Leben und Zusammenleben
im ehemaligen "Freien Gericht vor dem Berge Welmisheim"

1500 sieht sich Graf Reinhard von Hanau veranlaßt eine Auflösung des Klosters Wolfgang zu fordern, da sich das Leben in dem Kloster weitab von religiöser Lebensführung bewegt.
1500 bildet Maximilian ein Reichsregiment aus zwanzig Vertretern des Fürstentums.
1500 am 9. Juni kommt es durch Kaiser Maximilian zur Übergabe des Freien Gerichtes Wilmundsheim (und Somborn) als Mannlehen an die Doppelherrschaft Mainz und Hanau, je zur Hälfte.
Dieser Herrschaftsanspruch von Mainz und Hanau bringt im Freigericht einige Veränderungen in der Verwaltung.
Der bisher von den Märkern gewählte "Landesherr" ( Amtmann oder Schirmherr) wird abgelöst. An seine Stelle tritt ein von den neuen Landesherren eingesetzter Amtmann, mit "reisigen Knechten".
Mit der Inbesitznahme ist man vorsichtig. Neben einer Reihe adliger Grundbesitzer sind zwei herausragende Männer: Balthasar Forstmeister von Gelnhausen, der schon mehrfach angesprochene Amtmann, und sein 30 Jahre jüngerer Vetter Frowin von Hutten.
1501
wurde in Franken als das Jahr des großen Hungers bezeichnet. Eine Häufung von Missernten hatte den Getreidepreis seit 1491 um mehr als 100% ansteigen lassen. Der Malter Roggen hatte sich von 1 fl auf über 2 fl verteuert.
1501 werden im Rahmen der Erbfolge die Nachkommen des Johann von Buches zu Wasserlos sichtbar.
1.
Hans von Buches, verehelicht mit Barbara von Schönborn
2. Ludwig von Buches
3. Else von Buches verehelicht mit Peter von Isenburg
4. Christine von Buches verehelicht mit Philipp Waßmud von Ortenberg.
Hans von Buches
tritt die Nachfolge in Wasserlos an.
1502 kommt es zur Auflösung des Klosters Wolfgang durch Kardinal Raimundus.
Diese Maßnahme wird damit begründet, daß dieses Kloster "in Gefahr sei, statt einer Stätte des Gebets eine Räuberhöhle zu werden".
Im Interesse am Erhalt der Gebäude und Ländereien, verfügte Graf Reinhard von Hanau, daß die vier Mönche dort verbleiben sollen, aber dem Hanauer Spital unterstellt werden.
So kehrte trotz offizieller Auflösung bald wieder die alte Lebensweise ein und manche zweifelhafte Gäste aus den umliegenden Dörfern trafen sich wieder in den Mauern, zum Mißfallen der Bewohner von Niederrodenbach.
1502 kann Maximilian endlich die schon von Kg. Wenzel angestrebten Reichskreise bilden. 
In Kenntnis des Eingriffs in seine alten Rechte versendet der gewählte Amtmann Balthasar Forstmeister eine Einladung zu einem Märkerding zu "Wolmitzheim" auf dem Berge für Dienstag nach St. Martin.
Als er dort ankam, traf er nur wenige Märker von Mömbris und einen von Alzenau.
1502 am Samstag nach St. Martini mußten die Centgrafen und Schultheisen des Freigerichts im Schloß in Steinheim erscheinen zur Entgegennahme der Befehle für die geplante Huldigung.
1502 am 10. November mussten die Märker des "Freien Gerichtes" zur Huldigung vor Vertretern des Erzbischofs und des Grafen von Hanau auf dem Wilmundsheimer Friedhof erscheinen. Dies führte teilweise zur Verwirrung, da Märker aus der Cent Mömbris behaupteten, dass sie kein Freies Gericht seien.
1502 am 13. November erklärten EB Berthold und Graf Reinhard IV. von Hanau, die bisherige Amtsverwaltung für abgesetzt.
1502 am 16. November mussten die Centgrafen und Schultheißen des Freien Gerichtes nach Steinheim, um den Vertretern der neuen Herren, Erzbischof Bertold von Henneberg und Graf Reinhard IV. von Hanau, Gehorsam zu schwören.
Im Hinblick auf eine Neuordnung der Gerichte wird allen Schöffen aufgetragen, ihre Kenntnisse um die bisherige Rechtspflege niederzuschreiben und den Kanzleien in Mainz und Hanau vorzulegen. (UK 1993 S. 50)
Ein erneutes Märkerding, das  Balthasar Forstmeister für den Dienstag nach St. Katharina festlegte, fand nicht mehr statt, da das ausgesprochene Verbot inzwischen bekannt war und die Bewohner der alten Markgenossenschaft Gewaltanwendung von der neuen Herrschaft befürchteten.
1502 wird Hörstein in Verbindung mit Kahl als Pfarrei bestätigt.
Der Erzbischof Berthold überträgt die Betreuung der beiden Pfarreien dem Stift Aschaffenburg. Damit kommt das Stiftungsvermögen von 1409 an das Aschaffenburger Stift.
Die seelsorgerischen Aufgaben auf den Dörfern wurden jedoch zu dieser Zeit mehr schlecht als recht wahrgenommen. (Grebner: Hörstein)
1503 am 13. Februar wird in Somborn, erstmals nach der Machtergreifung durch Mainz und Hanau Gericht gehalten.
Es wurde verfügt, dass das Gericht im Namen der neuen Herrschaft zu halten sei.
Man solle solange bei altem Herkommen und gewöhnlichen Ordnungen bleiben bis zur Verkündung einer neuen Gerichtsordnung.
Falls der Centgraf bei der Vollstreckung eines Urteils Schwierigkeiten habe, soll er sich an den (Mainzischen) Amtmann in Steinheim und den gräflichen Amtmann in Hanau wenden.
Betreffend die Gerichtsbußen wurde verfügt, dass sie je zur Hälfte an Mainz und Hanau abgeführt werden müssen.
1503 fand am Dienstag nach Pfingsten auf dem Friedhof bei Wilmundsheim ein Märkerding unter Aufsicht des Mainzischen Amtmannes von Steinheim statt.
Der gewählte Amtmann Balthasar Forstmeister von Gelnhausen verlangte an der Sitzung teilzunehmen. Doch erklärte ihm der Mainzische Amtmann, "er sei kein Landesherr mehr".
Da in der nachfolgenden Auseinandersetzung zwischen den Märkern und dem alten Amtmann einerseits und der neuen Herrschaft andrerseits erkennbar wurde, dass man sich zwar durch die Huldigungseide der neuen Herrschaft unterworfen sah, trotzdem aber noch viel Sympathie für Balthasar Forstmeister erkennbar war, suchten die neuen Herrschaften in der nachfolgenden Zeit auf dem Verhandlungsweg eine Einigung.
Zumal sich die neuen Herren dem Problem gegenübersahen, dass sie nur mit zwei Centen der noch bestehenden Markgenossenschaft belehnt waren. Aber mit der Absetzung des alten Amtmannes, betreffend die Rienecksche Cent Mömbris einen verwaltungsfreien Raum hatten. Ohne in die Lehensabhängigkeit von Mömbris direkt einzugreifen, übertrug man dem jeweiligen Amtmann auch die Mitverwaltung dieser Cent, jedoch nur in eingeschränkter Art.
Dies führt in den nachfolgenden zweieinhalb Jahrhunderten zu wiederkehrenden Unstimmigkeiten, die erst mit dem Erlöschen des Hauses Hanau enden.
1503 hatte man in Rom Papst Alexander VI. vergiftet und nach Pius III., noch im gleichen Jahr Julius II. (-1513) zum Papst gewählt.
1503, am 15. Dezember wird von Reiprecht von Büdingen, dem Hanauischen Amtmann im Büchertal, eine Urkunde besiegelt, die zeigt, daß ein Clais Beyer aus Wasserlos einen Mord aus Habgier begangen hat. Das Opfer war ein Salzhändler aus Orb. Der Mörder Clais Beyer der Junge, verbrachte längere Zeit im Gefängnisturm und wurde schließlich durch die Bürgschaft von drei Vettern vorbehaltlich auf freien Fuß gesetzt. Er mußte Urfehde schwören und seine Bürgen, Henn Scheffer und Hans Langsdorff aus Alzenau und Friedrich Pfannschmidt aus Wasserlos verpflichteten sich, den Übeltäter wieder ins Gefängnis zu bringen falls er rückfällig würde. Sollte dies nicht möglich sein ( falls er nach einer Straftat flüchtig sei), würden sie 100 Gulden Strafe an die gräfliche Kasse zahlen.
1504 wird Johann Geys als Vicepleban in Welmitzheim erwähnt.
1504 verstarb unberührt von diesen Wirren, in Seligenstadt, Hans Schelris von Hüttelngesäß im Alter von 99 Jahren.
Er war der letzte männliche Vertreter der Schelrisse von Wasserlos und wurde in der Abteikirche bestattet .Seine Grabplatte ist noch jetzt  links vom Hochaltar sichtbar.

Grabplatte des Hans Schelris von Wasserlos und Hüttelngesäß in der Abteikirche von Seligenstadt

Sicherungsarbeiten in Hüttelngesäß (Müller und Achtmann)

 

1504 beendet auch Erzbischof Berthold von Henneberg sein Reformwerk im Erzbistum Mainz.
Jakob von Liebenstein (-1508) wird sein Nachfolger.
1504 folgt Philipp III. von Hanau-Lichtenberg seinem verstorbenen Vater in der Regierung.
1505 am 21. April erhält Balthasar Forstmeister eine Anstellung als Rat und Diener der Doppelherrschaft Mainz und Hanau mit einem jährlichen Gehalt von 50 fl.
Die Urkunde ist von EB Jakob von Liebenstein und Graf Reinhard von Hanau unterzeichnet.
1505, am 2. Juli gerät der Jurastudent Martin Luther (angeblich), zwischen Erfurt und Stotterheim in ein schweres Gewitter. In seiner Angst gelobt er Mönch zu werden. Neuere Forschungen lassen jedoch vermuten, daß er sich mit diesem Schritt einer von seinem Vater bestimmten Eheschließung entzog. Zuvor waren schon drei Schwestern und ein Bruder mit Kindern reicher Hüttenmeister verehelicht worden. (Schlenker, Spiegel 44/2008, S. 150)
1506 wird in Rom, auf Veranlassung von Papst Julius II. mit dem Bau der Peterskirche begonnen.
Im gleichen Jahr beginnt der Arzt und Astronom, Nikolaus Kopernikus mit der Niederschrift seines "Commentariolus". Mit diesem Werk, das er in den nachfolgenden sechs Jahren schreibt, zerstört er das alte christliche Weltbild mit dem Erdkreis und dem Menschen als Krone der Schöpfung.
1507 (-1533) wird Johann Forster als Pfarrer in Hörstein genannt.
1508 Maximilian nimmt den Kaisertitel an ( ohne Krönung durch den Papst).
1508 ist Frowin von Hutten Lehensmann des Mainzer EB Jakob von Liebenstein.
1508 EB Uriel von Gemmingen (-1514) machte Frowin von Hutten zum Marschall und übertrug ihm die Aufsicht über das Hofgesinde und die Leitung des Kriegswesens (Grebner: UK 1995). Derart positioniert konnte Frowin von Hutten nur bedingt als Gegner erzbistümlicher Interessen im Freien Gericht Wilmundsheim auftreten.
1508 sehr strenger Winter bis Ende März. Nachfolgend ein regenreicher Sommer mit Überschwemmungen und Sturmfluten an der Nordsee.
1509 bringt Anfang März große Wärme. Doch bald wieder Frost und am 1. April eine schwere Sturmflut an der Nordsee. Am 24. Juni kommen durch ein Sturm in Venedig das Rathaus und weitere Wohnbauten zum Einsturz. Im November wüten nochmal Stürme an der preussischen Ostseeküste.
1509 verehelicht sich Frowin von Hutten mit Kunigunde von Hattstein. Aus dieser Ehe gehen drei Töchter hervor:
1510 wird Margareta von Hutten geboren. Sie vermählt sich später mit Philipp von Reifenberg. Durch diese Verbindung wird der Besitz in Albstadt "Reifenbergisch".
1510 erwirbt Reinhard IV. von Hanau, Hüttelngesäß, das zu drei Viertel im Eigentum der Erben des Hans Schellris ist. Aufgrund seides hohen Alters von Hans Schelris waren die Verkäufer nun seine drei Enkelkinder: Heinrich Küchenmeister mit seiner Frau Magdalena, Balthasar Küchenmeister mit seiner Frau Anna und Margaretha Küchenmeisterin mit ihrem Mann Johann Reiprecht von Büdingen.
Das letzte Viertel verkaufte Jörg von Buchenau. Damit ist auch der Rest des seit 1230 bestehenden Miteigentumsanteils des Hauses Kälberau an Hüttelngesäß verkauft.
Neben Jörg von Buchenau ist noch ein Sitich von Buchenau bezeugt, der jedoch besitzrechtlich bei uns nicht in Erscheinung tritt. Einen Teil des Kälberauer Besitzes hat Margarethe von Buchenau, verehelichte von der Heese mit in die Ehe eingebracht.
1511 wird in Hörstein ein kleiner Chor an den Wehrturm angebaut.
Damit hat die Großgemeinde Hörstein eine Kirche und der Wehrturm ist nun ein Kirchturm.
Nun kann die Pfarrei Hörstein die Lösung von der ehemaligen Mutterpfarrei Kahl erreichen.
1511 wird Anna von Hutten als zweite Tochter ( bleibt ledig) und
1512 wird Ursula von Hutten als dritte Tochter des Frowin von Hutten geboren.
Sie vermählt sich später mit Eberhard Kämmerer von Worms, gen. von Dalberg.
1512 verstarb Reinhard IV. von Hanau für die noch unmündigen Nachfolger wurde eine Vormundschaft eingerichtet. Mit seinem Ableben begann für Hanau die Zeit, in der überwiegend von den Gräfinnen als Witwen die Regentschaft ausgeübt werden mußte. Rückblickend wird man später feststellen, daß dies der Herrschaft nicht nachteilig war.
1512 widersetzt sich die Ritterschaft der Eingliederung in die neu gebildeten Reichskreise (Verwaltungsreform).
1513 (-1521) kommt Leo X. auf den päpstlichen Stuhl.
1514 wird Albrecht von Brandenburg Erzbischof in Mainz.
(Hier ist anzumerken, daß ein Vetter gleichen Namens Großmeister des deutschen Ritterordens in Ostpreussen ist)
Die Wahl Albrechts war erfolgt, da die Familie der Brandenburger als einzige der zur Wahl stehenden, in der Lage waren, die von Rom geforderten "Ersten Früchte" (Palliengeld) in Höhe von mindestens 5.000 Golddukaten aufzubringen. Eigentlich wollte er sich um den Bischofssitz von Utrecht bemühen, wie auch schon Verhandlungen um Magdeburg geführt wurden. Das Bistum Halberstadt soll er schon seit 1513 besessen haben.
Papst Julius II. sah zwar ein Problem in dieser Ämterhäufung, doch der Bau des Petersdomes erforderte viel Geld. So war es nur eine Finanzfrage die es ermöglichte, daß Albrecht von Brandenburg, zwar auf Utrecht verzichtete, doch zu dem Bistum Halberstadt noch die Erzbistümer Magdeburg und Mainz bekam.
Papst Julius II.
erhielt 12.000 Golddukaten sofort und nochmal 10.000 einige Zeit später.
Diese Summen wurden vom Handelshaus
Fugger bereitgestellt. Der Papst hatte sich noch für ein zusätzliches Geschäft zum beiderseitigen Nutzen bereitgefunden.
Im Hinblick auf die Unsummen die der Bau des Petersdom erforderte, beschloß er für den Regierungsbereich des Markgrafen
Albrecht von Brandenburg einen Ablaß für die Dauer von zehn Jahren zu gewähren. Der Erlös sollte zur Hälfte dem Erzbischof und zur Hälfte dem Papst zufließen.
Als Rechenmeister und Organisatoren standen im Hintergrund die
Fugger in Augsburg.
1514 am 27. November stirbt in Hanau Gräfin Katharina (von Schwarzburg) die Witwe von Reinhard IV.von Hanau. 
1515 wurde am Dienstag nach Dreikönigstag, für die verstorbene Gräfin Katharina von Abt Marzellinus das "dritte singende Amt verrichtet". Hierbei sollen zwei Priester von Hörstein, zwei von Kälberau und Alzenau und einer von Somborn teilgenommen haben ( Zimmermann, Hanau Stadt und Land S.204)). Diese Angaben sind falsch. Für Hörstein, erst seit1510 Pfarrei, ist 1530 Peter Wenk erwähnt. In Alzenau ist damals ein Johann Forster bezeugt, Kälberau war eine Filialpfarrei, die von Alzenau mehr schlecht als recht betreut wurde und keinen Priester hatte. Somborn hatte nachweislich 1521 Peter Becker als Pfarrer. Es konnten höchstfalls drei Pfarrer dem Amt beigewohnt haben. Die angebliche Beteiligung einer doppelten Anzahl von Priestern war vermutlich die Grundlage für überhöhte Forderungen an die Kanzlei in Hanau.
1515 begann Franz von Sickingen, nach dem Tod seiner Frau bei der Geburt des 6. Kindes, den sogenannten Ritteraufstand. In Anlehnung an die Erkenntnisse von Siegmund Freud könnte man annehmen, daß er seine Frau sehr geliebt hatte und er, durch ihren qualvollen Tod derart geschockt war, daß sich sein Sexualverlangen in Agression verwandelte. Er entwickelte offensichtlich Hass auf die scheinbar im Woklstand und Glück lebenden Patrizier.
Am Beginn war eine Fehde mit der Stadt Worms, weil die Stadträte sich weigerten dem bischöflichen Notar Schlör 150 Gulden auszuzahlen, die sie ihm schuldig waren.
Den Anfang machte der Überfall auf ein Wormser Handelsschiff auf dem Rhein,.

1515 ab dem 1. April konnte in EB Albrechts Bistümer, gegen eine der Sünde angemessene Summe",der vollkommene Ablaß für Lebende" gewährt werden.  Damit war jedem Verstoß, auch gegen den von Maximilian verkündeten ewigen Landfrieden, Tür und Tor geöffnet.
1515 am 23. Juni begann Franz von Sickingen mit 300 begreundeten Rittern die Stadt Worms zu belagern und nahm sie mit schweren Geschützen unter Beschuß. Da die kräftigen Mauern dem Beschuß widerstanden mußte er aufgeben. Doch wie in alten Zeiten üblich ließ er zuvor noch das Umland verwüsten.
Schon bald folgten ihm rund 1000 Ritter. Da Kaiser Maximilian die Reichsacht über ihn verhängte, bot er seine Armee dem französischen König an. 

1516 wurde Frowin von Hutten Geheimer Rat bei Kaiser Maximilian.
1517 scheitert Maximilian mit dem Versuch ein neues Ritterrecht zu schaffen.
Der ritterschaftliche Adel wird damit immer mehr zum Reichsreformgegner.
1517 nahm Franz von Sickingen einen Kaufmannszug gefangen der zur Frankfurter Messe wollte. Inzwischen folgten ihm 23.000 Söldner. Um  große Schäden zu verhindern beugten sich viele mittelgroße Städte seinen Forderunge. Frankfurt, Köln, Straßburg und Darmstadt zahlten. Auch die große Stadt Metz sah sich, angesichts der Bedrohung von 23.000 Mann genötigt 25.000 Gulden zu zahlen. Die Zeiten zwischen seinen Unternehmungen verbrachte er meist in der Ebernburg an der Nahe.  Dort lebte Franz von Sickingen in einem Umfeld auf der kulturellen Höhe seiner Zeit.
1517 beginnt fast unbeachtet die Reformation des Christentums durch den Augustinermönch Martin Luther.
Luther
bringt neben allgemeinen Forderungen zur Rückbesinnung auf ursprüngliche Werte des christlichen Glaubens auch wieder eine Normalisierung im Verhältnis zur Sexualität.
Er fordert die Abschaffung des Zölibats und die Abkehr von der über Jahrhunderte gegenüber den Gläubigen verkündeten Lustfeindlichkeit
1517 wird Hans von Buches zu Wasserlos Vogt in Seligenstadt.
Aus seiner Ehe mit Barbara von Schönborn sind fünf Kinder nachweislich.
1. Philipp von Buches,
2. Hans Caspar von Buches,
3. Ermgart von Buches, verehelicht mit Heinrich von Bergen,
4. Genovefa von Buches, verehelicht mit Anton von Kettig und
5. Margarete von Buches.
Vermutlich übernimmt jetzt Melchior Geippel von Schöllkrippen die Aufgabe des Amtmanns auf Schloß Alzenau.
1518 veröffentlicht der spätere  "Churfürstlich Sächsischen Hofarithmeticus" Adam Ries sein erstes Buch zum besseren Umgang mit der Rechenkunst.
1519 wird ein Oswald von Vechenbach erwähnt. Ob er ein Nachkomme des Jost von Vechenbach ist, der 1496 als Erbherr in Gelnhausen genannt wurde ist noch unbekannt.
1519 wird Franz von Sickingen auf Ulrich von Hutten aufmerksam der lautstark zur Enteignung der Kirchen aufrief. Gegner der Kirche und des Papsttums konnten seines Schutzes sicher sein.  
1519 verstirbt Kaiser Maximilian.
Karl V. (- 1556) sein Enkel wird von den deutschen Fürsten zum Nachfolger bestimmt.
Er war der Sohn von Philipp dem Schönen und Johanna "der Wahnsinnigen".
Karl war 19 Jahre alt und hatte seine Wahl, in Abwesenheit, den Interessen und der finanziellen Unterstützung der Fugger zu verdanken.
Daß im Reich von Karl V. die Sonne nicht unterging war ihm kaum bewußt.
Im Gegensatz zu ihm, der mit Amerika nichts anzufangen wußte, sahen die reichen Handelsherren in dem neuen Kontinent eine unabschätzbare Quelle begehrter Güter.
Karl V. war schon zwei Jahre zuvor König von Spanien geworden, nachdem seine Mutter einige Zeit vorher,  aus Eifersucht ihren "Philipp den Schönen" vergiftet hatte. Nachfolgend von Reue gepackt, ließ sie ihn mumifizieren und prächtig gekleidet in einen gläsernen Sarg legen.Der Sarg wurde in einem Zimmer aufgestellt, das außer ihr kein anderes weibliches Wesen betreten durfte.
In dem Glauben an eine Wiederbelebung nach vierzehn Jahren, entsprechend einem Märchen das ihr ein Karthäusermönch erzählt hatte, verfiel sie wahnhaft dieser Erwartung.
Da man ihr den Verstorbenen nochmals wegnahm und bestattete, verfiel sie in Raserei, ließ ihn wieder ausgraben und begann für die Dauer der nachfolgenden 14 Jahre unentwegt mit dem Sarg durch Europa zu reisen. Aus Angst man könnte ihr den Leichnam nochmals wegnehmen reiste die Gruppe nur nachts. Als die 14 Jahre vergangen waren und ihr Philipp tot blieb wurde Johanna ganz wahnsinnig und man sperrte sie in einen Turm.
Sie überlebte den Gattenmord um 50 Jahre und Kaiser Karl V. mußte bis kurz vor seinem Tod alle Urkunden mit ihrem Namen siegeln. ( Mostar: Liebe, Klatsch und Weltgeschichte)
1520 bietet Franz von Sickingen dem Reformator Martin Luther ein Haus in der Ebernburg an, dazu einen Diener und Essen. Doch Luther lehnte das Angebot ab.
Inzwischen war er vom neuen Kaiser Karl V. aus der Acht entlassen und zum „kaiserlichen Rat“ erhoben worden.
1521 bereitete er im Auftrag des Kaisers einen Feldzug gegen Frankreich vor. Auf eigene Kosten  verpflichtete er 4.000 Ritter und 15.000 Fußknechte. Die Kosten sollten ihm wieder erstattet werden. Doch Kaiser Karl V. vergaß dies ganz einfach. Nach diesem Verlustgeschäft versuchte er es wieder mit Erpressen von Städten. Von der Stadt Trier forderte er 200.000 Gulden. Leider erfolglos. Nach mehreren Mißerfolgen zog er sich auf seine Festung Nanstein zurück.
Inzwischen waren viele Landesherren beunruhigt und schmiedeten eine Allianz gegen Franz von Sickingen.

1521 beruft Karl V. einen Reichstag in Worms ein, vor dem sich Luther verantworten muss. Am Ende wird über ihn die Reichsacht verhängt und die Verbreitung seiner Lehren in Schriftform verboten. (Wormser Edikt)
Während des Reichstages lernt EB. Albrecht von Brandenburg, Luther persönlich kennen und ist offenbar durch sein sicheres Auftreten angenehm berührt. Als sich die Lage zu Ungunsten Luthers verändert und die Reichsachterklärung Karls V. bereits geschrieben ist, kommt er einer sofortigen Vollstreckung zuvor, indem er als Reichskanzler einen Erlaß verkündet, der die bereits eingeleiteten Verfolgungsabsichten vorübergehend außer Kraft setzt. Den Begleitern von Karl V., die mit dem Ruf "El Fuego =  ins Feuer mit ihm" Luther gefangen nehmen wollten, treten die deutschen Fürsten mit gezogenen Waffen gegenüber und geleiteten den "Professor aus Wittenberg" sicher in seine Herberge.
Friedrich von Sachsen lässt Luther, zu dessen Sicherheit, unter falschem Namen auf die Wartburg bringen, wo er nachfolgend die Bibel in deutsche Sprache übersetzt.
Auf diesem Reichstag wird auch eine Reichskriegsverfassung verabschiedet.
In derselben wird festgelegt, daß ein stehendes Heer von
4.000 Reiter und 20.000 Fußknechten zur Verteidigung des Reiches bereitgestellt werden. Damit beginnt auch in Deutschland  die Zeit der Landsknechte. 
Der ritterschaftliche Adel erreicht, daß im Reichsmatrikelanschlag alle in seinem Besitz befindlichen Gebiete gesondert behandelt werden. Diese Anerkennung ihrer Reichsunmittelbarkeit durch den jungen Kaiser, im Gegensatz zu den von Maximilian angestrebten Reformen, stellt den Gipfel ihrer Macht dar.
1521
überläßt Karl V. die habsburger Erblande seinem Bruder Friedrich von Österreich.
1521 wird für die Pfarrei Somborn ein Peter Becker genannt.
1522 wird das Schloss und Amt Wildenstein letztmalig in einer Urkunde des Grafen Philipp von Rieneck erwähnt. Hierbei handelt es sich um den Heiratsvertrag mit Margarethe von Erbach. Philipp überschreibt ihr als Sicherheit neben anderem, den Besitz vom Schloss und dem Amt Wildenstein, das ihr einen jährlichen Nutzen von 300 Gulden einbringt.
1522 am 18. Juni kommt es zum wetterauischen Ritterbündnis der Herren von Hutten und von Kronberg, in Verbindung mit Franz von Sickingen und weiteren 100 Rittern aus dem Mittelrheingebiet.   
Franz von Sickingen
hatte noch einen rheinischen Ritterkreis in Landau gegründet und überfiel kurz darauf das Erzbistum Trier.
Zuvor hatte er sich schon den Landgrafen
Philipp von Hessen, durch einen Überfall auf Darmstadt zum Feind gemacht. Nun kam es zur Katastrophe für die Ritterschaft als sich Hessen mit Trier verbündet und zum Gegenschlag ausholt.
1521 am 30. April wird Franz von Sickingen in seiner Festung Nanstein von den vereinigten Heeren der Stadt Trier und des Landgrafen von Hessen eingeschlossen und mit 46 Kanonen beschossen. Beim Besichtigen der durch den Beschuß entstandenen Schäden, brachte eine Kugel eine Wand zum Einsturz die ihn unter sich begrub. Obwohl er laut eines Schreibens angeblich nur leicht verletzt war, verstarb er  nach sieben Tagen in einem Kellergeölbe der Burg.
Damit war der Ritteraufstand beendet. Viele seiner ehemaligen Gefolgsleute traten als Landsknechte in den Dienst der neuen Herren. 
Ulrich von Hutten flüchtet nach dem Tod des Franz von Sickingen, in die Schweiz.
Er stirbt später auf der Insel Ufenau im Zürichsee.
Frowin von Hutten muß den zeitweiligenVerlust seiner Mainzischen Lehen hinnehmen.
Mit einer sofortigen Klage beim Reichsregiment in Nürnberg konnte er jedoch durch einen Entscheid vom 9. Juni  seinen Besitz wieder erlangen.
 1523 übernimmt Graf Philipp II. von Hanau die Regierung. Er vermählte sich mit Gräfin Juliane von Stolberg. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor.
Unter seiner Herrschaft kommt es zum Anschluß an die reformierte Kirche.
1523 erwirken Kurmainz und Hanau bei Kaiser Karl V. eine Bestätigung, der Belehnung Maximilians und eine Zurückweisung der Ansprüche des ritterbürtigen Adels, im Freigericht.
Hierbei wird erkennbar, dass nur die kleine Gruppe "Ritterbürtiger" im Freigericht  überhaupt als Verhandlungspartner gesehen wurde
1523 gelingt es Luther den Hochmeister des Deutschen Ordens, den gleichnamigen Vetter des Mainzer Erzbischofs Albrecht von Brandenburg, zu bewegen den Ordensstaat Ostpreußen in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln.
Nachdem derselbe eineinhalb Jahre später mit dem König von Polen eine gütliche Regelung gefunden hatte, folgte er der Anregung Luthers.
1523 gelingt es zwölf Nonnen in der Osternacht, aus dem Kloster Marienthron bei Grimma zu entkommen. Die Flucht hatte der Torgauer Ratsherr Leonhard Koppe vorbereitet. Eine war Katharina von Bora die als Kind von ihren Eltern in das Kloster gegeben ward. Katharina von Bora erhielt bei dem Maler Lucas Cranach dem Älteren Unterkunft. Da Martin Luther mit dem Haus Cranach in enger Beziehung stand, ist zu vermuten, daß er seine künftige Gattin dort kennen lernte. 
1524  kommt es zu Bauernaufständen aufgrund der von Luther verkündeten "Freiheit eines Christenmenschen",
jedoch noch ohne Waffengewalt.  Ihre wesentlichen Forderungen sind:
die Aufhebung der Leibeigenschaft,
Beschränkung der Zehnten auf den Kornzehnt und
Wiedererteilung der Jagd und Fischereirechte.
Die Bauernunruhen berühren unsere Heimat nur in den Ortschaften mit Klosterbesitzungen, Hörstein, Geiselbach und Seligenstadt.
1524 im Dezember legte Martin Luther offiziell seine Mönchskutte wieder ab.
1524 lässt Martin Luther einen Aufruf erscheinen mit dem Titel "An Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen".
1525
vermählt sich Martin Luther mit der ehemaligen Nonne Katharina von Bora.
1525
unterstellte sich Albrecht von Brandenburg,( nicht zu verwechseln mit dem namensgleichen Vetter, der später in Aschaffenburg residiert) der ehemalige Großmeister des deutschen Ordens, dem König von Polen und übernahm Ostpreußen als polnisches Lehen.
Trotz aller Proteste aus Rom wurde dieser Staatsstreich nie mehr rückgängig gemacht. Albrecht von Brandenburg, aus der Ansbach-Hohenzollernschen Linie teilte Luther mit, daß er nun als Herzog von Ostpreußen, übers Jahr Dorothea von Dänemark zu ehelichen gedenke.
1525 Martin Luther, ermutigt durch die Veränderung in Ostpreussen, legt in einem Brief vom 2. Juni dem gleichnamigen Erzbischof Albrecht von Brandenburg nahe "sich (auch) in den weltlichen Ehestand zu begeben und sein Bistum zu einem weltlichen Fürstentum zu machen "
Sein Brief kam zur falschen Zeit. Erzbischof Albrecht von Brandenburg hatte kurz vorher, nach 15 Jahren glücklicher Zweisamkeit seine geliebte Ursula Redinger verloren.
Da Luther keine Antwort erhielt, war er verärgert und wollte sogar das Geschenk, zu seiner Vermählung mit seiner Käthe, in Höhe von 20 Gulden an den Erzbischof zurückschicken, doch dies verhinderte sein neuer Haushaltungsvorstand.
Nachfolgend kommte es zum Zerwürfnis zwischen Luther und dem Erzbischof.
1525 formieren sich, aufgrund unzumutbarer Forderungen der Grundherren, der Ausschweifungen der Geistlichkeit und der Verbeitung von Luthers Lehre von „Der Freiheit des Christenmenschen“, Gruppen von Bauern und gehen mit Waffengewalt gegen ihre Unterdrücker vor. 

Bei uns kommt es in Hörstein und Geiselbach zu Unruhen. In Seligenstadt flüchten die Konventualen und die Bürger nutzen die Gelegenheit um das Kloster zu plündern und Urkunden und Zinsbücher zu zereissen.  
1525 kommt es im Zusammenhang mit den Bauernunruhen zur Vertreibung der Mönche aus dem Kloster Wolfgang, durch Bauern aus Niederrodenbach unter Führung des Schultheißen Peter Kolb. Die Mönche kehren jedoch bald wieder zurück und setzen erneut ihr Treiben fort.
1525, am 15. Juli, muß im Schloßhaf in Berlin-Cölln der Markgraf Joachim I. erleben, daß sein Kutscher und die vier Pferde von einem Blitz erschlagen werden. (Ob er die Reise trotzdem fortsetzte ist nicht überliefert)
1525 werden die Bauernunruhen nach anfänglichen Erfolgen, durch die Heere der Fürsten niedergeschlagen.
Für den Ritteradel wurde durch den Bauernaufstand erkennbar, daß ihre Schlösser gegen die aufbegehrenden Massen keinen Schutz boten und ein Überleben nur im Bündnis mit den Fürsten möglich ist.

Die Mehrzahl der Aufständischen verlor ihr Leben und den Angehörigen ging ihr Besitz verloren. In vielen Fällen mussten sie beschädigte Herrensitze unter harten Bedingungen und ohne jede Entlohnung wieder aufbauen.
1525 am 6. Dezember mußten die Bürger von Hörstein vor dem abteilichen Gericht in Seligenstadt erscheinen, wo sie sich für ihre Übergriffen im Absthof verantworten mußten. Durch Frowin von Hutten, als Vertreter des Bundes von Schwaben, wurde eine Einigung erzielt und der Friede zwischen dem Abt und den Hörsteinern wieder hergestellt.
1526 gibt Karl V. auf einem Reichstag in Speyer den Landesfürsten die Freiheit über die Form der Religionsausübung.
Er ist auf die Unterstützung der Landesfürsten angewiesen, da er schon fünf Jahre Krieg gegen Franz I. von Frankreich führt und außerdem die Türken schon den ganzen Balkan besitzen. Um sich seine Hoheit über das reiche Oberitalien zu sichern bittet Kaiser Karl V. den 50-jährigen Landsknechtführer Frundsberg, mit einem Landsknechtsheer gegen Rom zu ziehen. Papst Clemens VII. unterstützte Franz I. von Frankreich.
1526 ist wieder durch einige bemerkenswerte Witterungseinflüsse gekennzeichnet.
Am
8. Februar werden durch einen Sturm in Westdeutschland Kirchtürme in Dortmund, Wesel und Kalkar umgeworfen. Am 20. Juli wird durch Blitzschlag der Pulverturm in Zug und im Herbst nochmals der Pulverturm in Basel in die Luft gesprengt.
1526 führenKurfürst Johann von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen die Reformation ein.
1526 ist Thomas Hoeff Pfarrer in Somborn.
1526, am 2. November mustert Frunsberg in Bozen ein Heer von 12.000 deutschen Landsknechten. Es ist ein bunter Haufen aus allen gesellschaftlichen Schichten, wobei ihm Zweifel gekommen sein sollen, ob er diese Männer ordentlich führen könne.
1526, am 16. Dezember wird Bayern durch ein Erdbeben erschüttert.  

1527 im Februar verbünden sich die 12.000 Landsknechte unter ihrem, auf der Mindelburg in Schwaben geborenen Anführer Frundsberg, mit weiteren 3.000 aus Spanien und Italien ziehen sie gegen Rom.
Am 16. März befand sich das Heer bei denkbar schlechtem Wetter vor Bologna. Die Verpflegung war schlecht und Frundsbergs Kriegskasse war leer. Als eine Rebellion begann, versuchte Frundsberg mit einer Rede die Landsknechte zu beruhigen. Doch mitten in seiner Rede erlitt er einen Schlaganfall, mit Sprachverlust und Lähmung. Seinem Stellvertreter, Carles de Bourbon gelingt es die Massen einigermaßen zu beruhigen und einen Eilmarsch gegen Rom anzuregen.
Vorausgeeilte Boten versuchten vom Papst ein Lösegeld zu erhalten, doch Clemens VII. zögerte. Als er schließlich doch eine Kutsche mit 60.000 Dukaten, dem anrückenden Heer entgegenschickte, wurde die Kutsche überfallen und die 210 Kilogramm Gold waren weg.
Abends am 5. Mai stand das Söldnerheer bereits in Schußweite vor den Mauern Roms. 
Am
6. Mai erobern sie Stadt und schliessen den Papst in der Engelsburg ein. Die Eroberung wurde erleichtert, da am Morgen starker Nebel herrschte und die Verteidiger ihre Geschütze nicht wirkunsvoll einsetzen konnten. Zur Katastrophe für die Römer führte der Tod des Anführers Charles de Bourbon beim Angriff. Nun waren die Söldner führungslos und voller Wut fielen sie über alles her was sich ihnen entgegenstellte. Sie zogen plündernd und mordend durch die Stadt. Es herrschte Anarchie. Die Beute aus den Kirchen und Privathäusern wurde auf etwa 35 Tonnen Gold geschätzt.
Papst
Clemens VII. kapituliert im Juni. Nach Zahlung eines Lösegeldes soll er heimlich, verkleidet als Haushofmeister geflüchtet sein. 
1527 Die Bauern von Niederrodenbach stürmen ein zweites mal das Kloster Wolfgang und vertreiben die Bewohner. Eine damit verbundene Zerstörung macht eine Wiederansiedlung unmöglich. Damit vollziehen die Bauern nun die Bestrebungen der Herrschaft Hanau.
Die Mönche finden eine Zuflucht im Spital von Hanau.
1527 am 10. Juli werden Frowin von Hutten mit A. von Hochweisel und N. von Fischborn im Mainzer Domkapitel vorstellig und unterbreiten einen mit dem Erzbischof und dem Grafen von Hanau ausgehandelten Vertrag und bitten im Namen der Märker um die Zustimmung.
Doch das Domkapitel verschob jede Entscheidung und spielte auf Zeit.
1527 am 4. November wird der vorgelegte Vertrag vom Generalkapitel abgelehnt, da er dem Erzbistum nachteilig sei. Inzwischen wechselt wieder die Herrschaft auf Burg Alzenau.
1527 zeigt eine Urkunde, dass Melchior Geippel von Schöllkrippen als Amtmann auf der Burg Alzenau wohnte.
Ihm war der Amtssitz auf Lebenszeit übertragen. Doch fühlte er sich in dem spannungsgeladenen Umfeld nicht wohl. Er verzichtet auf das Amt und lässt sich mit seiner Familie in einem Anwesen in Seligenstadt nieder. Dort erhielt er ein Haus, das zuvor einem Mainzer Bürger gehörte, den man jedoch aufgrund seines Verhaltens im Bauernkrieg enteignet hatte. Anzumerken ist hier, dass man auch im Freigericht für die Worte Luthers offene Ohren hatte.
Hier ist auch noch anzumerken, daß der Erzbischof Albrecht von Brandenburg, neben seinem lustvollen Treiben, dem er sich nach dem Ableben der schönen Bäckerstochter schließlich ergeben hatte, auch Verständnis zeigte für die Not der Bauern. So soll er die Leibeigenschaft und den Frondienst aufgehoben haben. (Krämer: Rheinische Erzbischofsgeschichte)
 Allerdings wurden diese Verfügungen wohl nicht mehr verwirklicht.
Hans von Bodungen soll neuer Amtmann auf Schloß Alzenau werden. Doch verzögert sich dies noch einige Zeit.
Karl Amberg beschreibt in seinem Burgführer 1966 den kompliziert gestalteten "Bestallungsbrief für sechs aufeinander folgende Jahre":
Er ist verpflichtet, alles, Hab und Gut, die armen Leute getreulich zu schirmen, zu schützen, zu handhaben und zu verteidigen. Auch soll er alle Angelegenheiten, Irrungen und Gebrechen der Leute jederzeit von amtswegen verhandeln, die Parteien verhören, Entscheidungen fällen und die armen Leute nicht ungebürlich mit Diensten beschweren.
Er darf keine Geschenke annehmen und hat jederzeit für die Rechte der Herrschaft einzustehen.
Ferner hat er sich auf eigene Kosten mit vier reisigen Pferden (Streitrösser), zwei (Waffen-) Knechten zu versehen und einem Knaben (Knappen) zu versehen und beritten zu halten.
Wohnen soll er zunächst in Steinheim in einem angewiesenen Hause. "Würden aber wir, Albrecht, Erzbischof, unser und unseres Stifts Haus Alzenau in Bau und Besserung richten lassen, soll er daselbst zu Alzenau für gewöhnlich Wohnung haben, sich auch dann des Fischbachs und Krautgarten bedienen, auch sonst für sich selbst mit seinem eigenen Geschirr und Gesinde auf der Hart (Wald) und der Heide ( Frucht an-)zu bauen berechtigt und davon keinen Teil, wie sonst des Orts der Gebrauch ist, zu geben schuldig sein."
Im Falle, daß er in ein anderes Gericht zur Hilfe gerufen wird, hat er beizuspringen und zu helfen, als ob es um seine eigene Sache ginge. Die Amtsknechte haben haben im Bedarfsfalle mitzureiten. Der Hilfsbezirk reicht bis Aschaffenburg, Hanau, Steinheim, Mainz und Steinau an der Straßen zur Notdurft der Herrschaft. Doch sollen sie nicht über 3 bis 4 Nächte in solchen Fällen beansprucht werden, damit sie rechtzeitig wieder in das Amt zurückreisen.
Der Amtsgehalt beträgt jährlich 120 Gulden, 60 Malter Korn Seligenstädter Maßes, den Geldbetrag für 5 Fuder Wein (12 Gulden für das Fuder gerechnet), ferner 150 Malter Hafer, für Heu und Stroh 50 Gulden, für Hufbeschlag der Pferde 4 Gulden, außerdem freie Beholzung. Wohnt er in Alzenau, hat er sich ind Wäldern des Freigerichts selber zu beholzen. Falls ein Pferd in Dienstgeschäften erliegt, erhält er einen Ersatz von 35 Gulden. Der Bestallungsvertrag kann, wenn erforderlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
1528 zu Jahresbeginn verlassen die Landsknechte Rom. Die Stadt war verwüstet. Leichen lagen tagelang bevor sie bestattet wurden. Seuchen hatten sich ausgebreitet und die Lebensmittelpreise waren ins astronomische gestiegen. Aber manche der abziehenden Landsknechte schleppten genügend Beute mit, um einen gesicherten Lebensabend zu genießen. (Hier wurde erstmals die Gefahr eines Berufssoldatentums erkennbar)
1528 übernimmt Dr. Johann Bestenhaupt die Pfarrei Somborn. Er verzichtet jedoch noch im gleichen Jahr und verlässt Somborn wieder.
1528 am 31. Dezember besetzt man die Pfarrstelle wieder. Dem neuen Pfarrer wird zwar versichert, dass das Stift dafür sorge „...dass Dir alle und jede Frucht und Einkünfte der Pfarrei unversehrt ausgeliefert werden...“ Doch auch er verlässt die Pfarrei schon wieder nach einem Jahr.
1529 am 10. Januar verstirbt Frowin von Hutten. Nun erfolgte eine schnelle Einigung um die Herrschaft im "Freigericht".
1529 (-1549) wird Hans von Bodungen neuer Amtmann auf Burg Alzenau.
Hans von Bodungen muss nun vertragsgemäß zwei reisige Knechte, vier reisige Pferde und einen Knaben (Knappen) anstellen.
Davon lässt sich ableiten, dass die Burg nun außer der Familie des Amtmanns, zu der wohl der Knabe gezählt wurde, noch zwei Rittern oder Edelknechten (Adlige ohne Ritterwürde), etwa sechs Wächtern und Dienern und mindestens vier bis fünf Mägden als ständiger Wohnort diente. D. h. etwa zwanzig bis dreißig Personen bevölkerten zu dieser Zeit die Burg. Hinzu kamen dann außer den vier Streitrössern einige Reitpferde, Milchkühe, Schweine und Hühner, möglicherweise noch ein Esel.
1529 am 28. März verstarb plötzlich Graf Philipp II. von Hanau. Sein Sohn Philipp III. ist drei Jahre alt.
So musste sein jüngerer Bruder Balthasar das Haus Hanau vertreten.
1529 am 9. Juni kommt es schließlich auch zur Verkündigung der sog. Landesherrlichen Begnadigung für das "Freigericht Wilmundsheim" durch E.B. Albrecht von Brandenburg und Graf Balthasar von Hanau.
Bereits am 18. März sollten die Märker des Freigerichtes die Neuigkeiten zu hören bekommen, nur zwei Monate nach dem Ableben Frowins von Hutten.
Man rechnete nicht mit Begeisterung und hatte vorgesehen, sowohl von Mainz wie auch von Hanau je 70 bewaffnete Reiter in das Freigericht mitzubringen.
Der Termin konnte jedoch nicht wahrgenommen werden, da bis zum 28. März bei strenger Kälte noch fußhoher (ca. 30 cm) Schnee lag. (Nees/Kehrer)
Kernpunkt der Begnadigung war der Erhalt der alten Freiheiten, soweit sie überkommen waren, und das Recht sich weiterhin Freigericht zu nennen. Die wirkliche Auswirkung für die Bevölkerung des Freigerichtes war den neuen Herren bewusst, wie die Machtdemonstration mit den 140 Reitern zeigt.
Markanteste Einschnitte waren die Aufhebung der Rechte der Forster als Mitwirkende bei dem Märkergericht und die Wahl des Amtmannes. Damit war die Markgenossenschaft mit dem Freien Gericht in ihrer Besonderheit weitgehend erloschen.
Das Märkergericht wurde zu einem Holzgericht. Die Forster wurden zu Waldaufsehern und die Heimburgen (Vertreter der Hausbesitzer) hatten nur noch die Anweisungen des von Mainz und Hanau eingesetzten Amtmannes in den Gemeinden umzusetzen.
Die Befreiungen waren: von der (Heer-)Folge oder (Kriegs-)Dienst, von der Bede und von der Atzung.
Der erste Punkt hatte sich erledigt, nachdem Kaiser Maximilian mit dem Aufbau eines stehenden Heeres begonnen hatte. Dieses Heer wurde in der nachfolgenden Zeit mit der sog. Türkensteuer finanziert.
Der zweite Punkt betraf nur eine Form von Steuer gegenüber dem Landesherrn, alle anderen Abgaben an die Grundherren lasteten auf der bäuerlichen Bevölkerung weiterhin.
Der dritte Punkt hatte sich mit dem Ende des Reisekönigtums in der zweiten Hälfte des 14. Jh. erledigt und wurde nur in wenigen Fällen mehr symbolisch vollzogen.
Beispielhaft bei Trages, wenn Landesherren über den Birkenhainer Weg oder den Königsweg reisten.
Die Bezeichnung Freigericht war nur noch eine irreführende Worthülse für die ehemals "Freien Gerichte". (Beispielhaft kann hier auf die Bezeichnung "Freigericht Membris" im Weisthum vom Roten Grund von 1585 hingewiesen werden. Hier ist aus dem Text erkennbar, dass Mömbris die Freiheiten wie Wilmundsheim und Somborn nie hatte. Stattdessen Pflichten gegenüber drei Herrschaften: von Mespelbrunn, von Gondsrot und von Milchling.)
Außerdem ist festzustellen, dass mit der Auflösung der alten Markgenossenschaft auch die alten Vorgaben an Bedeutung verloren. d.h. jeder Grundbesitzer konnte seinen Grundbesitz beliebig oft teilen. Dies führte im nachfolgenden Jahrhundert zu den bedrückenden Situationen, dass im Extremfall der Erbe eines Besitzes von der Größe, dass nur ein dreibeiniger Stuhl darauf Platz fände, dem Vogt das Besthaupt (beste Kuh) übergeben müsste!
Dies geht aus einer Beschreibung der Rechtsverhältnisse im Freigericht hervor, die später der Amtmann Heinrich Greiffenclau von Vollrads im Auftrag seines Bruders (EB) erstellte.
1529 findet wieder ein Reichstag in Speyer statt. Auf demselben protestieren die evangelischen Reichsstände und 14 Städte gegen die Anwendung des Wormser Ediktes. (Protestanten)
Karl V. trifft keine Entscheidung, da die Türken, unter der Führung von Suleiman dem Prächtigen, inzwischen bis vor die Mauern Wiens vorgedrungen sind und er die Unterstützung aller Fürsten braucht.
1529/30 ist ein außergewöhnlich milder Winter. Mitte Februar blühen bereits die Bäume. Der Frühling beginnt jedoch mit starken Gewittern in Regensburg. Im Herbst kommt es zu Katastrophen in Oberitalien. Nach starken Regenfällen kommen durch Überflutungen und dem Einsturz von 600 Häusern in Rom 12.000 Menschen um. Am 4. und 5. November kommt es an der Nordseeküste nochmal zu schweren Stürmen wobei in Flandern, Seeland und Holland 25 Städte und 24 kleinere Ortschaften zum Teil ganz verwüstet werden.
1530, am 24. Februar wird Karl V. in Bologna zum Kaiser gekrönt. Die Feierlichkeiten wären in Rom kaum möglich gewesen, da sich die Stadt von der Verwüstung von 1527 noch nicht erholt hatte. Es war die letzte derartige Krönungzeremonie am Ende des Mittelalters.
1530 als die Belagerung Wiens von Sultan Soliman abgebrochen wird, sieht sich Kaiser Karl V. nicht mehr auf die Unterstützung aller Fürsten angewiesen.
1530 hebt Karl V. auf einem Reichstag in Augsburg alle Zugeständnisse den Glaubensstreit betreffend bis zur Klärung auf einem Konzil wieder auf.
1530 ist Peter Wenck Vicepleban in Wilmundsheim.
1530 übernimmt Pfarrer Appollinaris (Gries?) die Pfarrei Somborn
1530 wurde in Hörstein eine neue Gerichtsordnung verkündet.
Die Gerichtsordnung war Teil der von Kaiser Maximilian 1495 begründeten Rechtsreform vor dem Hintergrund eines dauerhaften Landfriedens.
Im Gegensatz zu früher wurde nun auch zwischen Verbrechen als Kriminalsachen und Vergehen wie Diebstahl unterschieden.
Hörstein war nun zum Hauptort der ehemaligen Cent Wilmundsheim aufgestiegen.
Damit festigte sich auch die Abspaltung der ehemaligen Pfarrei (und Eppsteinischen Gerichtsort) Kahl durch das Erzbistum. Der Ort war nun dem Amt Steinheim unterstellt.
Die jeweiligen Gerichtstermine mussten frühzeitig bekannt gemacht werden. Auswärtige Schöffen u. a. wurden durch einen Landknecht informiert. Die Gerichtsverhandlungen waren öffentlich und wurden vor dem Spielhaus (anders lautend Spillhaus = Rathaus) abgehalten.
Hier ist anzumerken, dass im 20. Jahrhundert in unserer Heimat der abwertende Ausdruck "Spillegehe" noch dafür stand, dass jemand zu einem Schwätzchen zu Bekannten ging.
Die Gerichtsverhandlungen in Hörstein wurden vom Hörsteiner Centgrafen geleitet, dem noch sieben Schöffen zur Seite standen. Die Zuständigkeit sollte sich auf die niedere Gerichtsbarkeit beschränken und alle Vorgänge sollten in einem "Kontraktbuch" festgehalten werden.
Zur Verhandlung von Kriminalsachen trat das ganze Gericht der ehemaligen Cent Wilmundsheim zusammen. An diesen Sitzungen waren auch die Schöffen von Wilmundsheim, Wasserlos, Kälberau, Michelbach und Hemsbach beteiligt.
In der hohen Gerichtsbarkeit (Kriminalsachen) wollten sich nach 1530, die neuen Landesherren die Rechtsprechung vorbehalten.
1531 nahm sich das Hörsteiner Gericht die Freiheit, ein Todesurteil zu fällen und zu vollstrecken, ohne die Landesherren um Bestätigung zu ersuchen.
Dies hatte zur Folge, dass sich die Landesherren in der nachfolgenden Zeit bemühten, ein Kontrollorgan im Ort zu schaffen, das die Wahrung ihrer Gerichtshoheit sicherte.
Doch dauere es noch einige Zeit bis man den ersten "Landbereiter" einsetzte.
1532 erlässt Kaiser Karl V. die Peinliche Halsgerichtsordnung, (mit der bedauerlicherweise auch die später einsetzende Hexenverfolgung in unserem Raum als rechtlich begründet dargestellt wurde).
Bemerkenswert ist hierbei, dass man beim Urteil den „Standt und das wesenn der person“ berücksichtigte. Über Angehörige der Oberschicht wurden keine Ehren- oder Leibesstrafen verhängt. Demgegenüber ging man umso härter gegen straffällig gewordene, der armen Bevölkerung vor.
Ehrenstrafen waren das „Anprangern“. Dies bedeutete, dass die oder der Verurteilte öffentlich zur Schau gestellt wurde. Das An-den-Pranger-Angekettetsein nötigte die Straffällig-Gewordenen, auch ihre Notdurft stehend zu verrichten, mit der Folge, dass sie nach einiger Zeit "ziemlich beschissen" dastanden.
Eine weiter unten angesprochene Form war das „in den Block legen“. Hierbei wurde der Verurteilte auf ein bankähnliches Gestell gesetzt, wobei Arme und Beine in eine Vorrichtung gespannt wurden, die für die Verweildauer jede Bewegung verhinderte.
Die Sitzfläche des „Blocks“ hatte eine Öffnung, die den „Stuhlgang“ ermöglichte.
Das bei der normalen Bevölkerung noch nicht übliche Tragen von Unterwäsche erleichterte so den „Strafvollzug“.
Leibesstrafen waren Auspeitschen und Verstümmelungen bis hin zur Todesstrafe
.
Neben dem Hörsteiner Centgericht bestanden weiterhin die Centgerichte Wilmundsheim und Somborn. In dem ungeteilten Gericht Somborn stehen dem Centgrafen auch künftig 14 Schöffen zur Seite. Die Centgrafen werden wie bisher von den Märkern gewählt, doch bedarf die Wahl der Zustimmung des Landesherrn.
(Das 1357 von Wilmundsheim abgespaltene Gericht Hörstein wurde 1748 wieder aufgehoben und die Verwaltung und Rechtspflege wieder Alzenau unterstellt.)
Spillhäuser oder Rathäuser, wie sie später genannt werden, gab es zu dieser Zeit wohl schon in den meisten Gemeinden, da diese Häuser außer der Zusammenkunft der Gemeindeverantwortlichen, auch der Aufbewahrung von gemeindeeigenen Gütern diente (Feuereimer, Werkzeug für Wegscheider, Steinsetzer u.s.w.). In Kälberau war das alte Rathaus am Ortseingang von Alzenau kommend links, an der Einmündung der Bahnhofstraße.
Das alte Rathaus mit einem extrem steilen Dach wurde erst zu Beginn des 20. Jh. abgetragen. Der Brunnen mit einem Fassungsvermögen von 12 cbm ist noch vorhanden. (O.Sticksel)
Weitere „Gemein(d)e Häuser“ waren ein Backhaus, das Wirtshaus, ein Schäferhaus und später noch das Schulhaus.
1531 kommt es in der Schweiz zum ersten Religionskrieg zwischen den katholischen und den reformierten Kantonen. Der Führer der Reformierten, Zwingli, kommt zu Tode, doch seine Reformation bleibt bestehen.
In Deutschland schließen sich die protestantischen Fürsten und Städte im "Schmalkaldischen Bund" zusammen.
1532 erklärt sich die schwäbisch-fränkische Ritterschaft bereit, freiwillig dem Kaiser Türkenhilfe zu leisten. Dies ist ein Versuch erneut eine direkte Verbindung zum Kaiser, unter Umgehung der Landesherren herzustellen
1532 kommt es zum sog. Religionsfrieden von Nürnberg. Karl V. gestattet den Protestanten die freie Religionsausübung bis zur Entscheidung in einem binnen Jahresfrist einzuberufenden Konzil.
1534 stirbt Balthasar von Hanau-Münzenberg.
1534 (- 1538) ist ein Martinus N. als Seelsorger in Wilmundsheim auf dem Pfarrhof
(Hier ist anzumerken, dass kaum Gottesdienst gehalten wird. Die Aufgaben des Seelsorgers sind Taufen und Vergabe der Sterbesakramente, Eheschließungen selten, da nur heiraten kann, wer ausreichend Grundeigentum hat).
1535 am 5. April erwarten die Anhänger der Sekte der Wiedertäufer in Münster den Weltuntergang.

1535 erlebt das Schloß in Heidelberg ungewollt ein Feuerwerk, als der Pulverturm im alten Schloß von einem Blitz getroffen wird. Das alte Schloß wird ganz und das neue zum Großteil zerstört. (Von Personenschäden wird nichts berichtet).
1535 verlegt EB Albrecht von Brandenburg seine Residenz nach Aschaffenburg.
Trotz der Anfeindungen Luthers, ist er von dessen Reformen überzeugt und bemüht sich um eine Wiedervereinigung der zwei Glaubensrichtungen.
Die Vorwürfe Luthers richten sich gegen seinen Lebenswandel mit zahlreichen Konkubinen, obwohl er sich damit von keinem der damaligen Kirchenfürsten unterscheidet.
1536 stirbt Hans von Buches zu Wasserlos. Das Gut übernimmt sein zweitgeborener Sohn Hans Caspar von Buches zu Wasserlos.
1536 werden erneut große (Wild-)Schäden durch Wölfe in der Bulau gemeldet.
1537 (-1555) wird Johann Erlenbach Pfarrer in Hörstein.

1538 folgt Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg seinem verstorbenen Vater in der Regierung.
1538 stirbt Georg von Buchenau in Kälberau. Das Gut geht an seine Söhne Georg und Eberhard von Buchenau. Georg ist mit Susanne von Mansbach vermählt. Aus dieser Verbindung sind zwei Söhne bekannt. Johann Kraft und Bernhard Wilhelm von Buchenau.
Eberhard von Buchenau vermählt sich mit Margarethe Goldacker von Weberstedt.
Aus dieser Ehe sind drei Kinder bezeugt: Georg Christoph, Anna Kunigunde und Georg Melchior von Buchenau.
1538 und 1539 sind nach ungewöhnlich milden Wintern auch von regenarmen Sommern geprägt. Viele Flüsse trocknen aus. In der zweiten Jahreshälfte 1539 gibt es vereinzelt sehr schwere Gewitter die noch zusätzliche Not durch Überschwemmungen bringen.
1539 wird die Reformation in der Mark Brandenburg eingeführt (das angekündigte Konzil hat nicht stattgefunden)
1539 Papst Paul III. bestätigt den Jesuitenorden, der sich wegen der wachsenden Bedrohung des Katholizismus gebildet hat.
1540 war das regenärmste Jahr in Deutschland. Von Ende Januar bis Dezember fiel fast kein Regen. Im August fielen bereits die Blätter von den Bäumen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung litt unter den Mißernten. Nur der Weinertrag war sehr gut. ( Forschungsergebnisse des Goethe Instituts Frankfurt)
1541 erobern die Türken Buda (südlicher Stadtteil des heutigen Budapest).
1541 am 25. Oktober wird die Flotte von Kaiser Karl V., im Mittelmeer von einem Sturm erfasst. Dabei gehen 155 Schiffe mit 8.000 Mann Besatzung unter.
1542 verschärft Papst Paul III. die Inquisition (Verfolgung von Nichtkatholiken)
1542 sieht sich Karl V. zu einem Zweifrontenkrieg gezwungen.
Sein Gegner Kg. Franz I. von Frankreich hatte sich mit den Türken verbündet.
1543 erlaubt E.B. Albrecht noch die Neuanlage von Weinbergen in "Altzen im Freigericht" gelegen. Der Wortlaut dieser Erlaubnis enthält jedoch auch die Pflicht zum Weinanbau, denn daraus ergeben sich Erträge für die Kellerei in Steinheim. Für die ersten zwei Jahre sollen die Weinbauern von Abgaben befreit sein, doch nachfolgend sollten der Wein und die Geldabgaben fließen. Allerdings kann der Erzbischof davon keinen Tropfen mehr genießen.
1543 kommt es zu Unstimmigkeiten in der Pfarrei Somborn, da sich Pfarrer N. Appel weigert Faselvieh (männliche Zuchttiere) zu halten.
1543 Ende August trifft EB Albrecht in Mainz zum letzten mal Kaiser Karl V.. Hierbei muß er erkennen, wie ablehnend derselbe jeder Wiederannäherung der beiden Glaubensrichtungen gegenübersteht. Albrecht von Brandenburg zieht sich aus der Politik zurück. Die militärische Konfrontation läßt sich erahnen.
1543 beendet Nikolaus Kopernikus sein Erdendasein. Im gleichen Jahr wurde sein Lebenswerk, als Grundlage der modernen Astronomie in Druckform veröffentlicht.
1544
erlaubt Kaiser Karl V. erstmals der Ritterschaft und dem Adel am Rheinstrom, sich zu versammeln

1544/45 wird im Freigericht erstmals eine Türkensteuer erhoben.
1545 im März beginnt das Tritendinische Konzil (nach Tridentum, alter römischer Name für die Stadt Trient) an dem EB Albrecht nicht mehr teilnimmt.
Das Konzil von Trient tagte zwischen 1545 und 1563 als 19. ökumenisches Konzil der katholischen Kirche. Es wurde als Reaktion auf die Reformation Martin Luthers einberufen.
(1564 bestätigte Papst Pius IV. die Beschlüsse des Konzils, die meist bis heute innerhalb der katholischen Kirche als verbindlich gelten. Ein Ergebnis dieses Konzils ist die Abschaffung der Sendgerichte.)
1545 am 24. September beendet Albrecht von Brandenburg sein erfülltes Leben.
Eine bleibende Erinnerung ist die Klosterruine im Schöntal in Aschaffenburg. Das Kloster war nur der dekorative Rahmen für eine seiner Geliebten, die dort als Äbtissin wirkte (und im Stil der Zeit mehr einem Lusthaus als einem Kloster vorstand)
.
In Alzenau kann man sich bei dem Wohngebiet Wingert daran erinnern, dass dieser lebensfrohe Erzbischof hier noch einmal Einfluss auf unsre Heimat genommen hatte.
1545 (-1555) Sebastian von Heusenstamm wird Nachfolger als Erzbischof
1546 beginnt der Schmalkaldische Krieg. Kaiser Karl V. will den Schmalkaldischen Bund militärisch besiegen.
Die Nähe zu dem von Landgraf Philipp regierten Hessen bringt auch unsere Heimat in diesen ersten Religionskrieg auf deutschem Boden. Bereits im ersten Jahr zogen Kriegsscharen durch den Aschaffenburger Raum und verwüsteten herrschaftliche Anlagen in und um Aschaffenburg, nachdem der Erzbischof nicht bereit war, die Schatzung von 40.000 fl zu zahlen.
1546 ist wieder ein Jahr das durch Unwetter viel Schaden verursacht. 13. Januar, starke Überschwemmung in Nürnberg. 9. Mai ein Kälteeinbruch in der Schweiz läßt selbst Vögel tot vom Himmel fallen. 28. Mai starkes Unwetter verursacht in Darmstadt erhebliche Schäden. Am 26. Juli werden der Pulverturm in Solturn und am 7. August in Mecheln vom Blitz getroffen.
1547 kann Kaiser Karl V. in einer Schlacht bei Mühlberg einen Sieg über den Schmalkaldischen Bund erringen. Während der Schlacht am 24. April, wird die Sonneneinstrahlung durch sog. Höhenrauch derart verdüstert, daß man vereinzelt Sterne sehen kann. Dieses Naturphänomen zeigte sich vom 22. bis zum 25. April über Deutschland, Frankreich und England.
Im gleichen Jahr übernimmt in Rom
Michelangelo die Bauleitung des Petersdomes. Auf seinen Vorgaben beruht die geniale Kuppelgewölbekonstruktion.
1547
veranlaßt Kaiser Karl V. die Bildung von vier ritterschaftlichen Gauen: Wasengau, Hundsrück, Wormsgau und Wetterau, mit Friedberg und Gelnhausen.
1548 wird auf einem Reichstag in Augsburg den Protestanten freie Religionsausübung bis zur Entscheidung auf einem Konzil erlaubt.
1548 werden die Besitzer der 3 Mühlen in Alzenau erwähnt. Hans Seyfried hat die „Mühle unterm Schloß“. Ein Müller namens Siegmund besitzt die (Kloster-) Mühle mit 2 Mahlgängen und die Erben eines Müllers Eucharius besitzen die unterste Mühle. 
1548 vermählt sich Philipp III. von Hanau-Münzenberg ist mit Elena (Helene)von Pfalz Simmern.
 1548 Das Frühjahr begann sehr kalt und mit viel Schnee vom 31. März bis zum 8. April.

Fortsetzung

Einleitung

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aktualisiert: Jan 2007 (C) Werner B. Kempf