1550 kommt es zur Neubesetzung auf der Burg Alzenau. Da sich Mainz und Hanau
auf keinen gemeinsamen Amtmann einigen können, nimmt Johann von Wolfskehl
als Mainzischer Amtmann Wohnsitz auf der Burg Alzenau.
Die Interessen des Grafen von Hanau versuchte Engelbrecht Haller von Bergen von
Hanau aus wahrzunehmen.
Die Aufteilung der Verwaltung verursacht dem neuen Amtmann auf Schloß Alzenau
allerdings eine Halbierung des Gehaltes auf 60 Gulden, wie der Bestallungsbrief von Erzbischof Sebastian von Heusenstamm zeigt. Die
übrigen Einkünfte und Bedingungen sind dieselben wie bei seinem Vorgänger. Neu
sind jedoch Verhaltensregeln für den Fall einer Gefangennahme oder Tod des
Erzbischofs.
1552 am 8. Januar begannen drei Tage anhaltende Regenfälle, die alle Flüsse
über die Ufer treten liessen. In Hanau wurde eine Brücke über die Kinzig
weggerissen.
1552 kommt es wieder zu
kriegerischen Auseinandersetzungen.
Vor dem Hintergrund des Sieges von Kurfürst
Moritz von Sachsen, der sich mit Kg. Heinrich
II. von Frankreich verbündete und Kaiser
Karl V. bei Reutte
vernichtend schlug, kam es auch bei uns wieder zu Verwüstungen.
Kaiser
Karl V. lässt sich bei abschließenden Verhandlungen in Passau von seinem Bruder Ferdinand vertreten. Es kommt zum sog. Passauer Vertrag, in
dem sich die Beteiligten damit einverstanden erklären, dass alle
Religionsfragen bis zum nächsten Reichstag vertagt werden.
In diesem Jahr kommt es an der Burg der Hutten in
Altengronau zu einer größeren Umbaumaßnahme. Die zwei flankierenden Bauten mit
den Treppengiebeln, werden in einen Neubau integriert. Gleichzeitig werden die
restlichen Teile der Mauer auf die halbe Höhe von etwa sechs Meter abgetragen.
Damit ergibt sich zum einen Baumaterial, zum anderen aber eine angenehm,
lichtdurchflutete Gartenanlage im Schutz der noch immer relativ hohen
Ummauerung.
1552 am 6. Juli ließ Graf von Oldenburg das Schloss Aschaffenburg
(Vorgängerbau) ausplündern und niederbrennen. Außerdem alle "herrschaftlichen Gebäulichkeiten"
in Stadt und Land.
1552 wird die Vormundschaft für PhilippIII. von Hanau-Münzenberg
für beendet erklärt.
1553 einigen sich Mainz und Hanau
darauf, das Schloss Alzenau wieder mit einem gemeinsamen Amtmann zu
besetzen.
Als der neue Amtmann Johann von Elkershausen mit seiner Familie
einziehen will, muss er sich erst eine Wohnung auf eigene Kosten herrichten
lassen. Das ganze noch vorhandene Mobiliar bestand aus einem zerbrochenen
Kreuztisch, zwei alten Bänken und zwei Doppelhacken (?).
1554 sendet der österreichische Gesandte am Hof des Sultans die ersten Tulpensamen
von Konstantinopel nach Westeuropa. Begeisterte Blumenfreunde begannen schon
bald mit Neuzüchtungen und lösten damit die Gestaltung schöner Gärten zur
Repräsetation aus.
1555 wird Daniel Brendel von Homburg Erzbischof in Mainz.
Er beginnt mit dem Wiederaufbau der verwüsteten Schlösser Aschaffenburg,
Weiberhof, Rothenbuch und Alzenau.
Aufgrund der immensen Arbeiten konnte nicht alles gleichzeitig getan werden.
Die Schaffung des "kleinen Höfchens", d.h. die Sicherung des
Bereiches zwischen dem Nebengebäude und dem Wohnturm durch eine Mauer mit einem
festen Tor geschiet in der Zeit des
neuen EB. wie das Wappen im Innenbereich, über dem Torbogen zeigt..
1555 beklagen sich die Somborner über ihren Pfarrer beim Stift in
Aschaffenburg. Er wird ermahnt, sein Amt künftig besser zu versehen.
1555 kommt der Hörsteiner Pfarrer Johann Erlenbach in Streit mit dem Stift in
Aschaffenburg, da er einen Stiftsherrn beleidigt hätte. Der Beleidigung war
eine Klage von ihm gegen den Stiftsnotar vorausgegangen, mit dem Vorwurf, dass
er von dem Stiftsnotar und dessen Sohn geschlagen worden sei. Er sagte: „sie
hetten solch gift zu Rom gelernt und solche gropianische gifft von Rom pracht
..., dass sie so mit den armen dorffpfaffen umgehen“.
Da er vermutlich protestantische Lehrmeinungen vertritt, kommt es zur
Abberufung, trotz eines Protestschreibens der Hörsteiner Bevölkerung, die ihn
halten will.
Nachfolgend beginnt eine fast ein Jahrhundert währende Epoche von Querelen im
Verhältnis der Bevölkerung von Hörstein zum Stift und den jeweiligen Pfarrern.
1555 (- 1563) war der Konkubianer Johann
Bender als Pfarrer in Alzenau.
Er wurde wegen Verfehlungen (?) zeitweise in Seligenstadt inhaftiert.
1555 war ein "kaltes regenreiches Jahr".
1556
verbrieft Kaiser Karl V. dem Grafen Phillipp II. von Hanau die
Anwartschaft auf das Rienecksche Wappen
und die Reichskehen.
1556 bestätigt Kaiser Karl V. die Matrikel der mittelrheinischen Reichsritterschaft.
Damit
hatte der Ritteradel, auch in unserem Raum, seinen Aufgabenkreis in den
unterschiedlichsten Formen der Reichsverwaltung erlangt.
1556 Abdankung von Kaiser Karl V. zugunsten seines Bruders Ferdinand I. und seines Sohnes Philipp II. Letzterer erhält
Spanien mit seinen Kolonien.
1556 Das Jahr hatte einen sehr heissen und von
Dürre geprägten Sommer.
Zu dieser Zeit entschliessen sich einige Bewohner aus dem kleinen Dorf Brücken,
nach Schlesien auszuwandern. Nach der Niederlage der Türken vor Wien, waren
viele Bewohner von Schlesien in die wärmeren Gebiete abgewandert, wo
Türken-freundliche Bewohner den abziehenden Türken folgen mußten. Dadurch
wurden Siedlungsstätten frei und boten armen Leuten die Möglichkeit sich
Existenzen aufzubauen. Wenn dann
Gemeinschaften aus einem Dorf, mit
einem Ablösegeld von ihren Herrschaften das Recht zum Auswandern erteilt
wurde, bekamen sie an ihrem neuen Wohnort, zu ihrem Namen den Herkunftsort als
Zunamen. So werden im Dorf Zindel, im Kreis Brieg, Neubürger mit dem
Familiennamen Brückner registriert.
(Quelle:Jutta Brückner-Heid, Berlin)
1557 Eine kuriose Brautnacht erleben in Frankreich Francois de Montmorency und
Diane de France am 3. März. Ein Kugelblitz
fährt in ihr Brautgemach, durchläuft die vier Ecken und explodiert schließlich
ohne Schaden anzurichten.
Weniger harmlos verläuft das weitere Jahr. Ende März kommt es zu Überschwemmungen
der Elbe. Am 6. April schwillt die Weichsel an und führt zu einem
Dammbruch. Und in der zweiten Jahreshälfte werden Frankreich und Italien von
Unwettern heimgesucht.
1557 wird auf dem Reichstag in Regensburg nochmals die Einführung einer Steuer,
zur Finanzierung des Krieges gegen die Türken beschlossen (Türkensteuer).
1557 wird Eberhard von Buchenau, der Mitbesitzer
des Kälberauer Gutes, Fuldaer Amtmann zu Burghaun.
1559 am 3.
September erlischt mit dem Tod
des Philipp von Rieneck dieses
auch im oberen Kahlgrund bestimmende Geschlecht im Mannesstamm.
Mit einer Urkunde gleichen Datums erhebt das Erzbistum Mainz nun seinen
Anspruch am castrum ronneberch, der
drei Jahrhunderte zuvor geschleiften Burg Rannenberg, die damals im Besitz der Rienecker war.
1560 beginnt in Wasserlos im Hinblick auf den Nachlass der Schelris eine
neue Zeit.
Philipp von Bicken, Amtmann in
Steinheim, erwirbt Teile des zersplitterten Besitzes und legt damit den
Grundstein für einen Familiensitz, der noch durch Einheirat unter dem Namen von
Schleifras bis 1757 bestehen
sollte.
1560 wird die Pfarrei in Hörstein
von Johann Conradt betreut. Der Name soll bereits 1555 in einem
Schreiben an das Stift erwähnt sein.
Hier ist anzufügen, dass zu dieser Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit die Dominikaner
bereits in Hörstein ansässig waren (Mönchshof).
1560 (?) Philipp V. von
Hanau-Lichtenberg oo Katharina von Weil-Runkel
1560 beginnt für Alzenau eine
unruhige Zeit, die ihren Anfang in einem Verwandtenstreit hatte und über sieben
Jahre andauern sollte.
Der Hintergrund war, dass Hans Volk,
ehemaliger Stadtschreiber von Gerolzhofen und zeitweilig im
Militärdienst, in Alzenau ansässig werden wollte. Zu diesem Zweck hatte er dem
Müller Peter Kalmann, der mit Volks Schwester verehelicht war, 91 Gulden gegeben, für die derselbe ein
Grundstück oder ein kleines Anwesen erwerben sollte. Die 91 fl hatte Volk
beim Verkauf seines Erbteils in Gerolzhofen erlöst. Da Peter Kalmann das
Geld aber nicht in der gewünschten Art verwendete, kam es nachfolgend zu
handfestem Streit.
Hans Volk flüchtet aus Alzenau, wo er über mehrere Wochen gelebt hatte,
und fordert in schriftlicher Form das Geld von seinem Schwager zurück.
Da Peter Kalmann das Geld nicht zurückzahlte und außerdem bei der
Bevölkerung wohl in gutem Ansehen stand, versuchte es Hans Volk im
Frühjahr 1561 mit mehreren Fehdebriefen, mit gleichem Inhalt, die er an
verschiedenen Stellen zur Kenntnis brachte. So auch in den Nachbargemeinden
Kälberau und in Hörstein, wo er den Brief unter der Türe der Wilgefortiskapelle
einschob. Der Inhalt seiner Briefe bestand aus Drohungen gegen jeden Alzenauer,
den er antreffen würde, dass er demselben ein paar Kugeln schenken würde, das
Vieh würgen und das ganze Dorf verbrennen täte.
Diese Drohungen mussten natürlich vom Amtmann Johann von Elkershausen ernst
genommen werden. Da Hans Volk als ehemaliger Stadtschreiber im Umgang
mit Ämtern nicht unerfahren war, schrieb er auch an übergeordnete Stellen.
Trotz des Ersuchens der kurfürstlichen Räte von Mainz an den Bischof von
Würzburg, seinen Untertanen Hans Volk gefangen zu setzen, kommt es im
Juni 1561 zu einem Vergleich
zwischen Volk und Kalmann. Das Ergebnis ist die Verpflichtung Kalmanns
die 91 fl bis Martini 1561 an Hans
Volk in Geroldshofen zu zahlen.
1561 versuchte Erzbischof Daniel Brendel von Homburg die
Kirche wieder mal zu reformieren.
1561 am 13. Februar verstirbt Philipp III. von Hanau mit
35 Jahren. Er war mit der Pfalzgräfin Helene von Pfalz-Simmern vermählt. Da sein Sohn Graf Philipp Ludwig
von Hanau noch unmündig ist, bestellt das Reichskammergericht die Grafen Johann
VI. von Nassau-Dillenburg-Siegen und Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg
zu seinen Vormündern.
1561 (-1565) wird die Pfarrei
Hörstein von Johann Fulmundt, einem entlaufenen Mönch, mehr schlecht als
recht betreut. Ihm wird bei einer Vorladung im Stift vorgehalten, dass er sich
gerühmt hatte, Ehefrauen verführt zu haben, auch solle er mit einer Frau
verheiratet sein. Nachdem er Besserung gelobte, beließ man es bei der
Verwarnung.
1562 zeigt ein Schreiben vom 2. Februar, das Hans Volk an den
Erzbischof Daniel Brendel von Homburg richtet, dass Kalmann seiner
Zusage wohl nur teilweise nachgekommen sei. Da der Erzbischof von Mainz
ganz andere Sorgen hatte und Hans Volk wohl keine Antwort bekam, zeigte
er sich Ende März bei Alzenau und versetzte den Kuhhirten in Schrecken, indem
er drei Warnschüsse in die Luft abgab. Nachfolgend trug er ihm auf, den
Alzenauern zu sagen, dass er das ganze Dorf anzünden wolle, wenn sie Kalmann
nicht bald dazu brächten, seine Schulden zu bezahlen. Nachdem kurze Zeit später
in einer Scheune zwei angebrannte "Wichen" gefunden wurden, ersuchte
die Gemeinde beim Erzbischof um dringende Hilfe. Doch kehrte eine Ruhepause
ein, nachdem Hans Volk für einige Zeit in französische Dienste getreten
war.
1563 (- 1576) Peter Kalmann wird in Alzenau zum
Centgrafen gewählt.
1563 wird von der Doppelherrschaft
ein Weinzoll eingeführt. Von jedem Fuder (800 Liter) muss 1
Gulden gezahlt werden. 2/3 gehen an Mainz, 1/3 an Hanau.
Zollstellen werden Hörstein, Wasserlos, Alzenau, Michelbach und Mömbris.
1563 ist Hans Volk im Herbst
wieder in der Gegend und schreibt einen mehrseitigen Fehdebrief an die Gemeinde
Alzenau mit dem Hinweis, dass der Brief in Anwesenheit des Amtmanns verlesen
werden soll. Er droht, falls er nicht bald zu seinem Geld komme, werde er mit
Helfern nach Alzenau kommen und mit dem Amtmann die Martinsgans essen.
1563 am 6. November legte er
in der Mühle von Kalmann einen Brand, der dieselbe zerstörte. Trotz
fieberhafter Nachforschungen konnte man ihn nicht fassen.
1564, am 1.
Januar wird für das „Freie Gericht vor dem Berg zu Welmitzheim“ eine
neue Untergerichtsordnung erlassen. „Erzbischof
und Kurfürst Daniel, Philipp, Graf zu Hanau und Herr zu Lichtenberg der ältere
und Johann , Graf von Nassau, als weiland des Grafen Philipp zu Münzenberg
seligen nachgelassener Kinder verordnete Vormünder thun Euch, den ehrsamen
lieben getreuen Zentgrafen, Gerichten und Gemeinden gemeinlich des ganzen
Gerichts Welmitzheim vor dem Berg und sonst allen Andern, so sich je zu Zeiten
solcher unserer Gerichte gebrauchen, sie seien geistlich oder weltlich, hiermit
zu wissen. . . .“ Nach dieser noch
weiter gehenden Einleitung folgt die neue Untergerichtsordnung. Sie umfasst 13 § und ist speziell der Sorge von
„Einkindschaften“ gewidmet, die sich beim Tod eines Elternteiles ergeben können
wenn der verbliebene Elternteil sich wieder vermählt.
1564
Kaiser Ferdinand I. verstorben.
Maximilian II. (- 1576) wird sein
Nachfolger
1564 beruft E.B. Daniel Brendel von
Homburg Jesuiten nach Mainz. Mit Unterstützung derselben konnte er sich
gegen die Priesterehe und den (lutherischen)Laienkelch
durchsetzen. Doch gegen das Konkubinat kam er nicht an.
1564/65 Die Jahreswende ist durch einen sehr strengen
und schneereichen Winter gekennzeichnet. Der Sommer ist von Mai bis August von
starken Regenfällen und Unwetter geprägt. Sowohl in der Flur wie auch an
Gebäuden kommt es zu großen Schäden.
1565 (-1568) kommt Pfarrer Franz Hanselius nach Hörstein. Über ihn klagt
die Gemeinde bald, da er zu schnell und in einem unverständlichen Dialekt rede.
1565 kommt es auch in Somborn wieder zu Klagen über den unbefriedigenden
Gottesdienst.
Es war inzwischen schon normal, dass die Kirchenbesucher die Kirche einfach
verließen, wenn der Pfarre zu leise, zu schnell oder in einem schwer
verständlichen Dialekt sprach.
1565 im Mai richtet Hans Volk
ein Schreiben an den Amtmann Friedrich
von Bicken in Steinheim. Und schon zwei Wochen später wieder eine Drohung
an die Alzenauer Gemeinde, in der er fordert, dass man seinen Schwager aus der
Gemeinde ausstoße.
1566 wird die Ernte durch zuviel
Regen beeinträchtigt.
1566 ist Georg von Buchenau in Kälberau verstorben. Anspruch auf das Erbe
erheben sein Sohn Bernhard Wilhelm,
der mit Johanna von Stondorf vermählt
ist und die Söhne von Eberhard von
Buchenau. Dessen erstgeborener Sohn Georg
Christoph war in erster Ehe mit Anna
Sidonia von Bischhausen und in zweiter Ehe mit Margarethe Elisabeth von Dörnberg vermählt. Von ihm sind drei
Kinder bezeugt. Georg Christoph, Georg
und Anna Margarethe von Buchenau.
Der zweitgeborene Georg Melchior war
mit Agnes von Schwalbach vermählt.
Hier sind zwei Kinder bezeugt: Anna
Sidonie und Eberhard von Buchenau.
1567 ist sehr trocken. In Venedig wird das (Waffen-)Arsenal
durch einen Blitzschlag in die Luft gesprengt.
1567 Nach einer Zeit relativer
Ruhe, während der man offenbar über Dritte mit Hans Volk zu einem Vergleich kommen wollte, werden wieder
Drohbriefe in Hörstein und Alzenau gefunden. Zwischenzeitlich hatte man Peter Kalmann dazu gebracht,
dass er eidesstattlich versicherte, die Restschuld und zusätzliche Kosten
seinem Schwager zu erstatten.
Da Hans Volk die Summe früher will und sein Schwager auch eine Amnestie
beim Mainzer Erzbischof für ihn erwirken soll, scheitert auch diese Einigung.
1568 kommt es schließlich zu einer
Auseinandersetzung in Reupelsdorf, im Wirtshaus des Schultheißen von
Münsterschwarzach. Da Volk dabei auch von seiner Schusswaffe Gebrauch
macht, wird er überwältigt und wegen Landfriedensbruch verhaftet.
In einem nachfolgenden Prozess werden ihm seine Verstöße gegen den Landfrieden
schwer angelastet und er zum Tod durch das Schwert verurteilt.
Die Hinrichtungsform lässt erkennen, dass man ihn als "Reisigen
Knecht" behandelt, der trotz aller Untaten aus der Sicht der Betroffenen
seinen Handlungen durch die vorab übermittelten Fehdebriefe den
(mittelalterlich) ehrbaren Charakter gab. (Quellen: UK 1956 K. Amberg und 1999
W. Scharwies)
1568 Johann Konrad Pfarrer in
Alzenau.
1568 wurde Johann Neth Pfarrer in Somborn. Er führt, vermutlich auf
Druck vom Aschaffenburger Stift, die Wallfahrten nach Aschaffenburg wieder ein.
1568 (-1573) übernahm auch in Hörstein
ein neuer Pfarrer die seelsorgerische Aufgabe der "Widerborstigen".
Er hieß Johann Wykandt. Es wird von ihm berichtet, daß er die Ungehorsamen strafte, die sich weigerten an einer Prozession nach
Aschaffenburg teilzunehmen. Über die Art der Bestrafung ist nichts berichtet.
Doch zeigte sein Nachlaß, daß er außer einigen gelehrten Büchern auch eine
Armbrust besaß.
1568 ließ Landgraf Wilhelm IV. von Hessen, in dem von ihm begründeten Botanischen Garten in Kassel, versuchsweise Kartoffel anbauen.
1568/69 begann mit
einem kalten Winter, der bis weit ins Frühjahr anhielt. Der nachfolgende kalte
und nasse Sommer ließ das Getreide verfaulen.
1570 beginnt wieder
mit einem harten Winter. Es kommt es fast das ganze Jahr über zu
Überschwemmungen, Gewitter und Stürmen.
Am 3. März wird während eines Gewittersturmes das
Münster in Stassburg von drei Blitzeinschlägen getroffen. Bei einer Sturmflut
an der Ostsee wird Lebemünde völlig verwüstet. Am 1. und 2. November werden viele Städte und Dörfer an der Nordsee überflutet. Die Anzahl der
Opfer schwanken zwischen 100.000 und 400.000. Und am 2. und 3. Dezember kommt es noch zu Überschwemmungen durch die
Flüsse Rhein und Rhone. Wobei die Stadt Lyon verwüstet wird.
1571 begann mit einem
noch härteren Winter als die vorangegangenen. Viele Menschen erfroren und
außerhalb der Dörfer wurden einige von hungrigen Wölfen angefallen und
gefressen.
1571 (-1573) wird Simon Biberkorn Pfarrer in Somborn.
1572 verliefen das Frühjahr
und der Sommer so schlecht, daß manche Felder überhaupt nicht bestellt werden
konnten.
1572 ersuchte Johann von
Elkershausen um seine Entlassung als Amtmann der gemeinsamen Herrschaft auf
Burg Alzenau. Johann von Elkershausen hatte in den letzten Jahren den
Centgrafen wieder mehr Eigenständigkeit (Eigenmächtigkeit) gelassen.
Nachfolger wird der 31jährige Johann Eberhard von Kronberg.
1572/73 Vom
2. November bis zum 6. Januar starker Frost. Alle Flüsse (und sogar der
Bodensee) sind zugefroren. Durch die schlechten Vorjahre kam die Bevölkerung in
große Not. Krankheiten und Hunger ließen die Sterblichkeitsrate um das
Vierfache ansteigen. Manche Familien starben ganz aus.
1573 am 21. Februar
wurde der neue Amtmann Johann
Eberhard von Kronberg offiziell eingestellt und am 7. März den auf
dem Alzenauer Kirchberg versammelten Märkern (einschließlich Mömbris)
vorgestellt.
Die Einführung fand durch den Aschaffenburger Vicedom Melchior von Graenrodt
und den Hanauischen Oberamtmann Hans Georg von Erthal statt. Die
Bewohner des Freigerichtes (und der Cent Mömbris) mussten den nötigen Gehorsam
zu leisten versprechen.
1573 beginnt der neue Amtmann Eberhard von Kronberg, mit Zustimmung
des Erzbischofs, mit der Instandsetzung der Burg Alzenau. Er lässt in den
nachfolgenden drei Jahren umfangreiche Verbesserungen schaffen. Wesentliche
Baumaßnahme war wohl die Gestaltung des oberen Burghofes in Form der Verbindung
des Wohnturmes mit einer zur Angriffseite hochgeführten Schildmauer. Die mit
einem Wehrgang nach Süden bekrönte Mauer bot den einzigen Zugang durch das
relativ große Tor. Flankiert wird das Tor durch einen Treppenturm, über den
sowohl der Wehrgang über dem Tor wie auch das Wächterhaus auf der Schildmauer
und die Räume im obersten Bereich an der nördlichen Mauer erreicht wurden.
Die nördliche Mauer war hofseitig über mehrere Geschosse mit Stall und
Wohnbauten verbunden. Von der intensiven Einbindung zeugen noch die Kragsteine
eines Aborterkers im obersten Geschoss und weitere Fensteröffnungen seitlich
und darunter.
Die große Rundbogenöffnung war Teil eines Raumes in einem Gebäude, das nördlich
bis an die Ringmauer reichte. Dieser Gebäudeteil hatte noch ein Untergeschoss
vergleichbar dem Erdgeschoss (jetzt Sanitärraum) im Wohnturm (Pallas), das
damals ebenerdig zugänglich war.
Vor der Neugestaltung unter Eberhard von Kronberg war der Zugang in den
jetzigen Bereich des oberen Hofes etwa 1,20 m tiefer und dadurch weiter
südlich. Im Bereich des jetzigen Toreingangs standen damals noch Reste von
Wohnbebauung. Die Sandsteingewänd der vermauerten Fenster sind von außen noch
sichtbar.
Die immense Baumaßnahme erforderte Frondienste. Wegen dieser Frondienste kam es
bei der Bevölkerung des Freigerichtes zu Unmut, da man der Meinung war, von
allem Dienst befreit zu sein.
1573 übernimmt Laurentius Groller die Pfarrei in Hörstein.
1573 Georg Seidler Pfarrer in
Alzenau.
1574 sieht sich Eberhard von
Kronberg genötigt, einige Bauern, die sich weigern mit ihren
Pferdegespannen Frondienste zu leisten, gefangen zu nehmen und über Nacht in
den Stock setzen zu lassen.
Da Hörstein durch die Verbindung mit Bruchhausen der größte Ort im Freigericht
war, hatte man eine Abschrift der "Landesherrlichen Begnadigung" von 1529
im dortigen Kirchturm in einer Eisentruhe abgelegt. Diese Truhe war mit drei
Schlössern gesichert und jeder der drei Centgrafen aus der Markgenossenschaft
hatte einen Schlüssel in Verwahrung.
So befand sich ein Schlüssel in Alzenau, einer in Somborn und
einer in Mömbris.
Aus der Cent Mömbris war jedoch niemand zu Frondiensten gezwungen worden,
da es zwar mitverwaltet wurde, aber nicht zum Freigericht gehörte. Deshalb sah
sich dort auch niemand zur Klage veranlasst. Die Cent Wilmundsheim war 1358
jedoch geteilt worden, wie oben bereits erwähnt. Nachfolgend wurde Hörstein
auch Gerichtsort und wählte seitdem einen Centgrafen. So kam es, dass in den
ehemals drei Centen nun vier Centgrafen existierten.
1575 kann Philipp Ludwig I. von Hanau-Münzenberg die Regierung der
Grafschaft Hanau übernehmen. Er vermählt sich mit Gräfin Magdalena von
Waldeck. Aus dieser Ehe gehen zwei Söhne hervor. Philipp Ludwig II. und
Albrecht von Hanau-Münzenberg.
1575 ist Hans Caspar von Buches zu Wasserlos als letzter der
Wasserloser Linie verstorben.
1575 übernimmt Johann Nußler die Pfarrei in Hörstein.
Das Jahr war sehr trocken und die Ernten waren schlecht.
1576 gab es im Frühjahr nochmal
starke Fröste, wodurch die Weinreben geschädigt wurden und keine Weinernte
möglich war.
1576 vereinbarten in den ersten
Wochen, die drei Centgrafen des Freigerichtes in der Verärgerung
über den Amtmann Eberhard von Kronberg ein Treffen in Hörstein, um die
Landesherrliche Begnadigung einzusehen und sich der alten Freiheit vom Dienst
zu vergewissern. Als man jedoch die Truhe öffnen wollte stellte man fest, dass
die drei anwesenden Centgrafen nur zwei Schlüssel hatten. Trotzdem konnte man
eine vom Somborner Centgrafen mitgebrachte Abschrift einsehen und glaubte sich
im Recht "von allem Dienst befreit" zu sein. Wie oben schon
angesprochen, war damit jedoch der Kriegsdienst gemeint und nicht die Befreiung
von "anderen soweit sie von altersher überkommen"
Doch sollte dieser Irrtum später
nochmals zu Ärger führen.
Der Amtmann bekam von dieser Zusammenkunft Kenntnis.
1576 am 22. Februar informierte er den EB Brendel von Homburg
und machte den Vorschlag "die drei Centgrafen, samt den Räthleinsführern
zu Hörstein" durch andere zu ersetzen.
Dieser Eingriff erschien dem Erzbischof wohl unangebracht, doch erlaubte er,
mit dem Einverständnis von Hanau, die Truhe in Hörstein zu öffnen, um nochmals
eine Abschrift anfertigen zu lassen. Außerdem wurde er ermächtigt, alle
Teilnehmer der heimlichen Zusammenkunft zu verhören.
Nun sahen sich Gemeindeoberen des Freigerichts zu einer Klageschrift an den
Erzbischof genötigt. Ihre Beschwerde war der vermeintliche widerrechtliche
Zwang zu Frondiensten, das Fällen von Bauholz in den Wäldern für die
Instandsetzung der Burg und die Nötigung zu Botendiensten ohne Entgelt.
Nach einer Stellungnahme des Amtmanns bezüglich der Beschwerde wurde in
Abstimmung mit der Hanauer Kanzlei, eine Tagfahrt
für den 25. Juni 1576 nach Hörstein festgelegt.
Der Termin wurde nochmals um einen Tag verschoben.
1576 wurden, für den 26. Juni die Centgrafen und Schöffen
über den vorgesehenen Termin der Tagung informiert und beauftragt, alle zu
laden, die betroffen seien.
Als die Vertreter von Mainz, der Vicedom Melchior von Graenrodt, der
Amtmann von Lahnstein Eberhard Brendel von Homburg und der Rat Dr.
Born morgens am Hörsteiner Rathaus eintrafen, fanden sie dort nur von Hanau
Paul von Melsberg und den gräflichen Hofsekretär. Außerdem erschien der
Amtmann Eberhard von Kronberg.
Von den geladenen Freigerichtern kamen erst um die Mittagszeit etwa 30
Personen.
Wie sich später herausstellte, versuchte der Hörsteiner Centgraf Paul
Eckstein mit Unterstützung von Sympathisanten gegenüber der Obrigkeit Macht
zu demonstrieren.
Doch bei dem Amtmann Eberhard von Kronberg hatten sie ihren Meister
gefunden.
Das Ergebnis war, dass die "Landesherrliche Begnadigung"
unverändert bestand.
Auch verstießen weder Spannfronen noch Dienste zur Instandhaltung der Burg
gegen die Befreiung. Auch Holz- und Heufron für den Amtmann war zu leisten.
Wer kein Pferd hatte, müsse zur Handfron bereit sein.
Außerdem wurde festgelegt, dass man eine neue Wald-, eine Untergerichts-
und eine Polizeiordnung erstellen und verkünden werde.
Nun wieder ein Blick auf die Umweltbedingungen.
Eine Weiterentwicklung im Hausbau
erfolgte im 16. Jahrhundert.
Aufgrund der Auflösung der Markgenossenschaft, kam es durch Teilung der
Hufen zu kleineren Betrieben. Dies führt auch zum Bau kleinerer Gehöfte. So
kommt es zur Entwicklung des quer geteilten Einhauses (Wohnbereich, Stall und
Scheune in einem Gebäude) in Fachwerkbauweise, jedoch in "gestelzter"
Art. Das heist, das Fachwerk wird
auf ein Steinfundament aufgesetzt.
Das Erdgeschoss unter dem Wohnbereich wird meist etwas eingetieft und als
Vorratskeller für Rüben und später auch Kartoffeln genutzt. (Für die Fundamente verwendete man häufig Bruchsteine
von verlassenen Burgbauten in der Nähe.)
Der Wohnteil über dem Keller kommt nun verstärkt zweigeschossig zur Ausführung.
Im Fachwerk werden die Zimmermannstechniken aus den Städten sichtbar.
Die Balken werden eingezapft und verdeckte Längsbindungen von Unterzügen mit
Schwalbenschwanz in die Querriegel kommen zur Anwendung.
In der Bedachung kommen vermehrt Tonziegel in Form des Biebeschwanzes zur
Verwendung. Diese Tonziegel werden vor Ort hergestellt. Sie haben eine längere
Lebensdauer als Holzschindel oder Strohdächer und verringern die Brandgefahr.
In den Gemeinden unserer Heimat entwickeln sich in den nachfolgenden Jahren
überall kleine Ziegeleien.
Ein Musterbeispiel für ein "quer
geteiltes Einhaus" in gestelzter Art war noch 1990 in dem Anwesen Spessartstraße
27 im Stadtteil Michelbach sichtbar.
Hier war die ursprüngliche Form des 12 Meter langen und 7 Meter
breiten Hauses:
am westlichen Teil, über einem Kellerraum mit Natursteinmauern (innen 6
x 5 Meter) ein zweigeschossiger Wohnbau, mit einer Tiefe von 7 Meter
bei einer Länge von 4,8 Meter.
Im nördlichen Teil war der Küchenraum, in der Erbauungszeit im 18. Jh. noch mit
offenem Rauchfang durch eine im Obergeschoss abgeteilte Kammer. Der südliche
Teil war in beiden Geschossen mit fast quadratischen Räumen von 4,5 x
4,5 Meter genutzt. Im Obergeschoss befand sich nördlich über der Küche noch
eine Kammer. Und im Dachgeschoss die Kornkammer.
Der Wohnteil und die jeweiligen Geschosse waren von der Tenne aus zugänglich. Bemerkenswert war hierbei, dass der
Zugang zur Kornkammer im Dachgeschoss nur 1,4 Meter hoch war, da der
Wohnbau höher als der Scheunenteil war. Die bereits angesprochene Tenne war der
zentrale Raum des Hauses, an den sich nach Osten Stallungen anschlossen und
nördlich noch ein kleiner Barn. Südlich vor dem Stall befanden sich der
Misthaufen und die Jauchegrube, über die der "Abtritt" (Toilette)
gebaut war.
Das alte quergeteilte Einhaus wurde ab den dreißiger Jahren des 20. Jh.,
den veränderten Wohnansprüchen angepasst und nach dem Neubau einer großen
Scheune und einem weiteren Nebengebäude, stark verändert. Trotzdem konnte die
ursprüngliche Gebäudeart während der Instandsetzungsmaßnahmen nach 1990
noch gut dokumentiert werden.
Ein denkmalgeschütztes und renoviertes Gebäude dieser Art steht noch in Hörstein Hauptstraße 75, nahe dem
Ortsausgang in Richtung Hohl.
Allerdings wurde auch dieses Haus nutzungsbedingt verändert (noch vor Aufnahme
in die Denkmalschutzliste) und lässt den ehemaligen Stall- und Scheunenbereich
nur noch erahnen.
1576
Kaiser Maximilian II. tot.
1576 In Hörstein wird eine
alte Frau von Kunz Körber, Hans Bley und Wolf Pantel mit
Daumenschrauben gefoltert, da sie im Zustand von Trunkenheit am
Fastnachtdienstag behauptete, vier Männer, die ihr nichts geschenkt hatten, zu
verzaubern.
Diese Anmaßung der abscheulichsten Form von "Rechtspflege" ist nur
verständlich vor der Tatsache, dass in Hörstein, vermutlich ausgehend von den
Dominikanern, der Glaube an Hexen und Zauberei und deren Verfolgung schon weit
verbreitet war und man sich bereits Folterwerkzeuge beschafft hatte.
Um ausufernden Eigenmächtigkeiten entgegenzuwirken, hat sich der Amtmann Eberhard
von Kronberg um die Einsetzung eines Landbereiters bemüht.
1576 am 26. Juni wird Johann Kees als erster Landbereiter präsentiert und nimmt
seinen Wohnsitz in Hörstein. Vordergründig muss er die Zolleinnahmen
überwachen und darauf achten, dass die Zollstellen nicht umfahren wurden.
Außerdem soll er auf die Einhaltung der Wald- und Gerichtsordnungen achten und
alle Vergehen an die Kanzleien nach Mainz und Hanau melden. Er soll
jederzeit mit einem "reisigen Pferd" der Herrschaft zur Verfügung
sein. Als Entlohnung sollte er 48 Gulden erhalten, die ihm aus den
Weinschenken des Freigerichts gezahlt werden sollten.
Das Gehalt ergab sich aus 20 Gulden Lohn, 6 Gulden für Wohnungsmiete,
12 Gulden für Wein, 8 Gulden für Heu und 2 Gulden für
Hufbeschlag. Außerdem sollte er noch 28 Malter Hafer als Naturalabgabe
erhalten.
Natürlich wird der Landbereiter in Hörstein angefeindet und behindert. Trotzdem
beginnt er auftragsgemäß mit der schriftlichen Aufnahme von Rechtssachen und
Verstößen.
Doch bereits nach einem halben Jahr muss er sich hilfesuchend an Eberhard
von Kronberg wenden, da ihm die Schankwirte den ihm zustehenden Lohn
verweigern.
1577 im Januar wird in einer
Mainzisch-hanauischen Verhandlung in Aschaffenburg festgelegt, dass die
Freigerichter dem Landbereiter den nötigen Lohn und Gehorsam zu leisten hätten.
Sollten sich die namentlich aufgelisteten Wirte weiterhin weigern, so würde
ihnen die Schankerlaubnis entzogen. Trotz dieser Verfügung konnte der
Landbereiter von den Wirten nichts bekommen.
Eberhard von Kronberg erlangt noch
im gleichen Jahr das Burggrafenamt in Friedberg.
Mit dem voraussehbaren Abzug des Amtmannes verliert der Landbereiter Johann
Kees seine Stütze gegen die Freigerichter.
1577 werden wegen grober Missachtung
der Rechte des Landbereiters, im Zusammenhang mit einem Mordprozess in Hörstein
die Centgrafen Paul Eckstein von
Hörstein und Peter Kalmann zu
Alzenau zu je 50 Gulden Strafe
verurteilt. Zahlbar binnen 14 Tage!
(Um das Strafmaß zu ermessen, muss man vergleichend sehen, dass Peter
Kalmann als Müller in Alzenau die mehrjährige Bedrohung und Schäden durch
seinen Schwager wegen der Schuld von 91
Gulden ausgelöst hatte)!
1577 mussten die Kommissäre des Aschaffenburger Stiftes feststellen, dass viele der Pfarrkinder im
Freigericht weder wussten, wie das Kreuzeszeichen gemacht wurde, noch ein Gebet
zu sprechen in der Lage waren. Sie verpflichteten den Somborner Pfarrer (Johann Neth, 1568-1587) zum Katechismusunterricht und zur Einführung eines
Trauungsregisters.
Der Gehorsam des Pfarrers ließ aber weiterhin zu wünschen.
1578 kommt es vom 14.
bis zum 17. April nochmal zu
einer geschlossenen Schneedecke. Der Herbst bringt nochmal Dauerregen und
beeinträchtigt wieder das Einbringen der Halmfrüchte.
1578 kann Philipp von Bicken von Johann und Caspar von Breitenbach
für 500 fl Äcker und Güter im
Wasserloser Distrikt erwerben. (Ein Tagwerk Acker wurde damals mit 20 Gulden
gehandelt)
1578 gründen Katholiken, mit Unterstützung von Philipp II. von Spanien, die heilige
Liga.
1578 (-1584) Laurentius Groller
Pfarrer in Alzenau, doch wird für 1581
Georg Meyer erwähnt, der noch im gleichen Jahr nach Mainflingen wechselte
und dort bis 1591 war (verh. 6 Kinder).
1578 am 4. Februar kommt es
in Hörstein zur Verkündung der neuen Untergerichtsordnung, der neuen
Waldordnung und der Polizeiordnung.
Die "Undergerichtsordnung des Ertzbischoffen und Churfürsten zu Meintz
und der Graffschafft Hanaw Mintzenbergk in dem freyen Gericht vor dem Bergk
durch Ihre Churfürstliche Gnaden und Gnaden den Underthanen zu gutem newelich
geordnet und auffgericht".
Eigentlich sollte diese Untergerichtsordnung schon 1564 veröffentlicht werden, doch zögerte man vermutlich, um in die
Bevölkerung des Freigerichtes keine Unruhe zu bringen.
Allerdings hatte diese Untergerichtsordnung nun, aufgrund der Vorkommnisse, im
Zusammenhang mit den Instandsetzungsarbeiten am Schloß Alzenau eine sehr
scharfe Form angenommen.
Von der früheren Verkündung hatte man Abstand genommen, denn der Erzbischof
hatte noch Folgen des Schmalkaldischen Krieges zu beheben und bedurfte der
Frondienste.
Die neue Untergerichtsordnung umfasste 51 Seiten und wurde in Hörstein
durch Beamte aus Mainz und Hanau öffentlich vorgestellt.
Markanteste Vorgaben betrafen Gerichtspersonen,
Ladung, Klage und Urteil.
Außerdem wurde festgelegt, dass ein Schreiber
den Ablauf protokolliert und ein Büttel
für den geordneten Ablauf der Verhandlung sorgt.
Und dass bei jedem Untergericht (Alzenau und Hörstein) zwei abschließbare Gerichtsbücher geführt und aufbewahrt werden.
(UK 1979 S.30)
Die Waldordnung ist nur eine überarbeitete Variante. Hierbei ist festzustellen, dass die kostenlose Abgabe von Bauholz
geringer ist als in der Seligenstädter
Waldordnung von 1293. In der Waldordnung für das Freigericht werden für den Bau eines Hauses nur vier Stämme und für eine Scheune nur zwei Stämme
abgegeben.
Vermutlich wurden hier, aufgrund der Kritik für die Bauholzentnahme zur
Instandsetzung der Burg, die Rechte der Freigerichter eingeschränkt.
(Diese Ordnung galt nicht für die Cent Mömbris).
Die volle Härte der neuen Herrschaft
bekamen die Freigerichter jedoch in der Polizeiordnung zu spüren. Die hier
verkündeten Strafmaße waren ruinös.
Die geringsten Strafen waren 10 Gulden, z.B. bei Wirtshausbesuch während
des Gottesdienstes, nächtliches Lärmen auf der Straße oder Gotteslästerung.
10 Gulden waren ein Monatsgehalt des Amtmannes Eberhard von
Kronberg (=35,6 g Gold) (Im
übrigen Erzbistum durfte kein Centgraf Strafen verhängen, die über 3 Gulden
hinausgingen. Höhere Strafen bedurften der Zustimmung des Vicedoms.)
Bei den abteilichen Vogteigerichten in Alzenau, Wasserlos und
Hörstein war die Höchststrafe, die für "handfeste" Tätlichkeiten (mit
bewaffneter Hand =Knüppel) verhängt
werden durfte,
2 Gulden. Strafen für
Verbrechen wurden höheren Ortes verhandelt und verhängt.
Auch der Zuzug von Fremden in das Freigericht wurde mit der Zahlung von 50
Gulden erschwert. Auch dies war ein Vielfaches der sonst üblichen Gebühr.
(Um 1820 müssen 5 fl. entrichtet werden, Frauen 3 fl.)
In dem Amtmann Eberhard von Kronberg hatten die Aufmüpfigen wohl ihren
Meister gefunden.
Doch damit gab es in Hörstein keine Ruhe. Wenn sie nun in die Kirche sollten,
wollten sie auch etwas geboten bekommen. Und dem konnte damals ein Dorfpfarrer
kaum genügen.
1578 hatte sich Pfarrer Nußler
vom Stift einen Katechismus erbeten, um nach der Vesper das
Glaubensbekenntnis, das Vaterunser u. a. vorlesen zu können.
Doch fand er bei den "pauren" keine Anerkennung. Im Gegensatz dazu
stellten die Bauern beim Stift den Antrag, dass er an Sonn- und Feiertagen das
Amt so halten solle, dass es um 10 Uhr fertig sei. Der Antrag wurde
bewilligt und Pfarrer Nußler verließ Hörstein.
1578 im Laufe des Jahres verlegt Eberhard von Kronberg
seinen Wohnsitz nach Friedberg.
Ins Freigericht kommt er nur noch zeitweise bis zur Amtsübernahme durch einen
Nachfolger. Damit war für die Freigerichter, die damals von dem Hörsteiner
Centgrafen Eckstein und den sieben Schöffen in ihrer Haltung bestimmt
wurden, die Schärfe der neuen Verordnungen genommen.
Mit dem Wegzug des Amtmannes begannen für den Landbereiter Kees schwere
Zeiten.
1579 war wieder ein Jahr mit sehr viel Regen. Im Herbst lag der Roggen
über mehrere Tage auf dem Boden und drohte zu verfaulen.
1579 wird Johann Hecht
Pfarrer in Hörstein. Er kam aus
Seligenstadt. Das Stift musste ihn von dort wegnehmen, da er mit seiner Magd im
Konkubinat lebte.
Er hatte versprochen "die Magd abzuschaffen", doch war es ihm damit
wohl nicht so eilig. Anderenorts wäre er wohl geduldet worden, doch nicht in
Hörstein.
1579 am 18. März beklagt sich
Johann Kees in einem Schreiben an den Erzbischof Daniel Brendel von
Homburg, er sei seit drei Jahren Landbereiter im Freigericht und habe von
der Bevölkerung bisher weder Geld noch Hafer bekommen. Seitdem Eberhard von
Kronberg weg sei, verweigern sie ihm alle Ansprüche mit dem Hinweis "Wer
ihn angestellt habe, solle ihn auch bezahlen"! Inzwischen belief sich
sein ausstehendes Geld auf 168 Gulden, hinzu kamen noch 98 Malter
Hafer. Er legt dem Erzbischof nahe, ihn von dem Amt zu entbinden, da er schon 500
Gulden aus seinem Vermögen aufwenden musste, sich aber nicht weiter
verschulden könne. Es kam offensichtlich zu einer Klärung, da er noch weitere 18
Jahre seinen Dienst versah.
1579 mussten die Freigerichter 4.000
fl Türkensteuer zahlen.
1579 ermahnt der Mainzische
Kommissar Dietz alle Pfarrer im Rodgau zur Verwirklichung des Trienter
Ehedekretes, Trauungsregister zu führen.
Nun wurde auch im Freigericht begonnen, Pfarrbücher zu führen.
1580 verließ Pfarrer Hecht
Hörstein und ging als Pleban nach Kleinwallstadt.
1580 Nach nur vier Regierungsjahren stirbt am 4. Februar Graf
Philipp Ludwig I. von Hanau. Die verwitwete Gräfin Magdalena von Waldeck
bemühte sich um Vormünder für ihre Kinder. Am 7. Juli werden die Grafen
Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg, Johann VI. von Nassau-Dillenburg-Siegen
und Ludwig I. von Wittgenstein vom Reichskammergericht als Vormünder bestätigt.
Die beiden Erstgenannten waren bereits Vormünder ihres verstorbenen Gatten.
1580 Philipp Wolfgang von
Hanau-Lichtenberg
1581 geht die verwitwete Gräfin von Hanau eine zweite Ehe ein.
Sie vermählt sich mit dem Grafen Johann VII. von Nassau-Dillenburg-Siegen.
Dies ist der Sohn des einen Vormundes ihrer Kinder. Mit der Begründung, daß die
Kinder bei der Mutter verbleiben sollen, kommen dieselben in die Erziehung
ihres Stiefgroßvaters Johann VI. von Nassau-Dillenburg.
Er war ein Verfechter der reformierten Lehre.
1581 kommt Johann Sturm als Pfarrer nach Hörstein, wo er bis
zu seinem Tod 1585 blieb. Johann
Sturm war verheiratet und hatte zwei Kinder. Er hatte 1578
eine Strafe von 7 fl, 16 alb. an das geistliche Gericht zahlen müssen,
weil er verheiratet war und zwei Kinder hatte.
Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, nun auch in Hörstein noch andere
Schäflein zu betreuen.
So schwängerte er die Tochter von Johann Kihn.
Da dies offenkundig wurde, ließ die mainzischen Regierung als Alimentation,
einen Weinberg aus dem Kirchenvermögen überschrieben. (Der Besitz galt
allerdings nur auf Zeit)
Die von Eberhard von Kronberg bewirkte Polizeiordnung von 1578,
wurde wohl nie angewendet, da er in der Zeit seit 1579 nur noch
zeitweise in Alzenau residierte.
Auch die anderen Festlegungen wurden weitgehend ignoriert.
Die Neubesetzung des Amtshauses Alzenau verzögerte sich, da EB Daniel
Brendel von Homburg, den von Hanau vorgeschlagenen Wolf von der Heese
als Anhänger der Protestanten ablehnte.
Daniel Brendel von Homburg entstammte einer Familie, die von dem Hanauer
Grafenhaus lehensabhängig war. Vor diesem Hintergrund ließ er nun die Hanauer
Herrschaft bei jeder Gelegenheit spüren, dass er als Erzbischof und Kurfürst
von Mainz mächtiger war als die Hanauer Grafen.
1581 erwirbt der Obrist Johann Brendel von Homburg vom
Wasserloser Schultheißen Henrich Gilmann
1/2 Morgen Acker für 10 fl.
1581 stirbt EB. Daniel Brendel von Homburg. Nachfolger
wird Wolfgang von Dalberg.
1582 werden nach dem Tode des
alten EB die Verhandlungen um die Ernennung eines neuen Amtmannes, mit EB Wolfgang von Dalberg wieder aufgenommen
und zu Ende geführt.
1582 Die im Auftrag von Papst Gregor VIII.
erarbeitete Kalenderreform wird von den Protestanten abgelehnt. So kommt es zu
der Besonderheit, dass ab 1583 Kalender mit
Dies bedeutet, dass im
Freigericht mit seiner Doppelherrschaft, dem kath. Erzbistum Mainz und der
protestantischen Grafschaft Hanau, alle Termine mit zwei Datumsangaben
vereinbart werden müssen.
1582 Elias Hoffmann aus
Frankfurt erstellt im Auftrag der Herrschaft von Hanau eine Karte des Freigerichtes
Wilmundsheim. Bemerkenswert ist in dieser Karte noch die Ortsbezeichnung Alzenach anstatt Alzenau. In der
nachfolgenden Zeit kommt es mehrfach zu dieser Ortsbezeichnung, die mundartlich
noch im Gebrauch ist: Alzenecher (anstatt Alzenauer).
1582 sind gemäß kurmainzer Recht folgende Beamte auch für das
Freigericht von Bedeutung (nach Rang geordnet): Vicedome, Ober- und Unteramtleute, (im
Freigericht der Landbereiter) Centgrafen, Vögte, Landschreiber,
Pfleger, Keller, Schaffner, Schultheiße, Bürgermeister,
Räte, Gerichte.
1582 begannen am 13. Oktober sintflutartige Niederschläge die zu Überflutungen führten.
Nachfolgend begann jedoch eine Trockenperiode die bis in den Sommer 1583 anhielt.
1583 war es im Somborner Gericht
um die Seelsorger noch immer schlecht bestellt.
So beschweren sich die Somborner mit einem Schreiben an das Stift, dass der
Pfarrer den Gottesdienst vernachlässige. Nun wurde Pfarrer Johann Neth
von Kommissar Andreas Dietz erneut verpflichtet,
Katechismusunterricht zu halten. Außerdem musste er an Sonn- und Feiertagen
nicht nur eine Messe lesen sondern auch predigen.
In der Filiale Albstadt sollte er "hin und wider" einen
Gottesdienst halten. (Stiftsprotokoll vom 14. Juni 1583)
1583 war wieder ein außergewöhnlich
heißer Sommer.
1583 übernahm Wolfgang von der Heese
den Amtsitz in Alzenau.
Vermutlich hatte er sich seinen Dienst einfacher vorgestellt, war er doch
mütterlicherseits mit dem Freigericht verbunden. 1536 hatten sich Valentin
von der Heese und Margarethe von Buchenau vermählt. Wobei sie
erheblichen Güteranteil vom Kälberauer Gutsbesitz mit einbrachte. Wolfgang
von der Heese wuchs jedoch fernab vom Kahlgrund auf, da sein Vater lange
Zeit Amtmann in Siegen war. Nun hatte er sich um das Amt im Freigericht
beworben. Anfang März wurde Wolfgang von der Heese von den Vertretern
der Mainzischen und der Hanauischen Regierungen auf dem "Berg
Welmisheim" den Bewohnern des Freigerichtes vorgestellt. Die Anwesenden
mussten wie üblich Gehorsam versprechen.
Wie weit es damit her war zeigte sich, als der neue Amtmann die Anfuhr des ihm
zustehenden Winterholzes forderte. Bei seiner Amtsübernahme hatte er auch die
Niederschriften vom Februar 1578 gefunden.
Nun ließ er die Centgrafen von Somborn, Wilmundsheim und Hörstein kommen und
verlangte, dass alle Bewohner, die Pferdegespanne haben, je eine Fuhre Holz
bringen. Und zwar in der Reihenfolge: zuerst die Somborner, dann die Hörsteiner
und dann die Alzenauer. Die Centgrafen wollten dieser (ausgewogenen) Vorgabe
nicht zustimmen und machten den Gegenvorschlag, dass immer nur eine Cent für
einen Winter alle Holzfuhren erbringen sollte.
(Vermutlich wollte der Hörsteiner Centgraf erstmal wieder Zeit gewinnen.
Die Somborner Pferdebauern wären die Belasteten gewesen.) Der Amtmann bestand
auf seiner Anordnung und forderte nachfolgend in schriftlicher Form, dass jeder
Pferdebauer in der vorgegebenen Reihenfolge eine Fuhre Holz in die Burg zu
bringen hätte.
Anstatt mit dem Holzliefern zu beginnen, versuchte man weiterhin den
Widerstand.
Ein paar Leute wurden erneut bei ihm vorstellig und wollten wieder verhandeln,
doch billigte er ihnen nur nochmals zwei Wochen Bedenkzeit zu, da das ganze
Treiben für ihn wohl zu durchsichtig war. In totaler Selbstüberschätzung
erlaubten sich die drei Centgrafen, natürlich mit Zustimmung der Pferdebauern
(dies waren wohl die reichsten), die Forderung der Holzlieferungen abzulehnen und
legten ihm nahe, wenn er Holz brauche, solle er dies auf eigene Kosten holen
lassen.
1583 am 3. November schickte
der Amtmann den Landbereiter Johann Kees nach Somborn und forderte bei
Androhung harter Strafen, vier Fuhren Holz umgehend in die Burg zu bringen.
Die Bauern erkannten, dass sie sich dem nicht mehr widersetzen durften.
Am nachfolgenden Mittwoch ritt der Landbereiter nach Hörstein und forderte auch
dort zur Anlieferung des Brennholzes auf. Hier jedoch fühlte man sich zur
Ablehnung stark genug.
Einige besonders "Starke" drohten sogar in Anwesenheit des
Landbereiters und eines Landknechtes, denjenigen in Stücke zu hauen, der sich
bereit fände Holz zu fahren.
Sowohl dem Landbereiter, wie auch später dem Amtmann selber, wurde rundweg
abgelehnt Holz anzufahren, obwohl der Amtmann die Bestimmungen vom Februar 1578
vorlas.
Nun erstattete der Amtmann am 9.
November der mainzischen Regierung umfangreich Bericht über die Vorgänge
und legte nahe, hier einzuschreiten und die Untertanen zum Gehorsam zu zwingen,
da sonst jede Gesetzgebung missachtet würde.
1583 am 24. November legten
Vertreter der Freigerichter in Aschaffenburg eine Klageschrift vor, in der sie
sich über den Amtmann beschwerten und seine Forderung als im Widerspruch zur
Landesherrlichen Begnadigung von 1529 bezeichneten. (Das Tagungsergebnis
von 1576 und die Festlegungen von 1578 wurden von ihnen nicht
angesprochen.)
Im Einvernehmen mit der Hanauer Regierung legte man nochmals für den 2.
Dezember eine Tagfahrt in Hörstein fest. Da man erkannt hatte, dass der
Widerstand nur von Hörstein ausging, wurde vorab über diesen Termin kein
Bescheid gegeben.
1583 am 2. Dezember erschienen um acht Uhr im Hörsteiner Rathaus Johann
von Bicken, Mainzischer Amtmann in Steinheim, mit dem Juristen Dr.
Altvatter. Von Hanauischer Seite kamen Oberamtmann Curth Thiel von
Berlepsch und Paul von Welsperg, Amtmann von Steinau, und von
Alzenau Wolfgang von der Heese.
Nachdem die Bürger durch das Zeichen vom Glockenturm zur Versammlung gerufen
worden waren, wurde ihnen ihr Fehlverhalten vorgetragen. Nach der nochmaligen
Klarstellung der Verhandlungsergebnisse von 1576 und der 1578
verkündeten Gerichts- und Polizeiordnung wurde zunehmend klar, dass sich die
Hörsteiner Wortführer im Unrecht befanden.
Trotzdem versuchten sie, mit Leugnen und falschen Behauptungen die Sache zu
ihren Gunsten zu wenden. Nachdem sie ermahnt wurden, ihrer Verpflichtung
nachzukommen, verlangten die Sprecher von Hörstein nochmals eine Frist, da sie
nur nach einer Übereinstimmung mit den andern Centen zusagen könnten.
Während der Diskussionen hatte sich herausgestellt, wer diejenigen waren, die
zum Widerstand aufgerufen hatten. Man notierte die Namen: Peter Wucherer,
Cuntz Staab, Hans Gitzel, Caspar Holl, Steffan Schöfer, Cuntz Kittel.
Unabhängig von der Streitsache wurde mitgeteilt, dass wieder eine Türkensteuer
in Höhe von 600 fl zu entrichten sei. Um niemanden ungebührlich belasten
zu wollen, sollen sich die Bürger auf den jeweiligen Anteil einigen und nach 14
Tagen das Geld je zur Hälfte an die beiden Herrschaften abführen.
Nachdem kurz danach, von Hörsteinern angeregt, ein geheimes Treffen
Freigerichter in Michelbach stattgefunden hatte, das dem Amtmann zur Kenntnis
kam, mahnte er mit einem Schreiben am 8. Dezember beim Erzbischof, dass
die Hörsteiner das ganze Freigericht zum Aufruhr anregen wollten.
Am 11. Dezember ging in Aschaffenburg ein Schreiben der Hörsteiner ein,
in dem sie erneut darauf hinwiesen, dass die Frondienste gegen die Befreiung
von 1529 verstießen und sie es vor ihren Kindern und Kindeskindern nicht
verantworten könnten, wenn sie die alten Freiheiten aufgeben würden.
(Hier ist offen, ob sie den Unterschied zwischen dem Dienst im alten Sinn mit
der Waffe und dem Frondienst nicht begriffen hatten oder nicht begreifen
wollten.)
Mainz sah sich nun im Einvernehmen mit Hanau genötigt durchzugreifen.
1583 am 20. Dezember wurde in Aschaffenburg besprochen, wie man
vorgehen wolle, um die vier Rädelsführer festzunehmen. Das Ganze war eine
Überrumpelungsaktion in der Nacht vom 22. zum 23. Dezember. Mit
einer Schar Bewaffneter drang man in Hörstein ein und verhaftete Caspar
Holl, Cuntz Stab, Hans Gitzel und Cuntz Kittel.
Versehentlich nahm man noch zwei weitere fest, die mit dem Aufruhr nichts zu
tun hatten, doch brachte man sie alle in Gefängnistürme nach Steinheim und
Hanau.
1583 am 26. Dezember meldete der Keller Johann Adam Jordan
den Vollzug der Aktion nach Mainz. Die beiden irrtümlich Verhafteten nahm der
Keller Jordan, nachdem man ihn von dem Fehler informiert hatte, aus dem
Turm und ließ sie bis zu ihrer Freilassung in seinem Haus einsitzen.
Gleichfalls am 26. Dezember schickte Wolfgang von der Heese
erneut seinen Landbereiter mit der Aufforderung nach Hörstein, dass endlich
fünf Fuhren Holz angebracht würden.
Die Hörsteiner baten um drei Tage Bedenkzeit. Als der Amtmann in der
berechtigten Annahme, dass die Hörsteiner wieder die Freigerichter aufwiegeln
möchten, am 27. Dezember den Landbereiter nach Hörstein schickte, um die
Forderung vorzubringen und dieser dort sagte, dass er ohne eine endgültige
Antwort nicht zurückkehren dürfe, gaben ihm die Angesprochenen die Antwort:
"wan er nit weichen wolte, möchte er alda bleiben" und ließen ihn
einfach stehen.
In ohnmächtiger Wut musste der Landbereiter nach Alzenau zurück.
Am 30. Dezember verfügte der Erzbischof im Einvernehmen mit Hanau, dass
die beiden unschuldig Inhaftierten freigelassen werden, nachdem sie Urfehde
geschworen haben.
(Mit der Urfehde sah man sich zu einem Rückgriff in die Zeit vor 1495
gezwungen. Urfehde bedeutete, dass man nachfolgend keine Fehde = gewaltsame
Aktion/Rache üben werde.)
Die nachfolgenden Tage waren von zwei Gewichten bestimmt: Die Herrschaften in
Mainz und Hanau mussten ein Ausbrechen von Gewalttätigkeiten im Freigericht
verhindern, aber dem Amtmann in Alzenau irgendwie soviel Rückendeckung geben,
dass ihm zumindest die 1578 vereinbarten Frondienste geleistet wurden.
Die Hörsteiner sahen sich ohnmächtig, etwas zum Auslösen der inhaftierten
Rädelsführer zu unternehmen. Wobei sich natürlich damit gleich Parteien
zwischen den Betroffenen bildeten, deren Angehörige in den Gefängnistürmen von
Steinheim und Hanau lagen und ihren Gesinnungsgenossen, sowie denjenigen, die
schon eher zum Einlenken bereit gewesen wären. (Vergleichbar zur heutigen
Politik könnte man von den Hardlinern und den Tauben sprechen.) Zum Glück für
die Eingekerkerten war es zu der Zeit relativ mild.
1584 kam es am 1.
Januar zu gewaltigen Gewittern in Franken.
Auch in Aschaffenburg kam es zu Blitzeinschlägen.
Im Freigericht hatten sich die Kompromissbereiten durchgesetzt und am 2.
Januar wurde in Aschaffenburg ein Brief abgegeben, indem man einige
Aussagen richtig stellen wollte. Gleichzeitig wuchs auch bei den Angehörigen
der Inhaftierten mit jedem Tag die Sorge um deren Gesundheit und Überleben.
1584 am 6. Januar ließen die vier "Strohwitwen" einen
Brief an die Mainzer Regierung abgeben. In dem Brief baten sie den EB
Wolfgang von Dalberg ihre Männer baldmöglichst freizulassen, da sie sonst
wegen der Kälte schweren gesundheitlichen Schaden nehmen könnten.Damit war der
Regierung in Mainz klar, dass der Widerstand gebrochen war.
Bereits drei Tage später konnte der Amtmann nach Aschaffenburg berichten,
dass die Hörsteiner bereit waren, den Bestimmungen von 1578 nachzukommen.
Da es sich um eine Doppelherrschaft handelte, nutzte Mainz die Notwendigkeit
der Zustimmung von Hanau auch noch strafverlängernd für die Inhaftierten.
Nach Rücksprache mit der Hanauer Regierung wurde der 15. Januar für eine
Tagfahrt nach Hörstein festgelegt. Inzwischen befanden sich die (starken)
Männer von Hörstein schon drei Wochen im kalten Gemäuer der Türme, im Dunst
ihrer Ausscheidungen bei vermutlich nicht gerade üppiger Verpflegung.
1584 am 15. Januar wurde
in Hörstein vereinbart, dass die Hörsteiner die 1578 verabschiedeten
Ordnungen befolgen und künftig Gehorsam leisten. Die vier gefangenen
"Rebellen" werden freigelassen, nachdem sie Urfehde geschworen haben.
Und zwölf Hörsteiner bürgen dafür, dass die Vereinbarungen eingehalten werden.
Damit war den neuen Rechtsvorgaben zur Anerkennung verholfen und sowohl der
Amtmann wie auch der Landbereiter hatten eine Aufwertung erhalten, die nicht
mehr angetastet werden konnte. Der in der Polizeiordnung angedrohte Zwang zum
Kirchenbesuch war allerdings gegenstandslos, da Wolfgang von der Heese
der protestantischen Glaubensrichtung zugewandt war und dem katholischen
Gottesdienst fernblieb.
1584 lassen die Erben von
Johann Küchenmeister (Nachkommen der mit einem Küchenmeister von
Wächtersbach verehelichten Tochter des 1504 verstorbenen Johann
Schelris in 4. Generation) und Kaspar Stirn, als Burg-
und Gutsbesitzer in Wasserlos eine Kapelle errichten. Die Baulast
blieb bei den Gutsbesitzern. Die Dorfbewohner zahlten den Kirchenzehnt. Das
Patronat hatten die Schlossbesitzer.
Die Kapelle diente zeitweise als Grablege der Schlossherrschaft. (Dieselbe
wurde wegen extremer Bauschäden 1955 abgebrochen)
Bei dieser von Karl Amberg erwähnten Baumaßnahme handelte es sich
vermutlich um eine Instandsetzung, da die Kapelle schon 1459 bestand. Das Datum ist auch nicht in Übereinstimmung mit den
Forschungsergebnissen von Rudolf Holzapfel, der den ersten Grunderwerb
des Caspar Stirn auf den 10. März 1588 datiert.
1584 kommt es zu einer sehr guten
Weinernte.
1585 begann sehr mild und
niederschlagsarm. Im Februar
begannen die Vögel bereits mit dem Bau ihrer Nester.
1585 verstarb in Hörstein Pfarrer Sturm.
Außer seiner Frau mit zwei Kindern hinterließ er aber auch das uneheliche Kind,
das dessen Mutter einen Weinberg eingebracht hatte.
Auch dieses Kind verstarb noch im gleichen Jahr. Daraufhin verlangte das
Erzbistum den Weinberg zurück. Dagegen erhoben die Angehörigen des verstorbenen
Kindes Widerspruch beim Amtmann in Alzenau.
Der unterstützte den Widerspruch, der Fall wurde aber von der Mainzischen
Kanzlei mit dem Hinweis abgelehnt, dass (die Eltern) uneheliche Kinder keinen
Erbanspruch haben.
1585 kam als Pfarrer Johann Etzel nach Hörstein, der 28 Jahre blieb.
Er war Konkubinarier, was der damaligen Volksanschauung entsprach, "dass
es besser sei wenn er seine eigene Kuh mitbringt" (dann sollten die Frauen
des Dorfes vor Nachstellungen sicher sein). Im Aschaffenburger Stift war man
sich bewusst, dass im ausgehenden 16. Jh. auch im Freigericht starke protestantische
Strömungen waren.
In einem Streit vor dem Aschaffenburger
Stift berichtet Pfarrer Etzel, einer von Hörstein habe gesungen: "aus tiefer Not, schlag Mönch und
Pfaffen tot und laß der
Deshalb sah man es für das Wichtigste, dass die Pfarreien überhaupt besetzt
waren.
Aber auch die Polizeiordnung, die vorgab, dass die Leute bei Nichtbesuch des
Gottesdienstes 10 Gulden Strafe
zahlen mussten, lässt sich hier schwer einordnen. Zumal der Pfarrer neben den
Naturalabgaben nur ein Jahreseinkommen von 23 Gulden hatte.
Das Jahresgehalt des Landbereiters
betrug 48 Gulden und auch der neue Amtmann in Alzenau erhielt noch immer nur
120 Gulden Jahresgehalt.
1585 am 4. Juli beginnt eine achttägige Elbeüberschwemmung
1585 erwirbt Johann Brendel von Homburg wieder ein
Stück Weingarten und einen Baumgarten für 37
fl in Wasserlos.
1585
fertigt ein Herr Pfinzing
eine Karte des Spessarts mit der farblichen Festlegung des Anteiles von Mainz
und des Anteiles des Bistums Würzburg.
Bemerkenswert sind die Erwähnung Ran(nen)berg und ein Würzburger Besitz bei Hörstein.
Die Erwähnung der Ruine Rannenberg
geschah offenbar aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da sie als Steinbruch
diente. Das Brechen von Steinen für Hausbau bedurfte noch immer einer
Genehmigung.
Im ausgehenden 16. Jahrhundert kam vermutlich auch bei uns eine Neuerung in den
Haushaltungen der etwas Begüterten zur Verwendung. Dies war das Steinzeug. Früheste Zeugnisse
dieser festeren Geschirre, die meist grau und blau glasiert auf den Markt kamen
(Westerwälder Blauware), sind aus dem Rheinland. Bekannt als sehr frühe Produktionsstätte ist
der Ort Frechen bei Köln. Hier soll sich die Töpferei in ungebrochener Folge
von der Römerzeit erhalten haben. Das Frechener
Steinzeug ist gekennzeichnet durch einen schiefergrauen
Bruch mit brauner Glasur. Sehr bald hatte die Herstellung dieser Keramikart je
nach den erforderlichen Tonlagerstätten ihre Verbreitung auch in anderen
Gebieten gefunden. Gegenüber der seit Jahrtausenden schon gebräuchlichen
Irdenware erforderte der Brand von Steinzeug jedoch wesentlich höhere
Temperaturen. Dies führte zu größerer Rauchbelästigung in den Städten und zur
Steigerung der Holzpreise. In Köln, das in der Anfangszeit ein Zentrum der
Steinzeugproduktion war, kam es bald zu Einschränkungen und schließlich zum
Verbot von Steinzeugfertigung innerhalb des Stadtgebietes. Zur Glasur ist
festzustellen, dass es sich um sog. Salzglasur handelt.
Dieselbe entsteht durch
Beigabe von Kochsalz während des Brandes. Zur Blaufärbung (richtiger grau mit
blauem Dekor) wurden während des Brennvorganges vier Zentner Salz in den Ofen
geschaufelt. Um Braunfärbung zu erhalten, musste man die doppelte Menge Salz
mit verbrennen. Dies schlug sich allerdings im Preis nieder. So wurde die
Westerwälder Ware als Massenware gehandelt und dürfte auch bei uns sehr bald
zur Verwendung gekommen sein. Das Verbot der Stadt Köln für die
Steinzeugherstellung hatte eine nicht voraussehbare positive Folge. Auf der
Suche nach neuen Produktionsstandorten kamen einige Töpfer nach Siegburg und
fanden dort eine Tonart, die eine vollkommen weiße Ware herzustellen
ermöglichte. Dies wurde die Siegburger
„Weißware“. Dieses Steinzeug sollte
bis zur Verbreitung von Steingut als Porzellanimitat und preiswertem Porzellan,
der Marktführer feiner Tischgeschirre werden. Eine erwähnenswerte Besonderheit
ist noch der Vertrieb der Siegburger Weißware. Trotz der Vertreibung der
Steinzeugproduzenten aus Köln übernahmen Kölner Kaufleute nachfolgend den
Vertrieb der Siegburger Weißware mit vollem Risiko ab Werkstatt.
Alle angesprochenen
Steinzeugarten wurden auf Schloss Alzenau bei den archäologischen Bergungen
unter der Leitung des Verfassers gesichert.
Eine Erweiterung der Hilfsmittel bei den festen Mahlzeiten war das Aufkommen
der Gabel neben Löffel und Messer.
1586 (-90) ist Nikolaus Erpff Pfarrer in Alzenau.
Die Pfarrei Kälberau besuchte er nur
selten. Die dortige Kirche wurde von
einem protestantischen Klausner versehen und "es wer diß orts gar ein ruchloß und gottloß gesind und volk".(Hinkel
Helmut: Pfarrer...)
Hier ist anzumerken, dass die sog. Kälberauer Klause Teil der Erbmasse von
Margarethe von Buchenau war, die sie 1536 in ihre Ehe mit dem
protestantischen Valentin von der Heese einbrachte. Außerdem waren fast
alle Kälberauer Güter inzwischen Hanauische Lehen, wo man auch schon dem
lutherischen Geist folgte.
1586 treten in Böhmen bemerkenswerte Unwetter auf. Am 1.
Mai wird an zwei Orten Vieh durch Hagelschlag getötet. Und am 15. Mai
werden bei Kestrzan durch Windhosen zwei Teiche mit allen darin befindlichen
Karpfen in die Luft gewirbelt.
Am 16. Juli wirbelt eine Windhose auch auf dem Zürichsee in der Schweiz
viel Wasser auf.
Bei uns diesem Jahr wird
eine schlechte Getreideernte erwähnt.
1587 beginnt mit einem strengen
Winter. Ende Mai kommt nochmal Kälte und viel Schnee in ganz Mitteleuropa.
1587 soll am 26. Juli der Amtmann von der Heese eine Freigerichter Schützenordnung verkündet
haben. Dies ist einer Schützenordnung vom 26. Juli 1668
vorangestellt.
Da diese Schützenordnung den Schützen den Besitz von Schusswaffen erlaubt,
könnte daraus geschlossen werden, dass der Amtmann nun bei einem Großteil der
Bevölkerung in seiner Position anerkannt wurde. Das Originalschreiben von 1587
soll sich 1668 noch in Michelbach
in Verwahrung befunden haben.
Dies ließe den Schluss zu, dass in Michelbach im Umfeld der alten Wasserburg,
die sich damals vermutlich im Besitz der Familie des Mainzischen Amtmanns in
Steinheim, Philipp von Bicken, befand, die Bevölkerung ein
vertrauensvolles Verhältnis zum Amtmann hatte.
1588 beginnt sehr mild. Im Sommer kommt es oft nachts zu so starken
Gewittern, daß viele Leute sich nicht zum Schlafen legen.
1588 wird Johann Netz Pfarrer in Somborn
1588 erwirbt der kurmainzische
Vogt zu Seligenstadt Caspar Stirn
von verschiedenen Grundeigentümern ehemals Erlebachsche (=Schelris)
Güter bei Wasserlos für insgesamt 2788
Gulden. Damit ist er nun Besitzer eines beachtlichen Gutes.
1588 Nachdem im Aschaffenburger Stift, aufgrund des großen Reichtums der
Stiftsherren ein Lebenswandel vorherrschte der weitab von Religiösität und
Frömmigkeit war, übergibt der Propst Jodocus Kämmerer alle Gerechtsame
dem Erzbischof Wolfgang von Mainz. Nach einer Neuregelung des Stiftes
übernimmt er dessen Führung als Dechant.
1588 wird Hans Seyfrieds Witwe
als Besitzerin der „Mühl unterm Schloß Altzenaw“ erwähnt. Sie lieferte die 2
Malter Kornpacht an Hanau. ( 1 Malter etwa 140 Liter )
1589/90 Das alte Jahr endet mit großen Überschwemmungen
schweizer Flüsse und am Oberrhein und zeigt sich bereits am 29. bis 31. Januar 1590 mit
starken Stürmen, nochmals in der Schweiz von seiner zerstörerischen Seite. Der
Sommer ist jedoch in ganz Mitteleuropa sehr heiß und trocken.
1590 soll es dem Erzbistum
gelungen sein, Kahl als ehemals Eppsteinschen Gerichtsort vom Freigericht zu
trennen.
Kahl hatte nach dem Herrschaftswechsel von Eppstein an Mainz 1425
seine Funktion in der südlichen Hälfte der ehemaligen Cent Wilmundsheim
behalten.
Erst nach der Zerstörung von Wilmundsheim in der ersten Hälfte des 15.
Jahrhunderts, außerdem mit Beginn der Doppelherrschaft im Jahr 1500 und
der Verlagerung der Pfarrei von Kahl nach Hörstein 1502 erhält Hörstein
seine Aufwertung. Kahl bleibt Sitz des Forstgerichtes von Prischoß und wird
nach 1500 als Außenstelle des Mainzischen Amtes Steinheim gesehen.
Als Sitz eines Mainzischen Schultheißen wurde die Sonderrolle von Kahl
beibehalten.
1590 ist auch der Schafhof in Großwelzheim, im Besitz des Amtmanns von
der Heese urkundlich bezeugt. Der Schafhof war ein Herrschaftshof, mit dem
die Berechtigung zur Beweidung der gesamten Dorfmark verbunden war.
1590 war Nicolaus Erpff in
Alzenau (nicht mehr Wilmundsheim) verstorben.
Sein Nachfolger Martin Dachler
findet den Pfarrhof in total verwahrlostem Zustand.
Er veranlasst eine notarielle Aufnahme des Zustandes unter Hinzuziehung von
Zeugen.
Der Sommer und Herbst war von starker Trockenheit geprägt. Vielfach kam es zu
Bränden, die wegen Wassermangel oft ganze Dörfer einäscherten.
Um 1590 kommt in einer Mühle in Michelbach Rebecca Lohm, die
Frau des Müllers, im Mühlenwerk zu Tode. Trotz einer vermuteten Schuld des Müllers
wird der Fall nicht untersucht und der Müller geht später eine zweite Ehe ein.
1591 beginnt mit starkem Frost aber
fast schneefrei. Der Main war von Ende
November bis Mitte Februar zugefroren.
Der Sommer bescherte den Bauern endlich mal wieder eine sehr gutte Roggenernte.
1591 Ende August verstirbt Amtmann von der Heese.
Die Neubesetzung der Stelle verzögert sich auch diesmal, da das Hanauer
Grafenhaus wieder einmal vormundschaftlich regiert wird und man gegen den von
Mainz vorgeschlagenen Valentin von Schönborn voreingenommen war.
1592 fertigt der Amtskeller Jordan im Auftrag des Erzbistums eine Karte des Freigerichtes.
Der Anlass war eine beabsichtigte Besitzkorrektur des Erzbistums Mainz und der
Albstadt: 21 Häuser, ihr Vermögen 5145 fl
Alzenau: 32 Häuser, ihr Vermögen 7620 fl
Michelbach: 27 Häuser, ihr
Vermögen 5719 fl
Eine
Auflistung der Leibeigenen von Mainz und Hanau ist in diesem Zusammenhang auch
erhalten.
|
zu Mainz |
zu Hanau |
Alzenau |
4 |
10 |
Großwelzheim |
2 |
- |
Hemsbach |
3 |
- |
Hörstein |
8 |
16 |
Kälberau |
- |
5 |
Michelbach |
4 |
7 |
Wasserlos |
4 |
6 |
Neben Mainz und Hanau hatten noch andere Herrschaften Leibeigene im
Freigericht, doch standen die nicht zur Disposition im Hinblick auf die beabsichtigte
Gebietskorrektur. In dieser Karte wird erstmals der Ortsname von Alzenau in der
jetzt gebräuchlichen Form angedeutet.
1592 übernimmt Bartholomäus Kemphen die Pfarrei Alzenau
1593 wurde am 18. Januar der
neue Amtmann Valentin von Schönborn auf
dem Kirchberg bei Alzenau der Bevölkerung vorgestellt.
Die Zeremonie unter Leitung des Vicedoms Hartmut von Kronberg und des
Hanauer Gesandten Dr. Christianus verlief zur Zufriedenheit.
Lediglich die Vertreter von Mömbris kamen mit Verspätung, doch wurde dies
hingenommen, da sie nach Auskunft des Vicedoms noch andern Herrschaften
verpflichtet seien: den Echtern von Mespelbrunn und den Herren von
Gondsrod.
1593 beschweren sich die Hörsteiner
beim Stift, dass der Pfarrer (Etzel) den Kirchendienst vernachlässige und
stattdessen der Zecherei fröne. Im Stift kommt man zu der Erkenntnis,
"dass der Pfarrer zwar gefehlt aber die Hörsteiner seien schwierige
Leut".
Im Herbst wird die Ernte durch starke Regenfälle beeinträchtigt.
1594 im Februar kommt es zu Hochwasser und die letzten Maitage bringen Hagel und Schnee.
1594 werden Schatzungslisten (Haus-
und Grundsteuerlisten) für das Freigericht erstellt.
Die Erfassung wird von einer dafür
gebildeten Kommission des Erzbistums durchgeführt.
Mit dieser Auflistung kommt unter Valentin von Schönborn erstmals eine
geschlossene Art von Grundbuch zustande.
Nachfolgend werden die sog. Türkensteuern mit 0,5% des
ermittelten Vermögens erhoben.
1594 wird auch eine "Churfürstliche
Mainzische Strafordnung" verkündet, die zwar härter ist als die
frühere, die Strafen über 3 Gulden schon von der Zustimmung des
Vicedomamtes abhängig machte. trotzdem aber mit 1 Gulden für "ein
böses Maul anhängen" gegen die "Freigerichter Polizeiordnung"
von 1578 (deren Anwendung aber nirgends bezeugt ist) direkt human ist.
1595 beginnt mit starkem Frost der
bis zum 5. März anhält. In der
ersten Aprilhälfte kommt es nochmal
zu winterlichen Wetterbedingungen.
1595 werden ergänzend zu der
eingeforderten Türkensteuer weitere Spenden erbeten und zu diesem Zweck in
allen Kirchen Opferstöcke aufgestellt. (Hierbei hatte man die
Spendenbereitschaft überschätzt).
1596 vermählt sich Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg
mit Prinzessin Katharina Belgika (Belgia)von Oranien-Nassau. Sie
war die drittgeborene Tochter von Wilhelm von Oranien-Nassau aus dessen
dritter Ehe, mit Charlotte von Bourbon.
Wilhelm war der Sohn von Juliane von Stolberg, die in erster Ehe
mit Philpp II. von Hanau-Münzenberg verehelicht war und sich nach dessen
Tod mit Wilhelm von Nassau-Dillenburg vermählte. Mit der Vermählung von Philipp
Ludwig II. von Hanau-Münzenberg wird die Vormundschaft vorzeitig beendet
und er kann die Regierung übernehmen. Aus dieser Verbindung gingen fünf Söhne
und drei Töchter hervor.
Bevor wir in der Geschichte weitergehen, ist noch eine Blick auf die
schillernde Gestalt des Brautvaters, Wilhelm von Oranien angebracht. Er
erblickte 1533 das Licht der Welt und war der Erstgeborene von elf
Kindern, die Juliane von Stolberg in ihrer zweiten Ehe, dem ebenfalls
zum zweiten mal vermählten Wilhelm III. von Nassau-Dillenburg schenkte.
Ein Bruder des letztgenannten, Heinrich III. von Nassau hatte sich mit Claudia
von Chalon-Oranien vermählt. Aus dieser Verbindung war nur Rene´von
Chalon, Graf von Nassau und Prinz von Oranien hervorgegangen, dessen Ehe
mit Anna von Lothringen kinderlos blieb. Derselbe bestimmte seinen 14
Jahre jüngeren Vetter Wilhelm von Nassau-Dillenburg zu seinem Erben.
Oranien war ein kleines Fürstentum in Südfrankreich dessen Hauptstadt noch
immer den Namen Orange trägt. Der größere Teil des Erbes waren jedoch die
niederländischen Besitzungen. Hier hatte Wilhelms Ururgroßvater, Engelbrecht
I. von Nassau-Dillenburg, 1403 durch die Eheschließung mit Johanna von
Polanden große Besitzungen in Brabant, Holland und Luxemburg erlangt. Neben
vielen Städten, Dörfern und Gütern war die Festung Breda das spätere
Machtzentrum.
Engelbrechts Sohn Johann IV. von Nassau-Dillenburg legte als
Erbfolgeregelung fest, daß der Erstgeborene aus dem Haus Nassau, das Erbe in
den Niederlanden und der Zweitgeborene das Erbe in Dillenburg erhalten solle.
Vor diesem Hintergrund ist das Leben von Wilhelm von Oranien-Nassau zu
sehen.
1545 wurde Wilhelm, im
Hinblick auf die künftige Verwaltung zur Erziehung an den Nassauischen Hof in
Breda gesandt. Da seine Besitzungen zum Reich gehörten, war Kaiser Karl V.
sein Lehensherr und bestimmte über seine Erziehung. In Begleitung Wilhelms
waren noch zwei junge Adelige aus den der Dillenburger Grafschaft benachbarten
Häusern Isenburg und Westerburg, die mit ihm erzogen werden
sollten. In Breda wurde ein Claude de Bouton zum Erzieher der jungen
Herren bestimmt.
Die Nassauer hatten noch ein Stadtschloß in Brüssel, wo auch die Schwester von
Kaiser Karl V., Maria von Ungarn, als Generalstatthalterin der
spanischen Niederlande residierte.
1548 muß Wilhelm von Oranien
zur Verfeinerung seiner höfischen Erziehung, an den Hof der
Generalstatthalterin Maria von Ungarn in Brüssel. 1549 wird Jerome´
Perrenot von Champigney mit seiner weiteren Erziehung beauftragt. Nun baut
Wilhelm im Stadtschloß einen kleinen Hofstaat auf, dem auch die beiden
Grafensöhne angehören.
Am 1. April 1549 erlebt er den
Empfang von Philipp II. als Nachfolger von KarlV. in Brüssel.
Während der nachfolgenden Huldigungsreise des jungen Königs befindet er sich im
Gefolge der Generalstatthalterin. Er selbst gibt zu Ehren von König Philipp
II. am 21. September, in Breda einen Empfang, mit einem großen Festessen am
nachfolgenden Tag. Wilhelm von Oranien wurde gezielt zum treuen
Gefolgsmann der spanischen Herrscher erzogen. Seine Anwesenheit bei Maria
von Ungarn regte ihn an baldmöglichst, selbst eine großzügige Hofhaltung
aufzubauen. Die damals übliche Prasserei und Vergnügungssucht an den
Fürstenhöfen verschlang Unsummen. Schon bald nach seiner Volljährigkeit hatte
er einen Hofstaat von rund 160 Personen. Davon 42 adliger Herkunft. Obwohl er
enorme Einkünfte durch seine Besitzungen und Ämter hatte, mußte er schon 1552
feststellen, daß er bei den Bankiers in Antwerpen keinen Kredit mehr bekam!
Seit 1551 war er mit Anna von Buren verehelicht. Sie hatte ihm, als einzige
legitime Tochter des Grafen Maximilian Egmont von Buren, eine immense Mitgift
eingebracht. Hier ist einzuflechten, daß Wilhelm von Oranien eine Ehe im Sinne
damaliger Zeit sah. Nach seiner wörtlichen Aussage diente die Ehe dazu legitime
Erben zu zeugen. Darüberhinaus sei es keine Sünde, wenn man sich außerhalb der
Ehe noch Konkubinen halte. Doch unabhängig davon stellte eine nachfolgend
eingesetzte Kommission 1554 fest, daß die Hofhaltung jährlich 52.000 Gulden
verschlang und empfahl eine Einschränkung des Aufwandes auf 24.000 Gulden. Doch
eine zeitweilige Einschränkung war nicht von Dauer. Zwischenzeitlich war er von
Kaiser Karl V., während des spanisch-französischen Krieges mit militärischen Führungspositionen bedacht
worden. 1555 wurde er Mitglied des Staatsrates. Im gleichen Jahr wurde er vom
Kaiser zum Oberbefehlshaber der neu aufgestellten Maasarmee ernannt. Am 25.
Oktober 1555 erfuhr Wilhelm noch eine besondere Würdigung durch den kranken
Kaiser Karl V., im Rahmen der Herrschaftsübergabe in den Niederlanden, an
Philipp II.. Um dem gichtgeplagten Kaiser das aufrechte Schreiten zu
erleichtern, ging Wilhelm beim Eintritt in den Saal der Herzöge von Brabant,
neben ihm, wobei sich der Kaiser, für jeden sichtbar auf seine Schulter stützte
und ihn damit als Mann seines besonderen Vertrauens herausstellte. In den
nachfolgenden Jahren bis zum Friedensschluß 1559, war Wilhelm von Oranien noch
häufig in diplomatischer Mission unterwegs. 1558 erhielt er während des
Kurfürstentages in Frankfurt am Main einen Brief in dem ihm seine Gattin
mitteilte, daß sie schwer krank sei. Als er am 20. März wieder in Breda eintraf
fand er Anna von Buren totkrank. Vier Tage später verstarb sie. Es war nicht
seine Art viel zu trauern. Zum Leidwesen seiner Eltern hielt er sich nun mehr
Mätressen. Eine gebar ihm September 1559 einen Sohn, den er 1565 als Page an
seinen Hof nahm und später in Leiden studieren ließ.
Als es am 3. April 1559 zum
Friedensschluß zwischen Philipp II. und Heinrich II. von Frankreich kam, mußten
beide Herrscher, als Garanten für die Einhaltung des Vertrages, je drei Geiseln
stellen. Auf Wunsch von Philipp II. reisten als solche die Herzöge von Alba,
von Egmont und Wilhelm von Oranien nach Paris. Während eines Urlaubs im Sommer
1559 wurde Wilhelm von König Philipp II. zum Statthalter von Holland, Seeland
und Utrecht eingesetzt. Nachfolgend mußte er am 15. September 1559, an der
Krönungsfeier von Karl IX. von Frankreich in Reims teilnehmen. Dies hinderte
ihn, seinem am 6. Oktober verstorbenen Vater das letzte Geleit zu geben.
Trotzdem übernahm er die Aufgabe, nachfolgend als Familienoberhaupt des Hauses
Nassau, mit all seinen Beziehungen zum europäischen Hochadel einzutreten. Schon
bald nach dem Tod seiner ersten Frau, die ihm zwei Kinder hinterlassen hatte,
wurde nach einer neuen Ehepartnerin gesucht. Ungeachtet des Ansehens seiner
Person, wurden einige Bewerbungen aufgrund seines Lebenswandels abgelehnt.
Schließlich kam es, trotz vieler Widerstände, zu einer Eheschließung mit Anna
von Sachsen. Dieselbe heiratete er nur wegen ihrer Mitgift, als einzige Tochter
von Herzog Moritz von Sachsen. Diese aus reiner Berechnung, am 24. August 1561
geschlossene Ehe endete schließlich im Jahr1575 in einer Katastrophe.
Inzwischen hatte er sich politisch von König Philipp II. entfernt, der bestrebt
war die Territorialherren zu entmachten und verstärkt gegen Abweichler vom
katholischen Glauben vorzugehen. Mehr oder weniger ungewollt wurde er zur
Leitfigur des niederländischen Widerstandes gegen Philipp II. nachdem er seine
militärischen Aufgaben im Dienst der spanischen Krone niedergelegt hatte. 1567
sah er sich zur Flucht zu seinem Bruder Johann von Nassau genötigt. Bei den nachfolgenden
kriegerischen Auseinandersetzungen, gegen Philipp II., der Herzog von Alba zum
Generalstadthalter ernannte und ihn beauftragte mit 10.000 Mann spanischer
Elitetruppe, die Revolution niederzuschlagen, verloren drei Brüder Wilhelms ihr
Leben. Herzog Alba konnte trotz militärischer Siege seinem Auftrag nicht
gerecht werden, da die Oppositionsgruppen seinem Terrorregime in einer Art von
Partisanenkrieg begegneten. In Brabant und Flandern verunsicherten ab 1572 die
"Geusen", durch plötzliche Überfälle die spanischen Truppen. Diese
gut bewaffneten Gruppen unterschieden sich in "Buschgeusen" und
"Wassergeusen". Wobei die letzteren gefährlicher waren, da sie kaum
verfolgt werden konnten. Den Anfang vom Ende der spanischen Herrschaft war die
Eroberung der Stadt Den Briel am 1. April 1572 durch die Wassergeusen. Dieser
Erfolg brachte den Geusen Zulauf von allen Seiten. Und in den nachfolgenden
drei Monaten kämpften sie Holland und Seeland frei. Am 15. Juli 1572 wählten
die Vertreter der holländischen Staaten, in einer Versammlung in Utrecht
Wilhelm von Oranien zu ihrem Statthalter, jedoch mit der Einschränkung, daß er
für politische Entscheidungen ihre Zustimmung brauche. Dieser Wahl schloß sich
auch noch Seeland an. Die Befreiungskriege sollten allerdings noch viele Jahre
dauern. Im Jahr 1573 trat Wilhelm von Oranien der calvinistischen
Glaubensrichtung bei, die später auch für Hanau bestimmend wurde. Seine Ehe mit
Anna von Sachsen wurde durch die Flucht 1567 so belastet, daß sie jeden Halt
verlor. Sie stabilisierte sich etwas nachdem am 14. November des gleichen
Jahres, ihr drittes Kind aus der Ehe mit Wilhelm das Licht der Welt erblickte.
Trotzdem trennte sie sich im August 1568 von Wilhelm und ging von Dillenburg
nach Köln. Dortkam sie in Kontakt mit der Familie des Antwerpener
Rechtsgelehrten Jan Rubens, die auch vor dem Terror Albas geflüchtet waren.
Anna von Sachsen ernannte Jan Rubens zu ihrem Sachwalter und veranlasste ihn
damit auch zu ihrer ständigen Begleitung. 1570 unternahm sie eine längere Reise
nach Kassel, Marburg und Siegen, bei der sie mit Jan Rubens ein Verhältnis
begann, das nicht ohne Folgen blieb. Als Johann von Nassau davon Kenntnis
bekam, ließ er Jan Rubens im Mai 1571 verhaften und im Krautkeller, im Schloß
Dillenburg gefangen setzen. Anna von Sachsen wurde veranlaßt sich auf das
Schloß Diez zu begeben, das ihr als Witwensitz zugeschrieben war. Dort gebar
sie am 22. August eine Tochter die den Namen Christine von Diez erhielt. Anna
von Sachsen bekannte sich als allein schuldig an dem Ehebruch. Jan Rubens war
zwischenzeitlich als Ehebrecher zum Tod verurteilt worden, doch wurde er später
begnadigt und am 10. Mai 1573, gegen eine Kaution von 6.000 Talern wieder
entlassen. Seine Familie wohnte noch einige Zeit in Siegen wo ihm seine Gattin
noch einen Sohn gebar, der als Peter Paul Rubens einer der größten Maler in die
europäische Kulturgeschichte werden sollte. Die Familie zog später nach Köln,
wo Jan Rubens als Rechtsanwalt und seine Gattin Maria mit einem Kleinhandel
soviel verdienten, daß sie ihre Familie ernähren konnten. Anna von Sachsen
verfiel schließlich in geistige Verwirrung und wurde 1575 aus der Obhut der
Nassauer nach Dresden verbracht. Dort wurde sie bis zu ihrem Tod im Dezember
1577 in einer fensterlosen Kammer "streng verwahrt". Die Kinder
wurden von der Großmutter, Anna von Stolberg erzogen. Wilhelm von Oranien
ehelichte schon 1575 Charlotte de Bourbon. Mit ihr führte er offenbar eine
glückliche Ehe. Sie gebar ihm in der siebenjährigen Ehe, sechs gesunde Mädchen.
Das dritte Mädchen war die spätere Regentin des Hauses Hanau, Katharina
Belgica. Mit ihrer Namensgebung begann Wilhelm die Besonderheit immer eine
Verbindung mit den Niederlanden beizufügen. Die vierte Tochter wurde Charlotte
Flandria, die fünfte Chartlotte Brabantia und die jüngste Emilia Antwerpiana
getauft. Charlotte de Bourbon starb im Mai 1582. Und schon im April 1583
verehelichte er sich mit Louise de Colgny. Inzwischen hatte Philipp II. von
Spanien Wilhelm gebannt. Außerdem hatte er ein hohes Kopfgeld und die Erhebung
in den Adelsstand demjenigen versprochen, der Wilhelm von Oranien ermorden
würde. Der Bannspruch und die Belohnung zeigten bald Wirkung. Am 18. März 1582
wurde schon ein erstes Attentat auf ihn verübt, das er jedoch durch die Kunst
seiner Ärzte überlebte. Doch am 10. Juli 1584 wurde er in Delft, von einem
fanatischen Katholiken aus Burgund mit drei Pistolenschüssen aus nächster Nähe
in die Brust, tödlich verletzt.
Anzumerken ist noch, daß die Christine von Diez, jene außereheliche Tochter
seiner zweiten Frau, von ihrem Stiefbruder Moritz von Oranien eine jährliche
Rente von 300 Gulden erhielt.
(Quelle:Vetter, Am Hofe Wilhelms von Oranien)
1596 gewährt Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg den
wallonischen und niederländischen Glaubensflüchtlingen aus Frankfurt, die
Möglichkeit sich unter besseren Bedingungen bei Hanau anzusiedeln. Dieselben
hatten lange vorher in Frankfurt Zuflucht gefunden, erlebten jedoch zunehmend
mehr Bedrückungen und mußten zwei Jahre vor der Übersiedlung nach Hanau, sogar
die Schliessung ihres Betsaales hinnehmen. Mit ihrer Ansiedlung zwischen dem
alten Hanau und Kinzdorf, das einbezogen wurde, begann die Entwicklung Hanaus
zur modernen Stadt. Mit den Glaubensflüchtlingen kam auch die Fertigkeit des
Strickens in undere Gegend. Hanau wurde bald ein Zentrum der Strumpfwirkerei.
1596 wird in Hörstein die Position des Centgrafen neu besetzt.
Allerdings wird nicht mehr gewählt. Der Amtmann Valentin von Schönborn
hatte hierfür vorgeschlagen, den
bisherigen Gerichtschreiber (und reichsten Bauern) Paul Eyles mit
dem Amt zu betrauen.
Dem wird von beiden Herrschaften zugestimmt. Damit ist auch diese Möglichkeit
von relativ demokratischer Einflussnahme auf die Besetzung eines
Verwaltungsamtes vorbei.
Den einst rebellischen Hörsteinern wurde so eine wesentliche Stütze genommen
und der Regierung verpflichtet!
Im gleichen Jahr verstirbt auch Johann Kees, der erste Landbereiter des
Freigerichtes.
Neuer Landbereiter wird Zimprecht Amman, ein gebürtiger Hanauer, der
auch von der Hanauischen Regierung vorgeschlagen wurde.
1596 wird der Stiftsvikar Johann
Nigrinus Pfarrer in Somborn.
Er wurde nach einem Jahr wieder in seine Stiftsvikarie zurückgerufen, da man,
nach seinem Lebenswandel und seinen Predigten zu urteilen, nicht sicher war, ob
er katholisch oder lutherisch sei.
1596 (- 1600) wird Johannes Buchs Pfarrer in Alzenau
Johann Buchs war vermutlich der letzte Konkubinarier im Alzenauer
Pfarrhof.
In diesem Jahr schrieb ein Kommissar des Aschaffenburger Stiftes in einem
Visitationsbericht über das Freigericht nach Mainz: "Wir benötigen würdige Diener der Kirche; denn der größte Teil
der Pfarrer ist suspekt und ungebildet."
Hier ist anzumerken, dass die Pfarrer bemerkenswerte Aufgaben hatten.
So ist der Bericht des gleichen Kommissars Weber, den er ein Jahr
später, nach der Visitation des Pfarrhofes in Somborn verfasste, ein wahrer
Aufschrei: "Ein qualifizierter katholischer Priester wird sich um euere
Pfarrei nit bewerben, da die mühselige beschwernus und haltung des Faselviehs
einem, welcher dem altar dienen und den seelen mit wahrer christlicher lehr,
guetem Beispiel und Leben vorstehen soll, ganz beschwerlich, verächtlich und
ohnerträglich sein müsse ... sie sollten das Vieh aus dem Pfarrhof, welcher in
einer Zircumferenz mit dem geweihten Gotteshaus stehe, entfernen und sorgen,
dass die Kirche nit einem vieh- oder saustall, wie bishero geschehen gleich
bleibe."
Anzumerken ist hierzu, dass es schon viele Jahre früher in Somborn zu
Unstimmigkeiten gekommen war, weil sich damals Pfarrer Appel weigerte,
das Faselvieh zu halten.
1596 folgt auf einen sehr milden Winter ein regenreicher
Sommer. Am 10. Juli richten die Bewohner von Luzern die Bitte an den Rat
der Stadt, man möge einen allgemeinen Bittgang, zur Erlangung von besserem
Wetter anordnen. Ob der Bitte entsprochen wurde ist nicht bekannt. Doch
berichtet die Chronik von Luzern, von einem Gußregen am 28. September,
der nochmal eine große Überschwemmung brachte.
1596 kommt es nach dem Tode Philipps von Hessen zur Teilung der Landgrafschaft.
Hessen-Darmstadt wird eigenständig.
1597 vermählt sich Christine von Diez, die außereheliche Tochter
der Anna von Sachsen, und Halbschwester von Peter Paul Rubens,
mit dem Grafen Welchenengst Derselbe
wurde später Oberhofmeister in Hanau.
1597 wird Johann Rübsam Pfarrer in Somborn.
1597 wird in Hanau
der Kalvinismus zur Staatsreligion.
Nun beginnen die kalvinistische Glaubensflüchtlinge die Hanauer
Neustadt zu errichten und bauen die Stadt als moderne Militärfestung aus.
1597 ist vom Juli bis
September durch ständigen Regen und Kälte geprägt.
1597 wird in Hörstein mit dem
Bau der Ringmauer begonnen.
Zwei Steinplatten am Wasserloser Tor gaben viele Jahre nähereAuskunft. Auf der
einen war zu lesen: „1597 Jahr, als der
edel und vest Valentin von Schoenborn im Freigericht Amtmann war, ist diese
Porten und Rinkmauer neu Anfang gemacht. Gott verleihe sein Gnad und ein
glückselig Regiment, bis an sein End.„
Die Inschrift auf der zweiten Platte lautete: „M. Paullus Eules, Zöller und Gerichtsschreiber. Paul Ruger der junge
und Peter Johe, Gemeine Baumeister. Anno 1597.“
Der Anlass für die Ummauerung, die ihr Gegenstück im damals hanauschen
kalvinistischen Niederrodenbach hat, waren vordergründig die zunehmenden
Spannungen infolge der sich verhärtenden Positionen zwischen dem katholischen,
an Rom orientierten kaiserlichen Lager und den zum Teil militanten Gruppen von
Reformern im Bereich toleranter Landesfürsten (wie im vorab erwähnten Hanau).
Die Hörsteiner Mauer und die Toranlagen lassen jedoch keinerlei Verteidigungswerk
erkennen (im Gegensatz zur Niederrodenbacher Ummauerung mit 8 Wehrtürmen
und alle 6 bis 8 Meter Schießscharten). Die Hörsteiner Ringmauer
sollte offensichtlich, nach den noch nicht vergessenen Vorgängen von 1576
bis 1584, mehr zur besseren Überwachung der Einwohner, als zu deren
Schutz dienen. Die Ummauerung hatte sieben Tore. Außer dem erwähnten
Wasserloser Tor gab es noch: die untere Pforte 1598, das Mönchstor
1602 neben dem Hof der Dominikaner, das Sautor 1562, das Adelonstor
1570, die Elmentspforte 1597 und das Abtstor ohne Jahreszahl.
Die Jahreszahlen, die teilweise auf die Zeit vor dem Mauerbau hinweisen, lassen
erkennen, dass zumindest einige Ortsausgänge schon frühzeitig mit festen Toren
gesichert waren. Die übrige Einfriedung bestand wohl aus dem üblichen Gebück
und Zaun, was allerdings gegen Heimlichkeiten keinen Schutz bot. Und für
Heimlichkeiten gab es im Hinblick auf die Naturalabgaben an die verschiedenen
Obrigkeiten genug Anlässe. Wenn möglich, war man schon daran interessiert,
"hintenrum" etwas beiseite zu schaffen, was der Obrigkeit nicht immer
verborgen blieb.
Hiergegen bot die komplette Ummauerung gute Vorsorge. An den Toren wurden dann
noch Wächter angestellt, die für ihren Dienst von der Obrigkeit entlohnt
wurden. Und so gerieten ganz langsam immer mehr Hörsteiner in den Dienst der
neuen Verwaltung und bestärkten zunehmend den Kreis derer, die nun für die
Durchsetzung der herrschaftlichen Rechte sorgten.
Inzwischen waren die Dominikaner eine Selbstverständlichkeit und es war
vermutlich kein Zufall, dass mit der Ringmauer auch der Gefängnisturm bei dem
Hof der Dominikaner errichtet wurde. (Hexedorn=Hexenturm)
1597 und 1598 brachten viel Unwetter. Am 13. März 1598 kam es
zur größten Elbeüberschwemmung seit Menschengedenken. Und am 18. August
trat die Elbe noch einmal über die Ufer.
1598 kam dem Stiftskapitel und der Pfarrei Somborn zur Kenntnis, dass
EB Wolfgang von Dalberg mit Hanau in Verhandlung war, den Streubesitz
zu korrigieren.
Die Pfarrei Somborn protestiert aus der Angst, der Herrschaft Hanau unterstellt
und zum Glauben der Kalvinisten gezwungen zu werden. Das Stift Aschaffenburg
bangt um die mit der Pfarrei verbundenen Einkünfte.
1599 brachte einen sehr heißen Sommer, der sich mit der Dürre noch bis
September hinzog. Die Ernte fiel sehr schlecht aus.
aktualisiert: Dez 2006 (C) Werner B. Kempf