaffen 1405 nicht mehr rekonstruiert, sondern
durch einen breiteren Verteidigungsturm ersetzt. Dieser bot von seiner Größe
den Platz für ein kleines Feuergeschütz zur Angriffseite. Ob darauf je eins zur
Aufstellung kam ist fraglich. Eine Besonderheit dieses als Schale, vom Berg
aufgeführten Turmes ist noch der Innenraum. Im zweiten Obergeschoss befand sich
in dem kleinen Raum, im Boden, ein Feuerrost. So hatte man hier einen Bodenherd
mit Unterluft und Aschefall nach unten. Ob dieser Bodenherd wirklich genutzt
wurde ist fraglich, denn der Rost bot eine Fluchtmöglichkeit in den darunter
befindlichen "gefangenen Raum".
Dies waren Verstecke, in denen man sich bei Gefahr verbergen konnte, um später
wohlbehalten, wenn auch etwas verschmutzt, unten durch einen kleinen Ausschlupf
ins Freie zu gelangen. Der Ausschlupf war meist durch etwas Buschwerk verdeckt.
Das Verstecken geschah durch Anheben des Ascherostes und langsames Abseilen,
nachdem der Rost wieder aufgelegt war. Anzumerken ist noch, dass wahrscheinlich
eine Anbindung an den Fäkalienschacht bestand, der als Fluchtweg genutzt werden
konnte.
In welcher Form von dem Schalenturm zu diesem Ausschlupf eine Verbindung
bestand, ist nicht erkennbar, da der Bereich mit Schutt überdeckt ist. Diese
Art von Notausgängen findet in späteren Zeiten noch mehr Verbreitung.
Nun wieder zur weiteren Betrachtung. Über die Wendeltreppe gelangt man ins
Dachgeschoss, das ursprünglich mit einem Vollwalmdach überdeckt war. Im Innern
waren zwei, wenn nicht gar drei Etagen als Speicher und so genannte
Wehrplattform unterteilt. Letzteres bedeutete, dass man im Verteidigungsfall
die Dachhaut öffnete und über die Mauerkante die Angreifer bombardierte. Bei
der ursprünglichen Deckenhöhe im zweiten Obergeschoss (jetzt noch an den zwei
mittigen Kragsteinen in der südlichen und der nördlichen Wand erkennbar), über
der sich die Verteidiger bewegten, bot ihnen die aufgehende Mauer noch genügend
Schutz, um sich dahinter gefahrlos bewegen zu können. Die Dachkante wurde durch reizvolle Schweppbögen als Mauerabschluss
betont. An den Längswänden sind nur noch die Kragsteine nach dem teilweisen
Mauerabtrag verblieben. Auch zu diesen Dachgeschossen konnte man über den
hofseitigen hölzernen Treppenturm gelangen.
Eine großzügige Ringmauer umschloss die Anlage, mit einem nach Westen
vorgelagerten Burghof. Hier sind die in 5 Meter Höhe umlaufenden
Schweppbögen keine Verzierung
Sie sollten ein Hochschieben von Leitern verhindern. Weitere
Verteidigungselemente waren ein später angesetzter Turm zur nordöstlichen
Angriffseite und weitere an den Zugängen von Norden und Westen. In den
Torleibungen, im Torhaus und zum oberen Hof, sind noch Elemente der
Torsicherungen sichtbar. Außerdem sind im Torhaus die Führungssteine für das
Fallgitter erhalten.
Als bemerkenswert ist noch das "Nadelöhr", rechts neben dem großen
Tor, im Torhaus zu erwähnen. Dieser kleine Durchgang war der normale Zugang zum
oberen Schloß und war auch leicht zu verteidigen. Sprichwörtlich bekannt wurde
diese Form von Personenzugängen durch den biblichen Ausspruch, daß "eher
ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als daß ein Reicher in den Himmel
komme."
Im gesamten Zwingerbereich ist der ehemalige Wehrgang, noch in Form der
Verringerung der Mauerstärke erkennbar. Der Zugang und Zufahrt war das obere
Tor.
Hier konnte man relativ bequem über den Burggraben in die Vorburg gelangen.
Der untere Zugang gewann erst mit der Verbindung, zu dem sich langsam
entwickelnden Dorf Alzenau an Bedeutung. Ursprünglich ist hier eine kleine Türe
als Nebenausgang zu vermuten. Erst mit den Umbaumaßnahmen unter Eberhard von
Kronberg, wurde das Spitzbogentor angebracht. Hinzu kamen noch flankierende
Wehrbauten zur Torsichrung. Ein direkter Zugang zu diesem Tor wurde erst nach
1900 geschaffen.
1398 sah sich König Wenzel genötigt Joffrid von Leiningen
fallen zu lassen und Johann von Nassau als Erzbischof von Mainz
anzuerkennen. Bereits ein Jahr später verlieh König Wenzel dem neuen
Erzbischof wieder den Zoll von Höchst am Main (im Gegensatz zur früheren
Verfügung und wieder zum Nachteil der Kaufleute).
1399 Mit dem Abschluss der Arbeiten am neuen Schloss wurde wohl Friedrich VI. von Rannenberg aus der
misslichen Aufgabe entlassen, Leute die er gegen Bedrückung von außen schirmen
sollte, zu Frondiensten anzuhalten.
Er wird im Jahr 1400 letztmalig
urkundlich erwähnt.
1399 am 27. Juni. Graf Philipp
von Nassau, Landvogt des Landfriedens am Rhein und die Sechs die mit ihm
über den Landfrieden gesetzt sind, mahnen Frankfurt zum Zug gegen Tannenberg,
wegen der Übergriffe des Ritters Hartmud
den Jungen von Kronberg, bis zum 7.
Juli mit Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen auf ihre Kosten 30 Reißige mit ihren Gleven sowie 53 ½ „wohl erzogener“ gewappneter
Schützen mit Geschützen nach Oppenheim zu schicken.
Nun eine Zusammenfassung der letzten Jahre unter König Wenzel bis zur
Wahl Ruprechts von der Pfalz Wie
bereits angesprochen stand König Wenzel
mit all seinen persönlichen Problemen, u. a. dem immensen Schuldenberg, den
sein Vater hinterlassen hatte, auch vor der Aufgabe mitzuhelfen das geistliche
Schisma zu lösen. In Rom war Papst Gregor
XI. verstorben. Nun wählte man in Rom erst Urban VI., den er unterstützte, und in Frankreich wählte man Benedict XIII. als "echtes"
Oberhaupt der Christenheit.
1389 war Papst UrbanVI. verstorben
und als Nachfolger wählte man Bonifatius
IX.
Nur das Interesse beider Päpste, zur Sicherung der eigenen Macht, jede
weltliche Herrschaft gutzuheißen, sofern sie den Papst (welchen?) stützt, macht
verständlich, dass Wenzel noch immer regierte. Die Auswüchse seiner krankhaften Wutanfälle waren bekannt.
Beispielhaft steht die Hinrichtung des Generalvikars, des EB von Kaldrau, Johann von Pomuk (Nepomuk) 1393
infolge der Konfrontation mit Sigmund Huler, dem Unterkämmerer des
Königs. Selbst eine zeitweilige Entmachtung Wenzels durch den sog. böhmischen
Herrenbund 1393, wurde auf Beschluss
eines Reichstages in Nürnberg 1394 und
nachfolgend nochmals in Frankfurt wieder rückgängig gemacht.
Bemerkenswert ist hierzu, dass Ruprecht
II. von der Pfalz ( der spätere Gegenkönig) als Reichsvikar anerkannt wurde
und sich bemühte Wenzel wieder an
die Macht zu bringen.
(Diese Handlungen sind verständlich im Hinblick auf die bereits erwähnten
Schulden, die ihm sein Vater Karl IV. hinterlassen hatte.)
1397 begann er einen folgenschweren
Eingriff im unterfränkischen Raum. Dabei lag die Ursache wieder in der bereits
erwähnten Rivalität zwischen den Städten und den Fürsten.
Gleichermaßen wie Frankfurt ständig durch die "Wetterauer Räuber"
(Schelris von Wasserlos, die von Rückingen u, A.) bedroht war, hatten auch
Nürnberg, Rotenburg, Windsheim und Weißenburg ihre Probleme.
1397 kam der König dem Wunsch der Städte nach
und ließ zahlreiche adlige Schlösser im Grabfeld und Baunachgrund zerstören.
Hinzu kam noch im gleichen Jahr das Aufbegehren von elf Städten, die sich mit
Würzburg verbanden und gemeinsam den Schutz des Königs gegen die Bedrückung
durch ihre geistlichen Herrschaften erbaten. König Wenzel kam auch
diesmal dem Wunsch der Städte nach. Anstatt zwischen den Städten und
Herrschaften zu vermitteln zu versuchen, kam er noch im Dezember 1397 nach Würzburg und nahm sieben fränkische Städte unter
seinen Schutz (Würzburg, Karlstadt, Haßfurt, Geroldshofen, Neustadt,
Mellerstadt= Mellrichstadt und Königshofen).
Mit diesem Akt hatte er die schlechteste Entscheidung getroffen. Der Bischof
Gerlach von Würzburg sah sich in seiner Herrschaft eingeschränkt.
1398 am 21. Januar entschied
König Wenzel, dass die Städte bei
ihren Freiheiten bleiben, der Bischof aber wegen seiner Schulden ein gemeines
Umgeld (Sondersteuer) ausschreiben solle. Zur Aufrechterhaltung des Friedens
aber wolle er auf sechs Jahre einen Hauptmann einsetzen. Dies konnte der
Fürstbischof von Würzburg nicht hinnehmen.
So kam es langsam zur Bildung einer starken Front gegen König Wenzel.
1399 am 2. Juni schloss Johann von Nassau in Marburg mit den Kurfürsten von Köln, Pfalz und Sachsen einen Bund.
Sie hatten gelobt, in allen Sachen des Papsttums
und der Kirche zusammenzuhalten und sich gegen jeden zu vereinigen, der
Königtum oder Reichsvikariat ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen anstrebe
(Marburger Bündnis).
1399 am 25. Juli verbündet
sich der Würzburger Fürstbischof Gerlach
von Schwarzburg mit dem Mainzer Erzbischof Johann von Nassau in einem förmlichen Vertrag.
1399 am 15. September fand
in Mainz mit dem Beitritt des Erzbischofs
von Trier eine Erweiterung des Bündnisses statt. Nachfolgend konnten
noch gewonnen werden: Herzog Stefan von
Baiern mit seinem Sohn Ludwig, die Markgrafen von Meißen, der Landgraf Hermann von Hessen und der Burggraf Friedrich von Nürnberg, Schwager des Kurfürsten von der Pfalz.
Ein Problem war nun die förmliche Absetzung von König Wenzel. Begünstigend
kam ein Angebot vom Markgrafen Jost von
Mähren (Cousin von Wenzel) an Philipp von Nassau (Onkel des
Erzbischofs), dass er 8000 Gulden zu
zahlen bereit sei, wenn Wenzel abgesetzt und er als Nachfolger gewählt
würde.
Allianzwappentafel am Rathaus in Obernburg. Links das Wappenschild der Schelris von Wasserlos (um 1400)
aktualisiert: Jan 2009 (C) Werner B. Kempf