Ein weiteres Einsatzfeld im Privatbereich ist die Abnahmebegleitung, insbesondere bei Wohnungsabnahmen im Neubaubereich.
Die gutachterliche Tätigkeit hat nicht zwangsläufig einen gerichtlichen Streit zur Folge – im Gegenteil: in den meisten Fällen bin ich eher beratend und aufklärend tätig. Häufig lässt sich durch einen Ortstermin und eine realistische Einschätzung der Situation ein Rechtsstreit vermeiden, der in vielen Fällen zu einem für alle Seiten unbefriedigenden Vergleich führt, vom finanziellen und nervlichen Aufwand ganz abgesehen.
Zur Vermeidung eines langandauernden, gerichtlichen Verfahrens bin ich auch als Schiedsgutachter in meinem Gewerk tätig – dies betrifft jedoch eher den gewerblichen Bereich.
Beauftragt werde ich sowohl von Privatpersonen und Firmen als auch von Gerichten oder Versicherungen.