Leben und Zusammenleben
im ehemaligen
"Freien Gericht vor dem Berge Welmisheim"
1200(-1208) wird Lupold von Scheinfeld als Mainzer
Erzbischof von Siegfried II. von Eppstein vertrieben. Damit beginnt
für das Erzbistum ein Jahrhundert unter der Herrschaft der Familie von
Eppstein, mit Ausnahme des Jahrzehntes von 1249 bis 1259
1200(-1230) Siegfried II. von
Eppstein führt das Erzbistum im Interesse der römischen Kirche.
1201 und 1204 belasten extrem harte Winter die Bevölkerung. (Kehrer/Nees)
Bevor wir weitergehen sind noch ein paar Anmerkungen nötig.
Zum einen begann eine Klimaverschlechterung
die zur wärmeren Kleidung nötigte. Auch bei der einfachen Bevölkerung kommen
bei den Männern die Beinlinge in Gebrauch. Die Frauen
tragen längere Kleider. Zum andern hatte sich zu Beginn des 13. Jahrhunderts
die christliche Kirche schon so weit von den Lehren des Neuen Testamentes
entfernt, daß sich im italienisch - französischen Raum viele Gruppen bildeten,
die sich gegen die "Amtskirche" aussprachen und für eine Erneuerung
des Christentums in Armut und Nächstenliebe predigten. Diese Gruppen fanden
offene Ohren bei all denen die der Ausbeutung durch Klöster und Bistümer
ausgesetzt waren. Seit der Jahrtausendwende wuchsen in den Städten riesige Dome
in den Himmel und in den Klöstern wurden repräsentative Sakralbauten errichtet,
während die Masse der Bevölkerung mehr und mehr verarmte.
Auch in unsrer Heimat war das
"einnehmende Wesen" der geistlichen Regierung bemerkbar. In
Fortsetzung der in Karolingischer Zeit üblichen Sendgerichte, sahen sich im 12.
und 13. Jahrhundert die Kirchen als die einzige Instanz über den Lebenswandel
der Bevölkerung zu urteilen. So unterschied man drei Arten von Sendgerichten:
Der Generalsend, der Archidiakonsend und der Erzpriestersend. Während die
erstgenannten Sendgerichte in der Bevölkerung nur für wenige spürbar wurden,
betraf der Erzpriester- (Dechant)send die "Landsassen und zinsbare
Leute". Als Gerichtsbezirk galten jeweils die Pfarreien. In unserem Fall
die Pfarreien Kahl, Wilmundsheim und Somborn. Die Sendherren waren jetzt
bestrebt anstatt früher üblicher Bußen, nun Geldstrafen zu verhängen. In jeder
Pfarrei gab es fünf Sendschöffen die in der Zeit zwischen den Gerichtstagen
eifrig bemüht waren über alle Familien und auch Priester Informationen zu
sammeln die zur Anklage dienen konnten. Da die Gewaltverbrechen wie Mord
eigentlich den Centgerichten unterstanden, über die man zwar auch gerne
urteilen wollte, die aber relativ selten waren, dehnte man den Rahmen der
rugbaren Verfehlungen aus auf Sittenlosigkeit, Ehezwistigkeiten, Ehebruch,
Verbrechen in der Kirche und auf dem Kirchhof und falsches Zehnten und Wucher.
(Hier wird erkennbar, daß das Ausschnüffeln der Bevölkerung, keine Erfindung
der Stasi in der ehemaligen DDR war.) Wer des Wuchers überführt wurde mußte für
eine bestimmte Zeit einen Judenhut aufsetzen, einen Besen in die Hand nehmen
und barfuß um die Kirche gehen.
Schließlich mußte er sich auf die Schwelle der Kirchentüre legen, daß alle
Besucher über ihn hinwegtreten mußten und je nach Gutdünken sogar mit dem Besen
schlagen konnten. Von dieser wirklich beschämenden Strafe konnte er sich
freikaufen indem er dem Erzpriester 6 Pfund Heller ( 180 Pfennig=198g
Silber) zahlte und jedem der Sendschöffen 20 Pfennige. Auch von allen
anderen Bußen konnte man sich freikaufen. Einzige Ausnahme war das
Falschzehnten. In diesem Fall wurde dem Überführten der Wagen samt Geschirr mit
geladenen Früchten beschlagnahmt. Das Sendgericht war für die jeweilige Pfarrei
eine kostspielige Angelegenheit. Jeder Sendschöffe erhielt eine Grundvergütung
von 13 Heller, dies waren bei 5 Schöffen schon 65 Heller. Hinzu
kamen für den Erzpriester 18 Solidos (Goldmünzen = Gulden), 4
Malter Hafer, Synodal- und Stuhlgebühren und vier Hufeisen für sein Reittier
(meist "ein halbes Pferd"/ Maultier oder Maulesel). Außerdem musste
jeder Müller pro Mühlrad eine feste Abgabe entrichten.
Wenn der Gerichtstag in Wilmundsheim beendet war, zog der Erzpriester weiter
nach Somborn. Dort übenachtete er, um am nachfolgenden Tag dort mit
Unterstützung der fünf Sendschöffen seiner einträglichen Aufgabe nachzukommen.
Am Abend zog er dann noch nach Kahl, später Hörstein, um auch dort in gleicher
Art zu wirken. Da sowohl die Sendschöffen wie darüber hinaus noch Sendzeugen
dabei bares Geld verdienten, war kaum noch jemand vor Nachstellungen jeder Art
sicher. (Amberg: 200 Jahre Pfarrkirche)
Da diese Sendgerichte wo irgend
möglich grenzübergreifend praktiziert wurden, kam es vielerorts zu Unmut. So hatte sich der Nährboden für Reformbewegungen gebildet.
Die bekannteste Gruppierung waren die
Katharer in Südfrankreich, eine weitere Gruppe waren die Albigenser.Die römische Kirche beginnt,
um der existenziellen Bedrohung ihres Wohlstandes entgegenzuwirken, die
Kreuzzugsbewegung nun auf diese Gruppen, die Häretiker, umzulenken.
1203 nahm in einem der
Albigenser-Kreuzzüge ein gewisser Dominikus
de Guzman teil. Er wurde der
Begründer des Domikanerordens.
1204 wird in Lauingen an der Donau Albert von Bollstädt (-1282), als Sohn eines ritterlichen
Amtmanns geboren.
Sein wesentlichste Werk ist das Sammeln, Sortieren und Gliedern antiken
Wissens.
1205 vermählt sich König Philipp mit Prinzessin Irene von Byzanz. Der König hatte seit 1198 bereits eine Tochter namens Beatrix.
1206 gründete Dominikus
sein erstes Kloster. Er hatte jedoch nicht die Absicht, die Häretiker nur mit
Worten zu schlagen. Er war vermutlich mit an der Spitze des Kreuzzuges gegen
die Katharer, als die Ausrottung der ganzen Bevölkerung des Ortes Béziers angeordnet wurde. Dieses
Massaker der in die Kirche geflüchteten rechtfertigte der päpstliche Legat
Arnaldus Almarici mit den Worten, dass
der Herr die seinen schon erkennen werde.
Dominikus war bald der persönliche Freund und Vertrauter von Simon IV. von Montfort l'Amauray, des unbarmherzigen obersten
Feldherrn des Katharer-Kreuzzuges. Es nahm jede Form von Mord bis hin zu
Massenverbrennungen als selbstverständlich hin.
1208 wird Kg. Philipp von Schwaben auch von den norddeutschen Fürsten als
rechtmäßiger König anerkannt.
Er wird jedoch am 23. Juni auf Schloß Babenberg von Otto von
Wittelsbach ermordet. Hierzu gibt es die Vorgeschichte, daß er auf
Einladung von Bischof Ekbert von Bamberg dort weilte. Der Bischof hatte
sich erst im Jahr zuvor auf dem Reichstag in Augsburg wieder mit dem König
versöhnt, nachdem er zuvor die antistaufische Partei unterstützt hatte. Da er
nun der Mitwisserschaft verdächtig war, floh er nach Ungarn zu seiner Schwester
Gertrud, die mit Kg. Andreas II. von Ungarn verehelicht war.
Otto IV. von Braunschweig
wird nun als König anerkannt und 1209
zum Kaiser gekrönt. 1209 vermählt sich Friedrich II. von Staufen
(15jährig) mit Konstanze von Aragon (26 Jahre).
Hier ist eine Anmerkung zum äußeren Erscheinungsbild der Männer angebracht.
Im Gegensatz zum 12. Jahrhundert zeigen sich nun die Herren mit glatt rasiertem
Kinn. Abweichend von seinem Großvater, der seinen Beinamen Barbarossa
noch seinem gepflegten roten Bart verdankte, zeigt sich Friedrich II.
nun der französischen Mode entsprechend bartlos. Die Mode wird trotz des
Protestes der Geistlichkeit von den Höflingen übernommen.
1209 treten Gerhard IV. und Friedrich I. (bis dahin von Kälberau) erstmals als von Rannenberg urkundlich in Erscheinung.
Davon kann abgeleitet werden, daß der Bau vom Schloß Rannenberg in seiner
ersten Art vollendet war.
Eine Beschreibung der Anlage erfolgt weiter unten, im Zusammenhang mit der
Mainzisch - Rieneckschen Fehde und dem Schleifen von Schloß Rannenberg, nach
der Niederlage der Grafen von Rieneck.
Ab dem frühen 13.Jhdt. hat die Familie von Kälberau, den ganzen
Kahlgrund, mit Ausnahme der Cent Schöllkrippen, unter ihrer Verwaltung.
Reitersiegel Friedrichs I. von Kälberau
1211
erblickt Heinrich, als Sohn von Friedrich II. von Staufen und Konstanze
von Aragon das Licht der Welt.
1211
kommt Elisabeth, die vierjährige Tochter von König Andreas von Ungarn und seiner Gattin Gertrud von Meranien, als künftige Schwiegertochter des Landgrafen Hermann
von Thüringen auf die Wartburg. Vermutlich sollte sie mit
dem gleichnamigen Sohn des Landgrafen vermählt werden. Hermann II. von
Thüringen verstarb jedoch schon fünf Jahre später, so wurde sie mit seinem
nachgeborenen Bruder Ludwig IV. von Thüringen verlobt. (Quelle: 700 Jahre Elisabethkirche in
Marburg, Katalog 4)
Um ihr den Trennungsschmerz von den zurückreisenden Eltern zu mildern, blieb
die ihr vertraute Fiedlerin Alheit bei ihr, "die das zarte Bräutlein, wenn
es weinte, mit ihrem Saitenspiel beruhigen sollte." (Hier zeigt sich, daß
auch Musiktherapie keine neue Heilmethode ist.)
Diese Alheit gründete später, als ihre Dienste bei der
jungen Braut nicht mehr gefordert wurden und sie sich mit anderen Diensten
gewissen Wohlstand erworben hatte, in Nürnberg eine kleine Beginengemeinde.
Hier haben wir mit der "Fiedlerin Alheit" eine Form der
"Spielleute" die ihre Wurzeln schon im Altertum haben. Im Mittelalter
gibt es die vereinfachte Unterscheidungen zwischen den schon erwähnten
Minnesängern, die sowohl Klatsch und Tratsch, wie auch propagandistische
Loblieder oder idealisierende Heldengesänge an den Adelshöfen zum Vortrag
brachten und den Fiedlern. Dieselben waren die Musiker, die bei
Festveranstaltungen mit verschiedenen Instrumenten für den kulturellen Rahmen
sorgten und für die Dauer des Festes auftraten. Manchen wurde aber auch in
Adelshöfen eine feste Anstellung geboten. Wobei sich ihre Dienste nicht nur auf
das Musizieren beschränkten. Eine dritte Form waren die Gauckler, die mit
akrobatischen Spielen für Aufsehen und Unterhaltung sorgten.
(W. Hertz: Spielmannsbuch)
1211 kommt es zum Bruch zwischen Kaiser Otto IV. und Papst Innozens,
da der Kaiser frühere Vereinbarungen mißachtet und päpstliche Gebiete in Besitz
nimmt. Der Papst muß fliehen und belegt den Kaiser mit einem Bann.
Dieser Umstand nötigt den Papst sich dem jungen Friedrich II.
zuzuwenden, der auf Sizilien ziemlich sorglos herangewachsen war. Man hatte ihn
vierjährig, nach dem Tod seines Vaters schon zum König von Sizilien gekrönt.
In diesem Schmelztiegel der Kulturen hatte er die Möglichkeit sich
unvorstellbar viel Wissen anzueignen und auch das orientalische Gepränge der Sarazenen
zu genießen.
1212 wird Friedrich II., der Sohn Kaiser Heinrichs VI., von den staufertreuen
Fürsten zum deutschen (Gegen-)König gewählt. Seine Bestätigung als
künftiger Kaiser erlangte er durch glückliche Umstände und einen zeitlichen
Vorsprung von 3 Stunden, gegenüber
dem amtierenden Kaiser Otto IV., wie
es Ferdinand Graef in einem Beitrag
betreffend die Ronneburg schildert.
Der 17-jährige Staufer segelte am 18. März mit prächtigem Gefolge von
Palermo ab, um auf der im Mai geplanten
Fürstenversammlung in Konstanz sein Erbe auf die Reichskrone zu
beanspruchen. Bei dem Zug über die Alpen und durch das Oberrheintal erregte
sein orientalischer Hofstaat mit Kamelen und Elefanten enormes Aufsehen. Bei
seiner Ankunft in Konstanz war im Auftrag von Kaiser Otto IV. schon alles gerichtet. Derselbe kam von Niederdeutschland
und musste auf der nördlichen Seite des Bodensees auf geeignete
Überfahrmöglichkeiten warten, während
Friedrich II. schon bei den versammelten Fürsten eintraf. Die Ablehnung
durch die Gruppe die dem Welfen, Kaiser
Otto IV. zugeneigt waren, wurde überwunden, indem der päpstliche Legat Berard von Castacca den versammelten
Fürsten die Bannbulle des Papstes vorlas. Nach dieser Verkündung wählten die
Fürsten einstimmig Friedrich II. zum
rechtmäßigen König und begannen das Festmahl noch bevor Kaiser Otto IV. eingetroffen war. Der
unterlegene Otto IV. mußte die
Rückreise antreten. Um jedoch wieder Rückhalt zu bekommen vermählt er sich mit
Beatrix, der Tochter des vier Jahre zuvor ermordeten Königs Philipp von
Staufen und Kusine des Gegenkönigs Friedrich II..
Friedrich II. wurde nachfolgend in
einer formellen Wahl in Frankfurt als König für das ganze Reich bestätigt. Und
danach im Dom zu Mainz gekrönt. Die Insignien der Macht waren Kopien, da die
Originale noch im Besitz von Kaiser Otto
IV. waren.
Im gleichen Jahr kommt es zu dem "Kinderkreuzzug", der von religiösen
Fanatikern angeregt, tausende von Kindern in Tod und Sklaverei bringt.
1212 (oder 1213) wird Friedrich II. ein außerehelicher Sohn geboren,
der unter dem Namen Friedrich von Pettorano, immerhin das Alter von etwa
28 Jahren erreicht.
1214, am 27. Juli kämpft Kaiser Otto
IV. als Verbündeter mit dem englischen König Johann, gegen König
Philipp von Frankreich. Nach dem Sieg der Franzosen übersendet der
französische König den erbeuteten kaiserlishen Adler an den jungen König Friedrich
II. Damit hatte Otto IV. seine politische Kraft verloren.
Im gleichen Jahr besucht Friedrich II. erstmals die Pfalz
Gelnhausen.
1215 wird Friedrich II. in Aachen zum König gekrönt.
In diesem Jahr wird ihm ein weiterer außerehelicher Sohn geboren, der
später als König Enzio von Sizilien in die Geschichte eingeht.
1216 (-1225) ist Konrad von Bessenbach Vicedom.
1218 verstirbt Kaiser Otto IV. ohne leibliche Nachkommen. Seine
Gattin Beatrix war schon kurz nach der Vermählung, im Jahr 1212
verstorben.
Verbunden mit der Ausbildung und Aufwertung des Ritterstandes kommt es auch
bei uns zur Herausbildung der sogenannten Leibeigenschaft.
Die frühe Form waren bei uns die Hörigen
oder Grundholden. Dies waren Bauern
(servi casati = behauste Bauern) die
Fronhöfe bewirtschafteten und räumlich damit verbunden waren. Durch die
Fronhofverfassung (Villikationsverfassung) galten sie als Teile des Hofes
vergleichbar dem Vieh und der Scholle. Jeder Mensch, der in diesen Fronhof
geboren wurde, war gleichermaßen Eigentum des Hofeigentümers und unterstand
voll dessen Verfügung und Gerichtsbarkeit. Allerdings beginnt schon im späten
12. Jh. die Auflösung der Fronhofverfassung mit der Ausbildung der höfischen
Kultur. Nun entwickelte sich eine neue Form von Leibeigenschaft. Dies waren die
Eigenleute im Herrenhaus (servi in
domo). Sie waren Dienstpersonal in der unterschiedlichsten Art, wie sie sowohl
zur Hofhaltung, Köche, Diener, u.a., aber auch zur Sicherheit und Bauerhaltung
notwendig waren, Wächter, Handwerker und Waffenknechte. In der Landwirtschaft
gewinnt der aus Nordosten kommende Roggen
als Brotgetreide an Beliebtheit und verdrängt teilweise den Dinkel (Grünkern )und Emmer (Urweizen)
. Weitere Grundnahrungsmittel der einfachen Bevölkerung sind Ackerbohnen, Erbsen und Linsen. Weizen ist zwar bekannt,
wird jedoch wegen des Anspruchs auf guten Boden kaum angebaut (Die Albstädter Landwirte werden später die
"Wasbauern" genannt, da sie auf ihren guten Lösböden Weizen anbauen
können). Die Rinder sind relativ
klein und die Hausschweine haben noch viel Ähnlichkeit mit den Wildschweinen.
Die Haltung von Schafen und Ziegen ist verbreitet, doch wird die Haltung von
Großtieren gemäß den alten Markordnungen reglementiert.
1218, am 17. November werden, durch eine schwere Sturmflut der
Nordsee die Klöster Jadelehe, Wurdelehe und Aldessen vom Meer verschlungen. Der
Anfang des jetzigen Jadebusen wurde gebildet. Etwa 100.000 Menschen
sollen ihr Leben verloren haben.
In Ägypten kommt das Kreuzfahrerheer, bei der Belagerung von Damiette, durch
eine Nilüberschwemmung in Schwierigkeiten.
1219 wird Petrus de Hittengeses erstmals als Eigentümer der kleinen
Wasserburg Hüttelngesäß erwähnt.
1219 wird Heinrich I. von Kälberau und Krombach als Ritter erwähnt. Mit ihm
setzt sich die Familie, nach dem Erlöschen der Linie von Gerhard III.,
fort.
1219
hält Friedrich II. einen Hoftag in der Kaiserpfalz Gelnhausen
1220 am 26. April modifiziert Friedrich II.
auf einem Reichstag in Frankfurt die Burgenordnung dahingehend, "dass
keine Bauwerke, Burgen oder Städte auf Kirchengrund gelegentlich der Vogtei
oder aus anderem Grund mehr angelegt werden dürfen". Außerdem
überträgt er die "Burgenhoheit" den Landesfürsten.
1220 am 5. August erfolgt die Marktrechtverleihung für
Gelnhausen. Da mit dieser
Marktrechtverleihung die Aufhebung des (Mark-) Köbeler Marktes verbunden war,
kann die Anreise nach Gelnhausen von Süden, die Verbindung von Aschaffenburg
über Kälberau belebt haben. Zumal hier keine Zölle anfielen - vergleichbar zu Wasserstraßen.
Beispielhaft kann darauf
hingewiesen werden, dass ein Kaufmann auf dem Rhein zweiundsechzig mal Zoll
zahlen musste.
1220 wird Friedrich II. von Papst Honorius III. zum Kaiser gekrönt.
Die zweite Hälfte des 12. Jhts. war eine Zeit der Schaffung von
Territorialbesitz um jeden Preis und die geistlichen Fürsten waren nicht
kleinlich, taten sie doch alles zum Wohle der Kirche!
1221 Als Dominikus starb hatte er mit dem Dominikanerorden ein Machtinstrument geschaffen, das mit Fanatismus
bestrebt war, jede Form von Abweichung von der Amtskirche aufzuspüren und
auszurotten.
1222 stirbt Königin Konstanze. Sie hinterläßt eine Tochter
und Heinrich, der noch im gleichen Jahr als Heinrich VII. zum
König gekrönt wird.
1222 und 1229 wird ein Friderikus Schicgel/Scikko als Stiftskanoniker und später als
Stiftsscholaster sichtbar. Es ist naheliegend, dass hier eine Verbindung zu der
ab 1244 durch drei Namen sichtbar werdende Gruppe besteht, die sich von Albestadt nennt. Allerdings nennt
sich nur der Hermann Schickonus milites de Albestadt. Conrad und Volrad
nennen sich nur von Albstadt. Offenbar hatte nur Hermann die
Ritterwürde erlangt. (1454 wird letztmalig ein Henne Schick
urkundlich erwähnt).
1224
waren in Paris einhundertzwanzig
Dominikaner zum Studium der Ordenslehre eingeschrieben.
1224 gründete Kaiser Friedrich II. in
Neapel eine (Fürsten-) Universität zur Schulung von königlichen
Verwaltungsbeamten. Auf dem Hoftag zu Capua erließ er ein Verbot des
Fehderechtes und des Tragens von Waffen für Adelige, nachdem er bei seiner
Rückkehr 1220 chaotische Zustände vorgefunden hatte. Er bestimmte
Verwaltungsbeamte auf Widerruf und reklamierte das Gewaltmonopol für den
Herrscher.
1225 verehelicht sich Friedrich II. mit Isabella von Brienne,
der Erbin des Königreiches Jerusalem. Kaiser Friedrich II. wird
dadurch auch König von Jerusalem.
1225 schaffte Eike von Repgo mit dem "Sachsenspiegel"
eine erste für alle verständliche Aufzeichnung üblicher Rechtsgrundlagen (es
ist die erste sog. Summe in Deutschland).
1225 ist Heinrich von
Waldenberg kurzzeitig Vicedom
1225 (-1227) ist Heinrich von Rüdigheim Vicedom.
1227 bat der neue Papst
Gregor IX. erstmals die Dominikaner um Hilfe "in Glaubensgeschäften"!
Im gleichen Jahr begann Gregor IX.
eine absolut kaiserfeindliche Politik.
1227 wird die Erblichkeit der Lehen
im ganzen Erzstift Mainz verboten.
Außerdem werden den Vögten die Rechte
und Zuständigkeiten eingeschränkt.
1227 erlangt der EB Siegfried
II.(Eppstein) von Mainz mit der Übernahme von Rannenberg, von Friedrich I.
von Kälberau/Rannenberg einen militärischen Stützpunkt im Nahbereich zur
staufischen Pfalz Gelnhausen. Friedrich I. von Rannenberg wird mit dem
Vicedomat in Aschaffenburg und dem Amt
des Kämmerers des Erzstiftes belohnt.
Außerdem wird ihm, im Gegensatz zum vorgenannten Verbot der Erblichkeit von
Lehen, die erbeigentümliche Überlassung der Hälfte von Rannenberg,
wie auch der Hälfte von der Burg Waldenberg bei Kleinwallstadt,
zugestanden. Wer die Burg Waldenberg als Wohnsitz nutzte ist unklar. Friedrich
I. von Rannenberg hatte sie als Lehen erhalten, doch verstarb er schon
sieben Jahre später ohne Nachkommen.
Zur Bezeichnung Rannenberg ist zu bemerken, daß hier in der nachfolgenden Zeit
neben Rannenberg noch Radeberg, Randenberg und Randenburg sichtbar werden.
1227stirbt Ludwig IV. von Thüringen zu Beginn
eines Kreuzzuges schon in Italien.
Kaiser Friedrich II. lässt
wegen der Seuche in seinem Heer den Kreuzzug abbrechen und wird deshalb vom
Papst Gregor IX. gebannt!
Elisabeth von Thüringen muss als
Witwe, auf Druck ihres Schwagers Konrad von Thüringen ihren Wohnsitz nach Marburg verlegen.
Sie wird von ihrem Beichtvater Konrad von Marburg, begleidet der sich
als einer der ersten Inquisitoren in
Deutschland, berufen fühlt Abweichler vom Christentum zu verfolgen.
Unter seinem Einfluss verbringt Elisabeth von Thüringen die letzten
Jahre ihres Lebens mit dem Aufbau von Hospitälern und der Pflege von Kranken
und Ausgestoßenen.
1227 wird es durch ein Privileg von KönigHeinrich VII. möglich,
daß wohlhabende Stadtbürger die Lehensfähigkeit und damit der Aufstieg in den
Ritterstand zuerkannt wird.
Im Gegensatz zu dieser Aufstiegsmöglichkeit, der durch Handel reichgewordenen Bürger, verwehren dieselben,
den in den Städten ansässigen Handwerkern das Bürgerrecht.
1228 bringt Kaiserin Isabella, als zweites Kind einen Sohn zur Welt, der als Konrad IV. die Linie der Staufer fortsetzen wird. Die Kaiserin stirbt aber noch im
gleichen Jahr.
1230 nach dem Tod von EB Siegfried II. von Eppstein
folgt ihm Siegfried III. von Eppstein (-1249)
1231 Albert von Bollstädt, wird unter dem Namen Albertus
Magnus der erste deutsche Universitätsprofessor. Nach begonnenem
Jurastudium wendet er sich der Theologie und Philosophie zu und schließt sich
dem Orden der Dominikaner an. Ihm gelingt es die Vorstellungen von Aristoteles der christlichen
Lehrmeinung nahezubringen ohne dem Vorwurf der Ketzerei Vorschub zu leisten.
Damit schaffte die Voraussetzung für naturwissenschaftliches Denken. Er hatte
einen Lehrstuhl in Köln und galt schon zu Lebzeiten als einer der größten
Gelehrten seiner Zeit. Er bereiste ganz Deutschland, gemäß den Ordensregeln zu
Fuß.
Durch päpstlichen Machtspruch wurde Albertus Magnus zum Bischof von Regensburg ernannt, wo er
bei der Bürgerschaft wegen seines groben Schuhwerks viel Erstaunen auslöste.
Bemerkenswert sind allerdings bei
Niederschriften „Über die Kräuter“ und „Tips zur Körperpflege“ und empfohlenen
Haarwuchsmittel. Einmal soll Honig vermischt mit dem Mehl des Lolchs (?) auf
der Glatze Haare wachsen lassen. An andrer Stelle soll Rattenkot vermischt mit
dem Saft von Raute, Kresse, Zwiebel und Knoblauch, als Brei aufgestrichen den
erwünschten Haarwuchs bringen.
Eine Begleiterscheinung dieser neuen
geistigen Freiheit waren die "Summen". Hinter dieser
Bezeichnung verstand man das Zusammenfassen von bekanntem Wissen theologischer,
philosophischer und auch gesellschaftlicher Art.
Das bekannteste Beispiel im deutschsprachigen Raum ist der Sachsenspiegel von
Eike von Repgow. Im englischen Speachraum wurde das Gewohnheitsrecht durch
Randulph von Glanville und im französischen durch Philippe von Beaumoir
niedergeschrieben.
1231 erläßt Kaiser Friedrich
II. ein Reichsgesetz in dem verboten
wird, daß Flachs und Hanf im Umkreis von einer Meile (7,5km) um
Siedlungen gewässert wird.
Die Begründung: "Wir sind bestrebt,
die uns durch Gott geschenkte Gesundheit der Luft durch unsre Vorsorge rein zu
halten."
1231 stirbt Elisabeth von Thüringen im Alter von 24 Jahren. Sie
hinterläßt drei Kinder.
Hermann II. von Thüringen, Sophie- und die erst vierjährige Gertrud
von Thüringen.
Nun betreibt Konrad von Marburg mit Unterstützung ihres Schwagers Konrad
von Thüringen ihre Heiligsprechung.
1231/32 war ein extrem milder
Winter. Im nachfolgenden Sommer soll man an manchen Tagen die Eier im heißen
Sand gekocht haben.
1232 wird in einer Seligenstädter
Klosterurkunde am 3. März, ein Conradus de Hurste erwähnt. Mit
ihm werden erstmals Vertreter eines in Hörstein ansässigen Adelsgeschlechtes
sichtbar. Hier bietet sich die Vermutung an, dass er mit einer Schwester des Wortwin,
Kustos im Aschaffenburger Stift von 1225 bis 1255, verehelicht
war. Denn nachfolgend werden drei männliche Vertreter einer Familie von
Hörstein sichtbar: Wortwin, Gerhard und Arnold, wobei Wortwin den Bezug mütterlichseits,
Gerhard einen Bezug zur Kälberauer Familie vermuten lassen. Arnold
wird zeitgleich bei einer Familie sichtbar, die als die Schicke von Albstadt ab 1234 im Freigericht
ansässig ist.
1232 erwirkt der Schöffe Johann Goldstein aus
Frankfurt, die Aufhebung der Zwangsehe.
Diese Form der Eheschließung hatte sich mit der Anmaßung der gottgewollten
Herrschaft herausgebildet und wurde gegenüber allen dem Reich direkt unterstehenden
Untertanen ausgeübt (Reichsstädte). Mit diesem Recht konnte der König treuen
Gefolgsleuten, Töchter reicher Bürger zur Frau geben. Im Extremfall ohne den
Brautvater oder die Braut vorher zu informieren. Der Ablauf war einfach. Nur in
Absprache mit dem Dienstmann des Königs, erschien ein Marschall vor dem Haus
des Bürgers und verkündete die Verlobung seiner Tochter. Doch der reiche
Johann Goldstein klagte bei Kg. Heinrich VII. gegen diese Willkür
und erlangte damit ein Stück Freiheit für die Frauen in allen
Reichsstädten.
1233 zeigt ein Urkunde, welche Einkünfte die Vogtei in Aschaffenburg erbrachte. (Diese Auflistung kann nur
bedingt zu den Einkünften des Schutzvogtes in der Markgenossenschaft gesehen
werden)
Bei Gerichtstagen "placitum"
(ungebotenes Ding) oder "in
generali placito" (gebotenes Ding)
mussten "Gefälle" erlegt
werden. Dies waren Natural- und Geldleistungen, die jedes männliche Mitglied
der "familia" erbringen musste. Beim gebotenen Ding, das der Probst
als Gerichtsherr (vermutlich einmal im Jahr) ansetzte, ging die Hälfte an den
Probst.
Der Vogt war für die hohe und niedere Gerichtsbarkeit (bis 1227) über
alle Hintersassen der Kirche zuständig, mit Ausnahme der Insassen der engeren
Immunität.
Eine weitere Einnahmequelle war die "exactio", (Steuer) die oft sehr willkürlich eingefordert wurde.
Relativ feste Einkünfte (servitien) waren die Anteile an den Kirchenlehen, der
curien (von Eigenleuten bewirtschaftet) und mansen (verpachtet). Als Richtsatz
galt für curien das servicium eines Monats, das mit 10 Solidi
eingeschätzt wurde. Brachte eine curia mehr, so stieg auch die Leistung an den
Vogt. Allerdings konnten auch Minderleistungen auftreten.
Feste Einnahmen kamen von den mansen. Hier wird 1225 in einer Urkunde erwähnt, dass von jeder manse 15 Denar dem Vogt zukommen.
Unregelmäßige Einkünfte waren die petitiones (Sonderabgaben), die aus der
Muntherrschaft abgeleitet wurden. Hierbei sind wesentlich das Buteil und das
Besthaupt. Das Buteil fiel bei Heiraten an und das Besthaupt (beste Kuh im Stall)
beim Tod des Haushaltungsvorstandes.
1233 am 20. April
erließ Gregor IX., ein ehemaliger
Freund von Dominikus, eine Bulle, in der er die Dominikaner formell
beauftragte, die Häresie (Gegenbewegung zur päpstlichen Glaubensauslegung) auszurotten.
Damit war die Gefahr für die "Amtskirche" durch Reformer abgewendet
und ein Instrument geschaffen, dem ein halbes Jahrtausend später selbst im
Freigericht 139 Menschen, allein in
Kälberau 10 Leute, zum Opfer fielen
(Hexenwahn)!
1233 stieß Konrad von Marburg
mit seinem Fanatismus selbst auf Ablehnung im Erzbistum Mainz und wurde von
Adeligen in den Lahnbergen erschlagen.
1233 vermählt sich Kaiser Friedrich II. mit Bianca Lancia,
mit der er seit dem Tod von Isabella zusammen war und die ihm schon drei
Kinder geboren hatte. Die 33jährige Kaiserin stirbt jedoch kurz nach der
Vermählung.
1233 entscheidet Wiegand der Schultheiß von Gelnhausen
über Streitigkeiten zwischen der Abtei Seligenstadt und Heinrich von Orb über Berechtigungen in Geiselbach. Als Zeugen sind
auch Reinhard und Friedrich von Krombach erwähnt.
Hierbei handelt es sich um die Brüder von
Rannenberg.
1234 wird mit Wigand miles de
Michelinbach dieses Geschlecht urkundlich
sichtbar. (In der selben Urkunde ist auch ein Hermannus Scikce in der
Zeugenliste. Vermulich ist dies der bereits oben erwähnte Hermann Schick von
Albstadt.) Die Familie ist durch den Streit um den Nachlass der im Kloster
Himmeltal verstorbenen Gutta von
Michelinbach, als über mehrere Generationen bestehend bezeugt
Vermutlich älteste Bebauung in der Wasserburg Michelinbach
Wappensiegel des Herrmann von Michelbach
1234 wird Friedrich I. von Rannenberg
letztmalig urkundlich erwähnt. Sein Erbe teilt sich auf unter die Kinder von Heinrich I. v. Kälberau (sein Vetter).
1234 teilen Reinhard und Heinrich von Dorfelden
ihren Besitz. Reinhard übernimmt Hanau und verhindert
damit die Umwandlung in ein Zisterzienserkloster wie von Heinrich vorgesehen.
1235 zu dieser Zeit muss sich Reinhard I. von Hanau mit
Adelheid von Münzenberg vermählt haben.
1235 wird König Heinrich VII. die Königswürde aberkannt
und seinem Stiefbruder Konrad IV. (7 Jahre alt) übertragen. (Heinrich war mit
Margarethe von Österreich verehelicht. Und Konrad mit Elisabeth
von Bayern)
1235 wird Elisabeth von Thüringen heilig gesprochen.
Während bei uns nur ein kunstvolles Säulenkapitell von der Wilmundsheimer
Kirche existiert, bezeugt der "Bamberger Reiter" mit seiner Größe von
2,33 m noch heute, zu welch qualitätvollen Arbeiten man damals in der
Lage war.
1235 vermählt sich Kaiser Friedrich II. in vierter Ehe mit der 18-jährigen
Isabella von England.
1236 erläßt Kaiser Friedrich II.
ein Gesetz zum Schutz der Juden. Da den Juden die Ausübung handwerklicher
Tätigkeiten nicht erlaubt wird, sind sie genötigt durch Handel und Geldverleih
ihre Existenz zu sichern. Um sie gegen weitere Einschränkungen und Bedrückungen
zu sichern unterstellt er sie königlichem Schutz.
Für diese Sicherheit müssen sie das sogenannte Judengeld an den Fiskus zahlen.
1238 kommt es zur Abspaltung Hessens von
Thüringen, da Heinrich Raspe IV. die Erbfolge von Hermann II.,
dem Sohn Ludwigs III. von Thüringen nicht anerkennt.
Nun wird in Marburg wird eine eigene Hofhaltung aufgebaut.
1239 werden in einer Königsurkunde vom August, in Gelnhausen Heinrich von Krombach mit seinem Sohn Reinhard in der Zeugenliste sichtbar.
Außerdem ist Adam von Jossa erwähnt.
Reinhard I. nennt sich später v. Rannenberg. (In seinem Namen wird die Verbindung zu Hanau
sichtbar). Er übernimmt das Erbe an Hüttelngesäß und einen Anteil von Kälberau.
Er soll sich mit einer Domina von Babinburg vermählt haben.
Aus dieser Ehe sind zwei Töchter bekannt. Eine vermählt sich mit einem Adam
von Jossa, vermutlich ein Sohn oder Enkel des bereits oben erwähnten.
Eine weitere Tochter mit Namen Adelheid gründet später in Schimborn ein
Beginenhaus und sein Sohn, wird als Friedrich III. von Rannenberg
unrühmlich in die Geschichte eingehen.
Der niedere Adel wie die Herren von Kälberau musste sich den wechselnden
Machtverhältnissen anpassen.
Ab dem 12. Jh. werden auch in allen Ortsteilen der jetzigen Stadt Alzenau
Familien sichtbar, die sich nach den Wohnorten nennen, wo sie begütert oder in
amtlicher Funktion tätig sind.
Der Grund ist, dass nun alle Rechtsgeschäfte beurkundet werden. Da zu dieser
Zeit noch keine Familiennamen üblich sind, kommt es vor, dass die gleichen
Personen mit unterschiedlichen Namenszusätzen genannt werden. Erst mit der
verstärkten Ausbildung des Ritteradels wird es üblich, einen Burgsitz als
Familiennamen zu führen. So treten die männlichen Nachkommen aus dem Haus
Kälberau nur noch als von Ranneberg
auf. Ausnahmen gibt es jedoch noch einige Zeit. Diese sich nun als Edle =Adelige sehenden Familien gingen vermutlich
aus den Sippen der "Freigestellten"
aufgrund der Burgenordnung von 924 hervor. Allerdings galt es nun als
normal, nur noch "standesgemäße" Ehen zu schließen.
Friedrich I. von Kälberau war Vicedom in Aschaffenburg ( einer der
vier Stellvertreter des Erzbischofs) und Kämmerer
(Finanzminister) des Erzbistums. Er verstarb ohne männliche Nachkommen, wie
auch sein Bruder Gerhard. Neben
seinem Anteil an Rannenberg, gehörte ihm auch als Erblehen, die Hälfte
an Burg Waldenberg (bei
Kleinwallstadt) und außerdem noch Burg Hüttelngesäß
(vor Niedersteinbach). In Hüttelngesäß wurde er 1230 als Friedrich miles de
Hettingeses erwähnt.
1240 am 20. September werden in einer Stiftungsurkunde für Meerholz neben Heinrich von Krombach, auch ein Hartmann von Michelbach sichtbar. Die
darin erwähnten Peter und Hartmann von Hüttengesäß sind dem Dorf
Hüttengesäß zuzuordnen und nicht Hüttelngesäß vor Niedersteinbach ( wie bisher
geschehen).
Nun ist wieder ein Blick in die Geschichte angebracht.
Die Familie von Kälberau war in die Politik des Erzbistums
eingebunden.
1241 beginnen die Erzbischöfe
Siegfried von Mainz (aus dem Haus Eppstein) und Konrad von Köln ihre
kaiserfeindliche Haltung, mit militärischen Angriffen auf staufertreuen
Siedlungen und Burgen in der Wetterau. Herausragende Ziele waren Büdingen und
Ortenberg.
1241 war Papst Grogor IX. fast hundertjährig verstorben, während Kaiser Friedrich II., den er mehrfach gebannt
hatte, mit seinem Heer auf Rom vorrückt.
1241 stirbt
auch Kaiserin Isabella. Sie hatte ihm vier Kinder geboren.
1241 stirbt Heinrich VII.,
ein Sohn von Kaiser Friedrich II., in der Schlacht bei Liegnitz.
Die als Goldene Horde bezeichneten
Mongolen besiegen das deutsch/polnische Ritterheer unter Herzog Heinrich
von Schlesien. Nur der Tod ihres Führers Ugedai veranlasst sie zum
Rückzug.
1241 stirbt auch Hermann II. von Thüringen in Marburg
unverehelicht. Seine Schwester Sophie, verehelicht mit Herzog Heinrich
II. von Brabant erhebt Erbanspruch, kann sich jedoch gegen ihren Onkel,
Heinrich Raspe IV. von Thüringen nicht durchsetzen.
1243 Papst Innocenz IV. setzt die
stauferfeindliche Politik fort. Aus Angst vor Kaiser Friedrich II.
entweicht er nach Frankreich.
1243 ist Reinhard I. von Hanau alleiniger Besitzer von Hanau, dessen Kern
die Burg auf der Kinziginsel war. Durch die Verehelichung mit Adelheid von Münzenberg kam das Amt Babenhausen zu Hanau. Adelheid von Münzenberg war eine Schwester Ullrichs II. von Münzenberg.
1243 verehelicht sich
auch Ludwig III. von Rieneck mit Adelheid von Crumbach-Rothenfels. Vermutlich sah er diese Eheschließung als Anlaß um, wie schon erwähnt, Konrad von Würzburg zu beauftragen die Geschichte vom
"Schwanritter" niederzuschreiben, den er als leiblichen Vorfahren
sah.
Nun erscheint es angebrach,t auch
wieder mal einen Blick auf die Kleidung zu werfen. Ein zeitgenössisches Epos
lautet: "Der Bauer schafft aus der
Furche für den König den Purpur herbei, seinen Körper aber zerkratzen Kittel
aus Werg." Das einfache Volk musste sich mit schmucklosen Kleidern
begnügen. Kleiderordnungen schrieben ihnen noch immer graubraune oder billige
blaue Stoffe vor. Die Männer trugen ein knielanges Hemd, das sowohl Unter- wie
auch Oberkleidung sein konnte. Im fränkischen Raum wird es Kamisol genannt. Für
beide Geschlechter gab es noch die Schaube, ein Umhang mit Kapuze.
1244 heißt es im "Bayrischen
Landfrieden" für die Bauern: Ihre
Ehefrauen sollen Kleider mit Seidenbesatz nicht tragen. Auch soll keine Ehefrau
eine Kopfbedeckung, außer einen Teil des Kleides, zum Kirchgang tragen. Erlaubt
ist den Bäuerinnen, Mäntel aus Baumwoll und Lodenstoff zu tragen. Diese
Vorschriften betrafen die Bauern und ihre Ehefrauen. Die Hintersassen:
Besitzlose, Knechte und Mägde wurden garnicht erwähnt. Hier ist zu bemerken, dass jetzt auch
bei Nichtadeligen der Zuname
(Familienname) gebräuchlich wird, sobald sie öffentlich in Erscheinung treten.
Zu Beginn werden dem Namen körperliche Besonderheiten oder der Herkunftsort
angefügt. Beispielsweise werden in den Wilmundsheimer Märkerdingprotokollen die
Zunamen "Seldenfroh" oder "auf der Brücken"
sichtbar. Diese Zunamen erloschen wohl mit ihren Trägern. Im Gegensatz bleibt
"Ungermann" (Herkunftsort Ungarn) bis in die Gegenwart
erhalten.
Bei Adeligen trägt man vorwiegend Zunamen
in Verbindung mit einem Familiensitz.
1244 am 5. Dezember wird in einer Urkunde bestätigt, daß das Kloster
Arnsberg seine Verpflichtungen gegenüber dem Ritter Hermann von Albstadt und seinen Brüdern Konrad und Volrad durch
Zahlung von 40 Mark Silber Kölner
Währung erfüllt habe. Ihr Wohnsitz war die alte Burganlage am Ortsausgang von
Albstadt.
1245 kommt die Äbtissin vom Kloster
Himmelthal zum Schloß Rannenberg um den Nachlaßstreit betreffend das Erbe der
verstorbenen Gutta von Michelbach zu
regeln. Die darüber ausgefertigte Niederschrift werden von dem Vicedom Friedrich II. von Rannenberg und dessen
Bruder Heinrich von Krombach gesiegelt.
1245
gelingt es dem Erzbischof Siegfried von Mainz den kaisertreuen
Abt Konrad von Fulda zu beseitigen
und mit Unterstützung von Papst Innocenz,
die Verwaltung der Abtei selbst zu übernehmen. Damit hatte sich die
antistaufische Position in der Wetterau verbessert.
1245 belegt Innocenz IV. auf einem Konzil in Lyon Kaiser
Friedrich II. erneut mit dem
Kirchenbann, erklärt ihn für abgesetzt und fordert die deutschen Fürsten zur
Wahl eines neuen Königs auf.
1246 wird Heinrich Raspe IV.,
der letzte Landgraf von Thüringen, von den geistlichen Fürsten in
Deutschland zum Gegenkönig gewählt. Die Wahl findet in Veitshöcheim
statt, da Würzburg kaisertreu war. Noch im gleichen Jahr kommt es bei Nidda,
unterhalb Frankfurt, zur ersten kriegerichen Auseinandersetzung zwischen den
beiden Königen. Durch das Überlaufen von 2000 Kriegern des vom Papst
gebannten Kg. Konrad IV., zum Heer des Gegenkönigs Heinrich Raspe kann
derselbe die Schlacht gewinnen.
1246 im August erklärt Kg. Heinrich
Raspe auf einem Hoftag in Frankfurt mit Zustimmung aller Fürsten den
gebannten, Kg. Konrad IV. aller
seiner Güter und des Herzogtums Schwaben verlustig. Eine Unterwerfung des Herzogtums
scheiterte jedoch.
1247 am 28. Oktober werden Arnold und Gerhard von
Horste in einer Urkunde genannt, aus der sichtbar wird, dass sie zuvor
Berechtigungen auf Güter in Bergen, Rödelheim und anderen Orten hatten, die nun
in den Besitz des Klosters Arnsburg übergegangen waren. Zu dieser Zeit ist in
Aschaffenburg ein Wortwin de Hurste als Stiftsscholar erwähnt, der
jedoch noch vor 1250 verstorben sein soll.
1247
stirbt Heinrich Raspe von
Thüringen auf der Wartburg, nach einer Schlacht mit Konrad IV. von
Staufen (Sohn von Kaiser Friedrich).
1247 kann Sophie von Thüringen ihren Regierungsanspruch in Hessen
durchsetzen.
Aus ihrer Ehe mit Heinrich II. von Brabant geht Landgraf Heinrich I.
von Hessen hervor.
1247 Graf Wilhelm von Holland wird
von den geistlichen Fürsten zum neuen Gegenkönig gewählt.
1248, Friedrich II. von
Rannenberg, der zweitgeborene Sohn von Heinrich,
residiert als Vicedom auf Rannenberg. Über seine Gattin ist urkundlich
nichts bekannt. Doch sind fünf Söhne aus dieser Ehe hervorgegangen, die den
Erhalt der Familie von Rannenberg
noch bis ins späte 15. Jahrhundert ermöglichen.
1248 wird auch Heinrich II. von
Rannenberg urkundlich sichtbar. Er hat vermutlich
den Stammsitz in Kälberau. Zeitweise
betreut er die Vogtei Krombach. Er war verehelicht mit einer Domina von
Schauenburg (die Namensgleichheit mit der Schwägerin, der Gattin von Reinhard
von Krombach, lässt hier herkunftsmäßige Beziehungen vemuten). Über
Nachkommen ist nichts bekannt.
1248 ist Mechthild von Kälberau
mit Rudolf von Hollar verbunden.
Dieser Ehe ist jedoch wenig Glück beschieden, da er Ludwig IX. von Frankreich in einem Kreuzzug begleitet und
wie Tausende andere irgendwo am Mittelmeer zu Grunde geht. (Hieru ist
anzumerken, daß er möglicherweise auch schon 1248 bei der Rückeroberung
von Spanien bei Sevilla den Tod fand.) Über die Beweggründe weshalb sich
Rudolf von Hollar dem Kreuzzug anschloß ist nichts bekannt. Eine
Besonderheit der Teilnahme war, daß die Teilnehmer mit sofortiger Wirkung jeder
Schuld und aller Schulden ledig waren und auch ihre Angehörigen den weltlichen
Gerichten nicht mehr unterstanden. Auf die Kreuzzüge wird weiter unten noch
einmal eingegangen.
Festzustellen ist noch, dass man zu
dieser Zeit in Mitteleuropa das Schießpulver
kennen lernte.
1249 schreibt Roger Bacon in Oxford ein Pulverrezept nieder. Man vermutet, dass
die Kenntnis mit den Mongolenstürmen nach Europa kam. (Nur durch den Tod Dschingis
Chans 1229 und Ugedais 1241 war die Eroberung
Mitteleuropas unterblieben.) In China war das Pulver seit dem 8. Jh.
bekannt.
Roger Bacon (1219-1294), einer der herausragenden Gelehrten an der neuen
Universität in Oxford, soll auch die Brille als Sehhilfe entwickelt
haben
1249 gerät König Enzio von
Sizilien (Sohn Friedrichs II.), im Kampf gegen das kaiserfeindliche Heer in Gefangenschaft. Als
Gefangener in Bologna, wird er in den nachfolgenden 23 Jahren das Erlöschen des
gesamten Geschlechtes der Staufer erleben.
1250 ist Friedrich III. v. Rannenberg als Vogt
in Großkrotzenburg (bis 1285)
bezeugt.
1250 wird ein Sybold Schelris von Wasserlos als Vicedom
urkundlich sichtbar.
Die Schelris von Wasserlos zeigen in ihrem Erscheinungsbild von 1250 bis 1504 alle Höhen und
Tiefen des einfachen landsässigen Adels, worauf später noch eingegangen wird.
1250 zu dieser Zeit vermählt sich eine Tochter von Reinhard I. von
Rannenberg mit Adam von Jossa.
1250 im Oktober beteiligen sich Friedrich II. und
Heinrich von Rannenberg an der vergeblichen Belagerung Gelnhausens unter
der Führung von Kg. Wilhelm von Holland.
Für ihre Unterstützung wurden Friedrich 200 und Heinrich 100 Mark
Silber zugesagt. Außerdem sollten sie noch Reichsgut in Hörstein
erhalten. Die Gebrüder von Rannenberg hatten offenbar eine
Sicherungsaufgabe am Birkenhainer Weg.
Hier sind, nahe des Altwegekreuzes noch Spuren eines offenen Ansitzes
erkennbar.
1250 Siedlungszeugnisse von Adelshöfen jener Zeit fanden sich im jetzigen
Alzenau, auf dem Anwesen des Verfassers, Märkerstraße 27, dem
Anwesen Kempf Rainer, Spessartstraße
27, außerdem noch bei Volker Glusa, Freigerichterstraße 62 und
im Bereich der ehemaligen Klosterhöfe an der Ecke
Wasserloserstraße/Kaiser Rupprecht Straße.
In Michelbach an der Spessartstraße wurde aus einem Kastenbrunnen als
früheste Zeugnisse ein Kerbschnitt-verzierter Scherben geborgen.Weitere Funde
lassen hier jedoch eine fortlaufende Nutzung bis in den dreissigjährigen Krieg
erkennen. Die Zerstörung erfolgte vermutlich im Zusammenhang mit dem Einlager
kaiserlicher Truppen während der Belagerung Hanaus 1635 bis 1637. Der Fundkomplex aus dem Brunnen
zeigte auch Knochen von Großtieren. Dies läßt vermuten, daß man auch Rinder
abschlachtete und der Brunnen gezielt verunreinigt wurde. Bemerkenswert sind
bei den Funden an der Spessartstraße die unterschiedlichen Fußgestaltungen sog.
Dreifußgefäße. Neben den bis in die Neuzeit verbreiteten Füssen mit umgelappten
Enden, sind hier auch röhrenförmige Füße gesichert worden, wie sonst meist als
Griffe bei Stielpfannen üblich. Hinzu kommen noch gotische Nischenkachel und
das jüngste Zeugnis ist ein Glasbrüchling von einem
"Viertelschoppenrömer" mit ausgezogenen Nuppen (Spessartglas um
1620).
Das jetzige Anwesen, für Rainer Kempf 1989 erworben, ist nur ein
Teilstück des früheren Gehöftes. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude
wurden ohne Kenntnis früherer Bebauung errichtet. (Verbleib der Funde: Sammlung
Kempf)
Funde vom
Anwesen Kempf, Spessartstrasse 27
Töpfchen von 1342
Füsse, gelascht und hohl
Griffe und Tüllen
Talglicht
Fingerhut aus Kupfer & Schisser (zum Vogelschiessen)
Weitere Zeugnisse dieser Zeit konnte der Verfasser in Mömbris OT Gunzenbach
sichern.
Auch hier erwarben die Eheleute Kempf ein Anwesen für ihre Tochter Annette.
Dieser Fundkomplex zeigte drei Bebauungsperioden: Hochmittelalter bis 1342,
frühe Neuzeit bis 1743 und die jüngste Bebauung 1812.
( Verbleib der Gunzenbacher Funde: Mittelalter in der Sammlung Kempf )
1250
am 13. Dezember stirbt
Kaiser Friedrich II. in Fiorentino. Er wird im Dom von Palermo zur
letzten Ruhe gebettet. Konrad IV. ernennt
seinen Schwiegervater Otto von Bayern zu seinem Stellvertreter in
Deutschland und zieht nach Italien.
1251 (-1259) wird Gerhard I. Wildgraf
Erzbischof in Mainz.
1251 erwirbt Wortwin,
Custos des Aschaffenburger Stiftes, einen
Hof in Hörstein, 4 ½ Morgen Weinberg und 2 Morgen Acker, für Mechthild von
Hollar und deren Kinder, da ihr Mann vom Kreuzzug nicht zurückgekehrt war.
Die verwitwete Mechthild soll in einem Nebengebäude der elterlichen Burg
ein Beginenhaus gegründet haben. Beginen waren eigentlich
"Strohwitwen", die in religiöser Gemeinschaft auf die Rückkehr ihrer,
auf Kreuzzug befindlichen Männer warteten. Da die Bewohnerinnen durch keinerlei
Gelübde gebunden waren und in vielen Fällen die Männer nicht mehr heimkehrten,
wandelten sich die Häuser, hauptsächlich in den Städten, bald in das Gegenteil
ihres ursprünglichen Sinnes. Anstatt in religiöser Abgeschiedenheit auf ihre
Männer zu warten, beherbergten im 14. und 15. Jahrhundert die Beginenhäuser
Frauen, die zahlungskräftigen Kunden ihre Dienste anboten.
Hier erscheint es doch angebracht, die
Hintergründe und auch Auswüchse der Kreuzzugsbewegung darzustellen, da ja
sowohl von Somborn wie auch von Kälberau Teilnehmer zu betrauern waren.
Die Kreuzzüge hatten als Anlass, dass sich der oströmische Kaiser
Alexios I. von den Seldschuken, einem türkischen Volksstamm bedroht sah.
Die Seldschuken hatten 1076 den "Fruchtbaren Halbmond"
weitgehend erobert. Damit war auch Palästina von ihnen unterworfen worden und
die flächenmäßige, wie auch bevölkerungsmäßige Größe musste von Byzanz als
Bedrohung gesehen werden. So richtete Alexios im Jahr 1095 in
einem Brief an Papst Urban II. die Bitte um Hilfe zur Sicherung des
christlich orientierten byzantinischen Reiches gegen die muselmanische
Bedrohung. In völliger Arglosigkeit gegenüber der Situation im ehemaligen
weströmischen Reich, mit rivalisierenden Stadtstaaten und machtgierigen
Päpsten, konnte dieser Hilferuf nur zu einem Problem führen.
Papst Urban II. sah in diesem Hilferuf eine politische Waffe gegen
seinen Widersacher
Papst Clemens III., der von Kg. Heinrich IV. eingesetzt worden
war.
In einem Konzil in Piacenza (1. bis 7. März 1095)
verspricht er Kaiser Alexios zu helfen und stellt sich so als legitimen
Führer der westlichen Christenheit dar. Doch in einer geschickten politischen
Wende ruft er auf dem nachfolgenden Konzil von Clermont (18. bis
27. November 1095) die Anwesenden zur Befreiung des "Heiligen
Landes" auf und ignoriert den Hilferuf des oströmischen Kaisers. Mit dem
Ruf "Gott will es!" werden nachfolgend Massen mobilisiert und eine
Kette von Gewalt und Gegengewalt ausgelöst, die in der Geschichte der
Christenheit einen Tiefstpunkt darstellen.
Die angestrebte Befreiung Jerusalems gelingt schließlich 1099 mit der
Belagerung durch 30.000 Ritter und endet nach der Einnahme mit einem
unvorstellbaren Massaker an den Verteidigern. In der nachfolgenden Zeit gelingt
es durch ständigen Nachschub von wehrfähigen Massen aus Westeuropa einige
Küstenstädte zu erobern. Doch fehlte das existenzsichernde Umland. Das
Überleben war von der Verbindung zum Meer abhängig. So musste Jerusalem 1187 schon wieder aufgegeben
werden.
Im Gegensatz zu den Greueln und
Massakern, die zum Teil schon auf dem Weg ins "Heilige Land" im
Zeichen des Kreuzes verübt und erlebt wurden, werden weit ab die seltsamsten
Geschichten und Wunder geschildert, die immer wieder Menschen motivierten, die
glaubten etwas für den Erhalt und die Verbreitung des christlichen Glaubens zu
tun. Hinzu kam in manchen Fällen die reine Not.
Mißernten und Hungersnöte werden als Gottesstrafen gedeutet. Die extremsten
Auswüchse waren der 1096 von Peter von Amiens (einem Eremiten)
angeregten Kreuzzug der Armen und der sogenannte Kinderkreuzzug
im Jahr 1212.
Im ersten Fall setzte sich eine Masse in Bewegung und beginnt bereits im
Rheinland mit einem Massenmord an Juden, nachdem sie von religiösen Fanatikern
mit der Behauptung aufgehetzt wurden, alle Juden seien schuldig am Tod Christi.
Der Zug kommt mit Morden und Plündern bis Ungarn, dort kann der ungezügelten
Masse endlich Einhalt geboten und ein Ende bereitet werden.
Der Kinderkreuzzug ging ebenfalls vom Rheinland aus. Mit Unterstützung aus
Niederlothringen brechen Tausende Jugendlicher sowie Kleriker und Arme auf, um
das 1187 von Kreuzrittern aufgegebene Jerusalem erneut zu befreien.
1212 im August treffen etwa 7000 Kinder in Genua ein. Da
fast niemand eine Überfahrt nach Jerusalem bezahlen könnte, ist der Kreuzzug zu
Ende. Allerdings mit dem Beigeschmack, dass einige Reeder mit dem Vorwand sie
kostenlos zu transportieren, die Jugendlichen einschiffen, um sie anschließend
in Nordafrika als Sklaven zu verkaufen.
Beim (offiziellen) vierten Kreuzzug (1248-1254) war zwar das Risiko der Anreise
relativ gering, die Kreuzfahrer nahmen den Seeweg nach Ägypten. Doch nach einem
Anfangserfolg mit der Einnahme der Stadt Damiette scheitern sie beim
Marsch nach Kairo bei Mansura. Eine Seuche befällt das Heer. Markantes
Merkmal ist ein rapider Muskelschwund.Die Haut vertrocknet, bekommt dunkle
Flecken und ähnelt mehr der Oberfläche eines alten Stiefels. Das Zahnfleisch
entzündet sich und mit eintretendem Nasenbluten zeigt sich das nahende
Ende. Der Kreuzzug scheitert. Der König
wird gefangen genommen, zum Schicksal der übrigen überlebenden Teilnehmer kann
vermutet werden, dass sie in der Sklaverei endeten soweit sie noch arbeitsfähig
waren. Wer in islamische Gefangenschaft geriet, hatte nur zwei Alternativen:
entweder dem christlichen Glauben abzuschwören oder geköpft zu werden. Viele
sollen den zweiten Weg gewählt haben.
In Damiette organisierte die hochschwangere Königin von Frankreich
die Verteidigung, nachdem sie von der Gefangennahme des Königs erfuhr.
Um selbst nicht in Gefangenschaft zu kommen, bittet sie einen ihr vertrauten achtzigjährigen
Ritter, ihr, sobald die Sarazenen in die Stadt eindringen, den Kopf
abzuschlagen. Der Alte verspricht es, nachdem sie ihn kniefällig darum gebeten
hatte. Er war ihr persönlicher Schutz und hatte sein Lager vor ihrem Bett.
Vermutlich musste er ihr diesen Wunsch erfüllen. (Quelle: Ohler, Reisen im
Mittelalter) Damiette musste aufgegeben werden und der französische KönigLudwig IX. konnte sich gegen ein hohes Lösegeld freikaufen.
Über Rudolf von Hollar gibt
es keine Nachrichten.
1251 wird Mechthild von Hollar,
in einer Urkunde bereits als Witwe bezeichnet.
Die Kreuzzugsbewegung im Mittelmeerraum endete mit dem Tod
Ludwigs IX. von Frankreich am 25. August 1270. Um die Niederlage von
Ägypten auszugleichen, hatte er nochmals zu einem Kreuzzug nach Tunis
aufgerufen. Angeblich wollte er den dortigen König zum Christentum bekehren.
Doch während der Belagerung wurde auch er mit dem größten Teil seines Heeres
Opfer einer Seuche. So endete völlig unspektakulär eine Bewegung, die
zahlreiche Hoffnungen geschürt hatte und fast nur Leid und Tod brachte.
1291 am 18. Mai fiel die Stadt Akkon als letzte wichtige Besitzung
wieder in die Hände der Muslime zurück.
Die ursprüngliche Sorge des byzantinischen Kaisers Alexis um seine
Stadt Konstantinopel war wohl begründet, aber zerstört wurde sie nicht von
Seldschucken, sondern 1203 von den Teilnehmern des (inoffiziellen) vierten
Kreuzzuges. Als Vorwand diente, die griechisch orientierten Christen der
römischen Glaubensvorgabe anzugleichen.
Kaiser Alexios IV. wurde wegen seiner Unterwerfung gegenüber den Vorstellungen
der Kreuzritter vom aufständigen Volk ermordet. Daraufhin plünderten die
Kreuzfahrer Konstantinopel. Venedig lässt die Ionischen Inseln und Kreta
plündern und der Kreuzzug wird aufgegeben. Die Überlebenden kehren mit reicher
Beute nach Hause.
Aufgrund dieser zwielichtigen Handlung wird der Kreuzzug in der späteren
Geschichtsschreibung nicht als solcher geführt und der nachfolgende, 1248
beginnende, als "der vierte" bezeichnet.
Was bei der Beurteilung dieser, scheinbar religiös begründeten Unternehmungen
weitgehend unbeachtet bleibt sind die wirtschaftlichen Begleiterscheinungen.
Wie bereits der von der Regierung von Venedig umgeleitete Kreuzzug zeigte,
brachten die Plünderungen reichen Gewinn für die Teilnehmer, aber für Venedig
auch die Herrschaft über Inseln, die sie besetzt hielten. In Anlehnung an diese
Erfolge unternahmen auch die Genueser Fahrten ins östliche Mittelmeer, unter
dem Vorwand der Verbreitung des Christentums zu dienen. Auch sie schafften es
zum Teil mit Verhandlungen oder mit Gewalt, Handelsniederlassungen in
muslimischen Gebieten zu gründen. Wobei man sogar bereit war mit
Andersgläubigen Bündnisse einzugehen, wenn es Vorteile brachte.
Die Leitung der Kreuzzüge geriet zunehmend in die Hände weltlicher
Herrschaften. Und führte schließlich soweit, daß sich christlische Herrscher,
anstatt für das Christentum zu kämpfen, um wirtschaftliche Vorteile miteinander
Kriege führten. Wobei sie sich meist noch der Unterstützung einheimischer
Landesfürsten versicherten. Im Hintergrund der jeweiligen Herrscher waren immer
Handelsherren oder Gesellschaften, die für alles sorgten was notwendig war und
für sie immer Gewinn brachte. Kriegerische Auseinandersetzungen sind immer ein
guter Markt für die "Rüstungsindustrie". Alles mußte bezahlt werden. Die vielen kleinen und großen
Handwerksbetriebe waren weit weg und hatten "Vollbeschäftigung".
Da die meisten Transporte von Menschen und Material durchs Mittelmeer gingen,
waren Schiffe erforderlich. Die Schiffbauer brauchten Holz. Mit der Folge, daß
ganze Landstriche entwaldet wurden. Gesteigert wurde die Nachfrage noch durch
enorme Verluste durch Kampfhandlungen, Piraterie und Verluste durch Unwetter.
Noch bis in die Neuzeit wurde bei Handelsunternehmen, auch in Friedenszeiten
damit gerechnet, daß von drei Handelsschiffen nur eines wieder zurückkommt.
Als die Kreuzritter im Mittelmeer nur noch auf Bestandsicherung bedacht waren
und die Interessen der Päpste kaum noch Einfluß nehmen konnten, suchte man nach
anderen "Märkten". Unter dem Vorwand der Christianisierung von
Heiden, richtete man nun den Blick nach Osteuropa und machte
"Kreuzzüge" gegen slawische Nachbarvölker.
1252 verkaufen der Ritter Konrad Schlehdorn und sein
gleichnamiger Sohn, ihren Weinberg in Hörstein an das Kloster Schmerlenbach. An
der Hauptstrasse 101 in Hörstein
wurde bei Umbauarbeiten ein alter Grenzstein mit einem S der Schlehdorn (?)
sichtbar.
1252
wird Konradin von Staufen, als Sohn
von König Konrad IV. und Elisabeth von Bayern geboren.
1252 kommt es zu einer antistaufischen Erhebung in Süditalien. Manfred,
auch ein Sohn Kaiser Friedrichs II., kann den Aufstand niederschlagen.
1253 kann Konrad IV.
mit seinem Halbbruder Manfred, Neapel einnehmen.
1254 erkennt Gelnhausen Wilhelm von Holland als König an.
1254 Wegen zunehmender Strassenräuberei
und unberechtiger Zölle und Steuern verbünden
sich 60 Städte am Rhein und
angrenzenden Gebieten, rechts des Rheins. Unterstützt werden sie noch von
Pfalzgraf Ludwig, dem Schwager von
Kg. Konrad IV. Es gelingt ihnen
viele Raubschlösser zu zerstören und die Mörder und Strassenräuber zu
vertreiben.
Nach diesen Kosten und materialaufwendigen Befreiungsaktionen, schrieben sie
Briefe an die Erzbischöfe und Fürsten und empfahlen ihnen ihrem Beispiel zu
folgen.
Da viele des übermütigen niederen Adels jedoch Gefolgsleute der angeschriebenen
Fürsten waren, kam es zu einem Vergleich. Die Verbündeten trafen sich in Mainz
und beschworen einen 10-jährigen
Frieden.
1254 im Sommer stirbt Konrad IV.
von Staufen an einer fiebrigen Erkrankung. Für seinen zweijährigen Sohn
Konradin bestimmt er Papst Alexander (1254-1261) zum Vormund.
1254 am 11. August befreit Kg
Wilhelm die Stadt Gelnhausen von ihrer Verpfändung und gelobt sie künftig
frei beim Reich zu erhalten.
1255 bestätigt Kg. Wilhelm den rheinischen Städtebund, der sich
von Frankfurt ausgehend seit 1247 gebildet hatte, um den Übergriffen
des, meist niederen Adels im Land begegnen zu können.
1255 sehen sich die Brüder Hermann
und Volrad von Albstadt und der Sohn
des inzwischen verstorbenen Konrad zu
einem Vergleich mit dem Kloster Fulda gezwungen. Gegen Zahlung von 11 Mark Silber verzichten sie auf ihren
Anteil am Fronhof in Somborn.
1255 schenkt Wortwin von Aschaffenburg der Abtei Seligenstadt
einen Hof zu Hörstein mit 4 ½ Morgen Weinberg und 2 Morgen
"Glockenacker" (möglicherweise war es der 1251 für die verwitwete Mechthild
erworbene Hof).
Überdachte Einfahrt eines früher ummauerten Hofes in Hörstein
1256
König Manfred verteidigt als Reichsverweser für Konradin
von Staufen das Königreich Sizilien.
Der Gegenkönig Wilhelm von Holland stirbt in einer Schlacht gegen die
Friesen.
1257 Richard von Cornwall wird von den Kurfürsten von Köln, Mainz und
der Pfalz zum deutschen König gewählt.
Einige Monate später wird Alfons X. von Kastilien Leon von den
Kurfürsten von Trier, Sachsen und Brandenburg zum König gewählt.
1258 Zu EB Gerhard von Mainz
ist anzumerken, dass er von den letzten Jahren seiner Amtszeit zwei Jahre in
Gefangenschaft des Grafen Albrecht von
Braunschweig (verehelicht mit einer Enkelin der heiligen Elisabeth)
und nach einem Jahr Freiheit nun nochmals bei Diether V. von
Katzenellenbogen verweilen musste.
1258 am 22. April erlangt Ludwig III.
von Rieneck das Kämmereramt des Erzbistums erbamtlich.
Nun besteht er vermutlich
auf die Übernahme vom castrum
Ronneberch, das seit 1227 dem
Erzbistum zu eigen ist.
(Vor dem oben erwähnten
Hintergrund ist es fraglich ob Erzbischof Gerhard selbst seine Zustimmung
für die Belehnung von Ludwig III. als Kämmerer gab. Möglicherweise war
es ein Ränkespiel mit der Mainzer Kanzlei während seiner Abwesenheit?)
In welcher Art bei der Besetzung von Rannenberg durch die Rienecker, eventuell ein Ausgleich
zwischen den Grafen von Rieneck und der Familie von Ranneberg
stattfand ist offen. Doch finden wir zuvor schon Mitglieder der Familie von
Rannenberg als Lehensnehmer von Rieneck in Krombach, Mömbris und
Großkrotzenburg.
1258, ab 29. Oktober führt Ludwig III. von Rieneck
als Helmzier einen Schwan, im Bezug zu dem Schwanenritter, den er für seinen
Vorfahren hält.
Im 13. Jahrhundert ist auch in unserer Heimat eine Siedlungsdichte
feststellbar, die nicht nur adelige Familien im Überlebenskampf vor manche
Fragen stellt. Teilweise kann man dem mit intensiverer Bodennutzung begegnen,
die durch verbesserte Geräte moglich ist. Zum Teil versucht man es mit
Neurodungen.
Neben allen Randerscheinungen Kälberauer Geschichte musste die Herrschaft in
der Markgenossenschaft mit allen Pflichten nach innen und außen ausgeübt
werden. Eine Besonderheit ergab sich schon aus dem Zusammenschluss der drei
Centen Mömbris, Somborn und Wilmundsheim zu einer großen Markgenossenschaft,
wovon der Reichslehensträger der Centen Somborn und Wilmundsheim nicht mehr
existierte.
Mit der Umgestaltung der heimgefallenen Grafschaft Berbach in "freie
Gerichte", durch Barbarossa, wurden die ehemaligen Untervögte im Sinn der
alten Lehenspyramide nun Verwalter von Reichslehen.
Derartige Aufwertung von einfachen Ministerialen war Teil staufischer
Reichspolitik. Für die Familie von Kälberau erwuchs daraus jedoch kein
dauerhafter Machtvorteil.
Die stärksten Rivalen mit
landesherrlichen Interessen waren die Grafen
von Rieneck, das Erzbistum Mainz
und die Verwanden von Hanau.
Eine Anmerkung zum ganz normalen Leben ist hier angebracht. Im Konflikt mit der
komplizierten Zwölfstundenteilung von Tag und Nacht, die man in
karolingischer Zeit aus dem nordafrikanischen Raum zu übernehmen versucht
hatte, erfanden Glasmacher das Stundenglas,
ein in der Mitte eingeengter Glaszylinder, der teilweise mit Sand gefüllt
wurde. Nun konnte man wiederholbar die Durchlaufzeit erkennen, die der Sand
brauchte, wenn man das "Stundenglas" mit dem leeren Teil nach unten
stellte (System der Eieruhr).
Der Niedergang der Staufer warf seinen Schatten auch auf das Haus Kälberau.
Das Haus Hanau hatte einen wesentliche Besitzzuwachs durch die Ehe von Reinhard I. v. Hanau mit Adelheid von Münzenberg erfahren.
Die Münzenberger waren zu einem
der reichsten Häuser in der Wetterau aufgestiegen und nach dem Niedergang der
Staufer im Besitz ihrer Güter verblieben. Der Anlass war, dass Ulrich von
Münzenberg wegen der Eingriffe in die von ihm verwalteten Besitzungen durch
Kaiser Friedrich II. auf Abstand zu der staufischen Regierung ging.
(Eine Anmerkung zur Hanauer Genealogie nach Gustav Schenk von Schweinsberg:
Reinhard I. von Hanau soll aus der
Ehe Reinhards II. von Dorfelden mit
einer Schwester Gerhards III. von
Kälberau hervorgegangen sein.
Hier ist festzustellen, dass die Gattin
jenes Reinhard eine Tochter des 1156 bis 1189 urkundlich bezeugten Gerhards
II. von Kälberau war. Wenn man ihr ein Geburtsjahr um 1170
zubilligt, so dürfte eine Eheschließung spätestens um 1190
realistisch sein.
Sollte sie dann die Mutter des 1243 - 1281 regierenden Reinhard I.
von Hanau sein, so ist hier ein relativ spätes Geburtsdatum (? 1215)
anzunehmen. Hinzu kommt, dass Reinhards Sohn Ulrich I. 1272 mit Elisabeth
von Rieneck verlobt und 1278 erst mit ihr vermählt wird. Ulrich
I. verstarb 1306. In Anbetracht der Gepflogenheit Ehen schon in
relativ jungen Jahren zu schließen und daraus resultierend auch Kinder zu
bekommen, ist zu vermuten, dass hier eine Generation urkundlich nicht sichtbar
wurde.)
Durch Reinhard I. v. Hanau wurde
der Aufstieg des Hauses begründet.
Die Münzenberger waren Reichsministeriale (Leibeigene des Reiches) d. h.
Unfreie. Durch die Verbindung mit einer Unfreien wären die Nachkommen des
Edelfreien Reinhard v. Hanau in die sozial niedrigere Schicht
abgesunken. Ullrich I. von Hanau wurde mit diesem Makel geboren. Doch in
der nachfolgenden Zeit gelang es Reinhard I. v. Hanau diese Schwäche der
Verbindung mehr als auszugleichen.
1259 wurde Graf Werner von Eppstein
Erzbischof. Dies war ein
besonderer Glücksfall für Reinhard von Hanau.
Werner von Eppstein war zuvor Propst
im Stift St. Peter und Alexander in Aschaffenburg. Während dieser Zeit bemerkte
Werner von Eppstein die Bestrebungen des Grafen Ludwig III. von Rieneck-Rothenfels, aus der Schutzvogtei über den
Spessart eine absolute Herrschaft zu machen (vergleichbar einem Militärputsch).
Während bis zu dieser Zeit das Stift eine eigenständige Propstei war, unter dem
militärischen Schutz der Grafen von Rieneck, unterstellte Werner von
Eppstein das Stift, noch kurz vor seiner Wahl zum Erzbischof von Mainz, dem
Erzbistum in der Art, dass künftig kein Propst mehr ohne ausdrückliche
Zustimmung des Erzbischofs von Mainz gewählt werden dürfe.
Mit dem Schloß Rannenberg hatten
die Rienecker ihren Umgriff über den Spessart vollendet. Gegen die
Grafen von Rieneck konnte Werner von Eppstein jedoch das bereits
erwähnte Gesetz zur Geltung
bringen, das Kaiser Friedrich II. am
26. April 1220 in Frankfurt erlassen
hatte. Darin war unter anderem verfügt,"dass keine Bauwerke, Burgen oder Städte auf Kirchengrund, gelegentlich
einer Vogtei oder aus einem anderen Vorwand angelegt werden durften."
Da die Herrschaft der Grafen von Rieneck vordergründig Amtslehen
waren, der Spessart jedoch durch königliche Schenkungen grundeigentümlich
weitgehend dem Stift Aschaffenburg und dem Bistum Würzburg gehörte, konnte er
als Kirchengrund gelten.
1260 am 21. Juli verzichten die Grafen von Rieneck im
"Aschaffenburger Vertrag" auf weitere Burglichbauten und Neurodungen.
1260 unternahm der neue
Erzbischof eine Reise nach Rom, um die weitere Politik mit Papst Alexander IV. festzulegen. Als
Begleiter war Reinhard I. von Hanau,
ein Enkel des Hauses Kälberau, dabei. Zeitweise begleitete noch Rudolf von Habsburg, der spätere König,
die Reisegesellschaft (HG 1978/6). Diese Reisebekannschaften begründeten den
späteren Aufstieg des Hauses Hanau. Eine Veränderung hatte sich in der
Wertung der niederen Adeligen vollzogen.
Eine Generation vorher waren die Kälberauer wie auch die Hanauer
sog. Freie, wobei die ehelichen
Verbindungen ohne Probleme waren.
In der zweiten Hälfte des 13. Jt. wurde die sog. Ritterbürtigkeit zum Maßstab.
Die Herren von Hanau wurden nun als
"Edelfreie" bezeichnet.
Außerdem gab es Freie und Unfreie. Letztere waren Leibeigene oder Grundholde. D. h., alle mit Grundbesitz verbundene Personen, wo der
von ihnen bewirtschaftete Hof, Villikationsgut eines Freien oder einer Abtei
war.
Nach der Rückkehr von Rom erkannte der neue Erzbischof, dass die Grafen von Rieneck gegen die Vereinbarungen
von 1259 verstoßen hatten. Nun
begann der Erzbischof die sog. Mainzisch-Rienecksche
Fehde, die zehn Jahre dauern sollte. Am Anfang stand die Zerstörung
der Burg Wildenstein bei Eschau.
1261 am 5. September gebot EB
Werner (an der Kälberauer Herberge) "unterhalb Rannenberg auf Michelbacher Feld, in Sichtweite von
Seligenstadt" einen Hoftag.
Der Erzbischof von Mainz war als Erzkanzler zu dieser Zeit der mächtigste Mann
im Reich. Für die drei Grafen von Rieneck war als Vermittler Hermann von Henneberg (der Onkel der
drei Grafen von Rieneck) dabei. Außerdem waren anwesend: Iringus, Bischof von Würzburg, Albrecht v.
Trimberg, Konrad v. Hohenlohe (wohnhaft
auf der Ronneburg), H. v.
Bruneck, v. Bikkenbach "und mehrere tüchtige Männer". Die
Rahmenbedingungen für diesen Hoftag zu schaffen, war eine immense Leistung. Die
räumliche Entfernung zu Aschaffenburg, eine Tagesreise, bedingte die Ankunft
der auswärtigen Teilnehmer schon am 4.
September 1261. Dem Repräsentations- und Schutzbedürfnis jener Zeit entsprechend
wurden der Erzbischof und der Bischof von je 56 Panzerreitern begleitet.
Der Vermittler, der Graf Hermann von Henneberg, wäre auch
berechtigt gewesen zu seinem Schutz 27
Panzerreiter mitzuführen, doch ist anzunehmen, dass er beim Hoftag darauf
weitestgehend verzichtete, da er wohl auf
Rannenberg beherbergt war und sein Gefolge dort in Rufweite verweilen
konnte. Auch die drei Grafen von Rieneck kamen als Angeklagte vermutlich
ohne großes Gefolge zum Hoftag.
Der zu betreuende Personenkreis kann mit etwa 250 bis 300
angenommen werden. Hinzu kamen noch die Reit- und Zugtiere. Die Bereitstellung
der Zelte für Unterkunft des Gefolges und für die Tagung war Aufgabe der
Reisegesellschaft. Für den Erzbischof als Tagungsleiter musste jedoch eine
feste Unterkunft mit beheizbarem Raum geboten werden. Die "Atzung"
(Verpflegung) stellte einige Anforderungen an die "Gastgeber", die
Herren von Kälberau. Für die Zulieferer war dies eine Absatzmöglichkeit ihrer
Erzeugnisse gegen Bezahlung, da die Freien Gerichte Wilmundsheim und Somborn
von der Atzung (s=Pflicht) seit Kaiser Barbarossa befreit waren.
In diesem Umfeld wurde aber auch knochenhart verhandelt.
Das Ergebnis dieser hochkarätigen Versammlung war die Verpflichtung der
Grafen von Rieneck, keine
Burglichbauten mehr auf Kirchengrund zu errichten und auch die Burg bei Eschau
nicht wieder aufzubauen.
Dieses Ereignis ist bemerkenswert, da hier die Herberge bei Kälberau nicht
nur zur Übernachtung diente, sondern als Tagungsstätte bezeugt ist.
Die Grafen von Rieneck versuchten trotz der Vereinbarungen den Aufbau
einer Landesherrschaft.
Hierbei unterschätzten sie den neuen Erzbischof. Während der nachfolgenden fünf
Jahre bauten sie im Gegensatz zum Vertrag vom September 1261 die Burg Wildenstein bei Eschau wieder auf und erweiterten
Rannenberg in östlicher Richtung zu einer fast uneinnehmbaren Festung.
Der Erzbischof Werner, der sich nun
"von Mainz" nannte, hatte
immense Aufgaben zu bewältigen. Allerdings gab das nach dem Tode König Wilhelms
entstandene weltliche Schisma ihm die Möglichkeit das Erzbistum weitgehend in
seinem Sinne zu ordnen.
Allerdings hatte er auch auf kirchlicher
Seite manchen Ärger zu schlichten.
1262 kam es bei der Wahl eines Propstes
im Aschaffenburger Stift zu einem derartigen Streit, dass der EB Werner von
Mainz am 6. September verfügte, dass das Stiftskapitel künftig nur noch einen
Domherrn von Mainz zum Propst wählen dürfe. Außerdem hob er die Residenzpflicht
für den Propst in Aschaffenburg auf.
Schwierigkeiten hat er, wie schon sein Vorgänger, auch mit Sophie von Brabant, die Hessen für
ihren noch unmündigen Sohn Heinrich,
den späteren Landgrafen, forderte. Sophie,
die Tochter der Heiligen Elisabeth
von Thüringen, war mit Heinrich II.
von Brabant verehelicht. Starken Rückhalt hatte sie zu dieser Zeit im
Deutschen Orden, der von ihrer Mutter, Elisabeth mit großzügigen
Stiftungen bedacht worden war und ihrem Schwiegersohn Albrecht von Braunschweig.
Mainz versuchte in einem über ein Jahrzehnt währenden Streit die
thüringisch-hessische Herrschaft zu erringen, nachdem Heinrich RaspeIV. von Thüringen
ohne leibliche Nachkommen verstorben war (Schwager der heiligen Elisabeth).Der
Schwiegersohn der Sophie von Brabant erhärtete
jedoch seine Ansprüche durch die Verlobung seiner Schwester Adelheid mit Heinrich I. von Hessen im Jahr 1258.
Der EB Werner von Mainz versuchte
nun auch auf dem Weg des Interdikts
über das Land und dem Bann über Sophie und ihren Sohn Heinrich
I. von Hessen die Mainzischen Ansprüche durchzusetzen. Doch stand diesen
Machtdemonstrationen, wie schon zu Zeiten seines Vorgängers, immer die
Verbundenheit der hessischen Bevölkerung mit der Landesherrschaft in Anlehnung
an die heilige Elisabeth gegenüber.
1263 am 10. September musste EB Werner von Mainz den Frieden von
Langsdorf schließen. Die strittigen mainzischen Lehen verblieben dem
Landgrafen. Dies war vordergründig die Grafschaft Hessen, mehrere
Klostervogteien und Patronatsrechte.
Im Gegensatz dazu war der Streit um
den Spessart einfacher.
1265lam 15. Mai verkünden der Erzbischof Werner von Mainz, Gottfried von Eppstein, Philip von Falkenstein,
Werner der Junge von Falkenstein, 5 weitere Herren und die 4 Städte der Wetterau einen Landfrieden
für 3 Jahre.
Im gleichen Jahr lässt sich EB. Werner
über Vertragsbrüche der drei Grafen von Rieneck im Spessart berichten.
Rekonstruktionszeichnung des erweiterten "Burglichbaus" Rannenberg
1266
im Februar beginnt der Erzbischof mit der Belagerung von Rannenberg.
Die Burg Rannenberg war vermutlich in den gut fünf Jahren im Besitz der
Grafen von Rieneck mit einem mächtigen Vorwerk erweitert worden. Sie
erstreckte sich jetzt vom südwestlichen Steilabfall über gut 100 Meter
auf dem Bergrücken nach Nordosten, auf zwei Wohnhügeln, die durch den alten
Halsgraben getrennt waren. Die Angriffseite hatte einen überhöhten
Verteidigungshof hinter dem neuen Halsgraben, der sich nach Nordwesten bis ins
Tal fortsetzt. Hinter dem Verteidigungshof bestimmte ein mächtiger Wohnturm das
Bild. Mit einer Breite von mehr als 20 Meter schirmte dieser Bau wie ein
Schild den westlichen Bereich gegen Beschuss. Die noch vorhandene Eintiefung
des ehemaligen Kellers lassen die beeindruckende Größe erahnen. Westlich davon
befand sich der Wirtschaftshof, der nach Nordwesten mit Stallungen und
Vorratsbauten begrenzt war. Der Zugang war nur, nach Umgehen des Burgberges im
Halsgraben, durch eine Pforte von Südosten möglich. Wobei dem Hof selbst noch
ein Zwinger vorgebaut war. Durch seine erhöhte Lage, mit der Umbauung nach
Norden und Osten, muss der Hof im Sommerhalbjahr angenehme Bedingungen für
Mensch und Tier geboten haben. Die Wasserversorgung war in Verbindung mit dem
älteren westlichen Teil der Burg gegeben. Dieser Teil der Anlage wurde
vermutlich im letzten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts errichtet. Offensichtlich
zur Sicherung der Kaiserpfalz Gelnhausen wurde die Anlage im Auftrag Barbarossas
geplant und unter den Herren von Kälberau erbaut. Als Standort wählte
man eine ältere Anlage, vermutlich aus der keltisch/chattischen Epoche, den
"Ronneberg" (Rone = Stämme), ein Bergsporn, der früher wohl
mit Palisaden und einem den Bergrücken übergreifenden Graben gesichert war.
Diesen Burgberg erschloss man durch einen Weg, der, von Kälberau kommend, am
"Ronneberg" über eine lange Strecke unterhalb einer Geländestufe
verläuft, die er dann überspringt und etwa 100 Meter weiter an dem
Graben endet. Darüber führte eine Zugbrücke, die durch ein Torhaus den Weg in
einen relativ steilen Zwinger führte. Westlich erhob sich ein Bergvorsprung,
auf dem das Brunnenhaus stand. Der Ankommende war immer mit der rechten
Körperhälfte der Burg zugewandt. Ein weiterer Anstieg führte in den oberen
Halsgraben. Auch hier musste der Ankommende einen Teil des westlichen
Burgberges längs gehen, bevor er am südöstlichen Teil des Berges über einen
Graben auf einer Holztreppe in diesen Bereich der Burg gelangte. Dieser ältere
Teil der Anlage zeigt noch in seiner gegenwärtigen Form, dass er aus einer
Vielzahl von Gebäuden bestand, die wohl entsprechend den Bedarfen über einen
längeren Zeitraum erbaut wurden. Der östliche Burghof war offensichtlich mit
Wirtschaftsbauten nach Osten abgegrenzt. Nach Nordwesten war er vermutlich
relativ offen zu dem tieferen Hof- und Gartenbereich, der westlich des
Brunnenhauses angenommen werden kann. Unter dem westlichen Teil des Burgberges,
auf dessen Höhe mehrere Eintiefungen noch Hinweise auf ehemalige Gebäude geben,
ist noch ein Kellergewölbe. (Ein Öffnung zu demselben wurde um 1940, bei
Gländespielen der "Hitlerjugend" von H. Friedmann aus
Kälberau, Heck H. aus Alzenau u. A. freigegraben. Nach Angaben von H. Friedmann
war der überwölbte Raum etwa 6 bis 8 Meter lang begehbar.)
Über die Höhe und die Funktion der darüber befindlichen Gebäude sind keine
Rückschlüsse möglich, allerdings liegen Vergleiche mit anderen Burgen jener
Zeit nahe. Eine runde Eintiefung von etwa 2 Meter Durchmesser deutet auf
einen Bergfried im erhöhten Teil.
Die Nutzung der meist freistehenden Türmen (Bergfried) ist nach neueren
Erkenntnissen klar gegliedert. Vordergründig diente er als letzter Rückzugsort
im Fall einer feindlichen Besetzung der Burganlage. Um sich gegen Verfolger zu
sichern wurde der Zugang sehr hoch vorgesehen, meist über als 5 Meter. Im Vertrag
für den geplanten Wiederaufbau von 1357 heist es: Keiner darf den Turm alleine
betreten (ohne die übrigen Burgbewohner und durch Wegnahme der Leiter, die
andern den Angriffen der Feinde aussetzen). In dem Turm diente der gesamte
Bereich unterhalb des Zugangs, der Lagerung von Wurfsteinen zur Verteidigung.
Die Steine wurden durch eine weiter unten vorgesehene Öffnung eingelagert, die
danach vermauert wurde. Die Entnahme im Belagerungsfall geschah durch die,
später als Angstloch bezeichnete Öffnung im Boden in der Zugangsetage. Der
darüber befindliche Raum war meist noch in mehrere Etagen unterteilt, die
ebenfalls für Vorratslager an Waffen und Lebensmittel im Ernstfall dienten.
Über Leitern oder Stiegen gelangte man auf die Wehrplatte als oberen Abschluß.
Dieser Bereich war meist noch mit einem Dach versehen, dessen Ziegel auch als
Wurfgeschosse dienen konnten.
In manchen Burgen, die später als Schlösser auch Hochgerichtsorte waren, wurden
die ehemaligen Bergfriede zu Gefängnissen umgenutzt. Zu diesem Zweck wurden der
meist leere untere Raum zum "Verließ". Der jeweilige Häftling wurde
durch die Bodenöffnung, die früher der Entnahme von Wurfsteinen diente, in den
unteren Raum abgelassen und konnte ohne Hilfe von außen nicht mehr heraus. Sein
Überleben war nur solange gewährleistet wie er mit Nahrung versorgt wurde und
wenn er Glück hatte, nach Verbüßung der Strafe wieder hochgeholt wurde.
Die Bodenöffnung erhielt so die makabre Bezeichnung Angstloch. In einigen
Fällen ist überliefert, daß man die Gefangenen in den Türmen verhungern ließ.
Da man in neuerer Zeit, den noch vorhandenen Türmen eine Zugang im unteren
Bereich schafft, kommt es manchmal zu peinlichen Endeckungen. In einem Schloß
in Franken hat der jetzige Eigentümer in einem solchen Fall einige Skelette
vorgefunden und nun in dem nahen Friedhof beisetzen lassen.
Mit der Belagerung von Rannenberg 1266 begann der Niedergang. Mitte März
müssen die Grafen von Rieneck aufgeben. Zur Verteidigung der Burg
dienten damals verstärkt Armbrüste. Die Armbrust war eine Schusswaffe die im
12. Jh. auch bei uns verstärkt in Verwendung kam. Sie war bereits im dritten
Jahrtausend vor Chr. in China entwickelt worden und wurde mit den
Mongolenstürmen in Europa bekannt. Man konnte damit Pfeile, Bolzen, Steine und
Kugeln verschiessen. Die Durchschlagkraft der Stahlbolzen nötigte zur
Verstärkung der Ritterrüstungen. Das Kettenhemd wurde langsam vom Harnisch
abgelöst.
1266 am 17. März kommt es
auf der wiedererbauten Burg Wildenstein zu einem Vertrag zwischen dem
Grafen Hermann von Henneberg, stellvertretend für seine drei Neffen, und
dem Erzbischof Werner von Mainz. Die drei Grafen von Rieneck
müssen dem Erzbischof 500 Mark Silber zahlen (1 Mark = 233,85
g).
Der Einigungsvertrag lautet folgendermaßen:
Neue Streitigkeiten zwischen den Grafen von
Rieneck und dem Erzbischof Werner
oder spätere Streitigkeiten, die um die Burgen entstanden sind, werden unter
Vermittlung des Grafen Hermann von
Henneberg beigelegt im Jahre 1266. Im Namen des Herrn. Amen.
Wir, Hermann, Graf von Henneberg, erklären mit der vorliegenden Urkunde
öffentlich und wollen, daß es allen bekannt sei: Zur Aussöhnung des ehrwürdigen
Herrn Werner, Erzbischof von Mainz, und unseren Blutsverwandten, der Brüder
Ludwig, Gerhard und Heinrich, Grafen von Rieneck, ist so durch unsre
Vermittlung verfahren worden:
Diese Grafen werden dem Erzbischof 500 Silbermark geben, zu zahlen bis zum
nächsten Fest des heiligen Erzengels Michael oder vorher. Für 300 Mark aber
verpfänden sie ihm und seiner Kirche und uns in seinem Namen die Burg
Wildenstein, die auch wir dem Herrn Erzbischof und seiner Kirche bis zum
genannten Tag als verpfändetes Gut verwahren werden. Und zwar auf folgende
Weise: wenn ihm diese 300 Mark nicht an diesem Tag oder zuvor bezahlt worden
sind, werden wir ihm bezw. seiner Kirche eben diese Burg am darauffolgenden
Michaelsfest oder dem nächsten übertragen Für 200 Mark aber sind wir deren
Bürge. Und am folgenden Fest der hl. Walburga werden wir dem Herrn Erzbischof
in Aschaffenburg oder in seinem Namen dem, den er selbst dafür bestimmen wird,
ausreichende Bürgen stellen in Bezug auf die zum nächsten Fest des hl. Michael
zu zahlende Summe.
weiterhin:Da in Bezug auf den weiteren Vergleich, der von den besagten Grafen
dem Herrn Erzbischof zu leisten ist, und in Bezug auf die Einlösung von beiden
Teilen uns versprochen worden ist, daß sich im Bezug darauf die oft genannten
Grafen unseren Anordnungen unterwerfen werden: so werden wir an diesem Tage, d.
h. am nächsten Fest der hl Walburga die Angelegenheit beenden, wie es uns dann
für richtig erscheinen wird. wenn aber möglicherweise irgendein rechtliches
Hindernis den einen Teil oder beide oder uns veranlassen oder daran hindern
sollte, an diesem Tage die Angelegenheit zu beenden, dann werden wir mit
Zustimmung des Herrn Erzbischofs unverzüglich eineen anderen Tag festlegen, um
die Geschäfte völlig zu Ende zu führen.
Des weiteren werden die genannten Grafen uns sofort die Burg Ronnenberg
übertragen lassen; und wir werden diese Burg mit anderen vor ihnen erbauten
Burgen innerhalb 14 Tage völlig zerstören und dem Erdboden gleichmachen lassen.
Die Grafen selbst aber sind in die Gnade des Herrn Erzbischofs völlig
zurückgeführt; und der Herr Erzbischof wird in Aschaffenburg oder anderswo sie
in alle Rechte und Gerechtsame einsetzen, die sie bekanntlich seit alters von
der Mainzer Kirche und ihren Bischöfen hatten.
Dazu noch ist versprochen worden, daß die Gefangenen auf beiden Seiten sofort
in völlige Freiheit entlassen werden. Beide Teile haben auch in Treue
versprochen, daß sie bei allen Angelegenheiten über Eigentum, Erbschaft und
alle anderen Fälle, außer den Schäden die sich während des Krieges gegenseitig
angetan haben, für sich und alle ihre Freunde beiderseits vor dem Herrn
Erzbischof einen gerechte Regelung beachten werden. und jede von den beiden
Seiten wird im Besitz des Eigentums, der Erbschaft und anderer Güter
verbleiben, wie sie sie vor Beginn des Krieges innehatte, sofern sie nicht
durch rechtliche oder vernünftige Gründe diese verloren hat. Die öfter
erwähnten oben genannten Grafen aber haben versprochen, alles unverbrüchlich zu
beachten, und haben dies durch ihren Treueid bekräftigt.
Wir aber übergeben zum Zeugnis und Gedächtnis aller vorgenannten Dinge die in
dieser Sache angefertigten Urkunde und bekäftigen sie mit unserem Siegel.
Gegeben in Wildenstein, im Jahre des Herrn 1266, am 17. März.
Doch trotz dieser Niederlage schwelte die Mainzisch-Rienecksche Fehde noch fünf
Jahre.
Zeugnisse jener Ereignisse sind spärlich, da die Burgställe von Raubgräbern
wiederholt abgesucht wurden und die ehemalige Burg Landesere im hinteren
Kahlgrund als Steinbruch dient. Vom Rannenberg konnten einige
Metallfunde erworben werden, nachdem sie von zwei Raubgräbern im Landesamt
vorgelegt und dokumentiert wurden.
Hierbei sind bemerkenswert, vergoldete Beschläge eines Schmuckkästchens, das
Bruchstück eines Leuchterfußes mit Tierkopfdarstellung und mehrere
Gürtelschnallen. Alle Teile sind aus Bronze oder Messing. Anzumerken ist
hierzu, daß die Burganlage nicht geplündert wurde.
Die letzten Bewohner verließen dieselbe, nach der Kapitulation innerhalb der
vorgegebenen Frist.
Stachelsporn,
Armbrustbolzenspitze, Lanzenspitze (Rannenberg, Kempf privat)
Eine Burg ganz andrer Art ließ zu dieser
Zeit ein H. von Hutten bei
Altengronau erbauen. Er hatte vermutlich bei einem Kreuzzug, die orientalischen
Wehrbauten kennengelernt und ließ nun auf der Bergzunge eine vergleichbare
Anlage errichten. Das markanteste Merkmal ist die mächtige, 12
Meter hohe Ummauerung eines geräumigen Vierecks, dessen Ecken durch
Schalentürme gebildet werden. Schießscharten an den ausgreifenden Türmen und
einem umlaufenden Wehrgang, im erhöhten Bereich der Mauer ermöglichten eine
gute Abwehr im Bedrohungsfall. Zusätzliche Sicherheit bot noch ein Halsgraben,
der vermutlich schon im Zusammenhang mit einer ehemaligen Fluchtburg gegraben
wurde. Die Wasserversorgung war durch ein Brunnen gewährleistet. Wohn- und
Wirtschaftsbauten wurden im Innenbereich nach Bedarf errichtet.
1266 vermählt sich Konradin von
Staufen mit Sophia von Landsberg. Im
gleichen Jahr unternimmt er, der Enkel von Kaiser Friedrich II., mit
seinem Freund Friedrich von Schwaben
einen Zug nach Italien, um das staufische Erbe zurückzugewinnen.
1267/68 ist Sybold Schelris von
Wasserlos Vicedom in Aschaffenburg.
1267 wird Reinhard von Hanau Burgmann im erzbischöflichen Schloß
Johannesberg in Aschaffenburg.
1268 Konradin unterliegt
mit seinem Heer, in der Schlacht bei Tagliacozzo und wird mit seinem Freund
gefangen genommen. Nachfolgend wird er mit seinen Getreuen, auch König Manfred mit Zustimmung von Papst
Clemens IV., in Neapel, öffentlich hingerichtet. Damit endet das Geschlecht
der Staufer.
1271 stirbt im Kloster der Weißen Frauen in Frankfurt Margarethe von
Thüringen. Sie war eine Tochter von Kaiser Friedrich II. und mit
Landgraf Albrecht ( dem Entarteten) von Thüringen vermählt.
Doch anstatt Liebe, erfuhr sie im Verlauf ihrer Ehe zunehmend mehr Ablehnung
bis hin zu einem Mordversuch. Dies veranlaßte sie zur Flucht. Sie suchte
deshalb, neun Monate vor ihrem Tod, den Schutz der Klostermauern. Sie verstarb
ohne leibliche Nachkommen.
1271 kommt die Mainzisch-Rienecksche Fehde mit dem "Friedensdikdat
von Aschaffenburg" zum Abschluss. Der markanteste Punkt: die nochmalige
Zahlung von 1000 Mark Silber.
Zu diesem "Friedensdikdat von Aschaffenburg" ist anzumerken, dass
EB Werner von Eppstein, der die Grafen von Rieneck zur Zahlung von 1000
kölnische (?) Mark zwang, im selben Jahr für 900 kölnische Mark die Burg
Wildenberg mit allen zugehörigen Dörfern, Weilern und Gerechtichkeiten erwarb.
Ulrich von Dürn und
seine Gattin Adelheid waren vermutlich in wirtschaftliche
Schwierigkeiten gekommen. Außerdem war der unter Konrad von Dürn gepflegte
aufwendige Lebensstil der Staufischen Zeit von den Erben nicht mehr zu
tragen.Die politischen Veränderungen warfen ihre Schatten auch auf diese
Region.
Man kann feststellen, dass das Ende der Mainzisch-Rieneckschen Fehde für das
Erzbistum mit erheblichem Zugewinn an Macht und Besitz beendet wurde.
Nachdem die landesherrlichen Bestrebungen der Grafen von
Rieneck-Rothenfels nun gebrochen sind, verfügt der Erzbischof noch eine
Familienbindung in der Form, dass Elisabeth, die Erbin Ludwigs
von Rieneck-Rothenfels, mit Ulrich I. von Hanau, dem Sohn seines Freundes Reinhard von Hanau, vermählt wird.
1272 wird die Verlobungsurkunde ausgefertigt. In
derselben sind Reinhard II. und
Johann I. von Rannenberg als Zeugen erwähnt.
Diese Verlobung der Erbtochter des Grafen Ludwig von Rieneck mit Ulrich von Hanau, einem Unfreien und
Sohn eines politischen Gegenspielers, muss für den Grafen Ludwig III.
v. Rieneck eine kaum vorstellbare Demütigung gewesen sein. Es sollte
aber für den Grafen Ludwig doch
noch eine Milderung seiner Schmach sichtbar werden.
1272 (- 1283) Gerhard von Hurste ist Kämmerer des Stiftes
Aschaffenburg.
1272 am 8. September wird ein Ritter
Eberhard von Hüttengesäß als Zeuge in einer Urkunde der Brüder Heinrich und Gebhard von Brauneck-Hohenlohe erwähnt. Die Urkunde betrifft eine
Güterübergabe des verstorbenen Vaters Heinrich
von Brauneck-Hohenlohe an den Schulmeister Werner in Gelnhausen.
1272 stirbt Kg. Enzio von Sizilien,
als letzter Nachkomme von Kaiser
Friedrich II., nach 23jähriger Gefangenschaft in Bologna.
1273 am 5. Februar schliessen die
wetterauischen Städte mit Mainz, Oppenheim und Worms ein Schutzbündnis für 2
½ Jahre.
1273 am 24. Oktober wurde Rudolf von Habsburg in Aachen zum neuen
König gekrönt.
Nun war es eines seiner ersten Amtsgeschäfte, am nachfolgenden Tag die Gattin
Reinhards von Hanau, Adelheid
und ihren Sohn Ulrich v. H. in den
Stand der Edelfreien zu erheben.
Alle sechs noch anwesenden Kurfürsten gaben zu diesem Akt ihre
Zustimmung und stellten darüber eigene Urkunden aus.
Im gleichen Jahr erlangt Reinhard
I.von Hanau das Amt des Landvogtes über die Wetterau.
1275 Vereinbarung zwischen Rudolf von
Habsburg und Papst Gregor, dass Rudolf 1276 zum Kaiser
gekrönt werden soll. Die Kaiserkrönung unterbleibt, da der Papst zuvor
stirbt.
1276 muß Reinhard
I. von Hanau, im Rahmen einer Landfriedensmaßnahme die Burg Steckelberg
zerstören.
1277 ist geprägt von ungünstigen
Witterungsverhältnisse. Zum Jahresende, bei einer Sturmflut am 25. Dezember,
versinkt das sog. Reiderland mit ca. 50 Dörfern im Meer.
1278 am 24. Juni kommt es wieder zu einem Landfriedensschluß auf 2
Jahre.
1278 Vermählung des Ulrich I. von Hanau mit Adelheid von
Rieneck. Durch diese Vermählung nimmt das Haus Hanau auch den Rieneckschen Schwan
mit als Helmzier und die Querbalken ins Allianzwappen, die von den Hattonen eingebracht wurden.
1280 eine erneute Terminvereinbarung für eine Kaiserkrönung Rudolfs von Habsburg
scheitert wieder durch den Tod von Papst Nikolaus
III.
1282 wird Friedrich III. von Ranneberg, damals Vogt in Großkrotzenburg,
vom geistlichen Gericht in Mainz zur Rückgabe von Raubgut an Bewohner von Crozenburg
verurteilt. Die Menge der geraubten Gegenstände ist erstaunlich. Außerdem
gibt die Urkunde einen Überblick über die damals in Krotzenburg ansässigen
Bewohner. Nachfolgend sind immer die Beraupten und das Raubgut aufgelistet, das
zurückzugeben ist: Dem Marquard einen blauen Mantel, dem Friedrich,
genannte „in fine“ einen Mantel, dem Berthold Rufus ein Schwert, der Germudis
ein Kessel und eine Pfanne, dem Wortwic, Sohn des Sigfrid, einen
Mantel, der Gerbodonis ein Kissen und eine Pfanne, dem Conrad,
genannt Kilian, einen Rock,
der Hedwig, genannt Grewen, einen Mantel, dem Schultheis
Conrad 3 Beile, 18 Hühner und zwei Enten, dem Friedrich dem Jüngeren
einen Mantel, der Jutta, genannt Grewen, ein Kissen, dem Eckehard
ein Polster, der Petrissa de Calde ( von Kahl) ein Kissen und ein
Polster, dem Wikmar einen Rock, der Edelinde, Mutter des Appel,
ein Polster, der Hedwig Wiland einen Mantel, dem Friedrich aus
Seligenstadt einen Rock, dem Herbord ein Polster und eben diesen
Menschen 24 Malter Wicke und Hafer, weil er ihnen diesen Schaden zugefügt hat.
Der Anlaß für dieses gewaltsame Vorgehen des Vogtes sind nicht bekannt. Doch
ist zu vermuten, daß der Vogt diesen Eingriff als Einnahme einer Sondersteuer
sah.
Trotz Androhung der Excommunikation durch das geistliche Gericht verzögerte
sich die Angelegenheit noch einige Zeit.
1283 wird Konrad Milchling von Michelbach als Burgmann auf Melnau in Hessen erwähnt.
Ob es sich bei den Milchling um eine Seitenlinie derer von Michelbach handelt ist fraglich. Möglicherweise gehörte ihnen der Herrenhof an der
Spessartstraße. Die Milchling hatten noch im Jahr 1585 ein Neuntel Zehntgerechtigkeiten in der Cent Mömbris.
Das Stammhaus von Kälberau war
auf der Höhe der Ausstrahlung. Trotz des Verlustes von Rannenberg war die
Familie mit der Führung der Markgenossenschaft, zahlreicher Lehen und den
familiären Bindungen zu anderen Häusern ein nicht zu unterschätzender
Machtfaktor.
1283 werden Hermann (I.) und Richwin (I.) Schelris von Wasserlos erwähnt.
Für Hermann Schelris sind nachfolgend drei Ehefrauen erwähnt: Gerdrude
(1310), Margareta (1310) und Lisa (1311). Eine Tochter des Richwin I. Schelris von
Wasserlos vermählte sich mit Herdan Buches von Berstadt.
1283 haben Werner und Johann Schelris von Wasserlos einen Hof mit Weinberg in Wasserlos, von Gotfried von Eppstein zu
Lehen.
1284 gründet Adelheid von Rannenberg die Schwester von Friedrich III. und Schwägerin des Adam von
Jossa, auf ihrem elterlichen Anwesen in Schimborn auch ein Beginenhaus. Ob
sie verehelicht war ist fraglich, darüber hinaus ist auch von einem weiteren
Kreuzfahrer im Umfeld des Hauses Kälberau nichts bekannt.
Mit der Stammburg in Kälberau
vollzogen sie eine für die damalige Zeit typische Veränderung. Man machte den
Kern, der nur bedingt verteidigungsfähigen Anlage zu einer Stätte christlicher
Verehrung. Die bereits erwähnte Mechthild, Gattin des Kreuzritters Rudolf
von Hollar, leitete in einem Gebäude der Burg das bereits erwähnte
Beginenhaus.
Hier ist einzuflechten, dass Karl
Amberg mit seiner Vermutung wahrscheinlich Recht hat, dass Kälberau zu
dieser Zeit als eigene Pfarrei bestand. Wenn man das religiöse Umfeld kritisch
sieht, so ist festzustellen, dass wohl nur die Familie von Kälberau in ihrer
ständigen Bindung an die Mainzer Erzbischöfe das geistige Umfeld für einen
"christlichen Lebenswandel" hatte.
Anzumerken ist, dass die Menschen zu dieser Zeit auch schon mit den Krankheiten
unserer Zeit geplagt wurden. Arthrosen und die damit verbundenen ähnlichen
Rheumaerkrankungen waren verbreitet. Tumorerkrankungen und Missbildungen im
Skelett durch Mangelernährung waren bekannt. Hinzu kamen Knochenbrüche und
Verletzungen. Allerdings konnten nur etwa 50% erfolgreich behandelt werden.
1284 beendet EB Werner von Eppstein sein Erdendasein.
1284 Kg. Rudolf von Habsburg unterstellt die Abtei Seligenstadt
wieder dem Reich.
1284 erhält Ulrich I. von Hanau, von Kg. Rudolf den
Bachgau als Lehen.
1285 beendet Friedrich III. von Rannenberg
sein Erdenleben als Vogt in Großkrotzenburg. Sein nicht immer gottesfürchtige
Dasein, hatte der Nachbargemeinde Kahl zur urkundlichen Ersterwähnung
verholfen.
Trotz eines noch anhängigen Prozesses wollte er sich nun heimlich aus diesem
Verfahren und dem Leben schleichen.
Doch hatte man noch rechtzeitig in der Abtei in Seligenstadt und dem Stift in
Aschaffenburg von dieser „verwerflichen Absicht“ erfahren. Und so sah er sich
in der Stunde seines Todes von zwei Vertretern der christlichen Zünfte
bedrängt, die ihm die Qualen des Fegefeuers oder gar der Hölle so eindringlich
schilderten, daß er in seiner Angst sowohl dem Stift Peter und Alexander in
Aschaffenburg, wie auch der Abtei in Seligenstadt, je ein beachtliches Gehöft
übeschreiben ließ. Als er schließlich mit dem Segen der christlichen Kirche
versehen, in den Schoß der Erde versenkt wurde, erfuhren seine Verwanden in
Kälberau von dem Vermächtnis und fielen vermutlich aus den Träumen
hoffnungsvoller Erben.
Da die Höfe, entsprechend den Ermittlungen von Karl Amberg, die
"bescheidenen" Größen von über 100 Morgen (mehr als 20 ha)
hatten, versuchte seine Tante, die Begine Mechthild, Witwe des bereits
erwähnten Kreuzritters und einzige Erbin, dagegen zu prozessieren. Doch alles
war umsonst. Das Testament wurde von dem geistlichen Gericht als rechtmäßig
erkannt. Jedoch gestand man ihr, "zur Linderung ihres Leides" 11
Pfund Heller zu. Dies waren 660 Heller (= 363 Gramm Siber).
Nach ihrem Tod strengen ihre Erben nochmal einen Prozess um die zwei Höfe an.
Doch auch diese Versuche scheitern und verursachen schließlich hohe
Prozesskosten.
Seine Nachfolge als Vogt in Großkrotzenburg trat Johann I. von Rannenberg an
(trotz eines Protestschreibens des Petersstiftes in Mainz).
1285, am 5. Juni wird Poppo von Rieneck, von König
Rudolf mit der Marktgerechtigkeit für Eschau belehnt. Er hatte seinen
Wohnsitz vermutlich auf Wildenstein.
1286 (-1288) Heinrich v. Isny Erzbischof
in Mainz.
1287 kommen am 14. Dezember, bei einer Sturmflut der
Nordsee mehr als 80.000 Menschen ums Leben. Die bis ins 20. Jh.
bestehende Zuidersee hatte sich gebildet.
1288 (-1305) Gerhard II. von Eppstein Erzbischof.
1288 erhält die Abtei Seligenstadt von Conrad, Sohn des Berthold
von Nuweheim, zwei Häuser mit Gütern und einen halben Weinberg zu Hörstein.
1289 ist Graf Ludwig III.
von Rieneck verstorben. Er war der letzte Besitzer von Schloss Rannenberg.
Anzumerken ist, dass man vermutlich erst im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts
die Kirche von Wilmundsheim erbaute. Ein romanisches Säulenkapitell aus dem
späten 13. Jh., das beim Bau der Aussegnungshalle geborgen wurde (Finder: Clemens
Jöckle), lässt erkennen, dass die auf der Jordanschen Karte sichtbare
Kirche zu dieser Zeit wohl ihre Gestalt bekam.
Die Familie von Kälberau/Rannenberg hat zu dieser Zeit das
Patronatsrecht über die Kirche in Wilmundsheim und verhindert die Ansprüche der
Benediktiner von Seligenstadt auf die Besetzung der Pfarrstelle.
Säulenkapitell der Kirche bei Wilmundsheim
1292 wird die Pfarrei Wilmundsheim der
Abtei Seligenstadt unterstellt. Die Familie von Kälberau-Rannenberg nutzt
jedoch weiterhin das mit dem Patronat verbundene „Gotteslehen“.
1292 stirbt Rudolf von Habsburg. Entgegen
seinem Wunsch, seinen Sohn Albrecht von Österreich als Nachfolger
anzuerkennen, wird auf Betreiben von EB Gerhard II., Adolf von Nassau zum König gewählt. Er gibt die Abtei Seligenstadt wieder
an Mainz.
Ulrich I. von Hanau läßt sich von Kg. Adolf seine Belehnung mit
dem Bachgau bestätigen.
1293 stiftet der Canoniker Conrad von Albstadt, gen. Schick eine
eigene Vicarie in der Kirche Aschaffenburg auf einen Michaelsaltar im
umgebauten Kapitelsaal. Seine
Geschwister Arnold, Antonia und Adelheid gaben ihre Zustimmung, daß die Vicarie mit Abgaben von Gütern in
Obernheim, Roden, Issigheim und einem Hof in Albstadt bedacht wurde.
1293 wird die Zahl der Konfentualen in der Abtei Seligenstadt auf 22
festgelegt.
1293 kommt es zur Festlegung einer
Waldordnung im Einflussgebiet der Abtei Seligenstadt. Nach umfangreichen
Zeugenverhören werden die Rechte der Bürger am und im Wald festgelegt. U. a.
wird festgelegt, dass zum Bau eines neuen Hauses
sieben Stämme, zum Bau einer Scheuer fünf Stämme und zur
Ausbesserung eines alten Hauses drei Stämme zur Verfügung gestellt
wurden. Als Gegenleistung mussten die Bürger die Umzäunung der abteilichen
Beunefelder gewährleisten und zur Erntezeit die Frucht schneiden.
1296 (-1314) Conrad I. von
Rannenberg ist als Geistlicher in Oberhessen. Er erwirbt ein Gut bei
Weidelburg, das noch 1448 als
"das Rannenbergische Gut"
bezeichnet wird.
1296, am 7. November befehlen die Richter des geistlichen Gerichtes
in Mainz, den Pfarrern von Wilmundsheim, Seeheim und Urbach ( Wüstung bei
Salmünster), bei Androhung der Exkommunikation ( Verbot den kirchkichen Segen
zu spenden) für die Erstattung der Strafen, Schadenersatz und Kosten zu sorgen,
die in den Prozessen mit Friedrich III. von Rannenberg und nach dessen
Tod mit seinen Erben, entstanden seien. Obwohl sich die Kosten auf die drei
Brüder von Rannenberg und die vier Brüder von Jossa verteilten,
waren es beachtliche Summen die gefordert wurden.
An die Abtei waren zu entrichten: 10 Kölner Mark (= 2.338,5 Gramm Gold)
Strafe und 1 Pfund Heller (= 33 Gramm Silber) Schadenersatz. Als
Gerichtskosten wurden nochmal 6 Mark Kölner Pfennig ( 1.403,1 Gramm Gold)
zu zahlen.
1297
wird Kg. Adolf von Nassau auf Veranlassung des Mainzer EB abgesetzt und nun doch Albrecht von
Österreich zum König gewählt.
1297 löst sich England, unter Eduard I. von
der Bevormundung des Papsttums, indem er den Klerus besteuert.
Fast zeitgleich vollzieht sich diese Abkehr von Rom auch in Frankreich.
1297 wird Tilmann von
Bruchhausen (Sohn eines Volpert von Bruchhausen) -
verehelicht mit Jutta - erwähnt.
1298 geriet Reinhard II. v.
Rannenberg als Amtmann in Konflikt mit den Märkern weil er Holz einschlagen
ließ und als (Holz-) Kohlen und Asche (vermutlich) an die beginnenden Glasmachereien verkaufte. Wegen dieses Eingriffs
in den Markwald wurde er auf einem Märkerding angeklagt und seines Amtes
enthoben.
Als Nachfolger wurde sein jüngerer Bruder Johann
I. v. Rannenberg gewählt.
Diese Amtsenthebung läßt den Schluß zu, daß Reinhard II. von Rannenberg die Anlage einer Glashütte bei Hemsbach
genehmigt hatte und die Holzentnahme aus dem Wald erlaubte. Scherbenfunde in
der Hemsbacher Gemarkung bezeugen die Existenz mindestens einer Glashütte um 1600. Doch kann hier der, bei den
Suchgrabungen auf der Vergessenen Burg im Alzenauer Oberwald, vom Verfasser
geborgene Glasbrüchling mit Schnurauflage möglicherweise als Produkt der
Hemsbacher Hütte zugeordnet werden. Die Vergessene Burg wurde bis ins frühe 15.
Jh. als Wohnsitz genutzt.
Reinhard II. von Rannenberg ist
später Vogt in Seligenstadt. Er wohnt dort im "Romanischen Haus".
Johann I. v. Rannenberg war mit Kunigunde von Kalsmund, verehelicht (sie geht in die Heimatgeschichte ein).
Er stand im Dienst von Gottfried von
Hohenlohe-Brauneck, dem Schwiegersohn Konrads
von Hohenlohe und Petrissa von
Büdingen, wohnhaft auf der Ronneburg.
Außerdem hatte Johann I. seit dem Tod von Friedrich III. von Rannenberg die Vogtei in Großkrotzenburg inne.
1298, am 2. Juli kommt es bei Göllheim zur
kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Königen Adolf von Nassau
und Albrecht von Österreich. Adolf von Nassau verliert dabei sein
Leben.
Der Sieg von Kg.Albrecht bringt Ulrich I. von Hanau in Schwierigkeiten.
Der Bachgau wird vom König nun dem Mainzer Erzbischof Gerhard
übertragen.
1299 kommt es zur Fehde zwischen E.B. Gerhard und Ulrich I.
von Hanau. E.B. Gerhard läßt 50 hanauische Dörfer verwüsten. Ulrich
I. von Hanau gerät in Gefangenschaft und wird in den Gefängnisturm nach
Bingen verbracht. Da Kg. Albrecht das Verhalten des Erzbischofs von
Mainz mit Argwohn sieht, erzwingt er die Freilassung von Ulrich I.von Hanau
und gewinnt ihn damit als treuen Gefolgsmann.
1299 schliessen sich die Rheinischen Kurfürsten zum Kurverein
von Rense zusammen und beschliessen die Absetzung von König Albrecht.
Initiator ist E.B. Gerhard II. von Mainz.
aktualisiert: Jan 2009 (C) Werner B. Kempf